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   EuG, 12.04.2021 - T-468/20   

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https://dejure.org/2021,8319
EuG, 12.04.2021 - T-468/20 (https://dejure.org/2021,8319)
EuG, Entscheidung vom 12.04.2021 - T-468/20 (https://dejure.org/2021,8319)
EuG, Entscheidung vom 12. April 2021 - T-468/20 (https://dejure.org/2021,8319)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kühne/ Parlament

    Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentlicher Dienst - Beamte - Umsetzung - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Fehlender fumus boni iuris

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 19.10.2017 - T-649/16

    Bernaldo de Quirós / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstliche

    Auszug aus EuG, 12.04.2021 - T-468/20
    Die Verwaltung ist durch die Anforderungen, die sich aus der Fürsorgepflicht ergeben, daher nicht daran gehindert, die Maßnahmen der Um- oder Versetzung zu ergreifen, die sie für erforderlich hält, da für die Besetzung einer Planstelle stets in erster Linie das dienstliche Interesse maßgeblich ist (vgl. Urteil vom 19. Oktober 2017, Bernaldo de Quirós/Kommission, T-649/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:736, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen ist für den Fall, dass eine Umsetzung der Antragstellerin auf eine andere Planstelle möglich gewesen sein sollte, festzustellen, dass bereits entschieden worden ist, dass es, sofern die angefochtene Entscheidung das dienstliche Interesse und den Grundsatz der Gleichwertigkeit der Planstellen wahrt, nicht Sache des Unionsrechts ist, zu bestimmen, ob andere Maßnahmen gegebenenfalls zweckmäßiger gewesen wären, insbesondere im Hinblick auf die Fürsorgepflicht der Verwaltung, da für die Besetzung einer Planstelle in erster Linie das dienstliche Interesse maßgeblich ist und die Organe hinsichtlich der Organisation des Dienstes über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügen (vgl. Urteil vom 19. Oktober 2017, Bernaldo de Quirós/Kommission, T-649/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:736, Rn. 81 und 83 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 07.06.2018 - T-369/17

    Winkler / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Übertragung nationaler

    Auszug aus EuG, 12.04.2021 - T-468/20
    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine bestimmten Zusicherungen gegeben hat (vgl. Urteil vom 7. Juni 2018, Winkler/Kommission, T-369/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:334, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.06.2018 - T-597/16

    OW / EASA

    Auszug aus EuG, 12.04.2021 - T-468/20
    Zudem kommt ein Ermessensmissbrauch bei einer Maßnahme der Umsetzung, sofern nicht festgestellt worden ist, dass diese dem dienstlichen Interesse zuwiderläuft, von vornherein nicht in Betracht (Urteil vom 7. Juni 2018, 0W/EASA, T-597/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:338, Rn. 98 und 99).
  • EuG, 11.07.1996 - T-102/95

    Jean-Pierre Aubineau gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 12.04.2021 - T-468/20
    Denn die Dienstorte, an die der Beamte umgesetzt oder versetzt werden kann, verteilen sich auf verschiedene Staaten, und die Anstellungsbehörde muss möglicherweise dienstlichen Erfordernissen gerecht werden, die einen Wechsel des Dienstorts unumgänglich machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 1996, Aubineau/Kommission, T-102/95, EU:T:1996:104, Rn. 28 und 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 04.05.2020 - T-146/20

    Csordas u.a./ Kommission

    Auszug aus EuG, 12.04.2021 - T-468/20
    Um festzustellen, ob die Voraussetzung des fumus boni iuris im betreffenden Fall erfüllt ist, ist zu prüfen, ob die Rügen, auf die der Antragsteller seine Klage stützt, dem ersten Anschein nach stichhaltig erscheinen, d. h., ob zumindest einer von ihnen so viel Gewicht beizumessen ist, dass sie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zurückgewiesen werden kann (vgl. Beschluss vom 4. Mai 2020, Csordas u. a./Kommission, T-146/20 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:172, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-110/12

    Akhras / Rat

    Auszug aus EuG, 12.04.2021 - T-468/20
    Er kann die Art und Weise, in der die verschiedenen Voraussetzungen zu prüfen sind, sowie die Reihenfolge der Prüfung im Hinblick auf die Besonderheiten des Einzelfalls frei bestimmen, da ihm keine Rechtsvorschrift ein feststehendes Prüfungsschema für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung vorschreibt (vgl. Beschluss vom 19. Juli 2012, Akhras/Rat, C-110/12 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2012:507, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.03.2016 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuG, 12.04.2021 - T-468/20
    Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vor (vgl. Beschluss vom 2. März 2016, Evonik Degussa/Kommission, C-162/15 P-R, EU:C:2016:142, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.11.2015 - T-670/13

    Kommission / D'Agostino

    Auszug aus EuG, 12.04.2021 - T-468/20
    Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht der Verwaltung, die das Gleichgewicht zwischen den wechselseitigen Rechten und Pflichten widerspiegelt, das das Statut in den Beziehungen zwischen der Behörde und dem Beamten geschaffen hat (vgl. Urteil vom 24. November 2015, Kommission/D'Agostino, T-670/13 P, EU:T:2015:877, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.02.2018 - T-764/16

    Paulini / EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Vergütung - Jährliche

    Auszug aus EuG, 12.04.2021 - T-468/20
    Jedenfalls ist festzustellen, dass das Diskriminierungsverbot verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 28. Februar 2018, Paulini/EZB, T-764/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:101, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.07.2016 - T-131/16

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.04.2021 - T-468/20
    Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter kann daher nur in Ausnahmefällen die Aussetzung der Durchführung eines von dem Gericht angegriffenen Rechtsakts anordnen oder einstweilige Anordnungen treffen (Beschluss vom 19. Juli 2016, Belgien/Kommission, T-131/16 R, EU:T:2016:427, Rn. 12).
  • EuGH, 01.03.2017 - C-512/16

    EMA / MSD Animal Health Innovation und Intervet Internation - Rechtsmittel -

  • EuGH, 03.12.2014 - C-431/14

    Griechenland / Kommission

  • EuG, 13.12.2023 - T-621/22

    SB/ EAD

    Troisièmement, les assurances données doivent être conformes aux normes applicables (voir arrêt du 16 mars 2022, Kühne/Parlement, T-468/20, non publié, EU:T:2022:137, point 153 et jurisprudence citée) et, s'agissant d'un rapport d'emploi avec une institution, aux dispositions du statut ou du RAA [voir, en ce sens, arrêts du 27 mars 1990, Chomel/Commission, T-123/89, EU:T:1990:24, points 28 et 30 et jurisprudence citée, et du 15 décembre 2021, HG/Commission, T-693/16 P RENV-RX, EU:T:2021:895, point 268 (non publié) et jurisprudence citée].
  • EuG, 16.03.2022 - T-468/20

    Kühne/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Politik der Mobilität des

    Mit gemäß Art. 156 der Verfahrensordnung erlassenem Beschluss vom 12. April 2021, Kühne/Parlament (T-468/20 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:183), hat der Präsident des Gerichts den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen und den Beschluss vom 4. September 2020, Kühne/Parlament (T-468/20 R, nicht veröffentlicht), aufgehoben.
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