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   EuG, 12.01.1995 - T-85/94   

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EuG, 12.01.1995 - T-85/94 (https://dejure.org/1995,2974)
EuG, Entscheidung vom 12.01.1995 - T-85/94 (https://dejure.org/1995,2974)
EuG, Entscheidung vom 12. Januar 1995 - T-85/94 (https://dejure.org/1995,2974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Europäischer Sozialfonds - Klage auf Aufhebung einer Entscheidung über die Kürzung eines ursprünglich gewährten Zuschusses - Begründung - Versäumnisverfahren.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung eines gewährten Zuschusses ; Gewährung von Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2950/83 Art. 1; ; VO (EWG) Nr. 2950/83 Art. 5; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 4

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.06.1992 - C-181/90

    Consorgan / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-85/94
    26 Wie nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes hervorgeht, betrifft eine Entscheidung der Kommission zur Kürzung eines Zuschusses des ESF, wie die streitige Entscheidung, obwohl sie an einen Mitgliedstaat gerichtet ist, den Zuschussempfänger unmittelbar und individuell, da sie diesem einen Teil der ihm ursprünglich gewährten Zuschüsse entzieht, ohne daß der Mitgliedstaat insoweit über ein eigenes Ermessen verfügt (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 13, und in der Rechtssache C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 13; vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 17, in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 12, und in der Rechtssache C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 12).

    33 Hinsichtlich der Begründung einer Entscheidung, durch die der Betrag eines ursprünglich vom ESF gewährten Zuschusses gekürzt wird, ist insbesondere wegen der schwerwiegenden Folgen einer solchen Entscheidung für den Zuschussempfänger entschieden worden, daß die Entscheidung die Gründe klar wiedergeben muß, die diese Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag rechtfertigen (Urteile Consorgan/Kommission, a. a. O., Randnr. 18, und Cipeke/Kommission, a. a. O., Randnr. 18; Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal/Kommission, Slg. 1994, II-0000, Randnr. 52).

  • EuGH, 07.04.1987 - 32/86

    Sisma / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-85/94
    29 Zur Stützung dieses Klagegrundes führt die Klägerin aus, daß die Begründung einer Entscheidung der Kommission nicht nur den Betroffenen so ausreichend unterrichten solle, daß er die Rechtmässigkeit und Gültigkeit der Entscheidung prüfen kann, sondern daß sie auch dem Gemeinschaftsrichter diese Prüfung ermöglichen solle (Urteil des Gerichtshofes vom 7. April 1987 in der Rechtssache 32/86, Sisma/Kommission, Slg. 1987, 1645, Randnr. 8).

    Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (Urteile Sisma/Kommission, a. a. O., Randnr. 8, Consorgan/Kommission, a. a. O., Randnr. 14, und Cipeke/Kommission, a. a. O., Randnr. 14).

  • EuGH, 04.06.1992 - C-157/90

    Infortec / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-85/94
    26 Wie nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes hervorgeht, betrifft eine Entscheidung der Kommission zur Kürzung eines Zuschusses des ESF, wie die streitige Entscheidung, obwohl sie an einen Mitgliedstaat gerichtet ist, den Zuschussempfänger unmittelbar und individuell, da sie diesem einen Teil der ihm ursprünglich gewährten Zuschüsse entzieht, ohne daß der Mitgliedstaat insoweit über ein eigenes Ermessen verfügt (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 13, und in der Rechtssache C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 13; vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 17, in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 12, und in der Rechtssache C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 12).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-189/90

    Cipeke / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-85/94
    26 Wie nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes hervorgeht, betrifft eine Entscheidung der Kommission zur Kürzung eines Zuschusses des ESF, wie die streitige Entscheidung, obwohl sie an einen Mitgliedstaat gerichtet ist, den Zuschussempfänger unmittelbar und individuell, da sie diesem einen Teil der ihm ursprünglich gewährten Zuschüsse entzieht, ohne daß der Mitgliedstaat insoweit über ein eigenes Ermessen verfügt (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 13, und in der Rechtssache C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 13; vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 17, in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 12, und in der Rechtssache C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 12).
  • EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-85/94
    33 Hinsichtlich der Begründung einer Entscheidung, durch die der Betrag eines ursprünglich vom ESF gewährten Zuschusses gekürzt wird, ist insbesondere wegen der schwerwiegenden Folgen einer solchen Entscheidung für den Zuschussempfänger entschieden worden, daß die Entscheidung die Gründe klar wiedergeben muß, die diese Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag rechtfertigen (Urteile Consorgan/Kommission, a. a. O., Randnr. 18, und Cipeke/Kommission, a. a. O., Randnr. 18; Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal/Kommission, Slg. 1994, II-0000, Randnr. 52).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-291/89

    Interhotel / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-85/94
    26 Wie nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes hervorgeht, betrifft eine Entscheidung der Kommission zur Kürzung eines Zuschusses des ESF, wie die streitige Entscheidung, obwohl sie an einen Mitgliedstaat gerichtet ist, den Zuschussempfänger unmittelbar und individuell, da sie diesem einen Teil der ihm ursprünglich gewährten Zuschüsse entzieht, ohne daß der Mitgliedstaat insoweit über ein eigenes Ermessen verfügt (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 13, und in der Rechtssache C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 13; vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 17, in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 12, und in der Rechtssache C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 12).
  • EuGH, 15.03.1984 - 310/81

    EISS / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.01.1995 - T-85/94
    35 Dazu stellt das Gericht fest, daß sich sowohl aus dem anwendbaren rechtlichen Rahmen als auch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, daß die Gewährung von Zuschüssen des ESF auf einem System enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten beruht (siehe insbesondere Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung sowie die Urteile des Gerichtshofes vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81, EISS/Kommission, Slg. 1984, 1341, Randnrn. 14 und 15, und Interhotel/Kommission, a. a. O., Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-32/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Lisrestal - Organização Gestão

    ( 14 ) Siehe zuletzt Urteil vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94 (Eugénio Branco Lda./Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 26).

    ( 15 ) Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 OP (Kommission/Eugénio Branco Lda, Slg. 1995, II -2993).

    Mich überzeugen auch nicht die Hinweise organisatorischer Art, die die Kommission den Ausführungen des Gerichts in dem zitierten Urteil Branco (Rechtssache T-85/94) entnimmt, worin die volle Rechtmäßigkeit einer bloßen Bestätigung der Kommission auf einen Vorschlag der nationalen Behörde zur Kürzung des Finanzbeitrags festgestellt wird, sofern der betreffende Rechtsakt ordnungsgemäß begründet ist.

  • EuG, 27.11.2007 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung -

    Zweitens führt nach Ansicht des Klägers die vom Rat begangene Täuschung zwangsläufig dazu, dass dessen Entscheidung nicht den Anforderungen des Art. 253 EG und des Art. 7 Abs. 3 des Beschlusses 93/731 genüge und deshalb für nichtig zu erklären sei (Urteil des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Delacre u. a./Kommission, C-350/88, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15, Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995, Branco/Kommission, T-85/94, Slg. 1995, II-45, Randnr. 32, und Svenska Journalistförbundet/Rat, oben in Randnr. 89 angeführt, Randnr. 116).
  • EuG, 17.06.1998 - T-174/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, MIT DER DER ZUGANG

    116 Die Verpflichtung zur Begründung von Einzelfallentscheidungen soll es zum einen den Betroffenen ermöglichen, zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die ergriffene Maßnahme kennenzulernen, und zum anderen dem Gemeinschaftsrichter, die Rechtmässigkeit der Entscheidung zu kontrollieren (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15, und Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 32).
  • EuG, 12.06.1997 - T-504/93

    Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen;

    55 Die angefochtene Entscheidung hat durch die Verweisung auf das gemäß Artikel 6 der Verordnung Nr. 99/63 übersandte Schreiben die Gründe, aus denen die Beschwerde zurückgewiesen wurde, hinreichend klar zum Ausdruck gebracht, so daß die Klägerin ihre Klagerechte wahrnehmen und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle über die Rechtmässigkeit dieser Entscheidung ausüben konnte (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1995 in der Rechtssache C-360/92 P, Publishers Association/Kommission, Slg. 1995, I-23, Randnr. 39; Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 32, und BEMIM/Kommission, a. a. O., Randnr. 41).
  • EuG, 14.05.2002 - T-80/00

    Associação Comercial de Aveiro / Kommission

    Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (Urteile des Gerichtshofes vom 7. April 1987 in der Rechtssache 32/86, Sisma/Kommission, Slg. 1987, 1645, Randnr. 8, und vom 4. Juni 1992 in den Rechtssachen C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 14, und C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 14; Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 32, und Partex/Kommission).

    In einem Fall, in dem die Kommission den Vorschlag eines Mitgliedstaats, einen ursprünglich gewährten Zuschuss zu kürzen, nur bestätigt, kann ihre Entscheidung als im Sinne von Artikel 253 EG ordnungsgemäß begründet angesehen werden kann, wenn sie entweder die Gründe, die die Kürzung des Zuschusses rechtfertigen, selbst klar zum Ausdruck bringt oder andernfalls hinreichend deutlich auf einen Rechtsakt der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats Bezug nimmt, in dem die Gründe für eine derartige Kürzung klar angegeben sind (Urteile Branco/Kommission, Randnr. 36, auf Einspruch bestätigt im Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 (122), Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993, Randnr. 27, und Partex/Kommission, Randnr. 76).

  • EuG, 15.09.1998 - T-142/97

    Branco / Kommission

    25 Da die Kommission innerhalb der festgesetzten Frist keine Klagebeantwortung eingereicht hatte, erließ das Gericht am 12. Januar 1995 ein Versäumnisurteil (Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45).

    27 Das Gericht wies den Einspruch durch Urteil vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 (122) (Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993) zurück.

  • EuG, 14.05.2002 - T-81/00

    Associação Comercial de Aveiro / Kommission

    Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (Urteile des Gerichtshofes vom 7. April 1987 in der Rechtssache 32/86, Sisma/Kommission, Slg. 1987, 1645, Randnr. 8, und vom 4. Juni 1992 in den Rechtssachen C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 14, und C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 14; Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 32, und Partex/Kommission).

    In einem Fall, in dem die Kommission den Vorschlag eines Mitgliedstaats, einen ursprünglich gewährten Zuschuss zu kürzen, nur bestätigt, kann ihre Entscheidung als im Sinne von Artikel 253 EG ordnungsgemäß begründet angesehen werden kann, wenn sie entweder die Gründe, die die Kürzung des Zuschusses rechtfertigen, selbst klar zum Ausdruck bringt oder andernfalls hinreichend deutlich auf einen Rechtsakt der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats Bezug nimmt, in dem die Gründe für eine derartige Kürzung klar angegeben sind (Urteile Branco/Kommission, Randnr. 36, auf Einspruch bestätigt im Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 (122), Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993, Randnr. 27, und Partex/Kommission, Randnr. 76).

  • EuG, 12.07.2001 - T-204/99

    Mattila / Rat und Kommission

    Was die Begründungspflicht anbelangt, ist daran zu erinnern, das sie es zum einen den Betroffenen ermöglichen soll, zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die ergriffene Maßnahme zu erfahren, und zum anderen den Gemeinschaftsrichter in die Lage versetzen soll, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung zu kontrollieren (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15, und Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 32).
  • EuG, 15.10.1997 - T-331/94

    IPK / Kommission

    15 bis 18, Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal/Kommission, Slg. 1994, II-1177, Randnr. 52, und vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 33).
  • EuG, 22.10.1996 - T-330/94

    Salt Union Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    51 Aus einer Entscheidung über die Kürzung eines finanziellen Zuschusses müssen sich die Gründe für die Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag klar ergeben, da sie für den Zuschußempfänger erhebliche Folgen hat (Urteile Consorgan/Kommission, Cipeke/Kommission, Randnrn. 15 bis 18, Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal/Kommission, Slg. 1994, II-1177, Randnr. 52, und vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 33).
  • EuG, 27.09.2012 - T-387/09

    Applied Microengineering / Kommission - Fünftes Rahmenprogramm im Bereich der

  • EuG, 22.07.2005 - T-376/04

    Polyelectrolyte Producers Group / Rat und Kommission - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 07.11.1997 - T-218/95

    Le Canne / Kommission

  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

  • EuG, 09.07.2003 - T-102/00

    Vlaams Fonds voor de Sociale Integratie van Personen met een Handicap /

  • EuG, 26.09.2002 - T-199/99

    Sgaravatti Mediterranea / Kommission

  • EuG, 03.02.2000 - T-46/98

    CCRE / Kommission

  • EuG, 05.03.2002 - T-241/00

    Le Canne / Kommission

  • EuG, 26.09.1997 - T-183/97

    Micheli u.a. / Kommission

  • EuG, 29.09.2000 - T-87/98

    International Potash Company / Rat

  • EuG, 25.04.2001 - T-244/00

    Coillte Teoranta / Kommission

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