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   EuG, 12.07.2019 - T-8/16   

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https://dejure.org/2019,19514
EuG, 12.07.2019 - T-8/16 (https://dejure.org/2019,19514)
EuG, Entscheidung vom 12.07.2019 - T-8/16 (https://dejure.org/2019,19514)
EuG, Entscheidung vom 12. Juli 2019 - T-8/16 (https://dejure.org/2019,19514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für optische Laufwerke - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird - Kollusive Vereinbarungen im Zusammenhang mit Ausschreibungen von zwei Computerherstellern - Verletzung ...

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerb; Kartelle; Markt für optische Laufwerke; Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird; Kollusive Vereinbarungen im Zusammenhang mit Ausschreibungen von zwei Computerherstellern; Verletzung ...

Sonstiges (3)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 24.03.2011 - T-385/06

    Aalberts Industries u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

    Auszug aus EuG, 12.07.2019 - T-8/16
    Der Umstand, dass bestimmte Merkmale des Kartells im Laufe der Zeit eine Entwicklung durchgemacht haben, wie die Aufnahme neuer Teilnehmer, ihr zahlenmäßiger Rückgang oder die Ausdehnung des Kartells auf HP, kann die Kommission nicht daran hindern, dieses Kartell als einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung einzustufen, da das Ziel des Kartells unverändert bleibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. März 2011, Aalberts Industries u. a./Kommission, T-385/06, EU:T:2011:114, Rn. 10).
  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 12.07.2019 - T-8/16
    Der Begriff der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung setzt eine Gesamtheit von Verhaltensweisen unterschiedlicher Beteiligter voraus, die dasselbe wettbewerbswidrige wirtschaftliche Ziel verfolgen (Urteil vom 24. Oktober 1991, Rhône-Poulenc/Kommission, T-1/89, EU:T:1991:56, Rn. 125 und 126).
  • EuG, 16.09.2013 - T-378/10

    Masco u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2019 - T-8/16
    (im Folgenden: Quanta) bereits kurz nach ihrem Beitritt zum Kartell an den kollusiven Kontakten gegenüber Dell wie auch gegenüber HP teilnahm, dass ein Gesamtplan zur Verfälschung des Wettbewerbs vorlag, der unabhängig von dem Umstand andauerte, dass einzelne Unternehmen ihre Beteiligung an dieser einheitlichen Zuwiderhandlung beendeten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. September 2013, Masco u. a./Kommission, T-378/10, EU:T:2013:469, Rn. 119 und 120).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-239/11

    Der Gerichtshof weist die das Kartell auf dem Markt für gasisolierte

    Auszug aus EuG, 12.07.2019 - T-8/16
    Darüber hinaus ist es nicht erforderlich zu prüfen, ob zwischen diesen Verhaltensweisen insofern ein ihre rechtliche Qualifizierung als einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung erlaubendes Komplementaritätsverhältnis besteht, als jede von ihnen eine oder mehrere Folgen des normalen Wettbewerbs beseitigen soll und durch Interaktion zur Verwirklichung sämtlicher von ihren Urhebern angestrebter wettbewerbswidriger Wirkungen beiträgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2013, Siemens u. a./Kommission, C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:866, Rn. 247 und 248).
  • EuGH, 16.06.2022 - C-700/19

    Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/

    (im Folgenden zusammen: Rechtsmittelführerinnen) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (T-8/16, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2019:522), mit dem ihre Klage auf vollständige oder teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses K(2015) 7135 endg.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (T - 8/16, EU:T:2019:522), wird aufgehoben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-697/19

    Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/

    2 Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:515) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission (T-763/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:517), Quanta Storage/Kommission (T-772/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:519) und Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (T-8/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:522) (im Folgenden: im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-698/19

    Sony Optiarc und Sony Optiarc America / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

    2 Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:515) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission (T-763/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:517), Quanta Storage/Kommission (T-772/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:519) und Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (T-8/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:522) (im Folgenden: im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-700/19

    Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/

    2 Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:515) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission (T-763/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:517), Quanta Storage/Kommission (T-772/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:519) und Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (T-8/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:522) (im Folgenden: im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-699/19

    Quanta Storage/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Optische

    2 Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2019, Sony und Sony Electronics/Kommission (T-762/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:515) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), Sony Optiarc und Sony Optiarc America/Kommission (T-763/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:517), Quanta Storage/Kommission (T-772/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:519) und Toshiba Samsung Storage Technology und Toshiba Samsung Storage Technology Korea/Kommission (T-8/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:522) (im Folgenden: im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile).
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