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EuG, 13.09.2013 - T-525/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Poste Italiane / Kommission
- EU-Kommission
Poste Italiane SpA gegen Europäische Kommission.
[fremdsprachig]
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 1. Dezember 2008 - Poste Italiane / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008)3492 def. der Kommission vom 16. Juli 2008, mit der das von den italienischen Behörden durchgeführte System staatlicher Beihilfen betreffend die Verzinsung der beim Staat eingelegten Girokontenguthaben der Poste Italiane ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ... (2)
- EuG, 26.02.2019 - T-865/16
Fútbol Club Barcelona / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der …
Wenn also eine staatliche Maßnahme zu unterschiedlichen Folgen für die Begünstigten führt, muss die Kommission bei der Prüfung, ob ein möglicher Vorteil vorliegt, die kumulative Wirkung dieser Folgen berücksichtigen (Urteil vom 13. September 2013, Poste Italiane/Kommission, T-525/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:481" Rn. 61). - Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2020 - C-434/19
Poste Italiane - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - …
25 Vgl. in diesem Sinne Rn. 1 und 2 des Urteils vom 13. September 2013, Poste Italiane/Kommission (T-525/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:481): "Poste Italiane gewährleistet den Universalpostdienst und übt Banktätigkeiten im gesamten italienischen Hoheitsgebiet aus ... Die Banktätigkeiten der Klägerin [Poste Italiane] gehören nicht zu ihren Verpflichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.".