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   EuG, 13.09.2010 - T-149/08   

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https://dejure.org/2010,36978
EuG, 13.09.2010 - T-149/08 (https://dejure.org/2010,36978)
EuG, Entscheidung vom 13.09.2010 - T-149/08 (https://dejure.org/2010,36978)
EuG, Entscheidung vom 13. September 2010 - T-149/08 (https://dejure.org/2010,36978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Abbott Laboratories / OHMI - aRigen (Sorvir)

  • EU-Kommission PDF

    Abbott Laboratories gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren (fremdsprachig)

  • EU-Kommission

    Abbott Laboratories gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Sorvir - Ältere Gemeinschaftswortmarke NORVIR - Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 18. April 2008 - Abbott Laboratories / HABM - aRigen (Sorvir)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke "NORVIR" für Waren der Klasse 5 auf Aufhebung der Entscheidung R 809/2007-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 6. Februar 2008, mit der die Beschwerde ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 07.05.2015 - C-343/14

    Adler Modemärkte / HABM - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

    "56 Im Übrigen beruht das Argument [von Adler], dass der beschreibende Sinngehalt der Vergleichszeichen, nämlich der Bezug auf die Farbe 'marineblau', bedeute, dass ein begrifflicher Vergleich ausscheiden müsse, auf einer fehlgehenden Auslegung der im Rahmen von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 vorzunehmenden Analyse, da auch ein begrifflicher Vergleich zweier Marken mit beschreibendem Charakter - der sich im Übrigen zwangsläufig aus der Fähigkeit der maßgeblichen Verkehrskreise ergibt, ihre Bedeutung zu verstehen - vorgenommen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil [Abbott Laboratories/HABM - aRigen (Sorvir), T-149/08, EU:T:2010:398], Rn. 37).

    Das [Urteil Abbott Laboratories/HABM - aRigen (Sorvir), T-149/08, EU:T:2010:398] betraf im Gegensatz zum vorliegenden Fall Zeichen, die keinen bestimmten Begriff vermittelten, während in dem Urteil [Almunia Textil/HABM - FIBA-Europe (EuroBasket), T-596/10, EU:T:2012:52] das Gericht gerade eine begriffliche Ähnlichkeit zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen Eurobasket und Basket festgestellt hat.

  • EuG, 14.05.2014 - T-160/12

    Adler Modemärkte / OHMI - Blufin (MARINE BLEU) - Gemeinschaftsmarke -

    Im Übrigen beruht das Argument der Klägerin, dass der beschreibende Sinngehalt der Vergleichszeichen, nämlich der Bezug auf die Farbe "marineblau", bedeute, dass ein begrifflicher Vergleich ausscheiden müsse, auf einer fehlgehenden Auslegung der im Rahmen von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 vorzunehmenden Analyse, da auch ein begrifflicher Vergleich zweier Marken mit beschreibendem Charakter - der sich im Übrigen zwangsläufig aus der Fähigkeit der maßgeblichen Verkehrskreise ergibt, ihre Bedeutung zu verstehen - vorgenommen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. September 2010, Abbott Laboratories/HABM - aRigen [Sorvir], T-149/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 37).
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