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   EuG, 13.04.2000 - T-263/97   

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https://dejure.org/2000,16521
EuG, 13.04.2000 - T-263/97 (https://dejure.org/2000,16521)
EuG, Entscheidung vom 13.04.2000 - T-263/97 (https://dejure.org/2000,16521)
EuG, Entscheidung vom 13. April 2000 - T-263/97 (https://dejure.org/2000,16521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    GAL Penisola Sorrentina / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    GAL Penisola Sorrentina gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 5 [nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 5 EG]; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 102 § 2
    1 Nichtigkeitsklage - Fristen - Beginn - Zeitpunkt des fristauslösenden Ereignisses - Beweislast

  • EU-Kommission

    GAL Penisola Sorrentina gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt - Strukturelle Interventionen - Gemeinschaftsinitiative Leader II - Natürliche und juristische Personen - Rechtsakte, die sie nicht individuell betreffen - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 15. Mai 1997 über die Gewährung eines Zuschusses des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Ausrichtung, des Europäischen Fonds für regionale ...

  • Judicialis

    EGV Art. 173 Abs. 5 (jetzt Art. 230 Abs. 5 EGV); ; EGV Art. 173 Abs. 4 (jetzt Art. 230 Abs. 4 EGV); ; Verfahrensordnung Art. 102 § 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 2052/88; ; Verordnung (EWG) Nr. 4253/88

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 15. Mai 1997, mit der das Gebiet der "Comunità Montana Penisola Sorrentina" von den Maßnahmegebieten ausgeschlossen worden ist, für deren Projekte im Rahmen des operationellen Programms "Leader II" ein ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 09.08.1995 - T-585/93

    Gewährung einer finanziellen Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale

    Auszug aus EuG, 13.04.2000 - T-263/97
    Daraus folgt, daß die Klägerin von der streitigen Entscheidung nur in gleicher Weise wie jede andere lokale Aktionsgruppe und jeder andere kollektive Aktionsträger der ausgeschlossenen Gemeindeverbände, die sich tatsächlich oder potentiell in der gleichen Situation befinden, betroffen sein kann (Beschlüsse desGerichts vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-117/94, Associazione agricoltori della provincia di Rovigo u. a./Kommission, Slg. 1995, II-455, Randnr. 25, und vom 9. August 1995 in der Rechtssache T-585/93, Greenpeace u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2205, Randnrn. 54 f.).
  • EuG, 21.02.1995 - T-117/94

    Associazione agricoltori della provincia di Rovigo, Associazione polesana

    Auszug aus EuG, 13.04.2000 - T-263/97
    Daraus folgt, daß die Klägerin von der streitigen Entscheidung nur in gleicher Weise wie jede andere lokale Aktionsgruppe und jeder andere kollektive Aktionsträger der ausgeschlossenen Gemeindeverbände, die sich tatsächlich oder potentiell in der gleichen Situation befinden, betroffen sein kann (Beschlüsse desGerichts vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-117/94, Associazione agricoltori della provincia di Rovigo u. a./Kommission, Slg. 1995, II-455, Randnr. 25, und vom 9. August 1995 in der Rechtssache T-585/93, Greenpeace u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2205, Randnrn. 54 f.).
  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93
    Auszug aus EuG, 13.04.2000 - T-263/97
    Die vorliegende Rechtssache unterscheide sich von der, über die das Gericht mit Urteil vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93 (Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361) entschieden habe und in der eine Klage einer lokalen Aktionsgruppe gegen eine an einen Mitgliedstaat gerichtete Entscheidung der Kommission über den Ausschluß eines Zuschusses aus der Gemeinschaftsinitiative Leader I für ein von dieser Gruppe vorgelegtes Projekt für zulässig erklärt worden sei, weil sich die Klägerin am Zulassungsverfahren beteiligt habe.
  • EuG, 26.03.1999 - T-114/96

    Confiserie du TECH SA und Biscuiterie Confiserie LOR SA gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 13.04.2000 - T-263/97
    Nach Artikel 113 der Verfahrensordnung kann das Gericht jederzeit von Amts wegen prüfen, ob unverzichtbare Prozeßvoraussetzungen fehlen, und hierüber gemäß Artikel 114 §§ 3 und 4 entscheiden; zu diesen Voraussetzungen gehören nach ständiger Rechtsprechung die in Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG) aufgestellten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage (Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnr. 23, und Beschluß des Gerichts vom 26. März 1999 in der Rechtssache T-114/96, Biscuiterie-confiserie LOR und Confiserie du Tech/Kommission, Slg. 1999, II-913, Randnr. 24).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuG, 13.04.2000 - T-263/97
    Erstens werde die Klägerin, die nicht Adressat der Entscheidung sei, da diese nur der Italienischen Republik mitgeteilt worden sei, von der Entscheidung nicht wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände im Sinne der Rechtsprechung berührt (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, S. 211).
  • EuG, 14.05.1997 - T-70/92

    Florimex BV und Vereniging van Groothandelaren in Bloemkwekerijprodukten gegen

    Auszug aus EuG, 13.04.2000 - T-263/97
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es Sache der Partei, die sich auf die Verspätung einer Klage beruft, das Datum zu beweisen, an dem die Entscheidung mitgeteilt wurde (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1997 in den verbundenen RechtssachenT-70/92 und T-71/92, Florimex und VGB/Kommission, Slg. 1997, II-693, Randnr. 74).
  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.04.2000 - T-263/97
    Nach Artikel 113 der Verfahrensordnung kann das Gericht jederzeit von Amts wegen prüfen, ob unverzichtbare Prozeßvoraussetzungen fehlen, und hierüber gemäß Artikel 114 §§ 3 und 4 entscheiden; zu diesen Voraussetzungen gehören nach ständiger Rechtsprechung die in Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG) aufgestellten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage (Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnr. 23, und Beschluß des Gerichts vom 26. März 1999 in der Rechtssache T-114/96, Biscuiterie-confiserie LOR und Confiserie du Tech/Kommission, Slg. 1999, II-913, Randnr. 24).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-157/90

    Infortec / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.04.2000 - T-263/97
    Die Klägerin macht geltend, sie sei von der angefochtenen Entscheidung unmittelbar und individuell im Sinne der Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache Plaumann/Kommission, in der Rechtssache C-157/90 (Infortec/Kommission, Urteil vom 4. Juni 1992, Slg. 1992, I-3525) und des Gerichts in der Rechtssache Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission betroffen.
  • EuG, 20.11.2008 - T-185/05

    Italien / Kommission - Sprachenregelung - Anwendungsmodalitäten bei der

    Nach der Rechtsprechung ist es Sache der Partei, die sich auf die Verspätung einer Klage beruft, das Datum zu beweisen, an dem das Ereignis, das den Lauf der Frist auslöst, stattgefunden hat (vgl. Beschluss des Gerichts vom 13. April 2000, GAL Penisola Sorrentina/Kommission, T-263/97, Slg. 2000, II-2041, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008 - C-521/06

    Athinaïki Techniki / Kommission - Rechtsmittel - Beschwerde gegen eine Beihilfe,

    49 - Urteil des Gerichtshofs vom 11. Mai 1989, Maurissen und Union syndicale/Rechnungshof (193/87 und 194/87, Slg. 1989, 1045, Randnr. 46), und Beschluss des Gerichts vom 13. April 2000, GAL Penisola Sorrentina/Kommission (T-263/97, Slg. 2000, II-2041, Randnr. 47).
  • EuG, 15.12.2010 - T-219/09

    Albertini u.a. / Parlament - Nichtigkeitsklage - Zusätzliches

    26 und 27; Beschluss des Gerichts vom 13. April 2000, GAL Penisola Sorrentina/Kommission, T-263/97, Slg. 2000, II-2041, Randnr. 37), so dass sie nicht zur Disposition der Parteien stehen.
  • EuG, 30.06.2005 - T-347/03

    Branco / Kommission - Europäischer Sozialfonds - Kürzung des Zuschusses - Vergabe

    54 Das Gericht weist zunächst darauf hin, dass es Sache der Partei, die sich auf die Verspätung einer Klage beruft, ist, das Datum zu beweisen, an dem das Ereignis, das den Lauf der Frist auslöst, stattgefunden hat (Beschluss des Gerichts vom 13. April 2000 in der Rechtssache T-263/97, GAL Penisola Sorrentina/Kommission, Slg. 2000, II-2041, Randnr. 47).
  • EuG, 15.12.2010 - T-326/09

    Donnelly / Parlament - Nichtigkeitsklage - Zusätzliches Altersversorgungssystem

    26 und 27; Beschluss des Gerichts vom 13. April 2000, GAL Penisola Sorrentina/Kommission, T-263/97, Slg. 2000, II-2041, Randnr. 37), so dass sie nicht zur Disposition der Parteien stehen.
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