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   EuG, 13.12.2007 - T-215/07   

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https://dejure.org/2007,32329
EuG, 13.12.2007 - T-215/07 (https://dejure.org/2007,32329)
EuG, Entscheidung vom 13.12.2007 - T-215/07 (https://dejure.org/2007,32329)
EuG, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - T-215/07 (https://dejure.org/2007,32329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses P6_TA-PROV(2007)0209 des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 zur Prüfung des Mandats von Beniamino Donnici (2007/2121[REG]), mit dem dessen Mandat als Mitglied des Europäischen Parlaments für ungültig erklärt worden ist, hilfsweise ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 30.04.2009 - C-393/07
    Auszug aus EuG, 13.12.2007 - T-215/07
    Mit am 9. August 2007 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangener und unter dem Aktenzeichen C-393/07 eingetragener Klageschrift hat die Italienische Republik Klage auf Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung erhoben.

    Der Gerichtshof hat das bei ihm in der Rechtssache C-393/07 anhängige Verfahren nicht nach Art. 54 Abs. 3 der Satzung des Gerichtshofs ausgesetzt.

    Da der Gerichtshof das bei ihm in der Rechtssache C-393/07 anhängige Verfahren nicht ausgesetzt hat und es dem Gericht freisteht, in der Rechtssache T-215/07 die Aussetzung des Verfahrens oder die Abgabe der Rechtssache zu beschließen, ist es im Interesse einer geordneten Rechtspflege und der Wahrung der Verteidigungsrechte des Einzelnen geboten, dass das für die Entscheidung über die Klage eines Mitgliedstaats zuständige Rechtsprechungsorgan in die Lage versetzt wird, die von juristischen oder natürlichen Personen zur Stützung ihrer Klagen auf Nichtigerklärung desselben Rechtsakts vorgetragenen verschiedenen Gründe und tatsächlichen und rechtlichen Argumente zu berücksichtigen.

  • EuG, 16.05.2003 - T-140/03

    Forum 187 / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2007 - T-215/07
    Die einzige Möglichkeit für diese Personen, ihre Klagegründe und Argumente in sie betreffenden Rechtsstreitigkeiten geltend zu machen, besteht also darin, dass sie in den Fällen, in denen sie dies zulässigerweise tun können, bei dem insoweit zuständigen Gericht selbst Klage erheben (Beschlüsse des Gerichts vom 16. November 1998 in der Rechtssache T-41/97, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 1998, II-4117, Randnr. 6, und vom 16. Mai 2003, Forum 187/Kommission, T-140/03, Slg. 2003, II-2069, Randnr. 7).
  • EuG, 16.11.1998 - T-41/97

    Antillean Rice Mills / Rat

    Auszug aus EuG, 13.12.2007 - T-215/07
    Die einzige Möglichkeit für diese Personen, ihre Klagegründe und Argumente in sie betreffenden Rechtsstreitigkeiten geltend zu machen, besteht also darin, dass sie in den Fällen, in denen sie dies zulässigerweise tun können, bei dem insoweit zuständigen Gericht selbst Klage erheben (Beschlüsse des Gerichts vom 16. November 1998 in der Rechtssache T-41/97, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 1998, II-4117, Randnr. 6, und vom 16. Mai 2003, Forum 187/Kommission, T-140/03, Slg. 2003, II-2069, Randnr. 7).
  • EuG, 20.03.2014 - T-43/13

    Donnici / Parlament - Schadensersatzklage - Mitglieder des Europäischen

    Mit Beschluss des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters vom 15. November 2007, Donnici/Parlament (T-215/07 R, Slg. 2007, II-4673), wurde dem Antrag stattgegeben und der Vollzug des streitigen Beschlusses ausgesetzt.

    Mit Beschluss vom 13. Dezember 2007, Donnici/Parlament (T-215/07, Slg. 2007, II-5239), gab das Gericht die Rechtssache T-215/07 an den Gerichtshof ab, damit dieser über die Nichtigkeitsklage entscheidet.

  • EuGH, 30.04.2009 - C-393/07

    Italien / Parlament - Nichtigkeitsklage - Beschluss des Europäischen Parlaments

    Mit Beschluss vom 13. Dezember 2007, Donnici/Parlament (T-215/07, Slg. 2007, II-5239), hat das Gericht die Rechtssache T-215/07 an den Gerichtshof abgegeben, damit dieser über die Nichtigkeitsklage entscheidet.
  • EuG, 08.03.2018 - T-46/18

    Comune di Milano/ Rat

    La seule possibilité pour les personnes physiques ou morales de faire valoir leurs moyens et arguments dans de tels litiges les concernant consiste donc à former elles-mêmes, dans le cas où elles sont recevables à le faire, un recours devant la juridiction compétente pour en connaître (voir ordonnance du 13 décembre 2007, Donnici/Parlement, T-215/07, EU:T:2007:393, point 9 et jurisprudence citée).
  • EuG, 13.03.2019 - T-75/19

    Comune di Milano/ Parlament und Rat

    La seule possibilité pour les personnes physiques ou morales de faire valoir leurs moyens et arguments dans de tels litiges les concernant consiste donc à former elles-mêmes, dans le cas où elles sont recevables à le faire, un recours devant la juridiction compétente pour en connaître (voir ordonnance du 13 décembre 2007, Donnici/Parlement, T-215/07, EU:T:2007:393, point 9 et jurisprudence citée).
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