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   EuG, 12.09.2007 - T-196/02   

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https://dejure.org/2007,18905
EuG, 12.09.2007 - T-196/02 (https://dejure.org/2007,18905)
EuG, Entscheidung vom 12.09.2007 - T-196/02 (https://dejure.org/2007,18905)
EuG, Entscheidung vom 12. September 2007 - T-196/02 (https://dejure.org/2007,18905)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Gesamtschuldnerische Haftung

  • Europäischer Gerichtshof

    MTU Friedrichshafen / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Gesamtschuldnerische Haftung

  • EU-Kommission PDF

    MTU Friedrichshafen / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Gesamtschuldnerische Haftung

  • EU-Kommission

    MTU Friedrichshafen / Kommission

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung staatlicher Beihilfe durch Deutschland zugunsten einer GmbH im Hinblick auf die Inanspruchnahme eines dritten Unternehmens als Gesamtschuldner der Rückforderung; Bedingungen der Leitlinien für die Beurteilung von staatlichen Beihilfen zur Rettung und ...

  • Judicialis

    EG Art. 87; ; EG Art. 88; ; VO (EG) Nr. 659/99 Art. 13 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    MTU Friedrichshafen / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe - Entscheidung, mit der die Rückforderung einer unvereinbaren Beihilfe angeordnet wird - Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Gesamtschuldnerische Haftung

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    MTU Friedrichshafen / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 9. April 2000 über eine Beihilfe zugunsten der SKL Motoren- und Systembautechnik GmbH, soweit darin in Art. 3 Abs. 2 angeordnet wird, einen Betrag von 2,71 Mio. EUR von der Klägerin zurückzufordern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2007, 613
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 14.05.1998 - T-339/94

    Metsä-Serla / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.09.2007 - T-196/02
    Eine solche Haftung sei nämlich schon im Bereich des Wettbewerbsrechts auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage für zulässig erachtet worden (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998, Metsä-Serla u. a./Kommission, T-339/94 bis T-342/94, Slg. 1998, II-1727, Randnrn. 42 ff.).
  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.09.2007 - T-196/02
    Die Kommission verweist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, C-74/00 P und C-75/00 P, Slg. 2002, I-7869, Randnr. 84) und trägt vor, dass MTU nicht die Möglichkeit genutzt habe, eine Stellungnahme im Prüfverfahren über die streitige Beihilfe abzugeben, und somit nicht in ihren Rechten verletzt sei.
  • EuG, 19.10.2005 - T-318/00

    Freistaat Thüringen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Missbräuchliche

    Auszug aus EuG, 12.09.2007 - T-196/02
    In Anbetracht dieser sehr weit gefassten Befugnis der Kommission muss diese, bevor sie eine solche Entscheidung trifft, jedoch bestimmte Verfahrenserfordernisse beachten (Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2005, Freistaat Thüringen/Kommission, T-318/00, Slg. 2005, II-4179, Randnr. 73).
  • EuG, 21.03.2001 - T-206/99

    Métropole télévision / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.09.2007 - T-196/02
    Ferner sei die Kommission nach der Rechtsprechung des Gerichts (Urteil vom 21. März 2001, Métropole télévision/Kommission, T-206/99, Slg. 2001, II-1057, Randnr. 57) gehalten, alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls sorgfältig und unparteiisch zu prüfen.
  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.09.2007 - T-196/02
    Mit Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 wurde die Rechtsprechung des Gerichtshofs übernommen, wonach die Kommission eine Entscheidung auf der Grundlage der verfügbaren Informationen erlassen darf, wenn sie sich einem Mitgliedstaat gegenübersieht, der seiner Mitwirkungspflicht nicht genügt und ihr die Informationen, die sie von ihm verlangt hat, um die Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt zu prüfen, nicht vorlegt (Urteile des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, "Boussac", C-301/87, Slg. 1990, I-307, Randnrn.
  • EuGH, 13.04.1994 - C-324/90

    Deutschland und Pleuger Worthington / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.09.2007 - T-196/02
    19 und 22, und vom 13. April 1994, Deutschland und Pleuger Worthington/Kommission, C-324/90 und C-342/90, Slg. 1994, I-1173, Randnr. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-520/07

    Kommission / MTU Friedrichshafen - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Das vorliegende Rechtsmittel der Kommission ist gegen das Urteil des Gerichts vom 12. September 2007, MTU Friedrichshafen/Kommission (T-196/02, Slg. 2007, II-2889, im Folgenden: angefochtenes Urteil), gerichtet.

    - der Rechtsmittelgegnerin sowohl die Kosten des Rechtsmittelverfahrens als auch die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens in der Rechtssache T-196/02 aufzuerlegen.

    - das Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des Gerichts vom 12. September 2007 in der Rechtssache T-196/02 vollständig zurückzuweisen;.

  • EuG, 12.11.2013 - T-570/08

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postdienst - Entscheidung,

    Diese Erfordernisse sind in Art. 5 Abs. 2, Art. 10 Abs. 3 und Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 festgelegt (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. September 2007, MTU Friedrichshafen/Kommission, T-196/02, Slg. 2007, II-2889, Randnrn. 39 und 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.09.2009 - C-520/07

    Kommission / MTU Friedrichshafen - Rechtsmittel - Umstrukturierungsbeihilfe -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. September 2007, MTU Friedrichshafen/Kommission (T-196/02, Slg. 2007, II-2889; im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses Art. 3 Abs. 2 der Entscheidung 2002/898/EG der Kommission vom 9. April 2002 über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der SKL Motoren- und Systembautechnik GmbH (ABl. L 314, S. 75; im Folgenden: streitige Entscheidung) für nichtig erklärt hat, soweit darin angeordnet wird, dass ein Betrag in Höhe von 2, 71 Mio. Euro von der MTU Friedrichshafen GmbH (im Folgenden: MTU) als Gesamtschuldnerin zurückzufordern ist.
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