Rechtsprechung
   EuG, 12.10.2010 - T-230/08 und T-231/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13696
EuG, 12.10.2010 - T-230/08 und T-231/08 (https://dejure.org/2010,13696)
EuG, Entscheidung vom 12.10.2010 - T-230/08 und T-231/08 (https://dejure.org/2010,13696)
EuG, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - T-230/08 und T-231/08 (https://dejure.org/2010,13696)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Eintragung der Gemeinschaftswortmarke WIENER WERKSTÄTTE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

  • Europäischer Gerichtshof

    Asenbaum / HABM (WIENER WERKSTÄTTE)

    Gemeinschaftsmarke - Eintragung der Gemeinschaftswortmarke WIENER WERKSTÄTTE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

  • Europäischer Gerichtshof

    Asenbaum / HABM (WIENER WERKSTÄTTE)

    Gemeinschaftsmarke - Eintragung der Gemeinschaftswortmarke WIENER WERKSTÄTTE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

  • EU-Kommission

    Paul Asenbaum gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Eintragung der Gemeinschaftswortmarke WIENER WERKSTÄTTE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftsmarke; Eintragung der Gemeinschaftswortmarke WIENER WERKSTÄTTE; Absolutes Eintragungshindernis; Beschreibender Charakter; Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

  • kanzlei.biz

    "Wiener Werkstätte" keine eintragungsfähige Gemeinschaftsmarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1573/2006-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 10. April 2008 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, der die Eintragung der Wortmarke ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 12.10.2010 - T-230/08
    Diese Bestimmung erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 31, sowie Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg. 2002, II-753, Randnr. 27, und vom 16. März 2006, Telefon & Buch/HABM - Herold Business Data [WEISSE SEITEN], T-322/03, Slg. 2006, II-835, Randnr. 89).

    Ein Wortzeichen kann daher nach dieser Bestimmung von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteil HABM/Wrigley, Randnr. 32).

  • EuG, 12.01.2005 - T-367/02

    Wieland-Werke / HABM (SnTEM) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarken SnTEM, SnPUR und

    Auszug aus EuG, 12.10.2010 - T-230/08
    Zum zweiten Klagegrund ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der dort genannten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, Slg. 2005, II-47, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.04.2008 - T-181/07

    Eurocopter / HABM (STEADYCONTROL)

    Auszug aus EuG, 12.10.2010 - T-230/08
    Bei der Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 ist unter Berücksichtigung der der fraglichen Wortmarke beigemessenen Bedeutung zu prüfen, ob aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise zwischen dieser Marke und den Waren- und Dienstleistungskategorien, für die die Eintragung beantragt worden ist, ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang besteht, der es diesen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 2. April 2008, Eurocopter/HABM [STEADYCONTROL], T-181/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36).
  • EuG, 19.01.2005 - T-387/03

    Proteome / HABM (BIOKNOWLEDGE)

    Auszug aus EuG, 12.10.2010 - T-230/08
    Sodann ist zu dem Vorbringen des Klägers, dass es irrelevant sei, ob eine angemeldete Wortmarke im Wörterbuch aufgeführt sei, zu bemerken, dass er sich dabei auf das Urteil des Gerichts vom 19. Januar 2005, Proteome/HABM (BIOKNOWLEDGE) (T-387/03, Slg. 2005, II-191, Randnr. 39), stützt.
  • EuG, 17.09.2008 - T-226/07

    Prana Haus / HABM (PRANAHAUS) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 12.10.2010 - T-230/08
    In den Erwiderungen widerspricht der Kläger der Bezugnahme des HABM auf das Urteil des Gerichts vom 17. September 2008, Prana Haus/HABM (PRANAHAUS) (T-226/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26), und dem vom HABM in den Klagebeantwortungen vorgebrachten Argument, dass zum allgemeinen Durchschnittspublikum auch ein spezialisiertes Publikum zu zählen sei, das Kenntnisse auf dem Gebiet der Kunstgeschichte besitze.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 12.10.2010 - T-230/08
    Unter diesem Blickwinkel handelt es sich bei den unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 fallenden Zeichen und Angaben um diejenigen, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis der maßgeblichen Verkehrskreise die für die Anmeldung beanspruchten Waren oder Dienstleistungen entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 39).
  • EuG, 12.11.2008 - T-7/04

    Shaker / OHMI - Limiñana y Botella (Limoncello della Costiera Amalfitana shaker)

    Auszug aus EuG, 12.10.2010 - T-230/08
    Es reicht aus, dass sie die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführen, denen nach dem Aufbau der Entscheidung eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. November 2008, Shaker/HABM - Limiñana y Botella [Limoncello della Costiera Amalfitana shaker], T-7/04, Slg. 2008, II-3085, Randnr. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 29.09.2009 - T-139/08

    'The Smiley Company / HABM (Représentation de la moitié d''un sourire de smiley)'

    Auszug aus EuG, 12.10.2010 - T-230/08
    Dazu ist jedoch festzustellen, dass aus der Beschreibung der fraglichen Waren nicht hervorgeht, dass es sich um Luxuswaren oder so teure Waren handelte, dass die maßgeblichen Verkehrskreise hinsichtlich dieser Waren möglicherweise in besonderem Maße aufmerksam wären (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. September 2009, The Smiley Company/HABM [Darstellung eines halben Smileys], T-139/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
  • EuG, 16.03.2006 - T-322/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM, DIE GEMEINSCHAFTSWORTMARKE

    Auszug aus EuG, 12.10.2010 - T-230/08
    Diese Bestimmung erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 31, sowie Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg. 2002, II-753, Randnr. 27, und vom 16. März 2006, Telefon & Buch/HABM - Herold Business Data [WEISSE SEITEN], T-322/03, Slg. 2006, II-835, Randnr. 89).
  • EuG, 27.02.2002 - T-219/00

    Ellos / HABM (ELLOS)

    Auszug aus EuG, 12.10.2010 - T-230/08
    Diese Bestimmung erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 31, sowie Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg. 2002, II-753, Randnr. 27, und vom 16. März 2006, Telefon & Buch/HABM - Herold Business Data [WEISSE SEITEN], T-322/03, Slg. 2006, II-835, Randnr. 89).
  • EuG, 26.07.2023 - T-315/22

    Yayla Türk/ EUIPO - Marmara Import-Export (Sütat) - Unionsmarke -

    Aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001) ergibt sich, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn eines der dort genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteil vom 12. Oktober 2010, Asenbaum/HABM [WIENER WERKSTÄTTE], T-230/08 und T-231/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:433, Rn. 48).
  • BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 564/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Klimawabe" - fehlende Unterscheidungskraft

    Dabei darf die Verständnisfähigkeit des angesprochenen Publikums nicht zu gering veranschlagt werden und insbesondere nicht davon ausgegangen werden, dass das breite Publikum über keine Allgemeinbildung verfügt (EuG PAVIS PROMA, T-230/08 - WIENER WERKSTÄTTE).
  • BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 41/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "fachkontakt" - keine Unterscheidungskraft

    Dabei darf die Verständnisfähigkeit des angesprochenen Publikums nicht zu gering veranschlagt werden und insbesondere nicht davon ausgegangen werden, dass das breite Publikum über keine Allgemeinbildung verfügt (EuG PAVIS PROMA, T-230/08 - WIENER WERKSTÄTTE).
  • BPatG, 02.10.2013 - 26 W (pat) 528/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "fahrCard" - keine Unterscheidungskraft

    Dabei darf die Verständnisfähigkeit des angesprochenen Publikums nicht zu gering veranschlagt werden und insbesondere nicht davon ausgegangen werden, dass das breite Publikum über keine Allgemeinbildung verfügt (EuG PAVIS PROMA, T 230/08 - WIENER WERKSTÄTTE).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht