Rechtsprechung
EuG, 11.10.2011 - T-297/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Nichtigkeitsklage - Dumping - Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in China - Verteidigungsrechte - Berechnung des Normalwerts - Verhältnismäßigkeit - Teilweise offensichtlich unzulässige und teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage ...
- Europäischer Gerichtshof
DBV / Kommission
Nichtigkeitsklage - Dumping - Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in China - Verteidigungsrechte - Berechnung des Normalwerts - Verhältnismäßigkeit - Teilweise offensichtlich unzulässige und teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage ...
- EU-Kommission
DBV Deutscher Brennstoffvertrieb Würzburg GmbH gegen Europäische Kommission.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 404/2010 der Kommission vom 10. Mai 2010 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 117, S. 64)
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuG, 04.07.2002 - T-340/99
Arne Mathisen / Rat
Auszug aus EuG, 11.10.2011 - T-297/10
In einem Bereich wie dem des Schutzes gegen Dumpingmaßnahmen, in dem die Organe über ein weites Ermessen verfügen, muss sich die Überprüfung durch die Unionsgerichte im Übrigen auf die Frage beschränken, ob die vom Unionsgesetzgeber getroffenen Maßnahmen zur Erreichung des verfolgten Ziels offensichtlich ungeeignet sind (Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2002, Arne Mathisen/Rat, T-340/99, Slg. 2002, II-2905, Randnrn. - EuG, 13.09.2006 - T-217/99
Sinaga / Kommission
Auszug aus EuG, 11.10.2011 - T-297/10
51 und 52, und Urteil des Gerichts vom 13. September 2006, Sinaga/Kommission, T-217/99, T-321/00 und T-222/01, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 68). - EuGH, 15.03.1973 - 37/72
Marcato / Kommission
Auszug aus EuG, 11.10.2011 - T-297/10
Nach der Rechtsprechung ist ein Nichtigkeitsgrund jedoch wegen mangelnden Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn selbst im Fall seiner Begründetheit die Nichtigerklärung des auf der Grundlage dieses Nichtigkeitsgrundes angefochtenen Akts nicht geeignet wäre, dem Kläger Genugtuung zu verschaffen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 15. März 1973, Marcato/Kommission, 37/72, Slg. 1973, 361, Randnrn. 2 bis 8). - EuGH, 26.02.2002 - C-23/00
Rat / Boehringer
Auszug aus EuG, 11.10.2011 - T-297/10
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter befugt ist, je nach den Umständen des Einzelfalls zu prüfen, ob es nach den Grundsätzen einer geordneten Rechtspflege gerechtfertigt ist, die Klage als unbegründet abzuweisen, ohne zuvor über die Einrede der Unzulässigkeit der beklagten Partei zu entscheiden (Urteil des Gerichtshofs vom 26. Februar 2002, Rat/Boehringer, C-23/00 P, Slg. 2002, I-1873, Randnrn.