Rechtsprechung
EuG, 11.07.2019 - T-601/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Wewi Mobile/ EUIPO (Fi Network)
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Wewi Mobile/ EUIPO (Fi Network)
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Wewi Mobile/ EUIPO (Fi Network)
Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke Fi Network - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (3)
- EuG, 26.03.2020 - T-571/19
Muratbey Gida/ EUIPO (Forme d'un fromage tressé) - Unionsmarke - Anmeldung einer …
Ein Zeichen fällt jedoch bereits dann unter das Verbot nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001, wenn ein Eintragungshindernis in Bezug auf einen nicht unerheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise besteht; insoweit braucht nicht geprüft zu werden, ob die anderen zu den maßgeblichen Verkehrskreisen gehörenden Verbraucher dieses Zeichen ebenfalls kennen (vgl. Urteil vom 11. Juli 2019, Wewi Mobile/EUIPO [Fi Network], T-601/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:510, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 16.12.2020 - T-118/20
Voco/ EUIPO (Forme d'un emballage) - Unionsmarke - Anmeldung einer …
Wie das EUIPO ausführt, fällt nach der Rechtsprechung ein Zeichen jedoch bereits dann unter das Verbot von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b oder c der Verordnung 2017/1001, wenn ein Eintragungshindernis für einen bedeutenden Teil der maßgeblichen Verkehrskreise vorliegt (Urteil vom 11. Juli 2019, Wewi Mobile/EUIPO [Fi Network], T-601/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:510, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 26.03.2020 - T-570/19
Muratbey Gida/ EUIPO (Forme d'un fromage tressé) - Unionsmarke - Anmeldung einer …
Ein Zeichen fällt jedoch bereits dann unter das Verbot nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001, wenn ein Eintragungshindernis in Bezug auf einen nicht unerheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise besteht; insoweit braucht nicht geprüft zu werden, ob die anderen zu den maßgeblichen Verkehrskreisen gehörenden Verbraucher dieses Zeichen ebenfalls kennen (vgl. Urteil vom 11. Juli 2019, Wewi Mobile/EUIPO [Fi Network], T-601/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:510, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).