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   EuG, 11.07.2007 - T-192/04   

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https://dejure.org/2007,25377
EuG, 11.07.2007 - T-192/04 (https://dejure.org/2007,25377)
EuG, Entscheidung vom 11.07.2007 - T-192/04 (https://dejure.org/2007,25377)
EuG, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - T-192/04 (https://dejure.org/2007,25377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke LURA-FLEX - Ältere nationale Bildmarken mit dem Wortbestandteil 'flex' - Verspätete Vorlage der Übersetzungen der zum Beleg der Bekanntheit der älteren Marke eingereichten Unterlagen vor ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Flex Equipos de Descanso / OHMI - Leggett & Platt (LURA-FLEX)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke LURA-FLEX - Ältere nationale Bildmarken mit dem Wortbestandteil "flex" - Verspätete Vorlage der Übersetzungen der zum Beleg der Bekanntheit der älteren Marken eingereichten Unterlagen vor ...

  • EU-Kommission PDF

    Flex Equipos de Descanso / OHMI - Leggett & Platt (LURA-FLEX)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke LURA-FLEX - Ältere nationale Bildmarken mit dem Wortbestandteil "flex" - Verspätete Vorlage der Übersetzungen der zum Beleg der Bekanntheit der älteren Marken eingereichten Unterlagen vor ...

  • EU-Kommission

    Flex Equipos de Descanso / OHMI - Leggett & Platt (LURA-FLEX)

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke LURA-FLEX; Verspätete Vorlage der Übersetzungen der zum Beleg der Bekanntheit der älteren Marke eingereichten Unterlagen vor der Widerspruchsabteilung; Möglichkeit einer gerichtlichen Auferlegung der Zurückweisung einer ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2868/95 Regel 16 Abs. 3; ; Verordnung (EG) Nr. 2868/95 Regel 20 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Flex Equipos de Descanso / OHMI - Leggett & Platt (LURA-FLEX)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke LURA-FLEX - Ältere nationale Bildmarken mit dem Wortbestandteil "flex" - Verspätete Vorlage der Übersetzungen der zum Beleg der Bekanntheit der älteren Marken eingereichten Unterlagen vor ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Flex Equipos de Descanso / OHMI - Leggett & Platt (LURA-FLEX)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage des Inhabers der nationalen Bildmarke "FLEX" für Waren der Klassen 6 und 20 auf Aufhebung der Entscheidung R 333/2003-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 18. März 2004, mit der die Beschwerde ...

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2007, 1020
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.03.2007 - C-29/05

    HABM / Kaul - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus EuG, 11.07.2007 - T-192/04
    aufgrund der von den Parteien innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist eingereichten Stellungnahmen zu den Schlussfolgerungen, die sie für das vorliegende Verfahren aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 13. März 2007, HABM/Kaul (C-29/05 P, Slg. 2007, I-0000), ziehen,.

    Mit Beschluss vom 30. April 2007 ist die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung angeordnet worden, um den Parteien nach dem Erlass des Urteils des Gerichtshofs vom 13. März 2007, HABM/Kaul (C-29/05 P, Slg. 2007, I-0000), Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

    Dieser Artikel räumt der Beschwerdekammer, vor der, wie im vorliegenden Fall, der Widerspruchsabteilung verspätet vorgelegte Tatsachen oder Beweismittel eingereicht werden, ein weites Ermessen bei der - entsprechend zu begründenden - Entscheidung darüber ein, ob die Tatsachen und Beweismittel zu berücksichtigen sind (Urteil HABM/Kaul, oben in Randnr. 28 angeführt, Randnrn.

    Eine Berücksichtigung kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn zum einen die verspätet vorgebrachten Gesichtspunkte auf den ersten Blick von echter Relevanz für das Ergebnis des Widerspruchs sein können und zum anderen das Verfahrensstadium, in dem das verspätete Vorbringen erfolgt, und die Umstände, die es begleiten, einer solchen Berücksichtigung nicht entgegenstehen (Urteil HABM/Kaul, oben in Randnr. 28 angeführt, Randnr. 44).

    Diese der Beschwerdekammer eingeräumte Möglichkeit ist objektiv geeignet, dazu beizutragen, die Eintragung von Marken zu verhindern, deren Benutzung anschließend mittels eines Verfahrens der Nichtigerklärung oder anlässlich eines Verletzungsverfahrens mit Erfolg entgegengetreten werden könnte (Urteil HABM/Kaul, oben in Randnr. 28 angeführt, Randnr. 48).

    Indem Art. 62 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 bestimmt, dass die Beschwerdekammer im Rahmen der Zuständigkeit der Dienststelle des HABM tätig werden kann, die die von ihr zu überprüfende Entscheidung erlassen hat, räumt er ihr im Übrigen die Befugnis ein, eine vollständige neue Prüfung der Begründetheit des Widerspruchs sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht vorzunehmen (Urteil HABM/Kaul, oben in Randnr. 28 angeführt, Randnr. 57).

  • EuG, 30.06.2004 - T-107/02

    GE Betz / OHMI - Atofina Chemicals (BIOMATE)

    Auszug aus EuG, 11.07.2007 - T-192/04
    Regel 18 betreffe die Zulässigkeit des Widerspruchs, die vom HABM von Amts wegen geprüft werde, und nicht die Verpflichtung zur Vorlage einer Übersetzung in der Verfahrenssprache gemäß Regel 17 Abs. 2, deren Missachtung die Nichterfüllung einer Begründetheitsvoraussetzung bedeute, die dem fehlenden Nachweis von Tatsachen gleichzusetzen sei, auf die sich der Widerspruch gründe (vgl. Urteil Chef, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnr. 44, und Urteil des Gerichts vom 30. Juni 2004, GE Betz/HABM, Atofina Chemicals [BIOMATE], T-107/02, Slg. 2004, II-1845, Randnr. 70).
  • EuG, 31.01.2001 - T-331/99

    Mitsubishi HiTec Paper Bielefeld / OHMI (Giroform)

    Auszug aus EuG, 11.07.2007 - T-192/04
    Vielmehr ist es an diesem, gegebenenfalls die Konsequenzen aus dem Tenor und den Gründen des Urteils des Gerichts zu ziehen (Urteil vom 31. Januar 2001, Mitsubishi HiTec Paper Bielefeld/HABM [Giroform], T-331/99, Slg. 2001, II-433, Randnr. 33).
  • EuG, 13.06.2002 - T-232/00

    Chef Revival USA / OHMI - Massagué Marín (Chef)

    Auszug aus EuG, 11.07.2007 - T-192/04
    Wie sich aus Randnr. 44 des Urteils des Gerichts vom 13. Juni 2002, Chef Revival USA/HABM - Massagué Marín (Chef) (T-232/00, Slg. 2002, II-2749), ergebe, dürfe die Widerspruchsabteilung, wenn nicht innerhalb der vom Amt hierfür ursprünglich festgesetzten oder gemäß Art. 71 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2868/95 verlängerten Frist Beweismittel, Unterlagen oder eine Übersetzung in die Verfahrenssprache zur Stützung des Widerspruchs eingereicht worden seien, entweder den Widerspruch als unbegründet zurückweisen oder, wie im vorliegenden Fall, gemäß Regel 20 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2868/95 anhand der ihr vorliegenden Beweismittel entscheiden, wobei sie allerdings alle ihr vorgelegten Beweise zu berücksichtigen habe.
  • EuG, 17.06.2008 - T-420/03

    El Corte Inglés / OHMI - Abril Sánchez und Ricote Saugar (BoomerangTV) -

    Das HABM hat die Konsequenzen aus dem Tenor und den Gründen des vom Gericht erlassenen Urteils zu ziehen (Urteile des Gerichts vom 31. Januar 2001, Mitsubishi HiTec Paper Bielefeld/HABM [Giroform], T-331/99, Slg. 2001, II-433, Randnr. 33, und vom 11. Juli 2007, Flex Equipos de Descanso/HABM - Leggett & Platt [LURA-FLEX], T-192/04, Slg. 2007, II-0000, Randnr. 33).
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