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   EuG, 12.11.2008 - T-373/07   

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EuG, 12.11.2008 - T-373/07 (https://dejure.org/2008,20360)
EuG, Entscheidung vom 12.11.2008 - T-373/07 (https://dejure.org/2008,20360)
EuG, Entscheidung vom 12. November 2008 - T-373/07 (https://dejure.org/2008,20360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PrimeCast - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    EOS / OHMI (PrimeCast)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PrimeCast - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission PDF

    EOS / HABM (PrimeCast)

    Gemeinschaftsmarke

  • EU-Kommission

    EOS / HABM (PrimeCast)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 333/2005-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 20. Juli 2007 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, der die Anmeldung der Wortmarke ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2009, 248
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 12.11.2008 - T-373/07
    Es ist auch daran zu erinnern, dass ein Wortzeichen bereits dann unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 fällt, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der betroffenen Waren und Dienstleistungen bezeichnet (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 32, und Urteil RadioCom, oben in Randnr. 17 angeführt, Randnr. 39).

    Es genügt, wie sich schon aus dem Wortlaut der Bestimmung ergibt, dass die Zeichen oder Angaben zu diesem Zweck verwendet werden können (Urteile HABM/Wrigley, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 32, PAPERLAB, oben in Randnr. 18 angeführt, Randnr. 34, und RadioCom, oben in Randnr. 17 angeführt, Randnr. 32).

  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 12.11.2008 - T-373/07
    Demnach fällt ein Zeichen nur dann unter das in dieser Vorschrift vorgesehene Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den betroffenen Verkehrskreisen ermöglicht, sofort und ohne weiteres Nachdenken eine Beschreibung der fraglichen Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (Urteile des Gerichts vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/OHMI [PAPERLAB], T-19/04, Slg. 2005, II-2383, Randnr. 25, und RadioCom, oben in Randnr. 17 angeführt, Randnr. 29).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 12.11.2008 - T-373/07
    Unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 fallen solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise dazu dienen können, die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale zu beschreiben (Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 39, und Urteil des Gerichts vom 22. Mai 2008, Radio Regenbogen Hörfunk in Baden/HABM [RadioCom], T-254/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).
  • EuG, 08.07.2004 - T-289/02

    Telepharmacy Solutions / HABM (TELEPHARMACY SOLUTIONS) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 12.11.2008 - T-373/07
    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt im Übrigen einer Wortmarke, die im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, aus diesem Grund zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung (vgl. Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, Telepharmacy Solutions/HABM [TELEPHARMACY SOLUTIONS], T-289/02, Slg. 2004, II-2851, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 6. November 2007, RheinfelsQuellen H. Hövelmann/HABM [VOM URSPRUNG HER VOLLKOMMEN], T-28/06, Slg. 2007, II-4413, Randnr. 44).
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus EuG, 12.11.2008 - T-373/07
    Es ist ferner daran zu erinnern, dass sich der beschreibende Charakter eines Zeichens nur danach, wie die angesprochenen Verkehrskreise es verstehen, und im Hinblick auf die betreffenden Waren oder Dienstleistungen beurteilen lässt (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, Slg. 2002, II-683, Randnr. 38, und RadioCom, oben in Randnr. 17 angeführt, Randnr. 33).
  • EuG, 06.11.2007 - T-28/06

    RheinfelsQuellen H. Hövelmann / OHMI (VOM URSPRUNG HER VOLLKOMMEN) -

    Auszug aus EuG, 12.11.2008 - T-373/07
    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt im Übrigen einer Wortmarke, die im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, aus diesem Grund zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung (vgl. Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, Telepharmacy Solutions/HABM [TELEPHARMACY SOLUTIONS], T-289/02, Slg. 2004, II-2851, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 6. November 2007, RheinfelsQuellen H. Hövelmann/HABM [VOM URSPRUNG HER VOLLKOMMEN], T-28/06, Slg. 2007, II-4413, Randnr. 44).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 12.11.2008 - T-373/07
    Aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 ergibt sich, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der dort genannten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 29, und Urteil des Gerichts vom 12. September 2007, ColArt/Americas/HABM [BASICS], T-164/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 12.11.2008 - T-373/07
    Dies gilt selbst dann, wenn eine solche Entscheidung gemäß nationalen Rechtsvorschriften, die mit der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) harmonisiert wurden, oder in einem Land erlassen wurde, das zu dem Sprachraum gehört, in dem das Wortzeichen seinen Ursprung hat (Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Randnr. 47).
  • EuG, 05.12.2000 - T-32/00

    Messe München / HABM (electronica)

    Auszug aus EuG, 12.11.2008 - T-373/07
    Soweit sich die Klägerin zweitens auf die Existenz von nationalen Entscheidungen über die Eintragung der Marke PrimeCast beruft, ist daran zu erinnern, dass die Gemeinschaftsregelung für Marken ein autonomes System ist, dass auf einer Gesamtheit von Vorschriften besteht und Zielsetzungen verfolgt, die ihm eigen sind, und dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist (Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2000, Messe München/HABM [electronica], T-32/00, Slg. 2000, II-3829, Randnr. 47).
  • EuG, 12.01.2005 - T-367/02

    Wieland-Werke / HABM (SnTEM) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarken SnTEM, SnPUR und

    Auszug aus EuG, 12.11.2008 - T-373/07
    Ein solcher Charakter muss auch für die Neuschöpfung oder das Wort selbst festgestellt werden (Urteile des Gerichts vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, Slg. 2005, II-47, Randnr. 31, und RadioCom, oben in Randnr. 17 angeführt, Randnr. 30).
  • EuG, 22.05.2008 - T-254/06

    Radio Regenbogen Hörfunk in Baden / HABM (RadioCom) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 12.09.2007 - T-164/06

    ColArt/Americas / HABM (BASICS)

  • BPatG, 16.10.2012 - 33 W (pat) 559/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "le flair (Wort-Bild-Marke)" - Kombination von

    Auch Begriffe wie z. B. "top, exzellent, super" informieren lediglich unpräzise über ein Merkmal von Waren, nämlich darüber, dass es sich um besonders herausragende Produkte auf dem Markt handelt, was aber nichts daran ändert, dass die angesprochenen Verkehrskreise derartigen Begriffen nur ihre offensichtliche Bedeutung beilegen und sie nicht als Marke wahrnehmen werden (vgl. EuG GRUR Int. 2005, 908 (Nr. 63 - 66) - TOP; vgl. BPatG MarkenR 2007, 351 - Topline; EuG T-373/07 - PrimeCast; Ströbele/Hacker, Markung, 10. Aufl., § 8 Rd. 371 m. w. N. Fn. 1017 - 1020 und § 8 Rd. 299; BGH GRUR 1996, 770 - MEGA; BPatG GRUR 2002, 889 (890) - Fantastic; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 8 Rd. 246).
  • EuG, 14.12.2018 - T-803/17

    Dermatest/ EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Auch wenn es zutrifft, dass der Aufmerksamkeitsgrad des Fachpublikums per definitionem höher als der der breiten Öffentlichkeit ist, folgt daraus nicht zwangsläufig, dass das Fachpublikum die Wortbestandteile in der angemeldeten Marke anders wahrnimmt als die breite Öffentlichkeit, d. h. als einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Dienstleistungen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 12. November 2008, EOS/HABM [PrimeCast], T-373/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:491, Rn. 28 und 36, sowie vom 15. Juni 2010, Actega Terra/HABM [TERRAEFFEKT matt & gloss], T-118/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:234, Rn. 44).
  • EuG, 14.12.2018 - T-801/17

    Dermatest/ EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest 3-star-guarantee.de) - Unionsmarke

    Auch wenn es zutrifft, dass der Aufmerksamkeitsgrad des Fachpublikums per definitionem höher als der der breiten Öffentlichkeit ist, folgt daraus nicht zwangsläufig, dass das Fachpublikum die Wortbestandteile in der angemeldeten Marke anders wahrnimmt als die breite Öffentlichkeit, d. h. als einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Dienstleistungen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 12. November 2008, EOS/HABM [PrimeCast], T-373/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:491, Rn. 28 und 36, sowie vom 15. Juni 2010, Actega Terra/HABM [TERRAEFFEKT matt & gloss], T-118/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:234, Rn. 44).
  • EuG, 14.12.2018 - T-802/17

    Dermatest/ EUIPO (ORIGINAL excellent dermatest 5-star-guarantee.de CLINICALLY

    Auch wenn es zutrifft, dass der Aufmerksamkeitsgrad des Fachpublikums per definitionem höher als der der breiten Öffentlichkeit ist, folgt daraus nicht zwangsläufig, dass das Fachpublikum die Wortbestandteile in der angemeldeten Marke anders wahrnimmt als die breite Öffentlichkeit, d. h. als einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der fraglichen Dienstleistungen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 12. November 2008, EOS/HABM [PrimeCast], T-373/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:491, Rn. 28 und 36, sowie vom 15. Juni 2010, Actega Terra/HABM [TERRAEFFEKT matt & gloss], T-118/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:234, Rn. 44).
  • BPatG, 12.07.2011 - 33 W (pat) 40/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "JurHelp" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Zwar könnte das Zeichen in seiner Gesamtheit als sachlicher Hinweis auf "juristische Hilfe" verstanden werden, indes ist die Beurteilung eines Zeichens stets in Zusammenhang mit den Waren oder Dienstleistungen vorzunehmen, für die eine Eintragung begehrt wird (EuGH GRUR 2001, 1148 (Nr. 29) - Bravo; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 33) - Postkantoor; EuG T-373/07 - PrimeCast).
  • EuG, 09.02.2010 - T-113/09

    PromoCell bioscience alive / HABM (SupplementPack) - Gemeinschaftsmarke -

    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass die Zusammenschreibung der beiden Bestandteile, aus denen das fragliche Zeichen besteht, nicht ungewöhnlich erscheint, sondern im Gegenteil, weil die Bestandteile für sich genommen semantisch erkennbar sind, in der englischen Sprache Sinn ergibt und grammatisch korrekt ist (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 12. November 2008, EOS/HABM [PrimeCast], T-373/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30).
  • BPatG, 26.03.2013 - 33 W (pat) 548/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Erde gut, alles gut" - fehlende Unterscheidungskraft

    Das gilt auch, wenn das Zeichen lediglich eine Anspielung auf Qualitätsmerkmale, ohne konkrete Präzisierung derselben darstellt (vgl. HABM 0192/04-1 - MASTERCAM; BPatG 32 W (pat) 90/99; BPatG 28 W (pat) 45/96; vgl. auch EuG GRUR Int. 2003, 834 - Best Buy; EuG GRUR Int. 2004, 951 - bestpartner; BPatG 27 W (pat) 23/05 - BESTWORK; EuG GRUR Int. 2005, 908 (Nr. 63 - 66) - TOP; vgl. BPatG MarkenR 2007, 351 - Topline; EuG T-373/07 - PrimeCast; BGH GRUR 1996, 770 - MEGA; BPatG GRUR 2002, 889 (890) - Fantastic; BPatG 33 W (pat) 131/09 - OPTIMUM; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 8 Rd. 246; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 371 m. w. N. und § 8 Rd. 299).
  • EuG, 08.11.2012 - T-415/11

    Hartmann / HABM (Nutriskin Protection Complex) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (Urteile des Gerichts vom 12. November 2008, EOS/HABM [PrimeCast], T-373/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20, und Homezone, Randnr. 27).
  • BPatG, 10.07.2012 - 33 W (pat) 528/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "ETHIKBANK" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    An einem beschreibenden Charakter ändert sich daher nicht deshalb etwas, weil Produktmerkmale nicht konkret präzisiert werden (vgl. EuG GRUR Int. 2003, 834 - BEST BUY, bestätigt durch EuGH GRUR Int. 2011, 255; EuG GRUR Int. 2004, 951 - bestpartner; EuG GRUR Int. 2005, 905 (Nr. 63 bis 66) - Top; BPatG MarkenR 2007, 351 - Topline; EuG T-373/07 - PrimeCast).
  • BPatG, 26.02.2013 - 33 W (pat) 529/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "VANTAGE" - fehlende Unterscheidungskraft -

    Auch Begriffe wie z. B. "top, exzellent, super" informieren lediglich unpräzise über ein Merkmal von Waren, nämlich darüber, dass es sich um besonders herausragende Produkte auf dem Markt handelt, was aber nichts daran ändert, dass die angesprochenen Verkehrskreise derartigen Begriffen nur ihre offensichtliche Bedeutung beilegen und sie nicht als Marke, sondern als Hinweis auf Produkteigenschaften wahrnehmen (vgl. EuG GRUR Int. 2005, 908 (Nr. 63 - 66) - TOP; vgl. BPatG MarkenR 2007, 351 - Topline; EuG T-373/07 - PrimeCast; BGH GRUR 1996, 770 - MEGA; BPatG GRUR 2002, 889 (890) - Fantastic; BPatG 33 W (pat) 131/09 - OPTIMUM; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 8 Rd. 246; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 371 m. w. N. und § 8 Rd. 299).
  • BPatG, 27.11.2012 - 33 W (pat) 556/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "beactive (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 05.04.2011 - 33 W (pat) 18/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Niedersachsen Ports" - keine Unterscheidungskraft -

  • EuG, 16.09.2014 - T-497/13

    Boston Scientific Neuromodulation / HABM (PRECISION SPECTRA)

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