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   EuG, 11.09.2018 - T-654/16   

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https://dejure.org/2018,27695
EuG, 11.09.2018 - T-654/16 (https://dejure.org/2018,27695)
EuG, Entscheidung vom 11.09.2018 - T-654/16 (https://dejure.org/2018,27695)
EuG, Entscheidung vom 11. September 2018 - T-654/16 (https://dejure.org/2018,27695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Foshan Lihua Ceramic / Kommission

    Dumping - Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in China - Art. 11 Abs. 3 und 5 sowie Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 (jetzt Art. 11 Abs. 3 und 5 sowie Art. 17 der Verordnung [EU] 2016/1036) - Ablehnung eines Antrags auf teilweise, auf das Dumping ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Foshan Lihua Ceramic / Kommission

    Dumping - Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in China - Art. 11 Abs. 3 und 5 sowie Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 (jetzt Art. 11 Abs. 3 und 5 sowie Art. 17 der Verordnung [EU] 2016/1036) - Ablehnung eines Antrags auf teilweise, auf das Dumping ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Foshan Lihua Ceramic / Kommission

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Dumping - Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in China - Art. 11 Abs. 3 und 5 sowie Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 (jetzt Art. 11 Abs. 3 und 5 sowie Art. 17 der Verordnung [EU] 2016/1036) - Ablehnung eines Antrags auf teilweise, auf das Dumping ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 28.04.2015 - T-169/12

    CHEMK und KF / Rat

    Auszug aus EuG, 11.09.2018 - T-654/16
    Bezüglich der Behandlung eines ausschließlich das Dumping betreffenden Antrags auf Überprüfung ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass der Rat unter Berufung auf diese Bestimmungen feststellen kann, dass sich die Umstände hinsichtlich des Dumpings wesentlich verändert haben, und nach Bestätigung der Dauerhaftigkeit dieser Veränderungen auch zu dem Schluss berechtigt ist, dass der in Rede stehende Antidumpingzoll geändert werden muss (vgl. Urteil vom 28. April 2015, CHEMK und KF/Rat, T-169/12, EU:T:2015:231, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So geht aus dem Wortlaut von Art. 11 Abs. 3 Unterabs. 2 und 3 der Grundverordnung (jetzt Art. 11 Abs. 3 Unterabs. 2 und 3 der Verordnung 2016/1036) hervor, dass das Ziel der Interimsüberprüfung in der Beurteilung der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Antidumpingmaßnahmen besteht und insoweit, wenn der Überprüfungsantrag eines Ausführers nur das Dumping betrifft, von den Organen zunächst die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der bestehenden Maßnahme zu prüfen und infolgedessen nicht nur festzustellen ist, dass sich die Umstände hinsichtlich des Dumpings wesentlich, sondern auch, dass sie sich dauerhaft verändert haben (Urteil vom 28. April 2015, CHEMK und KF/Rat, T-169/12, EU:T:2015:231, Rn. 43).

    Dagegen ist Gegenstand einer Ausgangsuntersuchung von Einfuhren gerade die Feststellung des Vorliegens, des Umfangs und der Auswirkungen angeblicher Dumpingpraktiken (Urteil vom 27. Januar 2005, Europe Chemi-Con [Deutschland]/Rat, C-422/02 P, EU:C:2005:56, Rn. 48 bis 50; vgl. auch Urteil vom 28. April 2015, CHEMK und KF/Rat, T-169/12, EU:T:2015:231, Rn. 59 und 60 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesen Umständen hat der Gerichtshof bereits die Auffassung vertreten, dass einige der Bestimmungen, die die Ausgangsuntersuchung regeln, nach der allgemeinen Systematik und den Zwecken der mit der Grundverordnung eingeführten Regelung keine Anwendung auf Überprüfungsverfahren finden sollen (vgl. Urteil vom 28. April 2015, CHEMK und KF/Rat, T-169/12, EU:T:2015:231, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.03.2019 - T-310/16

    Cixi Jiangnan Chemical Fiber u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 11.09.2018 - T-654/16
    Dieser Beschluss wurde von der Klägerin in der Rechtssache Foshan Lihua Ceramic/Kommission (T-310/16) angefochten.

    Am 7. Dezember 2016 hat sie in der Erwiderung zur Rechtssache Foshan Lihua Ceramic/Kommission (T-310/16) beantragt, diese mit der vorliegenden Rechtssache zu verbinden.

  • EuGH, 28.01.2016 - C-283/14

    CM Eurologistik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 158/2013 -

    Auszug aus EuG, 11.09.2018 - T-654/16
    Zweitens liegt der Untersuchungszeitraum für eine Interimsüberprüfung nach dem der Ausgangsuntersuchung (Urteile vom 28. Januar 2016, CM Eurologistik und GLS, C-283/14 und C-284/14, EU:C:2016:57, Rn. 72, vom 13. September 2013, Cixi Jiangnan Chemical Fiber u. a./Rat, T-537/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:428, Rn. 71, und Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in den verbundenen Rechtssachen CM Eurologistik und GLS, C-283/14 und C-284/14, EU:C:2015:628, Nr. 29).
  • EuGH, 18.09.2014 - C-374/12

    Valimar

    Auszug aus EuG, 11.09.2018 - T-654/16
    Zweitens ist bezüglich des auf einen Verstoß gegen Art. 11 Abs. 5 und Art. 17 Abs. 3 der Grundverordnung (siehe oben, Rn. 16 und 17) gestützten Vorbringens zunächst darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteil vom 18. September 2014, Valimar, C-374/12, EU:C:2014:2231, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2015 - C-283/14

    CM Eurologistik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Antidumpingzoll auf die

    Auszug aus EuG, 11.09.2018 - T-654/16
    Zweitens liegt der Untersuchungszeitraum für eine Interimsüberprüfung nach dem der Ausgangsuntersuchung (Urteile vom 28. Januar 2016, CM Eurologistik und GLS, C-283/14 und C-284/14, EU:C:2016:57, Rn. 72, vom 13. September 2013, Cixi Jiangnan Chemical Fiber u. a./Rat, T-537/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:428, Rn. 71, und Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in den verbundenen Rechtssachen CM Eurologistik und GLS, C-283/14 und C-284/14, EU:C:2015:628, Nr. 29).
  • EuG, 13.09.2013 - T-537/08

    Cixi Jiangnan Chemical Fiber u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 11.09.2018 - T-654/16
    Zweitens liegt der Untersuchungszeitraum für eine Interimsüberprüfung nach dem der Ausgangsuntersuchung (Urteile vom 28. Januar 2016, CM Eurologistik und GLS, C-283/14 und C-284/14, EU:C:2016:57, Rn. 72, vom 13. September 2013, Cixi Jiangnan Chemical Fiber u. a./Rat, T-537/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:428, Rn. 71, und Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in den verbundenen Rechtssachen CM Eurologistik und GLS, C-283/14 und C-284/14, EU:C:2015:628, Nr. 29).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-422/02

    Europe Chemi-Con (Deutschland) / Rat - Rechtsmittel - Antidumpingmaßnahmen -

    Auszug aus EuG, 11.09.2018 - T-654/16
    Dagegen ist Gegenstand einer Ausgangsuntersuchung von Einfuhren gerade die Feststellung des Vorliegens, des Umfangs und der Auswirkungen angeblicher Dumpingpraktiken (Urteil vom 27. Januar 2005, Europe Chemi-Con [Deutschland]/Rat, C-422/02 P, EU:C:2005:56, Rn. 48 bis 50; vgl. auch Urteil vom 28. April 2015, CHEMK und KF/Rat, T-169/12, EU:T:2015:231, Rn. 59 und 60 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2010 - T-537/08
    Auszug aus EuG, 11.09.2018 - T-654/16
    Zweitens liegt der Untersuchungszeitraum für eine Interimsüberprüfung nach dem der Ausgangsuntersuchung (Urteile vom 28. Januar 2016, CM Eurologistik und GLS, C-283/14 und C-284/14, EU:C:2016:57, Rn. 72, vom 13. September 2013, Cixi Jiangnan Chemical Fiber u. a./Rat, T-537/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:428, Rn. 71, und Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in den verbundenen Rechtssachen CM Eurologistik und GLS, C-283/14 und C-284/14, EU:C:2015:628, Nr. 29).
  • EuG, 28.02.2017 - T-157/14

    Das Gericht der Europäischen Union bestätigt die Rechtsgültigkeit der

    Auszug aus EuG, 11.09.2018 - T-654/16
    Sie hat daher kein Rechtsschutzinteresse hinsichtlich dieses Vorbringens (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2017, JingAo Solar u. a./Rat, T-157/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:127, Rn. 64 bis 72).
  • EuG, 29.06.2000 - T-7/99

    MEDICI GRIMM ERREICHT TEILNICHTIGERKLÄRUNG EINER AUF IHRE EINFUHREN VON

    Auszug aus EuG, 11.09.2018 - T-654/16
    Unter Bezugnahme auf diese Rechtsprechung hat das Gericht im Rahmen der Anwendung von Art. 11 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. 1996, L 56, S. 1) (dann Art. 11 Abs. 3 der Grundverordnung) entschieden, dass das Überprüfungsverfahren die auferlegten Zölle der Entwicklung der Elemente anpassen soll, die ihnen zugrunde lagen, und somit eine Veränderung dieser Elemente voraussetzt (Urteil vom 29. Juni 2000, Medici Grimm/Rat, T-7/99, EU:T:2000:175, Rn. 82).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-372/06

    Asda Stores - Zollkodex der Gemeinschaften - Durchführungsmaßnahmen - Verordnung

  • EuG, 09.06.2016 - T-276/13

    Growth Energy und Renewable Fuels Association / Rat - Dumping - Einfuhren von

  • EuGH, 24.02.1987 - 312/84

    Continentale Produkten-Gesellschaft / Kommission

  • EuG, 20.03.2019 - T-310/16

    Foshan Lihua Ceramic / Kommission

    Außerdem lehnte die Kommission mit Beschluss vom 11. Juli 2016 den Antrag der Klägerin auf Interimsüberprüfung nach Art. 11 Abs. 3 der Grundverordnung ab; diese Ablehnung ist Gegenstand der Rechtssache, in der das Urteil vom 11. September 2018, Foshan Lihua Ceramic/Kommission (T-654/16, EU:T:2018:525), ergangen ist.

    Am 7. Dezember 2016 hat die Klägerin in der Erwiderung beantragt, die vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache, in der in der Zwischenzeit das Urteil vom 11. September 2018, Foshan Lihua Ceramic/Kommission (T-654/16, EU:T:2018:525), ergangen ist, zu verbinden.

    Am 16. Dezember 2016 hat sich die Kommission gegen die Verbindung der vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache, in der in der Zwischenzeit das Urteil vom 11. September 2018, Foshan Lihua Ceramic/Kommission (T-654/16, EU:T:2018:525), ergangen ist, ausgesprochen.

  • EuG, 05.07.2023 - T-126/21

    Nevinnomysskiy Azot und NAK "Azot"/ Kommission

    Art. 11 Abs. 5 dieser Verordnung knüpft die Geltung dieser Bestimmungen für Überprüfungsverfahren daran, dass sie einschlägig sind (Urteil vom 11. September 2018, Foshan Lihua Ceramic/Kommission, T-654/16, EU:T:2018:525, Rn. 37).
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