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   EuG, 13.05.2020 - T-503/19   

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https://dejure.org/2020,10242
EuG, 13.05.2020 - T-503/19 (https://dejure.org/2020,10242)
EuG, Entscheidung vom 13.05.2020 - T-503/19 (https://dejure.org/2020,10242)
EuG, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - T-503/19 (https://dejure.org/2020,10242)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Global Brand Holdings/ EUIPO (XOXO)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Global Brand Holdings/ EUIPO (XOXO)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke XOXO - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuG, 08.11.2022 - T-232/22

    Growth Finance Plus/ EUIPO (catlover) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Daher ist das EUIPO und gegebenenfalls der Unionsrichter offensichtlich nicht an eine auf der Ebene eines Mitgliedstaats und erst recht nicht eines Drittlands wie das Vereinigte Königreich oder Russland ergangene Entscheidung gebunden, in der die Eintragungsfähigkeit eines mit dem angemeldeten Zeichen identischen Zeichens als nationale Marke bejaht wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Mai 2020, Global Brand Holdings/EUIPO [XOXO], T-503/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:183, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.11.2022 - T-231/22

    Growth Finance Plus/ EUIPO (doglover) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Daher ist das EUIPO und gegebenenfalls der Unionsrichter offensichtlich nicht an eine auf der Ebene eines Mitgliedstaats und erst recht nicht eines Drittlands wie das Vereinigte Königreich oder Russland ergangene Entscheidung gebunden, in der die Eintragungsfähigkeit eines mit dem angemeldeten Zeichen identischen Zeichens als nationale Marke bejaht wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Mai 2020, Global Brand Holdings/EUIPO [XOXO], T-503/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:183, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.12.2020 - T-289/20

    Facegym/ EUIPO (FACEGYM)

    Dès lors, l'EUIPO et, le cas échéant, le juge de l'Union ne sont pas liés par une décision intervenue au niveau d'un État membre, voire d'un pays tiers, admettant le caractère enregistrable de ce même signe en tant que marque nationale [voir arrêt du 13 mai 2020, Global Brand Holdings/EUIPO (XOXO), T-503/19, non publié, EU:T:2020:183, point 62 et jurisprudence citée].
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