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   EuG, 12.01.2016 - T-592/13 DEP   

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https://dejure.org/2016,1882
EuG, 12.01.2016 - T-592/13 DEP (https://dejure.org/2016,1882)
EuG, Entscheidung vom 12.01.2016 - T-592/13 DEP (https://dejure.org/2016,1882)
EuG, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - T-592/13 DEP (https://dejure.org/2016,1882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ratioparts-Ersatzteile / OHMI - Norwood Industries (NORTHWOOD professional forest equipment)

    Verfahren - Kostenfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ratioparts-Ersatzteile / OHMI - Norwood Industries (NORTHWOOD professional forest equipment)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Ratioparts-Ersatzteile / OHMI - Norwood Industries (NORTHWOOD professional forest equipment)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 28.06.2004 - T-342/99

    Airtours / Kommission - Kostenfestsetzung - Honorar der Solicitors und Barristers

    Auszug aus EuG, 12.01.2016 - T-592/13
    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und die dafür notwendig waren (Beschlüsse vom 28. Juni 2004, Airtours/Kommission, T-342/99 DEP, Slg, EU:T:2004:192, Rn. 13, und vom 14. Juli 2015, Ntouvas/ECDC, T-223/12 DEP, EU:T:2015:570, Rn. 10).

    Bei der Entscheidung über einen Kostenfestsetzungsantrag braucht das Gericht weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. Beschluss Airtours/Kommission, EU:T:2004:192, oben in Rn. 7 angeführt, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Unionsrichter kann insoweit den Wert der geleisteten Arbeit nur nach Maßgabe der Genauigkeit der mitgeteilten Daten beurteilen (vgl. Beschluss Airtours/Kommission, EU:T:2004:192, oben in Rn. 7 angeführt, Rn. 30).

  • EuG, 28.05.2013 - T-278/07

    Marcuccio / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung - Anwaltshonorar -

    Auszug aus EuG, 12.01.2016 - T-592/13
    Zwar ist das Gericht bei Fehlen solcher Informationen nicht daran gehindert, die Höhe der erstattungsfähigen Kosten nach billigem Ermessen festzusetzen, doch muss es in einem solchen Fall die Forderungen des Antragstellers zwangsläufig streng beurteilen (Beschluss vom 28. Mai 2013, Marcuccio/Kommission, T-278/07 P-DEP, Slg, EU:T:2013:269, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Schließlich berücksichtigt das Gericht bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kostenfestsetzungsbeschlusses einschließlich der für das Kostenfestsetzungsverfahren notwendigen Aufwendungen (Beschlüsse Marcuccio/Kommission, oben in Rn. 8 angeführt, EU:T:2013:269, Rn. 13, und vom 23. März 2012, Kerstens/Kommission, T-498/09 P-DEP, EU:T:2012:147, Rn. 15).

    Unter diesen Umständen hat das Gericht, auch wenn ihm verschiedene Beweise vorgelegt worden sind, gemäß den Beschlüssen De Nicola/EIB (EU:T:2004:217, oben in Rn. 8 angeführt) und Marcuccio/Kommission (EU:T:2013:269, oben in Rn. 8 angeführt) einen strengen Maßstab anzulegen.

  • EuG, 02.03.2012 - T-270/09

    PVS / OHMI - MeDiTA Medizinische Kurierdienst (medidata) - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 12.01.2016 - T-592/13
    Obwohl grundsätzlich die Aufwendungen, die aus der Korrespondenz zwischen den verschiedenen Anwaltskanzleien resultieren, die die Streithelferin im Ausgangsverfahren vertreten oder beraten haben, insbesondere für die Vorbereitung der Schriftsätze als unverzichtbar angesehen werden können, sofern sie in einem klaren Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Gericht stehen (vgl. entsprechend Beschluss vom 2. März 2012, PVS/HABM, T-270/09 DEP, EU:T:2012:97, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung), muss doch auch bewiesen werden, dass es unter den verschiedenen tätigen Anwälten nicht zu einer doppelten Ausführung von Aufgaben und Analysen kam.

    Schließlich ist mangels klarer Angaben über die von den Anwälten der Streithelferin angesetzten Stundensätze festzustellen, dass in einigen früheren Kostenfestsetzungsverfahren ein Stundensatz von 260 Euro vom Gericht als "angemessenes" Entgelt für die Arbeit von im Bereich des Gemeinschaftsmarkenrechts tätigen Anwälten erachtet wurde (vgl. in diesem Sinne Beschluss PVS/HABM, EU:T:2012:97, oben in Rn. 27 angeführt, Rn. 28).

  • EuG, 08.07.2004 - T-7/98

    De Nicola / BEI - Kostenfestsetzung“

    Auszug aus EuG, 12.01.2016 - T-592/13
    Nach der Rechtsprechung muss der Antragsteller Nachweise für die Aufwendungen vorlegen, deren Erstattung er beantragt (vgl. u. a. Beschluss vom 8. Juli 2004, De Nicola/EIB, T-7/98 DEP, T-208/98 DEP und T-109/99 DEP, EU:T:2004:217, Rn. 42).

    Unter diesen Umständen hat das Gericht, auch wenn ihm verschiedene Beweise vorgelegt worden sind, gemäß den Beschlüssen De Nicola/EIB (EU:T:2004:217, oben in Rn. 8 angeführt) und Marcuccio/Kommission (EU:T:2013:269, oben in Rn. 8 angeführt) einen strengen Maßstab anzulegen.

  • EuGH - C-300/08 (anhängig)

    Leche Celta / HABM

    Auszug aus EuG, 12.01.2016 - T-592/13
    Da das Unionsrecht keine Gebührenordnung kennt, hat das Gericht die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits, den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad und den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse vom 29. Oktober 2010, Celia/Leche Celta, C-300/08 P-DEP, EU:C:2010:655, Rn. 14, und vom 10. Januar 2002, Starway/Rat, T-80/97 DEP, Slg, EU:T:2002:1, Rn. 27).
  • EuGH, 29.10.2010 - C-300/08

    Celia / Leche Celta

    Auszug aus EuG, 12.01.2016 - T-592/13
    Da das Unionsrecht keine Gebührenordnung kennt, hat das Gericht die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits, den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad und den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse vom 29. Oktober 2010, Celia/Leche Celta, C-300/08 P-DEP, EU:C:2010:655, Rn. 14, und vom 10. Januar 2002, Starway/Rat, T-80/97 DEP, Slg, EU:T:2002:1, Rn. 27).
  • EuGH, 19.06.2012 - C-307/10

    Der Gerichtshof konkretisiert die Anforderungen an die Angabe der Waren und

    Auszug aus EuG, 12.01.2016 - T-592/13
    Es war im Wesentlichen eine gefestigte Rechtsprechung auf die besonderen Umstände des Einzelfalls anzuwenden, wenngleich dies die Auslegung bestimmter, auch vergleichsweise junger Grundsatzurteile - wie des Urteils vom 19. Juni 2012, Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, Slg, EU:C:2012:361 - einschließen konnte.
  • EuG, 14.07.2015 - T-223/12

    Ntouvas / ECDC

    Auszug aus EuG, 12.01.2016 - T-592/13
    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und die dafür notwendig waren (Beschlüsse vom 28. Juni 2004, Airtours/Kommission, T-342/99 DEP, Slg, EU:T:2004:192, Rn. 13, und vom 14. Juli 2015, Ntouvas/ECDC, T-223/12 DEP, EU:T:2015:570, Rn. 10).
  • EuG, 24.09.2010 - T-498/09

    Kerstens / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.01.2016 - T-592/13
    Schließlich berücksichtigt das Gericht bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kostenfestsetzungsbeschlusses einschließlich der für das Kostenfestsetzungsverfahren notwendigen Aufwendungen (Beschlüsse Marcuccio/Kommission, oben in Rn. 8 angeführt, EU:T:2013:269, Rn. 13, und vom 23. März 2012, Kerstens/Kommission, T-498/09 P-DEP, EU:T:2012:147, Rn. 15).
  • EuG, 20.10.2008 - T-278/07

    Marcuccio / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.01.2016 - T-592/13
    Zwar ist das Gericht bei Fehlen solcher Informationen nicht daran gehindert, die Höhe der erstattungsfähigen Kosten nach billigem Ermessen festzusetzen, doch muss es in einem solchen Fall die Forderungen des Antragstellers zwangsläufig streng beurteilen (Beschluss vom 28. Mai 2013, Marcuccio/Kommission, T-278/07 P-DEP, Slg, EU:T:2013:269, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.03.2012 - T-498/09

    Kerstens / Kommission

  • EuG, 10.01.2002 - T-80/97

    Starway / Rat

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