Rechtsprechung
   EuG, 11.11.2009 - T-150/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12395
EuG, 11.11.2009 - T-150/08 (https://dejure.org/2009,12395)
EuG, Entscheidung vom 11.11.2009 - T-150/08 (https://dejure.org/2009,12395)
EuG, Entscheidung vom 11. November 2009 - T-150/08 (https://dejure.org/2009,12395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Clina - Ältere Gemeinschaftswortmarke CLINAIR - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b ...

  • Europäischer Gerichtshof

    REWE-Zentral / OHMI - Aldi Einkauf (Clina)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Clina - Ältere Gemeinschaftswortmarke CLINAIR - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b ...

  • EU-Kommission PDF

    REWE-Zentral / OHMI - Aldi Einkauf (Clina)

    Gemeinschaftsmarke

  • EU-Kommission

    REWE-Zentral AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage des Anmelders der Wortmarke "Clina" für Waren der Klassen 3 und 21 auf Aufhebung der Entscheidung R 1484/2006-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 15. Februar 2008, mit der die Entscheidung der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus EuG, 11.11.2009 - T-150/08
    Der Durchschnittsverbraucher nimmt eine Marke aber normalerweise als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl. Urteil des Gerichts vom 3. März 2004, Mülhens/HABM - Zirh International [ZIRH], T-355/02, Slg. 2004, II-791, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 11. November 1997, SABEL, C-251/95, Slg. 1997, 6191, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach der Rechtsprechung sind zwei Marken ähnlich, wenn sie aus Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise hinsichtlich eines oder mehrerer relevanter Aspekte, d. h. des bildlichen, klanglichen und begrifflichen Aspekts, mindestens teilweise übereinstimmen (vgl. Urteile des Gerichts vom 23. Oktober 2002, Matratzen Concord/HABM - Hukla Germany [MATRATZEN], T-6/01, Slg. 2002, II-4335, Randnr. 30, und vom 12. September 2007, Koipe/HABM - Aceites del Sur [La Española], T-363/04, Slg. 2007, II-3355, Randnr. 98; vgl. entsprechend Urteil SABEL, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnr. 23).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Verwechslungsgefahr umso größer, je größer sich die Kennzeichnungskraft der älteren Marke darstellt (vgl. entsprechend Urteil SABEL, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnr. 24).

  • EuG, 15.03.2006 - T-35/04

    Athinaiki Oikogeniaki Artopoiia / OHMI - Ferrero (FERRÓ) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 11.11.2009 - T-150/08
    Das ist dann der Fall, wenn der Ähnlichkeitsgrad der mit den Marken gekennzeichneten Waren und der Ähnlichkeitsgrad der Marken zusammen betrachtet hoch genug sind, um das Vorliegen von Verwechslungsgefahr annehmen zu können (Urteil des Gerichts vom 15. März 2006, Athinaiki Oikogeniaki Artopoiia/HABM - Ferrero [FERRÓ], T-35/04, Slg. 2006, II-785, Randnr. 69).
  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

    Auszug aus EuG, 11.11.2009 - T-150/08
    Nach dieser Rechtsprechung ist das Vorliegen der Verwechslungsgefahr umfassend, nach der Wahrnehmung der fraglichen Zeichen und Waren oder Dienstleistungen durch die maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Zeichenähnlichkeit und der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, zu beurteilen (vgl. Urteile des Gerichts vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 30 bis 33, und vom 22. Juni 2004, Ruiz-Picasso u. a./HABM - DaimlerChrysler [PICARO], T-185/02, Slg. 2004, II-1739, Randnrn.
  • EuG, 23.10.2002 - T-6/01

    Matratzen Concord / OHMI - Hukla Germany (MATRATZEN)

    Auszug aus EuG, 11.11.2009 - T-150/08
    Nach der Rechtsprechung sind zwei Marken ähnlich, wenn sie aus Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise hinsichtlich eines oder mehrerer relevanter Aspekte, d. h. des bildlichen, klanglichen und begrifflichen Aspekts, mindestens teilweise übereinstimmen (vgl. Urteile des Gerichts vom 23. Oktober 2002, Matratzen Concord/HABM - Hukla Germany [MATRATZEN], T-6/01, Slg. 2002, II-4335, Randnr. 30, und vom 12. September 2007, Koipe/HABM - Aceites del Sur [La Española], T-363/04, Slg. 2007, II-3355, Randnr. 98; vgl. entsprechend Urteil SABEL, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnr. 23).
  • EuG, 03.03.2004 - T-355/02

    Mülhens / OHMI - Zirh International (ZIRH)

    Auszug aus EuG, 11.11.2009 - T-150/08
    Der Durchschnittsverbraucher nimmt eine Marke aber normalerweise als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl. Urteil des Gerichts vom 3. März 2004, Mülhens/HABM - Zirh International [ZIRH], T-355/02, Slg. 2004, II-791, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 11. November 1997, SABEL, C-251/95, Slg. 1997, 6191, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-473/01

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 11.11.2009 - T-150/08
    Sodann ergibt sich aus der angefochtenen Entscheidung, die insoweit nicht beanstandet wird, dass unter Berücksichtigung des Umstands, dass die ältere Marke eine Gemeinschaftsmarke ist und die von den einander gegenüberstehenden Marken erfassten Waren gängige Verbrauchsartikel sind, davon auszugehen ist, dass das für die Untersuchung der Verwechslungsgefahr maßgebliche Schutzgebiet das gesamte Gebiet der Europäischen Gemeinschaft ist und dass es sich bei den maßgeblichen Verkehrskreisen um das allgemeine Publikum handelt, d. h. um den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-473/01 P und C-474/01 P, Slg. 2004, I-5173, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 25).
  • EuG, 13.04.2005 - T-353/02

    Duarte y Beltrán / OHMI - Mirato (INTEA)

    Auszug aus EuG, 11.11.2009 - T-150/08
    Da außerdem die bildliche und klangliche Ähnlichkeit der beiden Marken für die maßgeblichen Verkehrskreise sehr ausgeprägt ist, läuft ein etwaiger begrifflicher Unterschied Gefahr, ihrer Aufmerksamkeit zu entgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. April 2005, Duarte y Beltrán/HABM - Mirato [INTEA], T-353/02, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34).
  • EuG, 22.06.2004 - T-185/02

    Ruiz-Picasso u.a. / OHMI - DaimlerChrysler (PICARO)

    Auszug aus EuG, 11.11.2009 - T-150/08
    Nach dieser Rechtsprechung ist das Vorliegen der Verwechslungsgefahr umfassend, nach der Wahrnehmung der fraglichen Zeichen und Waren oder Dienstleistungen durch die maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Zeichenähnlichkeit und der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, zu beurteilen (vgl. Urteile des Gerichts vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 30 bis 33, und vom 22. Juni 2004, Ruiz-Picasso u. a./HABM - DaimlerChrysler [PICARO], T-185/02, Slg. 2004, II-1739, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuG, 11.11.2009 - T-150/08
    Marken, die von Haus aus oder wegen ihrer Bekanntheit auf dem Markt eine hohe Kennzeichnungskraft besitzen, genießen daher einen umfassenderen Schutz als die Marken, deren Kennzeichnungskraft geringer ist (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 18, und vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 20).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

    Auszug aus EuG, 11.11.2009 - T-150/08
    Sodann ergibt sich aus der angefochtenen Entscheidung, die insoweit nicht beanstandet wird, dass unter Berücksichtigung des Umstands, dass die ältere Marke eine Gemeinschaftsmarke ist und die von den einander gegenüberstehenden Marken erfassten Waren gängige Verbrauchsartikel sind, davon auszugehen ist, dass das für die Untersuchung der Verwechslungsgefahr maßgebliche Schutzgebiet das gesamte Gebiet der Europäischen Gemeinschaft ist und dass es sich bei den maßgeblichen Verkehrskreisen um das allgemeine Publikum handelt, d. h. um den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-473/01 P und C-474/01 P, Slg. 2004, I-5173, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 25).
  • EuG, 12.09.2007 - T-363/04

    Koipe / OHMI - Aceites del Sur (La Española) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuG, 03.07.2003 - T-129/01

    Alejandro / OHMI - Anheuser-Busch (BUDMEN)

  • EuG, 14.10.2003 - T-292/01

    Phillips-Van Heusen / OHMI - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel (BASS)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • EuG, 07.09.2006 - T-133/05

    'Meric / OHMI - Arbora & Ausonia (PAM-PIM''S BABY-PROP)' - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 24.03.2011 - T-54/09

    XXXLutz Marken / OHMI - Natura Selection (Linea Natura Natur hat immer Stil)

    Nach der Rechtsprechung können die begrifflichen Unterschiede geeignet sein, die bildlichen und klanglichen Ähnlichkeiten zu neutralisieren, wenn zumindest eine der fraglichen Marken für die maßgeblichen Verkehrskreise eine eindeutige und bestimmte Bedeutung hat, so dass diese Verkehrskreise sie ohne Weiteres erfassen können (Urteile des Gerichts vom 14. Oktober 2003, Phillips-Van Heusen/HABM - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel [BASS], T-292/01, Slg. 2003, II-4335, Randnr. 54, und vom 11. November 2009, REWE-Zentral/HABM - Aldi Einkauf [Clina], T-150/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 48).
  • EuG, 10.02.2015 - T-368/13

    Boehringer Ingelheim International / OHMI - Lehning entreprise (ANGIPAX)

    Ainsi, pour cette partie des produits en cause, dont il n'est pas allégué qu'elle serait insignifiante, il n'y a pas lieu de s'attendre à un niveau d'attention accru de la part du public pertinent [voir, en ce sens, arrêt du 11 novembre 2009, REWE-Zentral/OHMI - Aldi Einkauf (Clina), T-150/08, EU:T:2009:431, point 69].
  • EuG, 15.07.2011 - T-220/09

    Ergo Versicherungsgruppe / OHMI - Société de développement und de recherche

    Somit ist für diesen Teil der in Rede stehenden Waren, für den nicht dargelegt worden ist, dass er unbedeutend sei, nicht von einer erhöhten Aufmerksamkeit der maßgeblichen Verkehrskreise auszugehen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 11. November 2009, REWE-Zentral/HABM - Aldi Einkauf [Clina], T-150/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 69).
  • EuG, 06.09.2013 - T-599/10

    Eurocool Logistik / OHMI - Lenger (EUROCOOL) - Gemeinschaftsmarke -

    Hieraus ergibt sich ein durchschnittlicher Grad an Ähnlichkeit in bildlicher Hinsicht zwischen den fraglichen Zeichen, zumal der Verkehr dem Anfang einer Marke regelmäßig höhere Aufmerksamkeit schenkt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts BUDMEN, oben in Randnr. 113 angeführt, Randnr. 47, und vom 11. November 2009, REWE-Zentral/HABM - Aldi Einkauf [Clina], T-150/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).
  • EuG, 14.04.2011 - T-466/08

    Lancôme / OHMI - Focus Magazin Verlag (ACNO FOCUS)

    In Anbetracht der Art der fraglichen Waren, nämlich Mittel zur Körper- und Schönheitspflege und Schminkmittel, ist davon auszugehen, dass sich die maßgeblichen Verkehrskreise aus normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern zusammensetzen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2009, Procter & Gamble/HABM - Laboratorios Alcala Farma [oli], T-240/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27, und vom 11. November 2009, REWE-Zentral/HABM - Aldi Einkauf [Clina], T-150/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33), so dass nicht angenommen werden kann, dass die Aufmerksamkeit des relevanten Publikums größer wäre als die, die es für gängige Verbrauchsartikel aufbringt.
  • EuGH, 27.10.2010 - C-22/10

    REWE-Zentral / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die REWE-Zentral AG (im Folgenden: REWE-Zentral) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 11. November 2009, REWE-Zentral/HABM - Aldi Einkauf (Clina) (T-150/08, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die gegen die Entscheidung der Vierten Kammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 15. Februar 2008 (Sache R 1484/2006-4, im Folgenden: streitige Entscheidung) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG (im Folgenden: Aldi Einkauf) und REWE-Zentral gerichtete Klage abgewiesen hat.
  • EuG, 21.01.2015 - T-685/13

    Copernicus-Trademarks / OHMI - Blue Coat Systems (BLUECO) - Gemeinschaftsmarke -

    Daher ist der Umstand, dass die angemeldete Marke vollständig in der älteren Marke enthalten ist, ein bedeutender Hinweis auf die Ähnlichkeit zwischen den beiden Zeichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Mai 2005, Reemark/HABM - Bluenet [Westlife], T-22/04, Slg, EU:T:2005:160, Rn. 40, vom 12. November 2008, ecoblue/HABM - Banco Bilbao Vizcaya Argentaria [Ecoblue], T-281/07, EU:T:2008:489, Rn. 28, und vom 11. November 2009, REWE-Zentral/HABM - Aldi Einkauf [Clina], T-150/08, EU:T:2009:431, Rn. 38).
  • EuG, 15.07.2011 - T-221/09

    Ergo Versicherungsgruppe / OHMI - Société de développement und de recherche

    Somit ist für diesen Teil der in Rede stehenden Waren, für den nicht dargelegt worden ist, dass er unbedeutend sei, nicht von einer erhöhten Aufmerksamkeit der maßgeblichen Verkehrskreise auszugehen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 11. November 2009, REWE-Zentral/HABM - Aldi Einkauf [Clina], T-150/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 69).
  • EuG, 12.01.2012 - T-462/09

    Storck / OHMI - RAI (Ragolizia) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Selbst wenn man unterstellte, dass das Zeichen FAVOLIZIA die maßgeblichen Verkehrskreise an das englische Wort "favour" erinnert, ist im Übrigen festzustellen, dass ein sich daraus möglicherweise ergebender begrifflicher Unterschied zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen aufgrund des oben in Randnr. 26 zwischen diesen Zeichen festgestellten Grads der bildlichen und klanglichen Ähnlichkeit Gefahr liefe, der Aufmerksamkeit der maßgeblichen Verkehrskreise zu entgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 11. November 2009, REWE-Zentral/HABM - Aldi Einkauf [Clina], T-150/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 53).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht