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   EuG, 13.12.1999 - T-190/95 und T-45/96   

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EuG, 13.12.1999 - T-190/95 und T-45/96 (https://dejure.org/1999,7077)
EuG, Entscheidung vom 13.12.1999 - T-190/95 und T-45/96 (https://dejure.org/1999,7077)
EuG, Entscheidung vom 13. Dezember 1999 - T-190/95 und T-45/96 (https://dejure.org/1999,7077)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • EU-Kommission PDF

    Société de distribution de mécaniques et d'automobiles (Sodima) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 175 Absatz 2 [jetzt Artikel 232 Absatz 2 EG]
    1 Untätigkeitsklage - Fristen - Zwingendes Recht - keine Möglichkeit, sich unter Berufung auf den Vertrauensschutz auf Erklärungen oder Äusserungen der Kommission zu stützen

  • EU-Kommission

    Société de distribution de mécaniques et d'automobiles (Sodima) gegen Kommission der Europäischen G

    Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Prüfung von Beschwerden - Klage wegen Untätigkeit, Nichtigerklärung und Schadensersatz - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Kraftfahrzeuge in Frankreich; Feststellung der Untätigkeit der Kommission; Nichtigerklärung einer angeblich stillschweigenden Entscheidung der Kommission, den Erlass einstweiliger Maßnahmen abzulehnen; Gleichsetzen des ...

  • Wolters Kluwer

    Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Kraftfahrzeuge in Frankreich; Feststellung der Untätigkeit der Kommission; Nichtigerklärung einer angeblich stillschweigenden Entscheidung der Kommission, den Erlass einstweiliger Maßnahmen abzulehnen; Gleichsetzen des ...

  • Judicialis

    EGV Art. 173 (jetzt EGV Art. 230); ; EGV Art. 85 (jetzt EGV Art. 81); ; Verordnung (EWG) Nr. 123/85; ; Verordnung (EG) Nr. 1475/95; ; Verordnung (EWG) Nr. 17/62

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Untätigkeitsklage auf Feststellung, daß die Kommission es zu Unrecht unterlassen hat, auf die von der Klägerin auf der Grundlage der Artikel 85 und 86 des Vertrages sowie der Verordnung (EWG) Nr. 123/85 der Kommission erhobene Klage, die die Einführung eines Konzessionssystems ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 14.02.2001 - T-62/99

    ENU / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1999 - T-190/95
    Die Klägerin hat gegen diese Entscheidung Klage erhoben (Rechtssache T-62/99).

    Mit am 25. März 1999 bei der Kanzlei der Gerichts eingegangenem Schreiben hat die Klägerin die Verbindung der Rechtssache T-62/99 mit den vorliegenden verbundenen Rechtssachen beantragt.

  • EuG, 12.12.1996 - T-16/91

    Rendo NV, Centraal Overijsselse Nutsbedrijven NV und Regionaal Energiebedrijf

    Auszug aus EuG, 13.12.1999 - T-190/95
    28 und 29) und des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-16/91 RV (Rendo u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1827) als teilweise Ablehnungsentscheidung ausgelegt werden kann.
  • EuG, 29.11.1993 - T-56/92

    Casper Koelman gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Klage -

    Auszug aus EuG, 13.12.1999 - T-190/95
    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, daß die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich, aus dem Wortlaut der Klageschrift selbst hervorgehen (Beschluß des Gerichts vom 29. November 1993 in der Rechtssache T-56/92, Koelman/Kommission, Slg. 1993, II-1267, Randnr. 21, und Urteil des Gerichts vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnr. 20).
  • EuG, 18.09.1996 - T-387/94

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin Automobiles SA, Europe Auto

    Auszug aus EuG, 13.12.1999 - T-190/95
    Um diesen Erfordernissen zu genügen, muß eine Klage auf Ersatz des von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schadens die Tatsachen anführen, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen läßt, die Gründe angeben, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen diesem Verhalten und dem ihm angeblich entstandenen Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnen (Urteil des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-387/94, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-961, Randnr. 107).
  • EuG, 06.05.1997 - T-195/95

    Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 13.12.1999 - T-190/95
    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, daß die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich, aus dem Wortlaut der Klageschrift selbst hervorgehen (Beschluß des Gerichts vom 29. November 1993 in der Rechtssache T-56/92, Koelman/Kommission, Slg. 1993, II-1267, Randnr. 21, und Urteil des Gerichts vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnr. 20).
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1999 - T-190/95
    Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) gegeben ist, sind Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen können, indem sie seine Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9).
  • EuGH, 19.10.1995 - C-19/93

    Rendo u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1999 - T-190/95
    Im vorliegenden Fall gab es bei Klageerhebung auch keine Rechtshandlung, die entsprechend der Lösung in den Urteilen des Gerichtshofes vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-19/93 P (Rendo u. a./Kommission, Slg. 1995, I-3319, Randnrn.
  • EuG, 03.02.1998 - T-68/96

    Polyvios / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.1999 - T-190/95
    Die Klagefristen sind zwingenden Rechts und stehen nicht zur Disposition des Gerichts oder der Parteien (z. B. Beschluß des Gerichts vom 3. Februar 1998 in der Rechtssache T-68/96, Polyvios/Kommission, Slg. 1998, II-153, Randnr. 43).
  • EuGH, 16.02.1993 - C-107/91
    Auszug aus EuG, 13.12.1999 - T-190/95
    Die Klägerin kann sich auch nicht auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Februar 1993 in der Rechtssache C-107/91 (ENU/Kommission, Slg. 1993, I-599) berufen.
  • EuG, 14.02.2001 - T-62/99

    Sodima / Kommission

    Nachdem die Klägerin die Kommission am 14. März 1995 gemäß Artikel 175 EG-Vertrag (jetzt Artikel 232 EG) aufgefordert hatte, zu ihren Anträgen Stellung zu nehmen, erhob sie am 10. Oktober 1995 eine unter der Nummer T-190/95 in das Register eingetragene Klage, mit der sie erstens die Feststellung einer Untätigkeit der Kommission, zweitens die Nichtigerklärung einer angeblichen stillschweigenden Weigerung, der Klägerin den Inhalt der Akten mitzuteilen, drittens die Nichtigerklärung einer angeblichen stillschweigenden Entscheidung über die Verbindung der Beschwerde der Klägerin mit anderen Beschwerden und viertens Schadensersatz beantragte.

    Am 27. März 1996 erhob die Klägerin eine zweite unter der Nummer T-45/96 in das Register eingetragene Klage, deren Anträge mit den in der Rechtssache T-190/95 gestellten übereinstimmten.

    Mit Schriftsatz vom 25. März 1999 hat die Klägerin die Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit den verbundenen Rechtssachen T-190/95 und T-45/96 beantragt.

    Durch Urteil der Ersten Kammer des Gerichts vom 13. Dezember 1999 sind die Klagen in den verbundenen Rechtssachen T-190/95 und T-45/96 abgewiesen worden.

  • EuG, 09.09.2009 - T-30/01

    Diputación Foral de Álava / Kommission - Staatliche Beihilfen - Steuervorteile,

    Fehlt eine solche ausdrückliche Bestimmung, die eine Frist festsetzt, bei deren Ablauf von einer stillschweigenden Entscheidung ausgegangen wird, und die den Inhalt dieser Entscheidung festlegt, so kann die Untätigkeit eines Organs nicht einer Entscheidung gleichgesetzt werden, soll nicht das Rechtsschutzsystem des EG-Vertrags in Frage gestellt werden (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1999, Sodima/Kommission, T-190/95 und T-45/96, Slg. 1999, II-3617, Randnrn. 31 und 32).

    Daraus kann jedoch in Anbetracht der genannten Rechtsprechung (Urteil Sodima/Kommission, oben in Randnr. 148 angeführt) nicht geschlossen werden, dass das Fehlen der Veröffentlichung einer solchen Warnung dem Erlass einer stillschweigenden Entscheidung gleichzusetzen wäre, wonach keine Beihilfe vorliege.

  • EuG, 24.03.2011 - T-36/10

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission

    Zweitens weist das Gericht darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Gerichtshofs als auch des Gerichts das bloße Schweigen eines Organs nicht einer stillschweigenden Entscheidung gleichgestellt werden kann, es sei denn, es bestehen ausdrückliche Vorschriften, die eine Frist festlegen, nach deren Ablauf davon auszugehen ist, dass ein Organ, das zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurde, eine solche Entscheidung erlassen hat, und die zudem den Inhalt dieser Entscheidung festlegen, da andernfalls das Rechtsschutzsystem des AEU-Vertrags beeinträchtigt würde (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Dezember 2004, Kommission/Greencore, C-123/03 P, Slg. 2004, I-11647, Randnr. 45; Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1999, SGA/Kommission, T-189/95, T-39/96 und T-123/96, Slg. 1999, II-3587, Randnr. 27, Sodima/Kommission, T-190/95 und T-45/96, Slg. 1999, II-3617, Randnr. 32, und vom 9. September 2009, Brink's Security Luxembourg/Kommission, T-437/05, Slg. 2009, II-3233, Randnr. 55).
  • EuG, 09.09.2009 - T-437/05

    'Brink''s Security Luxembourg / Kommission' - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Nach der Rechtsprechung kann das bloße Schweigen eines Organs grundsätzlich nicht mit einer Entscheidung gleichgesetzt werden, außer wenn es ausdrückliche Vorschriften gibt, nach denen bei Ablauf einer Frist davon auszugehen ist, dass ein Organ, das zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurde, eine stillschweigende inhaltlich festgelegte Entscheidung erlassen hat, da andernfalls das Rechtsschutzsystem des EG-Vertrags beeinträchtigt würde (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Dezember 2004, Kommission/Greencore, C-123/03 P, Slg. 2004, I-11647, Randnr. 45; Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1999, SGA/Kommission, T-189/95, T-39/96, T-123/96, Slg. 1999, II-3587, Randnr. 27, und Sodima/Kommission, T-190/95, T-45/96, Slg. 1999, II-3617, Randnr. 32).
  • EuG, 21.10.2010 - T-474/08

    Umbach / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Grundsätzlich lehnen es sowohl der Gerichtshof als auch das Gericht ab, anzuerkennen, das bloße Schweigen eines Organs mit einer stillschweigenden Entscheidung gleichzusetzen, es sei denn, es gibt ausdrückliche Vorschriften, die eine Frist vorsehen, bei deren Ablauf eine stillschweigende Entscheidung in einem bestimmten Sinn des zur Abgabe einer Stellungnahme aufgeforderten Organs fingiert wird, da anderenfalls das Rechtsschutzsystem des Vertrags beeinträchtigt würde (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Dezember 2004, Kommission/Greencore, C-123/03 P, Slg. 2004, I-11647, Randnr. 45; Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1999, SGA/Kommission, T-189/95, T-39/96 und T-123/96, Slg. 1999, II-3587, Randnr. 27, vom 13. Dezember 1999, Sodima/Kommission, T-190/95 und T-45/96, Slg. 1999, II-3617, Randnr. 32, und vom 9. September 2009, Brink's Security Luxemburg/Kommission, T-437/05, Slg. 2009, II-3233, Randnr. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-123/03

    Kommission / Greencore

    11 - Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1999 in den verbundenen Rechtssachen T-190/95 und T-45/96 (Sodina/Kommission, Slg. 1999, II-3617, Randnr. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2004 - C-27/04

    Kommission / Rat

    11 - Urteil vom 13. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-190/95 und T-45/96 (Sodima/Kommission, Slg. 1999, II-3167, Randnr. 31).
  • EuG, 21.05.2014 - T-447/11

    Catinis / Kommission

    Nach der Rechtsprechung kann indessen, soweit es keine ausdrücklichen Vorschriften gibt, nach denen bei Ablauf einer Frist davon auszugehen ist, dass ein Organ, das zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurde, eine stillschweigende inhaltlich festgelegte Entscheidung erlassen hat, das bloße Schweigen eines Organs grundsätzlich nicht mit einer Entscheidung gleichgesetzt werden, da andernfalls das Rechtsschutzsystem des Vertrags beeinträchtigt würde (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Dezember 2004, Kommission/Greencore, C-123/03 P, Slg. 2004, I-11647, Rn. 45; Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1999, SGA/Kommission, T-189/95, T-39/96, T-123/96, Slg. 1999, II-3587, Rn. 27, und Sodima/Kommission, T-190/95, T-45/96, Slg. 1999, II-3617, Rn. 32).
  • EuG, 30.03.2000 - T-33/99

    Méndez Pinedo / EZB

    Con objeto de garantizar la seguridad jurídica y una buena administración de la justicia, para que un recurso pueda ser admitido es preciso que los elementos esenciales de hecho y de Derecho en los que se basa se deriven, al menos de forma sumaria, aunque coherente y comprensible, del texto de la propia demanda (véase la sentencia del Tribunal de Primera Instancia de 13 de diciembre de 1999, Sodima/Comisión, asuntos acumulados T-190/95 y T-45/96, Rec. p. II-OOOO, apartado 41).
  • EuG, 14.12.2006 - T-150/06

    Smanor u.a. / Kommission

    14 Selon une jurisprudence constante, les délais de procédure sont d'ordre public, ayant été institués en vue d'assurer la clarté et la sécurité des situations juridiques et d'éviter toute discrimination ou traitement arbitraire dans l'administration de la justice, et il appartient au juge communautaire de vérifier, d'office, s'ils ont été respectés (voir, par exemple, arrêt du Tribunal du 13 décembre 1999, Sodima/Commission, T-190/95 et T-45/96, Rec. p. II-3617, point 25 et ordonnance de la Cour du 13 décembre 2000, Sodima/Commission, C-44/00 P, Rec. p. I-11231, point 51).
  • EuG, 23.07.2008 - T-165/08

    Química Atlântica und Martins de Freitas Moura / Kommission

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