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   EuG, 11.09.2019 - T-545/18   

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https://dejure.org/2019,28657
EuG, 11.09.2019 - T-545/18 (https://dejure.org/2019,28657)
EuG, Entscheidung vom 11.09.2019 - T-545/18 (https://dejure.org/2019,28657)
EuG, Entscheidung vom 11. September 2019 - T-545/18 (https://dejure.org/2019,28657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    YL/ Kommission

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2017 - Entscheidung, den Kläger nicht mit Wirkung zum 1. Januar 2017 nach Besoldungsgruppe AD 7 zu befördern - Art. 45 des Statuts - Art. 9 Abs. 3 des Anhangs IX des Statuts - Befugnismissbrauch - ...

  • Wolters Kluwer

    Öffentlicher Dienst; Beamte; Beförderung; Beförderungsverfahren 2017; Entscheidung, den Kläger nicht mit Wirkung zum 1. Januar 2017 nach Besoldungsgruppe AD 7 zu befördern; Art. 45 des Statuts; Art. 9 Abs. 3 des Anhangs IX des Statuts; Befugnismissbrauch; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 02.04.1998 - T-86/97

    Apostolidis / Gerichtshof

    Auszug aus EuG, 11.09.2019 - T-545/18
    Es liegt nämlich im Interesse des Organs, dass nur Personen mit einem einwandfreien dienstlichen Verhalten auf verantwortungsvolle Stellen ernannt werden (Urteil vom 2. April 1998, Apostolidis/Gerichtshof, T-86/97, EU:T:1998:71, Rn. 58).

    Daraus folgt, dass weder die Verletzung des Art. 45 des Statuts noch die des Art. 9 Abs. 3 des Anhangs IX des Statuts und des Grundsatzes ne bis in idem noch der Befugnismissbrauch, von dem der Verfahrensmissbrauch nur eine Ausformung ist (Urteil vom 2. April 1998, Apostolidis/Gerichtshof, T-86/97, EU:T:1998:71" Rn. 84), im vorliegenden Fall nachgewiesen ist.

  • EuG, 25.10.2018 - T-286/15

    KF / CSUE

    Auszug aus EuG, 11.09.2019 - T-545/18
    Einleitend ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die Beschwerde eines Bediensteten und ihre Zurückweisung durch die zuständige Behörde Bestandteil eines komplexen Verfahrens sind, so dass die Klage, selbst wenn sie formal gegen die Zurückweisung der Beschwerde des Bediensteten gerichtet ist, bewirkt, dass das Gericht mit der beschwerenden Maßnahme befasst wird, gegen die die Beschwerde gerichtet ist (Urteile vom 17. Januar 1989, Vainker/Parlament, 293/87, EU:C:1989:8, Rn. 8, und vom 25. Oktober 2018, KF/SATCEN, T-286/15, EU:T:2018:718" Rn. 115).
  • EuG, 23.02.2001 - T-7/98

    Carlo De Nicola gegen Europäische Investitionsbank. - Europäische

    Auszug aus EuG, 11.09.2019 - T-545/18
    Folglich kann ein Fehlverhalten, soweit es eine Verletzung der Verpflichtungen des Beamten aus dem Beamtenstatut darstellt, von der Anstellungsbehörde berücksichtigt werden, um gegebenenfalls die Bewerbung des Betroffenen um eine Beförderung abzulehnen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 23. Februar 2001, De Nicola/EIB, T-7/98, T-208/98 und T-109/99, EU:T:2001:69" Rn. 220).
  • EuGöD, 14.11.2012 - F-75/11

    Bouillez / Rat

    Auszug aus EuG, 11.09.2019 - T-545/18
    Er schließt jedoch die Berücksichtigung anderer Kriterien, die ebenfalls einen Hinweis auf die Verdienste der für die Beförderung in Frage kommenden Beamten darstellen können, nicht aus (Urteile vom 28. September 2011, AC/Rat, F-9/10, EU:F:2011:160" Rn. 25, und vom 14. November 2012, Bouillez/Rat, F-75/11, EU:F:2012:152" Rn. 57).
  • EuG, 14.11.2017 - T-668/16

    HL / Kommission

    Auszug aus EuG, 11.09.2019 - T-545/18
    Schließlich ist daran zu erinnern, dass, auch wenn der Paritätische Beförderungsausschuss gemäß Art. 5 Abs. 7 des Beschlusses C(2013) 8968 final der Kommission vom 16. Dezember 2013 mit allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 45 des Statuts der Anstellungsbehörde eine Liste der Beamten, deren Beförderung er empfiehlt, vorlegt, allein die Anstellungsbehörde dafür zuständig ist, die Beförderungsentscheidungen zu erlassen und die Abwägung der Verdienste gemäß Art. 45 des Statuts vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2017, HL/Kommission, T-668/16 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:802, Rn. 30).
  • EuGöD, 28.09.2011 - F-9/10

    AC / Rat

    Auszug aus EuG, 11.09.2019 - T-545/18
    Er schließt jedoch die Berücksichtigung anderer Kriterien, die ebenfalls einen Hinweis auf die Verdienste der für die Beförderung in Frage kommenden Beamten darstellen können, nicht aus (Urteile vom 28. September 2011, AC/Rat, F-9/10, EU:F:2011:160" Rn. 25, und vom 14. November 2012, Bouillez/Rat, F-75/11, EU:F:2012:152" Rn. 57).
  • EuGH, 17.01.1989 - 293/87

    Vainker / Parlament

    Auszug aus EuG, 11.09.2019 - T-545/18
    Einleitend ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die Beschwerde eines Bediensteten und ihre Zurückweisung durch die zuständige Behörde Bestandteil eines komplexen Verfahrens sind, so dass die Klage, selbst wenn sie formal gegen die Zurückweisung der Beschwerde des Bediensteten gerichtet ist, bewirkt, dass das Gericht mit der beschwerenden Maßnahme befasst wird, gegen die die Beschwerde gerichtet ist (Urteile vom 17. Januar 1989, Vainker/Parlament, 293/87, EU:C:1989:8, Rn. 8, und vom 25. Oktober 2018, KF/SATCEN, T-286/15, EU:T:2018:718" Rn. 115).
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