Rechtsprechung
EuG, 11.07.2018 - T-57/17 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Pegasus / Parlament
Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss, mit dem einer politischen Stiftung eine Finanzhilfe gewährt wird - Vorfinanzierung in Höhe von 33 % des Höchstbetrags der gewährten Finanzhilfe - Obliegenheit, eine Bankbürgschaft für die Vorfinanzierung zu ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Pegasus / Parlament
Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss, mit dem einer politischen Stiftung eine Finanzhilfe gewährt wird - Vorfinanzierung in Höhe von 33 % des Höchstbetrags der gewährten Finanzhilfe - Obliegenheit, eine Bankbürgschaft für die Vorfinanzierung zu ...
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Pegasus / Parlament
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss, mit dem einer politischen Stiftung eine Finanzhilfe gewährt wird - Vorfinanzierung in Höhe von 33 % des Höchstbetrags der gewährten Finanzhilfe - Obliegenheit, eine Bankbürgschaft für die Vorfinanzierung zu ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ... (2)
- EuG, 16.12.2020 - T-315/19
BT / Kommission
À titre liminaire, il y a lieu de préciser qu'il a été jugé que la protection des intérêts financiers de l'Union constitue un objectif légitime (arrêt du 11 juillet 2018, Pegasus/Parlement, T-57/17, non publié, EU:T:2018:425, point 96). - EuG, 11.07.2018 - T-54/17
CLF / Parlament - Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss, …
Somit ist der vom Parlament in seiner Klagebeantwortung gestellte Antrag gegenstandslos geworden, die vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache T-57/17, Pegasus/Parlament, zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu verbinden, in der die der Klägerin angeschlossene politische Stiftung Pegasus gegen den Beschluss des Parlaments über die Gewährung einer Finanzhilfe klagt.