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   EuG, 11.07.2005 - T-40/04   

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https://dejure.org/2005,22425
EuG, 11.07.2005 - T-40/04 (https://dejure.org/2005,22425)
EuG, Entscheidung vom 11.07.2005 - T-40/04 (https://dejure.org/2005,22425)
EuG, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - T-40/04 (https://dejure.org/2005,22425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bonino u.a. / Parlament und Rat

    Verordnung über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung - Nichtigkeitsklage -Einrede der Unzulässigkeit - Anfechtbarer Rechtsakt - Klagebefugnis - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Bonino u.a. / Parlament und Rat

    Verordnung über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung - Nichtigkeitsklage -Einrede der Unzulässigkeit - Anfechtbarer Rechtsakt - Klagebefugnis - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Bonino u.a. / Parlament und Rat

    Vorschriften über die Organe

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. L 297, S. 1)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuG, 11.07.2005 - T-40/04
    Im Übrigen unterscheide sich der vorliegende Rechtsstreit von dem, der zum Urteil des Gerichtshofes vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83 (Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339) geführt habe, dadurch, dass die Bestimmungen der angefochtenen Verordnung über die Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene erst nach den europäischen Wahlen im Juni 2004 anwendbar gewesen seien.

    28 Die Kläger sind der Ansicht, dass sie nach dem Urteil Les Verts/Parlament als von der angefochtenen Verordnung unmittelbar und individuell betroffen anzusehen seien.

    49 Drittens schließt die Einreichung eines entsprechenden Antrags als Voraussetzung für die Gewährung einer Finanzierung die unmittelbare Betroffenheit der Liste Emma Bonino nicht aus, da ein solcher Antrag allein von der Entscheidung dieser Partei abhängt (vgl. in diesem Sinne Urteile Les Verts/Parlament, Randnrn. 11 und 31).

    73 Fünftens unterscheiden sich, wie das Parlament zu Recht ausgeführt hat, die Umstände des vorliegenden Falles von denen, die dem Urteil Les Verts/Parlament zugrunde lagen.

  • EuGH, 23.11.1995 - C-10/95

    Asocarne / Rat

    Auszug aus EuG, 11.07.2005 - T-40/04
    29 f.), so ist diese Rechtsprechung doch nicht auf einen Rechtsakt von allgemeiner Geltung anwendbar, wenn die Rechtsgrundlage, auf der sein Erlass beruht, eine Beteiligung Einzelner nicht vorsieht (Beschluss des Gerichtshofes vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-10/95 P, Asocarne/Rat, Slg. 1995, I-4149, Randnrn. 39 f.).
  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.07.2005 - T-40/04
    69 Viertens verweist die Klägerin darauf, dass nach der Rechtsprechung die sichtbare Teilnahme einer natürlichen oder juristischen Person an dem Verfahren, das dem Erlass des angefochtenen Rechtsakts vorangegangen sei, dieser Person unter bestimmten Voraussetzungen die Klagebefugnis verleihen könne (Urteile des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, Randnr. 13, vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207, Randnr. 28, vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82, Timex/Rat und Kommission, Slg. 1985, 849, Randnrn.
  • EuG, 09.08.1995 - T-585/93

    Gewährung einer finanziellen Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale

    Auszug aus EuG, 11.07.2005 - T-40/04
    Ebenso können, wenn keine besonderen Verfahren vorgesehen sind, durch die Einzelne am Erlass, an der Durchführung und an der Weiterbehandlung der fraglichen Entscheidungen beteiligt sind, die bloße Einreichung einer Beschwerde und der sich gegebenenfalls anschließende Schriftwechsel mit der Kommission einem Beschwerdeführer keine Klagebefugnis nach Artikel 230 EG verleihen (Beschluss des Gerichts vom 9. August 1995 in der Rechtssache T-585/93, Greenpeace u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2205, Randnrn.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-321/95

    Greenpeace Council u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.07.2005 - T-40/04
    56, 62 und 63, der durch das Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtsasche C-321/95 P, Greenpeace u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1651, nicht in Frage gestellt worden ist).
  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.07.2005 - T-40/04
    23 und 25 bis 28, und vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnrn.
  • EuGH, 22.11.2001 - C-451/98

    Antillean Rice Mills / Rat

    Auszug aus EuG, 11.07.2005 - T-40/04
    Zudem kann der bloße Umstand, dass einige betroffene Personen der Zahl nach oder sogar namentlich bestimmt werden können, während dieses bei anderen nicht möglich ist, einen Kläger nicht hinreichend individualisieren (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 16. März 1978 in der Rechtssache 123/77, UNICME/Rat, Slg. 1978, 845, Randnr. 16, vom 25. März 1982 in der Rechtssache 45/81, Moksel/Kommission, Slg. 1982, 1129, Randnr. 17, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-451/98, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 52).
  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.07.2005 - T-40/04
    14 bis 16, vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, COFAZ u. a./Kommission, Slg. 1986, 391, Randnrn.
  • EuGH, 18.03.1975 - 72/74

    Union syndicale u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 11.07.2005 - T-40/04
    70 Demgegenüber ist festzustellen, dass die bloße Teilnahme an den Gesprächen, die dem Erlass eines Rechtsakts vorangehen, dem Einzelnen keine Klagebefugnis verleihen können (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1975 in der Rechtssache 72/74, Union syndicale u. a./Rat, Slg. 1975, 401, Randnr. 19).
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.07.2005 - T-40/04
    69 Viertens verweist die Klägerin darauf, dass nach der Rechtsprechung die sichtbare Teilnahme einer natürlichen oder juristischen Person an dem Verfahren, das dem Erlass des angefochtenen Rechtsakts vorangegangen sei, dieser Person unter bestimmten Voraussetzungen die Klagebefugnis verleihen könne (Urteile des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, Randnr. 13, vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207, Randnr. 28, vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82, Timex/Rat und Kommission, Slg. 1985, 849, Randnrn.
  • EuGH, 16.03.1978 - 123/77

    UNICME / Rat

  • EuGH, 25.03.1982 - 45/81

    Moksel / Kommission

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuGH, 20.03.1985 - 264/82

    Timex / Rat und Kommission

  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

  • EuGH, 05.05.1998 - C-404/96

    Glencore Grain / Kommission

  • EuG, 21.03.2002 - T-131/99

    Shaw und Falla / Kommission

  • EuGH, 27.11.1984 - 50/84

    Bensider / Kommission

  • EuG, 27.06.2000 - T-172/98

    DIE KLAGEN DER UNTERNEHMEN AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE ÜBER

  • EuGH, 01.04.2004 - C-263/02

    DER GERICHTSHOF HAT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN

  • EuGH, 16.05.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    Zur streitigen Verordnung hat das Gericht in Randnr. 75 des angefochtenen Beschlusses unter Bezugnahme auf den Beschluss des Gerichts vom 11. Juli 2005, Bonino u. a./Parlament und Rat (T-40/04, Slg. 2005, II-2685, Randnr. 56), in Anbetracht des Inhalts von Art. 3 Abs. 1 der streitigen Verordnung ausgeführt, dass sich diese Verordnung unmittelbar nur auf die Rechtsstellung derjenigen Rechtsmittelführer auswirke, die im Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen in der Union tätig seien.
  • EuG, 06.09.2011 - T-18/10

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung

    Es ist daher festzustellen, dass zwar nicht ausgeschlossen werden kann, dass das in der angefochtenen Verordnung vorgesehene allgemeine Verbot des Inverkehrbringens Auswirkungen auf die Tätigkeit von Personen haben kann, die diesem Inverkehrbringen vor- oder nachgelagert ist; gleichwohl können derartige Auswirkungen nicht als unmittelbare Folge dieses Verbots angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 11. Juli 2005, Bonino u. a./Parlament und Rat, T-40/04, Slg. 2005, II-2685, Randnr. 56).
  • EuG, 25.09.2015 - T-268/10

    PPG und SNF / ECHA

    Dazu, dass Anhang II der Verordnung Nr. 1907/2006 gemäß Art. 1 der Verordnung Nr. 453/2010 erst mit Wirkung vom 1. Dezember 2010 geändert wurde, genügt der Hinweis, dass die Tatsache, dass die Wirkungen eines Rechtsakts erst zu einem in diesem Rechtsakt festgelegten späteren Zeitpunkt eintreten, nicht dagegen spricht, dass wegen einer sich aus ihm ergebenden Verpflichtung ein Einzelner von diesem Rechtsakt unmittelbar betroffen sein kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 11. Juli 2005, Bonino u. a./Parlament und Rat, T-40/04, Slg, EU:T:2005:279, Rn. 46 und 47).
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