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   EuG, 14.02.2012 - T-115/09, T-116/09   

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EuG, 14.02.2012 - T-115/09, T-116/09 (https://dejure.org/2012,508)
EuG, Entscheidung vom 14.02.2012 - T-115/09, T-116/09 (https://dejure.org/2012,508)
EuG, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - T-115/09, T-116/09 (https://dejure.org/2012,508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Von der Französischen Republik mitgeteilte Umstrukturierungsbeihilfe zugunsten eines Herstellers großer Elektrohaushaltsgeräte - Entscheidung, mit der die Beihilfe vorbehaltlich bestimmter Bedingungen für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Electrolux / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Von der Französischen Republik mitgeteilte Umstrukturierungsbeihilfe zugunsten eines Herstellers großer Elektrohaushaltsgeräte - Entscheidung, mit der die Beihilfe vorbehaltlich bestimmter Bedingungen für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt ...

  • EU-Kommission

    Electrolux / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Von der Französischen Republik mitgeteilte Umstrukturierungsbeihilfe zugunsten eines Herstellers großer Elektrohaushaltsgeräte - Entscheidung, mit der die Beihilfe vorbehaltlich bestimmter Bedingungen für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Beihilfen - Von der Französischen Republik mitgeteilte Umstrukturierungsbeihilfe zugunsten eines Herstellers großer Elektrohaushaltsgeräte - Entscheidung, mit der die Beihilfe vorbehaltlich bestimmter Bedingungen für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission, wonach eine an Bedingungen geknüpfte Umstrukturierungsbeihilfe Frankreichs zugunsten des Unternehmens FagorBrandt in Höhe von 31 Mio. Euro mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist, für nichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umstrukturierungsbeihilfen für Hersteller großer Elektrohaushaltsgeräte

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 24. März 2009 - Electrolux/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 21. Oktober 2008, mit der die Umstrukturierungsbeihilfe, die die französischen Behörden dem Unternehmen FagorBrandt gewähren wollen, unter bestimmten Voraussetzungen für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 15.06.2005 - T-349/03

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, WONACH DIE GEPLANTE UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFE

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-115/09
    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission bei der Anwendung des Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG über ein weites Ermessen, das sie nach Maßgabe komplexer wirtschaftlicher und sozialer Wertungen ausübt, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen sind (Urteile des Gerichtshofs vom 24. Februar 1987, Deufil/Kommission, 310/85, Slg. 1987, 901, Randnr. 18, und vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-372/97, Slg. 2004, I-3679, Randnr. 83; Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, Slg. 2005, II-2197, Randnr. 137).

    Zweitens hat sich nach ständiger Rechtsprechung die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung des der Kommission im Rahmen von Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG eingeräumten Ermessens darauf zu beschränken, die Beachtung der Verfahrens- und Begründungsvorschriften sowie die inhaltliche Richtigkeit der festgestellten Tatsachen und das Fehlen von Rechtsfehlern, von offensichtlichen Fehlern bei der Bewertung der Tatsachen und von Ermessensmissbrauch zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 13. Februar 2003, Spanien/Kommission, C-409/00, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 93, und Urteil Corsica Ferries France/Kommission, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnr. 138 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Gericht darf jedoch die wirtschaftliche Beurteilung des Urhebers der Entscheidung nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen (Urteile des Gerichts vom 25. Juni 1998, British Airways u. a./Kommission, T-371/94 und T-394/94, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 79, und Corsica Ferries France/Kommission, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnr. 138).

    In diesem Zusammenhang ist das von der Kommission, unterstützt durch FagorBrandt, vorgetragene Argument, wonach sich aus dem oben in Randnr. 37 angeführten Urteil Corsica Ferries France/Kommission (Randnr. 225) ergebe, dass eine Ausgleichsmaßnahme vor der Umsetzung eines Umstrukturierungsplans ergriffen werden könne, als nicht stichhaltig zurückzuweisen.

  • EuG, 30.01.2002 - T-35/99

    Keller und Keller Meccanica / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-115/09
    Außerdem kann sich die Kommission bei der Ausübung ihres Ermessens durch Maßnahmen wie die Leitlinien zu Unternehmen in Schwierigkeiten selbst binden, sofern diese Regeln enthalten, denen sich die von ihr zu verfolgende Politik entnehmen lässt und die nicht von Normen des Vertrags abweichen (vgl. Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002, Keller und Keller Meccanica/Kommission, T-35/99, Slg. 2002, II-261, Randnr. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner hat das Gericht ebenfalls zu prüfen, ob die Anforderungen, die sich die Kommission selbst gestellt hat, beachtet wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil Keller und Keller Meccanica/Kommission, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-372/97

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-115/09
    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission bei der Anwendung des Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG über ein weites Ermessen, das sie nach Maßgabe komplexer wirtschaftlicher und sozialer Wertungen ausübt, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen sind (Urteile des Gerichtshofs vom 24. Februar 1987, Deufil/Kommission, 310/85, Slg. 1987, 901, Randnr. 18, und vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-372/97, Slg. 2004, I-3679, Randnr. 83; Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, Slg. 2005, II-2197, Randnr. 137).
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-115/09
    Das Gericht darf jedoch die wirtschaftliche Beurteilung des Urhebers der Entscheidung nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen (Urteile des Gerichts vom 25. Juni 1998, British Airways u. a./Kommission, T-371/94 und T-394/94, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 79, und Corsica Ferries France/Kommission, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnr. 138).
  • EuGH, 12.02.2008 - C-199/06

    CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-115/09
    Nach der Rechtsprechung kann nämlich durch die Rückzahlung einer Beihilfe nebst Zinsen der nicht gerechtfertigte Vorteil beseitigt werden, der in der Nichtzahlung von Zinsen - die der Beihilfeempfänger auf den Betrag der fraglichen, mit dem Gemeinsamen Markt vereinbaren Beihilfe gezahlt hätte, wenn er sich diesen Betrag bis zum Erlass der Kommissionsentscheidung auf dem Markt hätte leihen müssen - und in der Verbesserung seiner Wettbewerbsposition gegenüber den anderen Marktteilnehmern während der Dauer der Rechtswidrigkeit besteht (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, C-199/06, Slg. 2008, I-469, Randnr. 51).
  • EuG, 08.09.2009 - T-303/05

    AceaElectrabel / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-115/09
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil Deggendorf (oben in Randnr. 10 angeführt) entschieden hat, dass die Kommission ihr Ermessen nicht überschreitet, wenn sie zu dem Vorhaben einer Beihilfe, die ein Mitgliedstaat einem Unternehmen zu gewähren beabsichtigt, eine Entscheidung erlässt, mit der diese Beihilfe unter dem Vorbehalt für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird, dass zuvor eine frühere rechtswidrige Beihilfe von dem Unternehmen zurückgezahlt wird, und zwar wegen der kumulativen Wirkung der fraglichen Beihilfen (vgl. Urteil des Gerichts vom 8. September 2009, AceaElectrabel/Kommission, T-303/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 166 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.07.2008 - T-266/02

    Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-115/09
    Dagegen ist es nicht Sache des Unionsrichters, anstelle der Kommission eine von ihr nie durchgeführte Prüfung vorzunehmen und zu mutmaßen, welche Schlussfolgerungen sie daraus gezogen hätte (Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2008, Deutsche Post/Kommission, T-266/02, Slg. 2008, II-1233, Randnr. 95; vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 16. September 2004, Valmont/Kommission, T-274/01, Slg. 2004, II-3145, Randnr. 136).
  • EuG, 16.09.2004 - T-274/01

    Valmont / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-115/09
    Dagegen ist es nicht Sache des Unionsrichters, anstelle der Kommission eine von ihr nie durchgeführte Prüfung vorzunehmen und zu mutmaßen, welche Schlussfolgerungen sie daraus gezogen hätte (Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2008, Deutsche Post/Kommission, T-266/02, Slg. 2008, II-1233, Randnr. 95; vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 16. September 2004, Valmont/Kommission, T-274/01, Slg. 2004, II-3145, Randnr. 136).
  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-115/09
    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission bei der Anwendung des Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG über ein weites Ermessen, das sie nach Maßgabe komplexer wirtschaftlicher und sozialer Wertungen ausübt, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen sind (Urteile des Gerichtshofs vom 24. Februar 1987, Deufil/Kommission, 310/85, Slg. 1987, 901, Randnr. 18, und vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-372/97, Slg. 2004, I-3679, Randnr. 83; Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, Slg. 2005, II-2197, Randnr. 137).
  • EuGH, 13.02.2003 - C-409/00

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2012 - T-115/09
    Zweitens hat sich nach ständiger Rechtsprechung die gerichtliche Nachprüfung der Ausübung des der Kommission im Rahmen von Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG eingeräumten Ermessens darauf zu beschränken, die Beachtung der Verfahrens- und Begründungsvorschriften sowie die inhaltliche Richtigkeit der festgestellten Tatsachen und das Fehlen von Rechtsfehlern, von offensichtlichen Fehlern bei der Bewertung der Tatsachen und von Ermessensmissbrauch zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 13. Februar 2003, Spanien/Kommission, C-409/00, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 93, und Urteil Corsica Ferries France/Kommission, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnr. 138 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.05.1997 - C-355/95

    TWD / Kommission

  • EuG, 17.07.2014 - T-457/09

    Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband / Kommission - Staatliche

    Schließlich dürfen sie nicht lediglich aus einem Schuldenerlass oder der Schließung defizitärer Geschäftsbereiche bestehen, weil sie sonst zu keiner Reduzierung der Kapazitäten oder der Marktpräsenz des fraglichen Unternehmens führen würden (Urteil des Gerichts vom 14. Februar 2012, Electrolux/Kommission, T-115/09 und T-116/09, Rn. 44).
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