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   EuG, 12.03.2020 - T-732/16, T-901/16   

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EuG, 12.03.2020 - T-732/16, T-901/16 (https://dejure.org/2020,4665)
EuG, Entscheidung vom 12.03.2020 - T-732/16, T-901/16 (https://dejure.org/2020,4665)
EuG, Entscheidung vom 12. März 2020 - T-732/16, T-901/16 (https://dejure.org/2020,4665)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Valencia Club de Fútbol / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Beihilfen Spaniens zugunsten bestimmter Profifußballvereine - Bürgschaft - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden - Vorteil - Unternehmen in Schwierigkeiten - Kriterium des privaten Kapitalgebers - ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission über Beihilfemaßnahmen zugunsten der spanischen Fußballvereine Valencia CF und Elche CF für nichtig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Finanzhilfen in Millionenhöhe: EuG erspart spanischen Fußballclubs Rückzahlung

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (44)

  • EuGH, 21.03.2013 - C-405/11

    Kommission / Buczek Automotive

    Auszug aus EuG, 12.03.2020 - T-732/16
    Insoweit ist der Beweis für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung des Kriteriums des privaten Wirtschaftsteilnehmers von der Kommission zu erbringen, die während des Verwaltungsverfahrens alle einschlägigen Informationen einzuholen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 2013, Kommission/Buczek Automotive, C-405/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:186, Rn. 33 und 34, und vom 20. September 2017, Kommission/Frucona Kosice, C-300/16 P, EU:C:2017:706, Rn. 24).

    Dies gilt umso mehr, wenn sich der angefochtene Beschluss nicht auf die Nichtvorlage von Beweismitteln, die die Kommission vom betreffenden Mitgliedstaat angefordert hatte, stützt, sondern auf die Feststellung, dass ein privater Wirtschaftsteilnehmer nicht wie die Behörden dieses Mitgliedstaats gehandelt hätte, wobei diese Feststellung voraussetzt, dass die Kommission über alle relevanten Beweismittel verfügte, die bei der Ausarbeitung ihrer Entscheidung erforderlich waren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2013, Kommission/Buczek Automotive, C-405/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:186, Rn. 35).

  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.03.2020 - T-732/16
    Zwar können, wie aus Rn. 34 der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung hervorgeht, Beihilfen für Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, nur dann für vereinbar mit Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV erklärt werden, wenn sie mit einem Umstrukturierungsplan verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, EU:C:2001:178, Rn. 45), doch sind das Vorliegen und der Inhalt eines solchen Plans im vorliegenden Fall auch Umstände, die für die Feststellung maßgeblich sind, ob sich im Hinblick auf Art. 107 Abs. 1 AEUV ein Vorteil aus der streitigen Bürgschaft ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juni 2000, EPAC/Kommission, T-204/97 und T-270/97, EU:T:2000:148, Rn. 72 bis 74).

    Dies vorausgeschickt, ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten nur dann für mit Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV vereinbar erklärt werden können, wenn sie mit einem Umstrukturierungsplan verbunden sind, der dazu dient, die Tätigkeit dieser Unternehmen zu verringern oder umzuorientieren (vgl. Urteile vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, EU:C:2001:178, Rn. 45, vom 11. Juni 2009, ACEA/Kommission, T-297/02, EU:T:2009:189, Rn. 137, und vom 11. Juni 2009, ASM Brescia/Kommission, T-189/03, EU:T:2009:193, Rn. 116; vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2009, AEM/Kommission, T-301/02, EU:T:2009:191, Rn. 141).

  • EuG, 03.03.2010 - T-102/07

    Freistaat Sachsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Deutschland gewährte

    Auszug aus EuG, 12.03.2020 - T-732/16
    Nach ständiger Rechtsprechung stützt sich die Kommission bei der Feststellung, dass sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten befindet, auf komplexe wirtschaftliche Beurteilungen, die nur einer eingeschränkten Kontrolle des Gerichts unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. September 2008, Kahla/Thüringen Porzellan/Kommission, T-20/03, EU:T:2008:395, Rn. 133; vom 3. März 2010, Freistaat Sachsen/Kommission, T-102/07 und T-120/07, EU:T:2010:62, Rn. 122 und 157; vom 12. Mai 2011, Région Nord-Pas-de-Calais und Communauté d'agglomération du Douaisis/Kommission, T-267/08 und T-279/08, EU:T:2011:209, Rn. 153, und vom 3. Juli 2013, MB System/Kommission, T-209/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:338, Rn. 37).

    Zudem hat das Gericht bereits entschieden, dass die Höhe der Eigenmittel ein maßgeblicher Indikator für die Feststellung ist, ob Gesellschaftskapital im Sinne von Rn. 10 Buchst. a der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung verschwunden oder verloren gegangen ist, auch wenn keine Verringerung des Gesellschaftskapitals festgestellt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, EU:T:2005:221, Rn. 196, und vom 3. März 2010, Freistaat Sachsen/Kommission, T-102/07 und T-120/07, EU:T:2010:62, Rn. 106).

  • EuG, 15.06.2005 - T-349/03

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, WONACH DIE GEPLANTE UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFE

    Auszug aus EuG, 12.03.2020 - T-732/16
    Zudem hat das Gericht bereits entschieden, dass die Höhe der Eigenmittel ein maßgeblicher Indikator für die Feststellung ist, ob Gesellschaftskapital im Sinne von Rn. 10 Buchst. a der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung verschwunden oder verloren gegangen ist, auch wenn keine Verringerung des Gesellschaftskapitals festgestellt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, EU:T:2005:221, Rn. 196, und vom 3. März 2010, Freistaat Sachsen/Kommission, T-102/07 und T-120/07, EU:T:2010:62, Rn. 106).

    Insoweit kommt der Ermittlung des Werts der verpfändeten Aktien der Klägerin nach der allgemeinen Systematik der angefochtenen Entscheidung wesentliche Bedeutung zu (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, EU:T:2005:221, Rn. 319 und 320).

  • EuGH, 03.07.2003 - C-457/00

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.03.2020 - T-732/16
    In einem solchen Fall ist es insbesondere möglich, dass der Beihilfeempfänger eine andere Person ist als diejenige, die das verbürgte Darlehen aufgenommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juli 2003, Belgien/Kommission, C-457/00, EU:C:2003:387, Rn. 56 und 57).

    Letztlich müssen zur Bestimmung des Empfängers einer staatlichen Beihilfe die Unternehmen identifiziert werden, die davon tatsächlich profitiert haben (Urteil vom 3. Juli 2003, Belgien/Kommission, C-457/00, EU:C:2003:387, Rn. 55).

  • EuGH, 11.09.2008 - C-75/05

    Deutschland / Kronofrance - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

    Auszug aus EuG, 12.03.2020 - T-732/16
    Insbesondere dürfen diese Texte nicht in einem Sinne ausgelegt werden, durch den die Bedeutung der Art. 107 und 108 AEUV eingeschränkt würde oder der den mit diesen verfolgten Zielen zuwiderliefe (Urteil vom 11. September 2008, Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482, Rn. 61 und 65).

    Folglich hat die Kommission, als sie unterstellte, dass sich kein Finanzinstitut für ein Unternehmen in Schwierigkeiten verbürgen würde und folglich keine entsprechende Garantieprämie als Vergleichsmaßstab auf dem Markt angeboten werde, gegen die Garantiemitteilung verstoßen, an die sie gebunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2008, Deutschland u. a./Kronofrance, C-75/05 P und C-80/05 P, EU:C:2008:482, Rn. 60 und 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.09.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorzugspreis für den

    Auszug aus EuG, 12.03.2020 - T-732/16
    Die Kontrolle, die die Unionsgerichte in Bezug auf die Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten durch die Kommission ausüben, ist nämlich eine beschränkte Kontrolle, in deren Rahmen nur geprüft werden darf, ob die Vorschriften über das Verfahren und die Begründung eingehalten wurden, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach der Rechtsprechung muss der Unionsrichter nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit, die Zuverlässigkeit und die Kohärenz der angeführten Beweise prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 64 und 65, und vom 2. März 2012, Niederlande/Kommission, T-29/10 und T-33/10, EU:T:2012:98, Rn. 102).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

    Auszug aus EuG, 12.03.2020 - T-732/16
    Der Gerichtshof hat insoweit zu der sich aus dem AEU-Vertrag ergebenden Notwendigkeit, die Erfordernisse des Umweltschutzes zu berücksichtigen, entschieden, dass sie die Nichteinbeziehung einer Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV nicht rechtfertigt, da eine zweckdienliche Berücksichtigung solcher Erfordernisse auf jeden Fall bei der Beurteilung der Vereinbarkeit der Maßnahme gemäß Art. 107 Abs. 3 AEUV erfolgen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, EU:C:2008:757, Rn. 92).
  • EuG, 03.07.2014 - T-319/12

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.03.2020 - T-732/16
    Wie die Kommission geltend macht, ist der Verweis auf eine durchschnittliche Rentabilität des Sektors nicht angebracht, da die Mitgliedstaaten andernfalls jede Investition in rückläufige, defizitäre oder durch eine niedrige Rentabilität gekennzeichnete Sektoren rechtfertigen könnten, sofern ihre Gewinnaussichten dem Durchschnittswert des Sektors entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juli 2014, Spanien u. a./Kommission, T-319/12 und T-321/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:604, Rn. 44).
  • EuG, 12.09.2007 - T-68/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE STAATLICHEN

    Auszug aus EuG, 12.03.2020 - T-732/16
    Nach ständiger Rechtsprechung muss nämlich eine Entscheidung aus sich heraus verständlich sein und ihre Begründung darf nicht erst später, wenn die Entscheidung bereits Gegenstand einer Klage vor dem Unionsrichter ist, nachgeholt werden (Urteile vom 12. Dezember 1996, Rendo u. a./Kommission, T-16/91, EU:T:1996:189, Rn. 45; vom 12. September 2007, 01ympiaki Aeroporia Ypiresies/Kommission, T-68/03, EU:T:2007:253, Rn. 254, und vom 16. September 2013, Wabco Europe u. a./Kommission, T-380/10, EU:T:2013:449, Rn. 107).
  • EuGH, 24.01.2013 - C-73/11

    Frucona Kosice / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Erlass von 65

  • EuG, 11.06.2009 - T-301/02

    AEM / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen

  • EuG, 06.04.2017 - T-220/14

    Saremar / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Ausgleichsleistung für

  • EuGH, 13.04.1994 - C-324/90

    Deutschland und Pleuger Worthington / Kommission

  • EuG, 06.04.2017 - T-219/14

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr

  • EuG, 11.06.2009 - T-297/02

    ACEA / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen

  • EuG, 12.12.1996 - T-16/91

    Rendo NV, Centraal Overijsselse Nutsbedrijven NV und Regionaal Energiebedrijf

  • EuG, 11.12.2014 - T-251/11

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, wonach die teilweise

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuGH, 20.09.2017 - C-300/16

    Kommission / Frucona Kosice - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Begriff

  • EuGH, 03.04.2014 - C-559/12

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die implizite unbeschränkte Bürgschaft des

  • EuG, 17.07.2014 - T-457/09

    Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband / Kommission - Staatliche

  • EuGH, 04.06.2015 - C-15/14

    Der Gerichtshof bestätigt - wie schon zuvor das Gericht -, dass der zwischen dem

  • EuG, 13.06.2000 - T-204/97

    EPAC / Kommission

  • EuG, 12.05.2011 - T-267/08

    Région Nord-Pas-de-Calais / Kommission - Staatliche Beihilfen - Herstellung von

  • EuGH, 23.03.2000 - C-373/97

    Diamantis

  • EuG, 11.06.2009 - T-189/03

    ASM Brescia / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der

  • EuGH, 14.04.2005 - C-110/03

    Belgien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 -

  • EuG, 16.09.2013 - T-380/10

    Wabco Europe u.a. / Kommission

  • EuG, 03.07.2013 - T-209/11

    MB System / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Deutschland zugunsten der

  • EuG, 04.03.2009 - T-424/05

    Italien / Kommission

  • EuG, 09.06.2016 - T-162/13

    Magic Mountain Kletterhallen u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

  • EuGH, 13.06.2002 - C-382/99

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF TEILWEISE NICHTIGERKLÄRUNG

  • EuG, 26.01.2005 - T-193/02

    DAS REGLEMENT DER FIFA ZUR REGELUNG DER TÄTIGKEIT DER VERMITTLER VON

  • EuGH, 09.06.2011 - C-71/09

    Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen

  • EuG, 02.03.2012 - T-29/10

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über die verschiedenen

  • EuGH, 08.12.2011 - C-275/10

    Residex Capital IV - Art. 88 Abs. 3 EG - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die

  • EuGH, 30.05.2017 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan / Rat

  • EuG, 12.09.2018 - T-788/16

    De Geoffroy u.a. / Parlament

  • EuGH, 22.11.2018 - C-315/18

    Valencia Club de Fútbol/ Kommission

  • EuG, 13.12.2018 - T-53/16

    Ryanair und Airport Marketing Services / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von

  • EuG, 22.03.2018 - T-732/16

    Valencia Club de Fútbol / Kommission

  • EuG, 26.04.2018 - T-732/16

    Valencia Club de Fútbol / Kommission

  • EuGH, 02.12.2010 - C-464/09

    Holland Malt / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 10.05.2023 - T-34/21

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die von

    Im Übrigen hat das Gericht bereits entschieden, dass die Kommission, als sie unterstellte, dass sich kein Finanzinstitut für ein Unternehmen in Schwierigkeiten verbürgen würde und folglich keine entsprechende Garantieprämie als Vergleichsmaßstab auf dem Markt angeboten werde, u. a. gegen ihre Verpflichtung verstieß, eine Gesamtwürdigung vorzunehmen und dabei jeden im betreffenden Fall erheblichen Anhaltspunkt zu berücksichtigen, der es ihr ermöglicht, festzustellen, ob der Begünstigte die notwendige Finanzierung offenkundig nicht auf den Märkten erhalten hätte (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 12. März 2020, Elche Club de Fútbol/Kommission, T-901/16, EU:T:2020:97, Rn. 132, und Valencia Club de Fútbol/Kommission, T-732/16, EU:T:2020:98, Rn. 134).
  • EuGH, 10.11.2022 - C-211/20

    Vom Gericht für nichtig erklärter Beschluss über eine staatliche Beihilfe

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Europäische Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. März 2020, Valencia Club de Fútbol/Kommission (T-732/16, EU:T:2020:98), mit dem es den Beschluss (EU) 2017/365 der Kommission vom 4. Juli 2016 über die staatliche Beihilfe SA.36387 (2013/C) (ex 2013/NN) (ex 2013/CP), die Spanien dem Valencia Club de Fútbol Sociedad Anónima Deportiva (Sport-Aktiengesellschaft), dem Hércules Club de Fútbol Sociedad Anónima Deportiva (Sport-Aktiengesellschaft) und dem Elche Club de Fútbol Sociedad Anónima Deportiva (Sport-Aktiengesellschaft) gewährt hat (ABl. 2017, L 55, S. 12) (im Folgenden: streitiger Beschluss), für nichtig erklärt hat, soweit er Valencia Club de Fútbol SAD (im Folgenden: FC Valencia) betrifft.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-425/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Tanchev ist das Rechtsmittel der Kommission

    41 Vgl. insbesondere Urteile vom 17. September 2014, Commerz Nederland (C-242/13, EU:C:2014:2224, Rn. 34 bis 39), vom 27. Februar 2013, Nitrogénm?±vek Vegyipari/Kommission (T-387/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:98, Rn. 63 bis 68), vom 30. April 2014, Tisza Er?'m?±/Kommission (T-468/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:235, Rn. 171 bis 179), vom 12. März 2020, Elche Club de Fútbol/Kommission (T-901/16, EU:T:2020:97, Rn. 52 bis 63), und vom 13. Mai 2020, easyJet Airline/Kommission (T-8/18, EU:T:2020:182, Rn. 117 bis 140).
  • EuG, 15.12.2021 - T-565/19

    Oltchim/ Kommission

    Zu diesem Zweck muss sich die Kommission auf die Gesamtheit der tatsächlich und rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte stützen, wie z. B. zusätzlich zu den oben in Rn. 94 genannten auf den Gegenstand, die Natur und den Kontext der in Rede stehenden Maßnahmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. September 2010, Griechenland u. a./Kommission, T-415/05, T-416/05 und T-423/05, EU:T:2010:386, Rn. 176 und 178, sowie vom 15. Januar 2015, Frankreich/Kommission, T-1/12, EU:T:2015:17, Rn. 45 bis 48), die Identität der diese Maßnahmen gewährenden Personen bzw. die ihrer Begünstigten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2015, Frankreich/Kommission, T-1/12, EU:T:2015:17, Rn. 38, 47 und 48) und die Frage, ob die verschiedenen in Rede stehenden Maßnahmen zum Zeitpunkt der ersten Maßnahme vorgesehen oder vorhersehbar waren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. März 2020, Valencia Club de Fútbol/Kommission, T-732/16, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2020:98, Rn. 169).
  • EuG, 04.05.2022 - T-423/14

    Larko/ Kommission

    Diese Beurteilung wird schließlich auch nicht durch die Urteile vom 12. März 2020, Elche Club de Fútbol/Kommission (T-901/16, EU:T:2020:97, Rn. 132 bis 137), und vom 12. März 2020, Valencia Club de Fútbol/Kommission (T-732/16, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2020:98, Rn. 134 bis 136), entkräftet, zu denen die Parteien sich auf eine schriftliche Frage des Gerichts hin geäußert haben.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-211/20

    Kommission/ Valencia Club de Fútbol und Spanien

    Die vorliegende Rechtssache betrifft ein von der Europäischen Kommission eingelegtes Rechtsmittel, mit dem dieses Organ die Aufhebung des Urteils vom 12. März 2020, Valencia Club de Fútbol/Kommission (T-732/16, EU:T:2020:98, im Folgenden: angefochtenes Urteil), beantragt, mit dem das Gericht der Europäischen Union auf die Klage der Valencia Club de Fútbol, SAD (im Folgenden: FC Valencia) den Beschluss (EU) 2017/365 der Kommission vom 4. Juli 2016 über die staatliche Beihilfe SA.36387 (2013/C) (ex 2013/NN) (ex 2013/CP), die Spanien dem Valencia Club de Fútbol Sociedad Anónima Deportiva (Sport-Aktiengesellschaft), dem Hércules Club de Fútbol Sociedad Anónima Deportiva (Sport-Aktiengesellschaft) und dem Elche Club de Fútbol Sociedad Anónima Deportiva (Sport-Aktiengesellschaft) gewährt hat(2) (im Folgenden: streitiger Beschluss), für nichtig erklärt hat.
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