Rechtsprechung
   EuG, 14.01.2016 - T-397/13, T-434/13, T-549/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,107
EuG, 14.01.2016 - T-397/13, T-434/13, T-549/13 (https://dejure.org/2016,107)
EuG, Entscheidung vom 14.01.2016 - T-397/13, T-434/13, T-549/13 (https://dejure.org/2016,107)
EuG, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - T-397/13, T-434/13, T-549/13 (https://dejure.org/2016,107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tilly-Sabco / Kommission

    Landwirtschaft - Ausfuhrerstattung - Geflügelfleisch - Durchführungsverordnung, mit der die Erstattung auf 0 Euro festgesetzt wurde - Nichtigkeitsklage - Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht - Unmittelbare Betroffenheit - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Tilly-Sabco / Kommission

    Landwirtschaft - Ausfuhrerstattung - Geflügelfleisch - Durchführungsverordnung, mit der die Erstattung auf 0 Euro festgesetzt wurde - Nichtigkeitsklage - Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht - Unmittelbare Betroffenheit - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Landwirtschaft; Ausfuhrerstattung; Geflügelfleisch; Durchführungsverordnung, mit der die Erstattung auf 0 Euro festgesetzt wurde; Nichtigkeitsklage; Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht; Unmittelbare Betroffenheit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Kommission kein Fehler unterlaufen ist, als sie die Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch im Juli 2013 auf 0 Euro festsetzte

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EUV 689/2013

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Tilly-Sabco / Kommission

    Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 689/2013 der Kommission vom 18. Juli 2013 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch (ABl. L 196, S. 13)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 20.09.2017 - C-183/16

    Der Gerichtshof erklärt die Verordnung der Kommission, mit der sie die

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Tilly-Sabco SAS (im Folgenden: Tilly-Sabco) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 14. Januar 2016, Tilly-Sabco/Kommission (T-397/13, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:8), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 689/2013 der Kommission vom 18. Juli 2013 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch (ABl. 2013, L 196, S. 13, im Folgenden: streitige Verordnung) abgewiesen wurde.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 14. Januar 2016, Tilly-Sabco/Kommission (T - 397/13, EU:T:2016:8), wird aufgehoben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-183/16

    Tilly-Sabco / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Ausfuhrerstattung -

    Die Gesellschaft Tilly-Sabco verfolgt mit ihrem Rechtsmittel die Aufhebung des Urteils des Gerichts in der Rechtssache T-397/13(2).

    2 Urteil vom 14. Januar 2016, Tilly-Sabco/Kommission (T-397/13, EU:T:2016:8) (im Folgenden: angefochtenes Urteil).

    12 Beschluss vom 26. September 2013, Tilly-Sabco/Kommission (T-397/13 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:502).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19

    Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der

    117 Urteile vom 14. Januar 2016, Tilly-Sabco/Kommission (T-397/13, EU:T:2016:8, Rn. 43), und Doux/Kommission (T-434/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:7, Rn. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-622/16

    Scuola Elementare Maria Montessori / Kommission - Rechtsmittel - Art. 263 Abs. 4

    8 Vorbehaltlich der Auslegung des Gerichts, nach der ein Rechtsakt mit Verordnungscharakter nur dann Durchführungsmaßnahmen "nach sich zieht", wenn diese "im normalen Geschäftsverlauf" erlassen werden (Urteil vom 14. Januar 2016, Tilly-Sabco/Kommission, T-397/13, EU:T:2016:8, Rn. 43; vgl. auch Urteil vom 14. Januar 2016, Doux/Kommission, T-434/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:7, Rn. 44).
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