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   EuG, 13.07.2017 - T-65/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23564
EuG, 13.07.2017 - T-65/15 (https://dejure.org/2017,23564)
EuG, Entscheidung vom 13.07.2017 - T-65/15 (https://dejure.org/2017,23564)
EuG, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - T-65/15 (https://dejure.org/2017,23564)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Talanton / Kommission

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Talanton / Kommission

    Schiedsklausel - Vertrag Pocemon - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) - Zuschussfähige Kosten - Rückzahlung der gezahlten Beträge - Missbrauch vertraglicher Rechte - Grundsatz von Treu und Glauben - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Talanton / Kommission

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 24.02.2021 - T-108/18

    Universität Koblenz-Landau/ EACEA - Schiedsklausel - Tempus-IV-Programme -

    Verlangt das betreffende Organ, bzw. die betreffende Einrichtung oder sonstige Stelle der Union im Anschluss an ein Finanzaudit die Erstattung einer Forderung, so obliegt ihm bzw. ihr jedoch, sofern der Begünstigte die maßgeblichen Kostenaufstellungen und sonstigen relevanten Informationen vorgelegt hat, die Beweislast dafür, dass die vertragliche Leistung mangelhaft ist oder dass die Kostenaufstellungen unrichtig oder unglaubhaft sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 2009, Kommission/Burie Onderzoek en Advies, T-179/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:171, Rn. 100, vom 26. Januar 2017, Diktyo Amyntikon Viomichanion Net/Kommission, T-703/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:34, Rn. 84, und vom 13. Juli 2017, Talanton/Kommission, T-65/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:491, Rn. 54).
  • EuG, 13.07.2022 - T-194/20

    JF/ EUCAP Somalia

    Daher ist die Begründetheit der Klage allein anhand der Vertragsbestimmungen zu beurteilen und nur dann auf das auf den Vertrag anwendbare nationale Recht zurückzugreifen, wenn diese Bestimmungen keine Lösung des Rechtsstreits ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2017, Talanton/Kommission, T-65/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:491, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.06.2021 - T-235/19

    HIM / Kommission

    Verlangt hingegen die Kommission nach einer Finanzprüfung die Rückzahlung einer Forderung, obliegt ihr - sofern der Begünstigte die Kostenaufstellungen und sonstigen einschlägigen Angaben vorgelegt hat - die Beweislast dafür, dass die vertragliche Leistung mangelhaft ist oder dass die Kostenaufstellungen nicht korrekt oder glaubwürdig sind (vgl. Urteil vom 13. Juli 2017, Talanton/Kommission, T-65/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:491, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.07.2022 - T-165/20

    JC/ EUCAP Somalia

    Daher ist die Begründetheit der Klage allein anhand der Vertragsbestimmungen zu beurteilen und nur dann auf das auf den Vertrag anwendbare nationale Recht zurückzugreifen, wenn diese Bestimmungen es nicht ermöglichen, den Rechtsstreit zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2017, Talanton/Kommission, T-65/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:491, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.06.2023 - T-585/20

    Polwax/ Kommission

    Unabhängig von der Frage, ob die Klägerin eine überzeugende Begründung für die verspätete Stellung ihres Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens gegeben hat, ist daran zu erinnern, dass die Verfahrensordnung dem Gericht bei der Entscheidung, ob es eine solche Maßnahme anordnet, ein Ermessen einräumt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2017, Talanton/Kommission, T-65/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:491, Rn. 35 bis 37).
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