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   EuG, 12.07.1996 - T-52/96 R   

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https://dejure.org/1996,10422
EuG, 12.07.1996 - T-52/96 R (https://dejure.org/1996,10422)
EuG, Entscheidung vom 12.07.1996 - T-52/96 R (https://dejure.org/1996,10422)
EuG, Entscheidung vom 12. Juli 1996 - T-52/96 R (https://dejure.org/1996,10422)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission

    Sogecable SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Festsetzung einer Geldbusse

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 4064/89 Art. 3; ; EG-Vertrag Art. 185; ; EG-Vertrag Art. 186

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 30.06.1992 - C-312/90

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.1996 - T-52/96
    Die hauptsächlichen Wirkungen dieser Entscheidung bestuenden in einer Verpflichtung der Sogecable, den Cablevisión-Zusammenschluß bei der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung Nr. 4064/89 anzumelden und gemäß Artikel 7 Absatz 1 dieser Verordnung nicht zu vollziehen (hierfür beruft sich die Antragstellerin in ihrer Klageschrift auf die Urteile des Gerichtshofes vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-312/90, Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117, und des Gerichts vom 24. März 1994 in der Rechtssache T-3/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-121).

    Daher unterscheide sich der Sachverhalt der vorliegenden Rechtssache von demjenigen der Rechtssache Cenemesa, auf die sich die Antragstellerin berufe (Urteil Spanien/Kommission, a. a. O.) und in der der Gerichtshof ausdrücklich festgestellt habe, daß die Maßnahme der Kommission, mit der sie Beihilfen als neue eingeordnet habe, eine Maßnahme darstelle, die Rechtswirkungen entfalte, da sich die Entscheidung über die Aussetzung der Beihilfe nicht aus dem Vertrag, sondern aus der Maßnahme der Kommission ergebe, die eine solche Einordnung enthalten habe.

  • EuGH, 11.10.1973 - 160/73

    Miles Druce / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.1996 - T-52/96
    Die Antragstellerin verweist hierfür auf die Beschlüsse in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 11. Oktober 1973 in den Rechtssachen 160/73 R und 161/73 R (Miles Druce/Kommission, Slg. 1973, 1049) und vom 16. März 1974 in den Rechtssachen 160/73 R II, 161/73 R II und 170/73 R II (Miles Druce/Kommission, Slg. 1974, 281), in denen das Gericht einstweilige Anordnungen in bezug auf eine künftige Entscheidung der Kommission über die Genehmigung eines Zusammenschlusses gemäß Artikel 66 EGKS-Vertrag erlassen hat.
  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 12.07.1996 - T-52/96
    Eine solche Befugnis würde nämlich der Erörterung der sachlichen Probleme vorgreifen und die verschiedenen Phasen des Verwaltungs- und des gerichtlichen Verfahrens durcheinanderbringen; dies wäre mit dem System der Zuständigkeitsverteilung zwischen der Kommission und den Gemeinschaftsgerichten sowie mit den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege und eines ordnungsgemässen Ablaufs des Verwaltungsverfahrens unvereinbar (vgl. Urteil vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnr. 46).
  • EuG, 06.12.1989 - T-131/89

    Cosimex GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Einstweilige

    Auszug aus EuG, 12.07.1996 - T-52/96
    Daher kann die Antragstellerin im vorliegenden Fall nicht gemäß den Artikeln 185 und 186 des Vertrages beantragen, der Antragsgegnerin die Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung über die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens aufzugeben und ihr ° wenn auch nur vorläufig ° die Ausübung ihrer Befugnisse im Rahmen eines solchen Verfahrens zu untersagen (vgl. die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 6. Dezember 1989 in der Rechtssache T-131/89 R, Cosimex/Kommission, Slg. 1990, II-1, Randnr. 12, vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-543/93 R, Gestevisión Telecinco/Kommission, Slg. 1993, II-1409, Randnr. 24, und Atlantic Container u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 39).
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.1996 - T-52/96
    Daher vertritt die Antragsgegnerin unter Hinweis auf das IBM-Urteil (Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639) die Ansicht, daß die fragliche Maßnahme, selbst wenn sie eine einseitige Änderung des Verhaltens der betroffenen Unternehmen oder dritter Unternehmen bewirken könne, nicht mit einer Klage angefochten werden könne, da sie keine anderen Rechtswirkungen entfalte als die, die sich automatisch aus der Verordnung Nr. 4064/89 ergäben.
  • EuG, 24.03.1994 - T-3/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

    Auszug aus EuG, 12.07.1996 - T-52/96
    Die hauptsächlichen Wirkungen dieser Entscheidung bestuenden in einer Verpflichtung der Sogecable, den Cablevisión-Zusammenschluß bei der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung Nr. 4064/89 anzumelden und gemäß Artikel 7 Absatz 1 dieser Verordnung nicht zu vollziehen (hierfür beruft sich die Antragstellerin in ihrer Klageschrift auf die Urteile des Gerichtshofes vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-312/90, Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117, und des Gerichts vom 24. März 1994 in der Rechtssache T-3/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-121).
  • EuGH, 16.03.1974 - 160/73

    Miles Druce / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.1996 - T-52/96
    Die Antragstellerin verweist hierfür auf die Beschlüsse in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 11. Oktober 1973 in den Rechtssachen 160/73 R und 161/73 R (Miles Druce/Kommission, Slg. 1973, 1049) und vom 16. März 1974 in den Rechtssachen 160/73 R II, 161/73 R II und 170/73 R II (Miles Druce/Kommission, Slg. 1974, 281), in denen das Gericht einstweilige Anordnungen in bezug auf eine künftige Entscheidung der Kommission über die Genehmigung eines Zusammenschlusses gemäß Artikel 66 EGKS-Vertrag erlassen hat.
  • EuG, 23.03.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 12.07.1996 - T-52/96
    41 Ein solcher Anspruch könnte ihr nur dann zugebilligt werden, wenn dieser Antrag Angaben enthielte, die es dem Richter des vorläufigen Rechtsschutzes erlaubten, das Vorliegen aussergewöhnlicher Umstände festzustellen, die den Erlaß der beantragten Maßnahmen rechtfertigten (vgl. hierzu den Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 23. März 1992, Cimenteries CBR u. a./Kommission, T-10/92 R, T-11/92 R, T-12/92 R, T-14/92 R und T-15/92 R, Slg. 1992, II-1571, Randnr. 54).
  • EuG, 14.12.1993 - T-543/93

    Antrag auf einstweilige Anordnung ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ;

    Auszug aus EuG, 12.07.1996 - T-52/96
    Daher kann die Antragstellerin im vorliegenden Fall nicht gemäß den Artikeln 185 und 186 des Vertrages beantragen, der Antragsgegnerin die Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung über die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens aufzugeben und ihr ° wenn auch nur vorläufig ° die Ausübung ihrer Befugnisse im Rahmen eines solchen Verfahrens zu untersagen (vgl. die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 6. Dezember 1989 in der Rechtssache T-131/89 R, Cosimex/Kommission, Slg. 1990, II-1, Randnr. 12, vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-543/93 R, Gestevisión Telecinco/Kommission, Slg. 1993, II-1409, Randnr. 24, und Atlantic Container u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 39).
  • EuG, 04.06.1996 - T-18/96

    Stichting Certificatie Kraanverhuurbedrijf und Federatie van Nederlandse

    Auszug aus EuG, 12.07.1996 - T-52/96
    Die beantragten Maßnahmen müssen vorläufig in dem Sinne sein, daß sie die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen (vgl. zuletzt Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 4. Juni 1996 in der Rechtssache T-18/96 R, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, II-0000, Randnr. 15).
  • EuG, 22.11.1995 - T-395/94

    Atlantic Container Line AB und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 16.11.2012 - T-345/12

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb -

    Eine solche Befugnis würde nämlich der Erörterung der sachlichen Probleme vorgreifen und das Verwaltungsverfahren mit dem gerichtlichen Verfahren vermischen; dies wäre mit dem System der Zuständigkeitsverteilung zwischen der Kommission und den Gerichten der Europäischen Union unvereinbar (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 12. Juli 1996, Sogecable/Kommission, T-52/96 R, Slg. 1996, II-797, Randnr. 39).
  • EuG, 05.12.2001 - T-219/01

    Commerzbank / Kommission

    Ein solches Recht könnte der Antragstellerin nur dann zugebilligt werden, wenn ihr Antrag Angaben enthielte, die es dem Richter der einstweiligen Anordnung erlaubten, das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände festzustellen, die den Erlass der beantragten Maßnahmen rechtfertigten (vgl. hierzu Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache T-52/96 R, Sogecable/Kommission, Slg. 1996, II-797, Randnrn. 40 und 41).
  • EuG, 05.12.2001 - T-216/01

    Reisebank / Kommission

    Ein solches Recht könnte der Antragstellerin nur dann zugebilligt werden, wenn ihr Antrag Angaben enthielte, die es dem Richter der einstweiligen Anordnung erlaubten, das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände festzustellen, die den Erlass der beantragten Maßnahmen rechtfertigten (vgl. hierzu Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache T-52/96 R, Sogecable/Kommission, Slg. 1996, II-797, Randnrn. 40 und 41).
  • EuG, 02.07.2004 - T-422/03

    Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission

    55 Insoweit ist festzustellen, dass diese beiden Anträge nunmehr, da die Kommission am 29. April 2004 die Richtlinie 2004/73 erlassen hat, gegenstandslos sind, ohne dass zu prüfen wäre, ob diese Anträge zulässig sind, und insbesondere ohne dass zu prüfen wäre, ob es gegen die Grundsätze der Verteilung der Befugnisse zwischen den verschiedenen Gemeinschaftsorganen verstößt, einstweilige Anordnungen zu erlassen, die die Kommission und den Regelungsausschuss - auch nur zeitweilig - daran hindern, ihre Befugnisse auf dem Gebiet der Rechtsetzung auszuüben (vgl. analog Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache T-52/96 R, Sogecable/Kommission, Slg. 1996, II-797, Randnrn. 39 bis 41, und vom 5. Dezember 2001 in der Rechtssache T-216/01 R, Reisebank/Kommission, Slg. 2001, II-3481, Randnr. 52).
  • EuG, 08.01.2014 - T-505/13

    Stichting Sona und Nao / Kommission

    Un tel pouvoir comporterait, en effet, une anticipation du débat au fond et une confusion des procédures administrative et judiciaire, incompatible avec le système de répartition des compétences entre la Commission et le juge de l'Union européenne (voir, en ce sens, ordonnance du président du Tribunal du 12 juillet 1996, Sogecable/Commission, T-52/96 R, Rec. p. II-797, point 39).
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