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   EuG, 13.06.2006 - T-218/03, T-219/03, T-220/03, T-221/03, T-222/03, T-223/03, T-224/03, T-225/03, T-226/03, T-227/03, T-228/03, T-229/03, T-230/03, T-231/03, T-232/03, T-233/03, T-234/03, T-235/03, T-236/03, T-237/03, T-238/03, T-239/03, T-240/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9328
EuG, 13.06.2006 - T-218/03, T-219/03, T-220/03, T-221/03, T-222/03, T-223/03, T-224/03, T-225/03, T-226/03, T-227/03, T-228/03, T-229/03, T-230/03, T-231/03, T-232/03, T-233/03, T-234/03, T-235/03, T-236/03, T-237/03, T-238/03, T-239/03, T-240/03 (https://dejure.org/2006,9328)
EuG, Entscheidung vom 13.06.2006 - T-218/03, T-219/03, T-220/03, T-221/03, T-222/03, T-223/03, T-224/03, T-225/03, T-226/03, T-227/03, T-228/03, T-229/03, T-230/03, T-231/03, T-232/03, T-233/03, T-234/03, T-235/03, T-236/03, T-237/03, T-238/03, T-239/03, T-240/03 (https://dejure.org/2006,9328)
EuG, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - T-218/03, T-219/03, T-220/03, T-221/03, T-222/03, T-223/03, T-224/03, T-225/03, T-226/03, T-227/03, T-228/03, T-229/03, T-230/03, T-231/03, T-232/03, T-233/03, T-234/03, T-235/03, T-236/03, T-237/03, T-238/03, T-239/03, T-240/03 (https://dejure.org/2006,9328)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Fischerei - Mehrjährige Ausrichtungsprogramme - Anträge auf Erhöhung der Ziele zur Berücksichtigung von Verbesserungen der Sicherheit - Entscheidung 97/413/EG - Weigerung der Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Befugnis der Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    Boyle / Kommission

    Fischerei - Mehrjährige Ausrichtungsprogramme - Anträge auf Erhöhung der Ziele zur Berücksichtigung von Verbesserungen der Sicherheit - Entscheidung 97/413/EG - Weigerung der Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Befugnis der Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Boyle / Kommission

    Fischerei - Mehrjährige Ausrichtungsprogramme - Anträge auf Erhöhung der Ziele zur Berücksichtigung von Verbesserungen der Sicherheit - Entscheidung 97/413/EG - Weigerung der Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Befugnis der Kommission

  • EU-Kommission

    Boyle / Kommission

    Landwirtschaft , Fischereipolitik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag Irlands auf Erhöhung der Kapazität seiner Fischereiflotte; Eigentümer von zur irischen Fischereiflotte gehörenden Schiffen; Umstrukturierung des Fischereisektors der Gemeinschaft zur Herstellung eines dauerhaften Gleichgewichts zwischen den Beständen und ihrer ...

  • Judicialis

    Entscheidung 97/413/EG; ; Entscheidung 2003/245/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung 97/413/EG; Entscheidung 2003/245/EG
    Fischerei - Mehrjährige Ausrichtungsprogramme - Anträge auf Erhöhung der Ziele zur Berücksichtigung von Verbesserungen der Sicherheit - Entscheidung 97/413/EG - Weigerung der Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Befugnis der Kommission - Fischereipolitik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Boyle / Kommission

    Fischerei - Mehrjährige Ausrichtungsprogramme - Anträge auf Erhöhung der Ziele zur Berücksichtigung von Verbesserungen der Sicherheit - Entscheidung 97/413/EG - Weigerung der Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Befugnis der Kommission

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage des Cathal Boyle gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 13. Juni 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/245/EG der Kommission vom 4. April 2003 über die bei der Kommission eingegangenen Anträge auf Erhöhung der MAP-IV-Ziele zur Berücksichtigung von Verbesserungen der Sicherheit, der Navigation auf See, der Hygiene, der Produktqualität ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.06.2006 - T-218/03
    Die angefochtene Entscheidung beeinträchtige nicht ihre Eigentumsrechte an diesen Schiffen, und sie könnten mit ihren gegenwärtigen Schiffen weiter Fischfang betreiben (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207, Randnr. 13).

    29 Die Kommission weist die von den Klägern zum Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (zitiert in Randnr. 27 des vorliegenden Urteils) gezogene Parallele zurück, die ihrer Ansicht nach auf der rechtlich und tatsächlich falschen Behauptung beruht, dass die Kläger "der Kommission individuelle Anträge auf zusätzliche Kapazitäten übermittelt haben".

    44 Bezüglich der Frage, ob die Kläger von der angefochtenen Entscheidung individuell betroffen sind, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung derjenige, der nicht Adressat einer Entscheidung ist, nur dann geltend machen kann, von der Entscheidung individuell betroffen zu sein, wenn sie ihn wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und ihn daher in ähnlicher Weise wie den Adressaten individualisiert (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und oben in Randnr. 27 zitiertes Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Randnr. 11; Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-435/93, ASPEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1281, Randnr. 62).

    Die sich aus dem zweiten Kriterium ergebende Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn nur eine rein theoretische Möglichkeit besteht, dass der betreffende Mitgliedstaat dem Gemeinschaftsrechtsakt nicht nachkommt, weil sein Wille, diesem Rechtsakt nachzukommen, keinem Zweifel unterliegt (Urteil Dreyfus/Kommission, Randnr. 44; vgl. in diesem Sinne auch oben in Randnr. 27 zitiertes Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Randnrn. 8 bis 10).

  • EuGH, 30.10.1975 - 23/75

    Rey Soda / Cassa Conguaglio Zucchero

    Auszug aus EuG, 13.06.2006 - T-218/03
    Nach der Rechtsprechung kann die Kommission im Rahmen eines solchen Verfahrens eine besonders umfangreiche Durchführungsbefugnis besitzen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 30. Oktober 1975 in der Rechtssache 23/75, Rey Soda, Slg. 1975, 1279, Randnrn.
  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

    Auszug aus EuG, 13.06.2006 - T-218/03
    80 Im Agrarbereich einschließlich des Bereichs der Fischerei verfügten die Gemeinschaftsorgane über ein weites Ermessen (Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 42, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01, Jippes u. a., Slg. 2001, I-5689, Randnr. 80).
  • EuGH, 15.05.1984 - 121/83

    Zuckerfabrik Franken / Hauptzollamt Würzburg

    Auszug aus EuG, 13.06.2006 - T-218/03
    101 Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Kommission befugt ist, alle für die Durchführung der Grundverordnung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, soweit diese nicht gegen die Grundverordnung oder die Anwendungsregeln des Rates verstoßen (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Mai 1984 in der Rechtssache 121/83, Zuckerfabrik Franken, Slg. 1984, 2039, Randnr. 13, vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93, Niederlande/Kommission, Slg. 1995, I-3081, Randnr. 31, und vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-239/01, Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-10333, Randnr. 55).
  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.06.2006 - T-218/03
    Die angefochtene Entscheidung ist daher als ein Bündel individueller Entscheidungen anzusehen, von denen jede einzelne die Rechtsstellung der Eigentümer dieser Schiffe einschließlich der Schiffe der Kläger berührt (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 13. Mai 1971 in den Rechtssachen 41/70 bis 44/70, International Fruit Company u. a./Kommission, Slg. 1971, 411, Randnrn.
  • EuGH, 17.10.1995 - C-478/93

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.06.2006 - T-218/03
    101 Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Kommission befugt ist, alle für die Durchführung der Grundverordnung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, soweit diese nicht gegen die Grundverordnung oder die Anwendungsregeln des Rates verstoßen (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Mai 1984 in der Rechtssache 121/83, Zuckerfabrik Franken, Slg. 1984, 2039, Randnr. 13, vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93, Niederlande/Kommission, Slg. 1995, I-3081, Randnr. 31, und vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-239/01, Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-10333, Randnr. 55).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-239/01

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.06.2006 - T-218/03
    101 Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Kommission befugt ist, alle für die Durchführung der Grundverordnung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, soweit diese nicht gegen die Grundverordnung oder die Anwendungsregeln des Rates verstoßen (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Mai 1984 in der Rechtssache 121/83, Zuckerfabrik Franken, Slg. 1984, 2039, Randnr. 13, vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93, Niederlande/Kommission, Slg. 1995, I-3081, Randnr. 31, und vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-239/01, Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-10333, Randnr. 55).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuG, 13.06.2006 - T-218/03
    44 Bezüglich der Frage, ob die Kläger von der angefochtenen Entscheidung individuell betroffen sind, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung derjenige, der nicht Adressat einer Entscheidung ist, nur dann geltend machen kann, von der Entscheidung individuell betroffen zu sein, wenn sie ihn wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und ihn daher in ähnlicher Weise wie den Adressaten individualisiert (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und oben in Randnr. 27 zitiertes Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Randnr. 11; Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-435/93, ASPEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1281, Randnr. 62).
  • EuGH, 01.07.1965 - 106/63

    Alfred Toepfer und Firma Getreide-Import-Gesellschaft gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 13.06.2006 - T-218/03
    Bei dieser Sachlage waren daher die Kläger im Verhältnis zu allen anderen Personen in ähnlicher Weise individualisiert wie ein Adressat (Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juli 1965 in den Rechtssachen 106/63 und 109/63, Toepfer und Getreide-Import-Gesellschaft/Kommission der EWG, Slg. 1965, 548, 556).
  • EuG, 27.04.1995 - T-435/93

    Kriterium der unmittelbaren und individuellen Betroffenheit bei Entscheidungen

    Auszug aus EuG, 13.06.2006 - T-218/03
    44 Bezüglich der Frage, ob die Kläger von der angefochtenen Entscheidung individuell betroffen sind, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung derjenige, der nicht Adressat einer Entscheidung ist, nur dann geltend machen kann, von der Entscheidung individuell betroffen zu sein, wenn sie ihn wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und ihn daher in ähnlicher Weise wie den Adressaten individualisiert (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und oben in Randnr. 27 zitiertes Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Randnr. 11; Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-435/93, ASPEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1281, Randnr. 62).
  • EuGH, 17.06.1980 - 789/79

    Calpak / Kommission

  • EuGH, 12.07.2001 - C-189/01

    Jippes u.a.

  • EuG, 13.12.2000 - T-69/99

    DSTV / Kommission

  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

  • EuG, 13.06.2006 - T-223/03

    Antrag Irlands auf Erhöhung der Kapazität seiner Fischereiflotte; Eigentümer von

  • EuG, 10.07.1996 - T-482/93

    Anspruch auf Direktzahlungen auf Grund der Stützungsregelung für die Erzeuger von

  • EuG, 12.07.2001 - T-198/95

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

  • EuG, 07.11.1996 - T-298/94

    Roquette Frères SA gegen Rat der Europäischen Union. - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • EuGH, 17.04.2008 - C-373/06

    Flaherty / Kommission - Rechtsmittel - Maßnahmen zur Erhaltung der Bestände -

    Herr Flaherty und Herr Murphy sowie die Ocean Trawlers Ltd beantragen mit ihren Rechtsmitteln die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Juni 2006, Boyle u. a./Kommission (T-218/03 bis T-240/03, Slg. 2006, II-1699, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/245/EG der Kommission vom 4. April 2003 über die bei der Kommission eingegangenen Anträge auf Erhöhung der MAP-IV-Ziele zur Berücksichtigung von Verbesserungen der Sicherheit, der Navigation auf See, der Hygiene, der Produktqualität und der Arbeitsbedingungen auf Schiffen mit einer Länge über alles von mehr als 12 m (ABl. L 90, S. 48, im Folgenden: streitige Entscheidung) als unzulässig abgewiesen und sie zur Tragung ihrer eigenen Kosten verurteilt worden sind.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Juni 2006, Boyle u. a./Kommission (T-218/03 bis T-240/03), wird aufgehoben, soweit mit ihm die Klagen von Herrn Flaherty und Herrn Murphy sowie der Ocean Trawlers Ltd auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/245/EG der Kommission vom 4. April 2003 über die bei der Kommission eingegangenen Anträge auf Erhöhung der MAP-IV-Ziele zur Berücksichtigung von Verbesserungen der Sicherheit, der Navigation auf See, der Hygiene, der Produktqualität und der Arbeitsbedingungen auf Schiffen mit einer Länge über alles von mehr als 12 m als unzulässig abgewiesen und die Rechtsmittelführer zur Tragung ihrer eigenen Kosten verurteilt worden sind.

  • EuGH, 17.04.2008 - C-379/06

    Murphy / Kommission - Rechtsmittel - Maßnahmen zur Erhaltung der Bestände -

    Herr Flaherty und Herr Murphy sowie die Ocean Trawlers Ltd beantragen mit ihren Rechtsmitteln die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Juni 2006, Boyle u. a./Kommission (T-218/03 bis T-240/03, Slg. 2006, II-1699, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/245/EG der Kommission vom 4. April 2003 über die bei der Kommission eingegangenen Anträge auf Erhöhung der MAP-IV-Ziele zur Berücksichtigung von Verbesserungen der Sicherheit, der Navigation auf See, der Hygiene, der Produktqualität und der Arbeitsbedingungen auf Schiffen mit einer Länge über alles von mehr als 12 m (ABl. L 90, S. 48, im Folgenden: streitige Entscheidung) als unzulässig abgewiesen und sie zur Tragung ihrer eigenen Kosten verurteilt worden sind.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Juni 2006, Boyle u. a./Kommission (T-218/03 bis T-240/03), wird aufgehoben, soweit mit ihm die Klagen von Herrn Flaherty und Herrn Murphy sowie der Ocean Trawlers Ltd auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/245/EG der Kommission vom 4. April 2003 über die bei der Kommission eingegangenen Anträge auf Erhöhung der MAP-IV-Ziele zur Berücksichtigung von Verbesserungen der Sicherheit, der Navigation auf See, der Hygiene, der Produktqualität und der Arbeitsbedingungen auf Schiffen mit einer Länge über alles von mehr als 12 m als unzulässig abgewiesen und die Rechtsmittelführer zur Tragung ihrer eigenen Kosten verurteilt worden sind.

  • EuGH, 17.04.2008 - C-382/06

    Ocean Trawlers / Kommission - Rechtsmittel - Maßnahmen zur Erhaltung der Bestände

    Herr Flaherty und Herr Murphy sowie die Ocean Trawlers Ltd beantragen mit ihren Rechtsmitteln die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Juni 2006, Boyle u. a./Kommission (T-218/03 bis T-240/03, Slg. 2006, II-1699, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/245/EG der Kommission vom 4. April 2003 über die bei der Kommission eingegangenen Anträge auf Erhöhung der MAP-IV-Ziele zur Berücksichtigung von Verbesserungen der Sicherheit, der Navigation auf See, der Hygiene, der Produktqualität und der Arbeitsbedingungen auf Schiffen mit einer Länge über alles von mehr als 12 m (ABl. L 90, S. 48, im Folgenden: streitige Entscheidung) als unzulässig abgewiesen und sie zur Tragung ihrer eigenen Kosten verurteilt worden sind.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Juni 2006, Boyle u. a./Kommission (T-218/03 bis T-240/03), wird aufgehoben, soweit mit ihm die Klagen von Herrn Flaherty und Herrn Murphy sowie der Ocean Trawlers Ltd auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/245/EG der Kommission vom 4. April 2003 über die bei der Kommission eingegangenen Anträge auf Erhöhung der MAP-IV-Ziele zur Berücksichtigung von Verbesserungen der Sicherheit, der Navigation auf See, der Hygiene, der Produktqualität und der Arbeitsbedingungen auf Schiffen mit einer Länge über alles von mehr als 12 m als unzulässig abgewiesen und die Rechtsmittelführer zur Tragung ihrer eigenen Kosten verurteilt worden sind.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-361/14

    Kommission / McBride u.a. - Rechtsmittel - Auslegung von Art. 266 AEUV - Art. 4

    6 - Urteil Boyle u. a./Kommission (T-218/03 bis T-240/03, EU:T:2006:159, im Folgenden: Urteil Boyle u. a.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2007 - C-373/06

    Flaherty / Kommission - Rechtsmittel - Fischerei - Mehrjährige

    4 - Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2006, Boyle u. a./Kommission (T-218/03 bis T-240/03, Slg. 2006, II-1699).
  • EuG, 28.08.2007 - T-46/06

    Galileo Lebensmittel / Kommission - Nichtigkeitsklage - Einführung der Domäne

    43 Zur Frage der unmittelbaren Betroffenheit beruft sich die Klägerin auf den Beschluss des Gerichts vom 22. Juli 2005, Polyelectrolyte Producers Group/Rat und Kommission (T-376/04, Slg. 2005, II-3007, Randnr. 43), und das Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2006, Boyle u. a./Kommission (T-218/03 bis T-240/03, Slg. 2006, II-1699, Randnr. 51), in denen die unmittelbare Betroffenheit darin gesehen worden sei, dass die streitige Entscheidung ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut seien, keinerlei Ermessensspielraum gelassen habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2007 - C-379/06

    Murphy / Kommission - Rechtsmittel - Fischerei - Mehrjährige

    4 - Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2006, Boyle u. a./Kommission (T-218/03 bis T-240/03, Slg. 2006, II-1699).
  • EuG, 18.05.2017 - T-138/08

    Cavankee Fishing i in. przeciwko Komisji

    La décision 2003/245 a fait l'objet de recours en annulation qui ont donné lieu à l'arrêt du 13 juin 2006, Boyle e.a./Commission (T-218/03 à T-240/03, ci-après l'« arrêt Boyle e.a. ", EU:T:2006:159), par lequel le Tribunal a annulé ladite décision pour autant qu'elle s'appliquait aux navires des parties requérantes, à l'exception des navires de M. Thomas Flaherty, d'Ocean Trawlers Ltd et de M. Larry Murphy.
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