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   EuG, 11.07.2018 - T-643/13   

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EuG, 11.07.2018 - T-643/13 (https://dejure.org/2018,19097)
EuG, Entscheidung vom 11.07.2018 - T-643/13 (https://dejure.org/2018,19097)
EuG, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - T-643/13 (https://dejure.org/2018,19097)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Rogesa / Kommission

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Antrag auf Zugang zu den Informationen über die Ermittlung der 10 % effizientesten Anlagen der Stahlindustrie - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Rogesa / Kommission

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Antrag auf Zugang zu den Informationen über die Ermittlung der 10 % effizientesten Anlagen der Stahlindustrie - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Rogesa / Kommission

Sonstiges (2)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 25. September 2013, mit der der Klägerin der Zugang zu Informationen über die Ermittlung der 10 % effizientesten Anlagen der Stahlindustrie verweigert wurde, die gemäß Art. 10a der Richtlinie 2003/87/EG des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 23.11.2016 - C-673/13

    Kommission / Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-643/13
    Nach der Verkündung des Urteils vom 23. November 2016, Kommission/Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe (C-673/13 P, EU:C:2016:889), hat das Gericht die Parteien über die Fortsetzung des Verfahrens in der vorliegenden Rechtssache informiert und eine Frist für die Einreichung der Gegenerwiderung gesetzt.

    In Beantwortung einer Frage des Gerichts zu den möglichen Auswirkungen des Urteils vom 23. November 2016, Kommission/Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe (C-673/13 P, EU:C:2016:889), auf den vorliegenden Rechtsstreit hat die Klägerin geltend gemacht, dass dieses Urteil ihren Standpunkt bestätige, da die fraglichen Dokumente Angaben über die Menge, die Zusammensetzung und den Ort der CO 2 -Emissionen enthielten.

    Nach der Rechtsprechung darf die Wendung "Informationen[, die] Emissionen in die Umwelt betreffen" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung Nr. 1367/2006 nicht eng ausgelegt werden (Urteil vom 23. November 2016, Kommission/Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe, C-673/13 P, EU:C:2016:889, Rn. 51).

    Sie führte ferner zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des mit Art. 339 AEUV garantierten Schutzes des Berufsgeheimnisses (Urteil vom 23. November 2016, Kommission/Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe, C-673/13 P, EU:C:2016:889, Rn. 79 bis 81).

  • EuG, 19.01.2010 - T-355/04

    Co-Frutta / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-643/13
    Der Mechanismus einer stillschweigenden abschlägigen Entscheidung wurde eingeführt, um zu verhindern, dass die Verwaltung beschließt, einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten nicht zu beantworten, und jeglicher gerichtlichen Kontrolle entgeht, und nicht, um jegliche verspätete Entscheidung rechtswidrig zu machen (Urteil vom 19. Januar 2010, Co-Frutta/Kommission, T-355/04 und T-446/04, EU:T:2010:15, Rn. 56 und 59).

    Eine solche Lösung steht mit der Funktion des Mechanismus der stillschweigenden abschlägigen Entscheidung im Einklang, die darin besteht, es den Bürgern zu ermöglichen, gegen die Untätigkeit der Verwaltung vorzugehen mit dem Ziel, von ihr einen begründeten Bescheid zu erlangen (Urteil vom 19. Januar 2010, Co-Frutta/Kommission, T-355/04 und T-446/04, EU:T:2010:15, Rn. 59).

    Ein durch die Nichteinhaltung der Antwortfristen etwa verursachter Schaden kann nämlich vor dem Gericht mit einer Schadensersatzklage geltend gemacht werden (Urteil vom 19. Januar 2010, Co-Frutta/Kommission, T-355/04 und T-446/04, EU:T:2010:15, Rn. 60).

  • EuGH, 03.07.2014 - C-350/12

    'Rat / In ''t Veld' - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-643/13
    Der bloße Umstand, dass ein Dokument ein durch eine in Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehene Ausnahme vom Zugangsrecht geschütztes Interesse betrifft, kann nicht ausreichen, um die Anwendung der Ausnahme zu rechtfertigen (Urteile vom 3. Juli 2014, Rat/in't Veld, C-350/12 P, EU:C:2014:2039, Rn. 51, und vom 13. April 2005, Verein für Konsumenteninformation/Kommission, T-2/03, EU:T:2005:125, Rn. 69).

    Zum anderen muss ein Organ bei der Anwendung einer der Ausnahmen nach Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 das besondere Interesse, das durch die Nichtverbreitung des betreffenden Dokuments geschützt werden soll, u. a. gegen das allgemeine Interesse an der Zugänglichmachung dieses Dokuments abwägen, und zwar unter Berücksichtigung der Vorteile, die sich, wie im zweiten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1049/2001 ausgeführt, aus einer größeren Transparenz ergeben, nämlich einer besseren Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess und einer größeren Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber dem Bürger in einem demokratischen System (Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 45, vom 17. Oktober 2013, Rat/Access Info Europe, C-280/11 P, EU:C:2013:671, Rn. 32, und vom 3. Juli 2014, Rat/in't Veld, C-350/12 P, EU:C:2014:2039, Rn. 53).

  • EuG, 09.09.2014 - T-516/11

    MasterCard u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-643/13
    Was den Begriff der geschäftlichen Interessen betrifft, so kann nach der Rechtsprechung nicht jede Information über eine Gesellschaft und ihre Geschäftsbeziehungen unter den Schutz fallen, der den geschäftlichen Interessen nach Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 zu garantieren ist; andernfalls würde die Geltung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit einen größtmöglichen Zugang zu Dokumenten der Organe zu gewähren, vereitelt (Urteile vom 15. Dezember 2011, CDC Hydrogene Peroxide/Kommission, T-437/08, EU:T:2011:752, Rn. 44, und vom 9. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, T-516/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:759, Rn. 81).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn die beantragten Dokumente sensible Geschäftsinformationen insbesondere zu den geschäftlichen Strategien der betreffenden Unternehmen oder ihren Geschäftsbeziehungen enthalten oder wenn sie Angaben zum Unternehmen selbst enthalten, die seinen Sachverstand aufzeigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, T-516/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:759, Rn. 82 bis 84).

  • EuGH, 17.10.2013 - C-280/11

    Rat / Access Info Europe - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-643/13
    Daher sind Ausnahmen vom Grundsatz des größtmöglichen Zugangs zu diesen Dokumenten, insbesondere die in Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen, soweit sie durch Beschränkung dieses Zugangs von diesem Grundsatz abweichen, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eng auszulegen und anzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 73, und vom 17. Oktober 2013, Rat/Access Info Europe, C-280/11 P, EU:C:2013:671, Rn. 30).

    Zum anderen muss ein Organ bei der Anwendung einer der Ausnahmen nach Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 das besondere Interesse, das durch die Nichtverbreitung des betreffenden Dokuments geschützt werden soll, u. a. gegen das allgemeine Interesse an der Zugänglichmachung dieses Dokuments abwägen, und zwar unter Berücksichtigung der Vorteile, die sich, wie im zweiten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1049/2001 ausgeführt, aus einer größeren Transparenz ergeben, nämlich einer besseren Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess und einer größeren Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber dem Bürger in einem demokratischen System (Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 45, vom 17. Oktober 2013, Rat/Access Info Europe, C-280/11 P, EU:C:2013:671, Rn. 32, und vom 3. Juli 2014, Rat/in't Veld, C-350/12 P, EU:C:2014:2039, Rn. 53).

  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER EIN

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-643/13
    Der bloße Umstand, dass ein Dokument ein durch eine in Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehene Ausnahme vom Zugangsrecht geschütztes Interesse betrifft, kann nicht ausreichen, um die Anwendung der Ausnahme zu rechtfertigen (Urteile vom 3. Juli 2014, Rat/in't Veld, C-350/12 P, EU:C:2014:2039, Rn. 51, und vom 13. April 2005, Verein für Konsumenteninformation/Kommission, T-2/03, EU:T:2005:125, Rn. 69).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-39/05

    DER GERICHTSHOF GESTATTET GRUNDSÄTZLICH DEN ZUGANG ZU RECHTSGUTACHTEN DES RATES

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-643/13
    Zum anderen muss ein Organ bei der Anwendung einer der Ausnahmen nach Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 das besondere Interesse, das durch die Nichtverbreitung des betreffenden Dokuments geschützt werden soll, u. a. gegen das allgemeine Interesse an der Zugänglichmachung dieses Dokuments abwägen, und zwar unter Berücksichtigung der Vorteile, die sich, wie im zweiten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1049/2001 ausgeführt, aus einer größeren Transparenz ergeben, nämlich einer besseren Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess und einer größeren Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber dem Bürger in einem demokratischen System (Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 45, vom 17. Oktober 2013, Rat/Access Info Europe, C-280/11 P, EU:C:2013:671, Rn. 32, und vom 3. Juli 2014, Rat/in't Veld, C-350/12 P, EU:C:2014:2039, Rn. 53).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-506/08

    Das Urteil des Gerichts und die Entscheidungen der Kommission, mit denen der

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-643/13
    Die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung muss außerdem angemessen absehbar und darf nicht rein hypothetisch sein (vgl. Urteil vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.12.2011 - T-437/08

    CDC Hydrogene Peroxide / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-643/13
    Was den Begriff der geschäftlichen Interessen betrifft, so kann nach der Rechtsprechung nicht jede Information über eine Gesellschaft und ihre Geschäftsbeziehungen unter den Schutz fallen, der den geschäftlichen Interessen nach Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 zu garantieren ist; andernfalls würde die Geltung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit einen größtmöglichen Zugang zu Dokumenten der Organe zu gewähren, vereitelt (Urteile vom 15. Dezember 2011, CDC Hydrogene Peroxide/Kommission, T-437/08, EU:T:2011:752, Rn. 44, und vom 9. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, T-516/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:759, Rn. 81).
  • EuGH, 21.09.2010 - C-514/07

    Schweden / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der

    Auszug aus EuG, 11.07.2018 - T-643/13
    Daher sind Ausnahmen vom Grundsatz des größtmöglichen Zugangs zu diesen Dokumenten, insbesondere die in Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen, soweit sie durch Beschränkung dieses Zugangs von diesem Grundsatz abweichen, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eng auszulegen und anzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 73, und vom 17. Oktober 2013, Rat/Access Info Europe, C-280/11 P, EU:C:2013:671, Rn. 30).
  • EuGH, 14.07.2016 - C-271/15

    Sea Handling / Kommission

  • EuGH, 14.11.2013 - C-514/11

    LPN / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

  • EuGH, 28.06.2012 - C-477/10

    Kommission / Agrofert Holding - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der

  • EuGH, 28.06.2012 - C-404/10

    Kommission / Éditions Odile Jacob - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der

  • EuGH, 17.12.2019 - C-568/18

    Rogesa/ Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Rogesa Roheisengesellschaft Saar mbH (im Folgenden: Rogesa) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 11. Juli 2018, Rogesa/Kommission (T-643/13, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:423), mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 25. September 2013 (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat, mit der ihr der Zugang zu Dokumenten mit Informationen über die von der Kommission herangezogenen Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der 10 % effizientesten Anlagen, die als Ausgangspunkt bei der Festlegung der Grundsätze für die Ex-ante -Benchmarks gemäß Art. 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. 2003, L 275, S. 32) in der durch die Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 (ABl. 2009, L 140, S. 63) geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 2003/87) dienten, verweigert wurde.
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