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   EuG, 12.11.2019 - T-158/19   

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https://dejure.org/2019,54577
EuG, 12.11.2019 - T-158/19 (https://dejure.org/2019,54577)
EuG, Entscheidung vom 12.11.2019 - T-158/19 (https://dejure.org/2019,54577)
EuG, Entscheidung vom 12. November 2019 - T-158/19 (https://dejure.org/2019,54577)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Breyer/ REA

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente zum Forschungsprojekt "iBorderCtrl : Intelligent Portable Control System" - Teilweise Verweigerung des Zugangs - Einrede der Unzulässigkeit - Falsche Bezeichnung des Beklagten - Berichtigung der ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 06.11.2018 - T-717/17

    Chioreanu/ ERCEA - Nichtigkeitsklage - ERCEA - Rahmenprogramm für Forschung und

    Auszug aus EuG, 12.11.2019 - T-158/19
    Soweit die Klage auf die Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung abzielt, handelt es sich bei dem als Beklagter zu bezeichnenden Rechtsträger daher um die REA als einzigem Urheber dieser Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 6. November 2018, Chioreanu/ERCEA, T-717/17, EU:T:2018:765, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.09.2004 - C-184/02

    Spanien / Parlament und Rat

    Auszug aus EuG, 12.11.2019 - T-158/19
    Eine solche Berichtigung setzt voraus, dass schon der Wortlaut der Klageschrift die Partei, gegen die Klage erhoben wurde, eindeutig erkennen lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2004, Spanien und Finnland/Parlament und Rat, C-184/02 und C-223/02, EU:C:2004:497, Rn. 17, Beschlüsse vom 12. Juli 2005, Schäfer/HABM - KoKa [Mike's MEALS ON WHEELS], T-163/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2005:282" Rn. 23, und vom 16. Oktober 2006, Aisne und Nature/Kommission, T-173/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2006:320" Rn. 17 und 20).
  • EuG, 16.10.2006 - T-173/06

    Aisne und Nature / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.11.2019 - T-158/19
    Eine solche Berichtigung setzt voraus, dass schon der Wortlaut der Klageschrift die Partei, gegen die Klage erhoben wurde, eindeutig erkennen lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2004, Spanien und Finnland/Parlament und Rat, C-184/02 und C-223/02, EU:C:2004:497, Rn. 17, Beschlüsse vom 12. Juli 2005, Schäfer/HABM - KoKa [Mike's MEALS ON WHEELS], T-163/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2005:282" Rn. 23, und vom 16. Oktober 2006, Aisne und Nature/Kommission, T-173/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2006:320" Rn. 17 und 20).
  • EuG, 12.07.2005 - T-163/04

    Schäfer / OHMI - KoKa (Mike's MEALS ON WHEELS)

    Auszug aus EuG, 12.11.2019 - T-158/19
    Eine solche Berichtigung setzt voraus, dass schon der Wortlaut der Klageschrift die Partei, gegen die Klage erhoben wurde, eindeutig erkennen lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2004, Spanien und Finnland/Parlament und Rat, C-184/02 und C-223/02, EU:C:2004:497, Rn. 17, Beschlüsse vom 12. Juli 2005, Schäfer/HABM - KoKa [Mike's MEALS ON WHEELS], T-163/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2005:282" Rn. 23, und vom 16. Oktober 2006, Aisne und Nature/Kommission, T-173/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2006:320" Rn. 17 und 20).
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