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   EuG, 11.07.2019 - T-601/18   

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https://dejure.org/2019,19500
EuG, 11.07.2019 - T-601/18 (https://dejure.org/2019,19500)
EuG, Entscheidung vom 11.07.2019 - T-601/18 (https://dejure.org/2019,19500)
EuG, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - T-601/18 (https://dejure.org/2019,19500)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Wewi Mobile/ EUIPO (Fi Network)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Wewi Mobile/ EUIPO (Fi Network)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Fi Network - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuG, 26.03.2020 - T-571/19

    Muratbey Gida/ EUIPO (Forme d'un fromage tressé) - Unionsmarke - Anmeldung einer

    Ein Zeichen fällt jedoch bereits dann unter das Verbot nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001, wenn ein Eintragungshindernis in Bezug auf einen nicht unerheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise besteht; insoweit braucht nicht geprüft zu werden, ob die anderen zu den maßgeblichen Verkehrskreisen gehörenden Verbraucher dieses Zeichen ebenfalls kennen (vgl. Urteil vom 11. Juli 2019, Wewi Mobile/EUIPO [Fi Network], T-601/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:510, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.12.2020 - T-118/20

    Voco/ EUIPO (Forme d'un emballage) - Unionsmarke - Anmeldung einer

    Wie das EUIPO ausführt, fällt nach der Rechtsprechung ein Zeichen jedoch bereits dann unter das Verbot von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b oder c der Verordnung 2017/1001, wenn ein Eintragungshindernis für einen bedeutenden Teil der maßgeblichen Verkehrskreise vorliegt (Urteil vom 11. Juli 2019, Wewi Mobile/EUIPO [Fi Network], T-601/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:510, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.03.2020 - T-570/19

    Muratbey Gida/ EUIPO (Forme d'un fromage tressé) - Unionsmarke - Anmeldung einer

    Ein Zeichen fällt jedoch bereits dann unter das Verbot nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001, wenn ein Eintragungshindernis in Bezug auf einen nicht unerheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise besteht; insoweit braucht nicht geprüft zu werden, ob die anderen zu den maßgeblichen Verkehrskreisen gehörenden Verbraucher dieses Zeichen ebenfalls kennen (vgl. Urteil vom 11. Juli 2019, Wewi Mobile/EUIPO [Fi Network], T-601/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:510, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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