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   EuG, 11.07.2018 - T-57/17   

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https://dejure.org/2018,19091
EuG, 11.07.2018 - T-57/17 (https://dejure.org/2018,19091)
EuG, Entscheidung vom 11.07.2018 - T-57/17 (https://dejure.org/2018,19091)
EuG, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - T-57/17 (https://dejure.org/2018,19091)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Pegasus / Parlament

    Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss, mit dem einer politischen Stiftung eine Finanzhilfe gewährt wird - Vorfinanzierung in Höhe von 33 % des Höchstbetrags der gewährten Finanzhilfe - Obliegenheit, eine Bankbürgschaft für die Vorfinanzierung zu ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Pegasus / Parlament

    Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss, mit dem einer politischen Stiftung eine Finanzhilfe gewährt wird - Vorfinanzierung in Höhe von 33 % des Höchstbetrags der gewährten Finanzhilfe - Obliegenheit, eine Bankbürgschaft für die Vorfinanzierung zu ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Pegasus / Parlament

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss, mit dem einer politischen Stiftung eine Finanzhilfe gewährt wird - Vorfinanzierung in Höhe von 33 % des Höchstbetrags der gewährten Finanzhilfe - Obliegenheit, eine Bankbürgschaft für die Vorfinanzierung zu ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 11.05.2017 - C-562/14

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-57/17
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich die Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts der Union anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen (vgl. Urteil vom 3. September 2015, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Kommission, C-398/13 P, EU:C:2015:535, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 11. Mai 2017, Schweden/Kommission, C-562/14 P, EU:C:2017:356, Rn. 63).
  • EuGH, 08.06.2017 - C-296/16

    Der Gerichtshof bestätigt, dass mehrere gesundheitsbezogene Angaben zu Glucose

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-57/17
    Außerdem hindert entgegen dem Vorbringen der Klägerin die Anerkennung eines Ermessensspielraums zugunsten des Parlaments nicht an der Ausübung einer gerichtlichen Kontrolle der streitigen Maßnahmen, sondern erlaubt es lediglich, diese Kontrolle im Rahmen des so zuerkannten Ermessensspielraums durchzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juni 2017, Dextro Energy/Kommission, C-296/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:437, Rn. 46).
  • EuGH, 03.09.2015 - C-398/13

    Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Verordnung über den Handel mit

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-57/17
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich die Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts der Union anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen (vgl. Urteil vom 3. September 2015, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Kommission, C-398/13 P, EU:C:2015:535, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 11. Mai 2017, Schweden/Kommission, C-562/14 P, EU:C:2017:356, Rn. 63).
  • EuGH, 05.07.2017 - C-190/16

    Die unionsrechtlich vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren für im gewerblichen

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-57/17
    Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, eine solche Behandlung ist objektiv gerechtfertigt (vgl. Urteil vom 1. März 2011, Association belge des Consommateurs Test-Achats u. a., C-236/09, EU:C:2011:100, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 5. Juli 2017, Fries, C-190/16, EU:C:2017:513, Rn. 30).
  • EuG, 11.07.2018 - T-54/17

    Agrana Zucker - Zucker - Befristete Umstrukturierungsregelung für die

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-57/17
    Somit ist der vom Parlament in seiner Klagebeantwortung gestellte Antrag gegenstandslos geworden, die vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache T-54/17, Coalition for Life and Family/Parlament, zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu verbinden, in der CLF gegen den Beschluss des Parlaments über die Gewährung einer Finanzhilfe klagt.
  • EuGH, 11.06.2009 - C-33/08

    Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-57/17
    Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, die Handlungen der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten dürfen, was zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei zu beachten ist, dass dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist, und dass die verursachten Nachteile nicht gegenüber den angestrebten Zielen unangemessen sein dürfen (Urteil vom 11. Juni 2009, Agrana Zucker, C-33/08, EU:C:2009:367, Rn. 31).
  • EuGH, 01.03.2011 - C-236/09

    Einem Betroffenen ist der wesentliche Inhalt der Begründung einer Entscheidung

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-57/17
    Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, eine solche Behandlung ist objektiv gerechtfertigt (vgl. Urteil vom 1. März 2011, Association belge des Consommateurs Test-Achats u. a., C-236/09, EU:C:2011:100, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 5. Juli 2017, Fries, C-190/16, EU:C:2017:513, Rn. 30).
  • EuGH, 04.06.2013 - C-300/11

    European Dynamics Luxembourg / EZB

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-57/17
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es für die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle erforderlich, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, entweder durch die Lektüre der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe erhalten kann, um es ihm zu ermöglichen, seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen zu verteidigen und in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob eine Anrufung des zuständigen Gerichts für ihn von Nutzen ist (Urteile vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 53, und vom 23. Oktober 2014, Unitrading, C-437/13, EU:C:2014:2318, Rn. 20).
  • EuG, 23.05.2014 - T-553/11

    Unitrading - Vorabentscheidungsersuchen - Zollkodex der Gemeinschaft - Erhebung

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-57/17
    Eine Partei, die eine prozessleitende Maßnahme oder eine Beweisaufnahme beantragt, muss zumindest einen Anhaltspunkt dafür liefern, dass die Maßnahme für das Verfahren zweckdienlich ist (vgl. Urteil vom 23. Mai 2014, European Dynamics Luxembourg/EZB, T-553/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:275, Rn. 318 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.10.2014 - C-437/13
    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-57/17
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es für die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle erforderlich, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, entweder durch die Lektüre der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe erhalten kann, um es ihm zu ermöglichen, seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen zu verteidigen und in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob eine Anrufung des zuständigen Gerichts für ihn von Nutzen ist (Urteile vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 53, und vom 23. Oktober 2014, Unitrading, C-437/13, EU:C:2014:2318, Rn. 20).
  • EuG, 11.07.2018 - T-54/17

    CLF / Parlament - Institutionelles Recht - Europäisches Parlament - Beschluss,

    Somit ist der vom Parlament in seiner Klagebeantwortung gestellte Antrag gegenstandslos geworden, die vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache T-57/17, Pegasus/Parlament, zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu verbinden, in der die der Klägerin angeschlossene politische Stiftung Pegasus gegen den Beschluss des Parlaments über die Gewährung einer Finanzhilfe klagt.
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