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   EuG, 13.07.2006 - T-464/04   

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EuG, 13.07.2006 - T-464/04 (https://dejure.org/2006,3016)
EuG, Entscheidung vom 13.07.2006 - T-464/04 (https://dejure.org/2006,3016)
EuG, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - T-464/04 (https://dejure.org/2006,3016)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Impala / Kommission

    Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt worden ist - Märkte für Tonträger und für Online-Musik - Vorliegen einer kollektiven marktbeherrschenden Stellung - Gefahr der Begründung ...

  • EU-Kommission PDF

    Impala / Kommission

    Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt worden ist - Märkte für Tonträger und für Online-Musik - Vorliegen einer kollektiven marktbeherrschenden Stellung - Gefahr der Begründung ...

  • EU-Kommission

    Impala / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Beherrschende Stellung

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 4064/89

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE ERRICHTUNG VON SONY BMG GENEHMIGT WURDE

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Impala / Kommission

    Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt worden ist - Märkte für Tonträger und für Online-Musik - Vorliegen einer kollektiven beherrschenden Stellung - Gefahr der Begründung ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fortbestand des zweitgrößten Musikkonzerns Sony BMG ist gefährdet - Gericht Erster Instanz hebt nachträglich fehlerhafte Genehmigung zur Fusion auf

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.7.2006)

    Genehmigung für Fusion von Sony und BMG aufgehoben // Brüssel Fehler vorgeworfen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Impala gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 3. Dezember 2004

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuG, 08.07.2003 - T-374/00

    Verband der freien Rohrwerke u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.07.2006 - T-464/04
    231 Fünftens sei die Begründung der Entscheidung klar, überzeugend und ausreichend durch Beweise untermauert, wobei die Kommission ihre Würdigung aller rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte nicht begründen müsse (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2003, T-374/00, Verband der freien Rohrwerke u. a./Kommission, Slg. 2003, II-2275, Randnrn. 185 bis 187).

    Aus dieser Verpflichtung kann jedoch nicht hergeleitet werden, dass in einem solchen Fall die Kommission ihre Würdigung aller rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte, die eventuell mit dem angemeldeten Zusammenschluss zusammenhängen und/oder im Verwaltungsverfahren geltend gemacht worden sind, begründen müsste (vgl. Urteil Verband der freien Rohrwerke u. a./Kommission, oben in Randnr. 231 angeführt, Randnr. 185 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 06.06.2002 - T-342/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG,

    Auszug aus EuG, 13.07.2006 - T-464/04
    45 Vorab weist die Klägerin darauf hin, dass es sowohl in der Mitteilung der Beschwerdepunkte als auch in der Entscheidung zahlreiche Belege dafür gebe, dass der Markt für bespielte Tonträger vor dem Zusammenschluss alle Merkmale eines Marktes aufgewiesen habe, auf dem nach den Kriterien der Rechtsprechung eine kollektive beherrschende Stellung bestehe (Urteil des Gerichts vom 6. Juni 2002, T-342/99, Airtours/Kommission, Slg. 2002, II-2585).

    112 Die Klägerin weist darauf hin, dass die Kommission für die Feststellung, ob ein Zusammenschluss eine beherrschende Stellung verstärke, die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Referenzmärkte anhand einer Untersuchung der voraussichtlichen Entwicklung prüfen müsse (Urteil Airtours/Kommission, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnrn. 58 und 59).

  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

    Auszug aus EuG, 13.07.2006 - T-464/04
    Daher muss die Kontrolle der Ausübung einer solchen Befugnis, die bei der Beschreibung der Regeln für Zusammenschlüsse wesentlich ist, durch den Gemeinschaftsrichter unter Berücksichtigung des Beurteilungsspielraums erfolgen, der den Bestimmungen wirtschaftlicher Art, die Teil der Regelung für Zusammenschlüsse sind, zugrunde liegt (Urteile Kali & Salz, oben in Randnr. 245 angeführt, Randnrn. 223 und 224, und Kommission/Tetra Laval, oben in Randnr. 232 angeführt, Randnr. 38, Urteile des Gerichts Gencor/Kommission, oben in Randnr. 246 angeführt, Randnrn. 164 und 165, Airtours/Kommission, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 64, vom 25. Oktober 2002, T-80/02, Tetra Laval/Kommission, Slg. 2002, II-4519, Randnr. 119, und vom 14. Dezember 2005, T-210/01, General Electric/Kommission, Slg. 2005, II-5575, Randnr. 60).
  • EuG, 14.05.1998 - T-295/94

    WETTBEWERB

    Auszug aus EuG, 13.07.2006 - T-464/04
    46 und 47, und vom 14. Mai 1998, T-295/94, Buchmann/Kommission, Slg. 1998, II-813, Randnrn.
  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

    Auszug aus EuG, 13.07.2006 - T-464/04
    245 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes muss die Kommission in Bezug auf die Frage einer kollektiven beherrschenden Stellung anhand einer Untersuchung der voraussichtlichen Entwicklung des Referenzmarktes prüfen, ob der Zusammenschluss, mit dem sie befasst ist, zu einer Situation führt, in der ein wirksamer Wettbewerb auf dem relevanten Markt von den zusammengeschlossenen Unternehmen und einem oder mehreren dritten Unternehmen, die insbesondere aufgrund der zwischen ihnen bestehenden verbindenden Faktoren zusammen die Macht zu einheitlichem Vorgehen auf dem Markt und in beträchtlichem Umfang zu einem Handeln unabhängig von den anderen Wettbewerbern, ihrer Kundschaft und letztlich den Verbrauchern besitzen, erheblich behindert wird (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1998, C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, "Kali & Salz", Slg. 1998, I-1375, Randnr. 221).
  • EuG, 25.03.1999 - T-102/96

    Gencor / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.07.2006 - T-464/04
    246 Das Gericht hat entschieden, dass eine kollektive beherrschende Stellung, durch die der wirksame Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert wird, sich daher aus einem Zusammenschluss ergeben kann, wenn dieser - aufgrund der Merkmale des relevanten Marktes und indem die Marktstruktur durch den Zusammenschluss geändert wird - dazu führt, dass jedes Mitglied des beherrschenden Oligopols es in Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen für möglich, wirtschaftlich vernünftig und daher ratsam hält, dauerhaft einheitlich auf dem Markt vorzugehen, um zu höheren als den Wettbewerbspreisen zu verkaufen, ohne zuvor eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 EG treffen oder auf eine abgestimmte Verhaltensweise im Sinne dieser Vorschrift zurückgreifen zu müssen und ohne dass die tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerber oder die Kunden und Verbraucher wirksam reagieren können (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 25. März 1999, T-102/96, Gencor/Kommission, Slg. 1999, II-753, Randnr. 276).
  • EuGH, 22.01.2004 - C-353/01

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS AUF UND ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN

    Auszug aus EuG, 13.07.2006 - T-464/04
    458 Jedenfalls können Erklärungen, die im Verlauf des streitigen Verfahrens vor dem Gericht abgegeben werden, und erst recht Nachprüfungen, die einen wesentlichen Aspekt der Entscheidung betreffen, weder ein Ausgleich dafür sein, dass zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung eine Prüfung fehlte, noch den offenkundigen Beurteilungsfehler beseitigen, mit dem folglich die Entscheidung behaftet ist, und zwar selbst dann, wenn dieser Fehler keinen Einfluss auf das Ergebnis der Beurteilung hätte (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 22. Januar 2004, C-353/01 P, Mattila/Rat und Kommission, Slg. 2004, I-1073, Randnrn.
  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.07.2006 - T-464/04
    Der Umstand, dass die Marktanteile der Majors relativ stabil seien und die Änderungen grundsätzlich die Folge von Übernahmen unabhängiger Händler oder von Zusammenschlüssen untereinander seien, bedeute, dass ein wirklicher Wettbewerb bei den Preisen fehle oder eine gemeinsame Politik verfolgt werde, die vor allem darin bestehe, wettbewerblich dort, wo der Markt oligopolistisch sei, nicht tätig zu werden (Urteil vom 17. November 1987, 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 43).
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Auszug aus EuG, 13.07.2006 - T-464/04
    Insbesondere müsse die Kommission lediglich "das Fehlen eines wirksamen Wettbewerbs zwischen den ... dem Oligopol angehörenden Marktbeteiligten", nicht aber die Beseitigung jedes Wettbewerbs beweisen (vgl. insoweit Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, T-191/98 und T-212/98 bis T-214/98, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 645).
  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE

    Auszug aus EuG, 13.07.2006 - T-464/04
    232 Sechstens sei für Verbotsentscheidungen mehr erforderlich als nur die Wahrscheinlichkeit, denn bei Ungewissheit über die Vereinbarkeit einer Maßnahme mit dem Gemeinsamen Markt verdiene das Interesse der Unternehmen, die den Zusammenschluss durchzuführen beabsichtigten, den Vorrang (Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache C-12/03 P, Kommission/Tetra Laval, Urteil des Gerichtshofes vom 15. Februar 2005, Slg. 2005, I-987, I-992, Nrn. 74 bis 79).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuG, 25.10.2002 - T-80/02

    Tetra Laval / Kommission

  • EuG, 07.11.1997 - T-84/96

    Cipeke / Kommission

  • EuG, 03.04.2003 - T-342/00

    Petrolessence und SG2R / Kommission

  • EuGH, 29.02.1996 - C-56/93

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuG, 27.11.1997 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

  • EuG, 26.01.2005 - T-193/02

    DAS REGLEMENT DER FIFA ZUR REGELUNG DER TÄTIGKEIT DER VERMITTLER VON

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission

  • EuG, 10.10.2001 - T-111/00

    British American Tobacco International (Investments) / Kommission

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

  • EuGH, 22.10.1991 - C-16/90

    Nölle / Hauptzollamt Bremen-Freihafen

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Bertelsmann AG (im Folgenden: Bertelsmann) und die Sony Corporation of America (im Folgenden: Sony) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Juli 2006, 1mpala/Kommission (T-464/04, Slg. 2006, II-2289, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Entscheidung 2005/188/EG der Kommission vom 19. Juli 2004 für nichtig erklärt hat, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Übereinkommen vereinbar erklärt wurde (Sache COMP/M.3333 - Sony/BMG) (ABl. 2005, L 62, S. 30, im Folgenden: streitige Entscheidung).

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Juli 2006, 1mpala/Kommission (T-464/04), wird aufgehoben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

    3 - Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. Juli 2006, 1mpala/Kommission (T-464/04, Slg. 2006, II-2289).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2007 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Neue Angriffs- und

    52 - Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2006, 1ndependent Music Publishers and Labels Association/Kommission (T-464/04, Slg. 2006, II-2289, Randnr. 248).
  • EuG, 29.01.2008 - T-206/07

    Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware / Rat - Dumping - Einfuhren von

    Die Begründungspflicht bezweckt nicht, die Entwicklung des Standpunkts des Organs während des Verwaltungsverfahrens zu erklären, und dient mithin nicht dazu, die Abweichungen der in dem abschließenden Rechtsakt gewählten Lösung von einem vorläufigen Standpunkt zu rechtfertigen, der in den den Beteiligten im Laufe dieses Verfahrens übermittelten Dokumenten, die ihnen die Abgabe einer Stellungnahme erlauben sollten, zum Ausdruck gebracht wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2006, 1mpala/Kommission, T-464/04, Slg. 2006, II-2289, Randnr. 285).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2007 - C-342/06

    La Poste / Ufex u.a. - Rechtsmittel - Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel -

    52 - Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2006, 1ndependent Music Publishers and Labels Association/Kommission (T-464/04, Slg. 2006, II-2289, Randnr. 248).
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