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   EuG, 14.02.2019 - T-903/16   

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https://dejure.org/2019,2279
EuG, 14.02.2019 - T-903/16 (https://dejure.org/2019,2279)
EuG, Entscheidung vom 14.02.2019 - T-903/16 (https://dejure.org/2019,2279)
EuG, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - T-903/16 (https://dejure.org/2019,2279)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    RE / Kommission

    Personenbezogene Daten - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung dieser Daten - Recht auf Zugang zu diesen Daten - Verordnung (EG) Nr. 45/2001 - Verweigerung des Zugangs - Nichtigkeitsklage - Ohne erneute Prüfung auf eine bereits erfolgte teilweise Verweigerung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuG, 07.02.2001 - T-186/98

    Inpesca / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-903/16
    Außerdem kann das Vorliegen neuer wesentlicher Tatsachen einen Antrag auf Überprüfung einer bestandskräftig gewordenen früheren Entscheidung rechtfertigen (vgl. Urteil vom 7. Februar 2001, 1npesca/Kommission, T-186/98, EU:T:2001:42, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher kann eine Klage gegen die Ablehnung der Überprüfung einer bestandskräftig gewordenen Entscheidung für zulässig erklärt werden, wenn sich herausstellt, dass neue wesentliche Tatsachen vorliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Februar 2001, 1npesca/Kommission, T-186/98, EU:T:2001:42, Rn. 49).

    Um "neue wesentliche" Tatsachen handelt es sich dann, wenn zum einen weder der Kläger noch die Verwaltung zum Zeitpunkt des Erlasses der früheren Entscheidung von der betreffenden Tatsache Kenntnis haben oder haben können und wenn zum anderen die betreffende Tatsache die Lage des Klägers im Vergleich zu derjenigen, die zu der bestandskräftig gewordenen Entscheidung geführt hat, wesentlich verändern kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Februar 2001, 1npesca/Kommission, T-186/98, EU:T:2001:42, Rn. 50 und 51).

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-903/16
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand des Wortlauts des Rechtsakts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, EU:C:1998:154, Rn. 63, und vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 88).
  • EuGH, 19.11.1998 - C-316/97

    Parlament / Gaspari

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-903/16
    Eine Begründung durch Verweisung kann jedoch in bestimmten Fällen zulässig sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. November 1998, Parlament/Gaspari, C-316/97 P, EU:C:1998:558, Rn. 27).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-903/16
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand des Wortlauts des Rechtsakts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, EU:C:1998:154, Rn. 63, und vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 88).
  • EuG, 12.05.2016 - T-590/14

    Zuffa / EUIPO (ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP)

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-903/16
    Insbesondere gestattet die Rechtsprechung eine Begründung durch Verweisung auf eine frühere Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Mai 2016, Zuffa/EUIPO [ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP], T-590/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:295, Rn. 43, und vom 5. Februar 2018, Edeka-Handelsgesellschaft Hessenring/Kommission, T-611/15, EU:T:2018:63, Rn. 32 bis 38).
  • EuG, 05.02.2018 - T-611/15

    Edeka-Handelsgesellschaft Hessenring / Kommission - Zugang zu Dokumenten -

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-903/16
    Insbesondere gestattet die Rechtsprechung eine Begründung durch Verweisung auf eine frühere Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Mai 2016, Zuffa/EUIPO [ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP], T-590/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:295, Rn. 43, und vom 5. Februar 2018, Edeka-Handelsgesellschaft Hessenring/Kommission, T-611/15, EU:T:2018:63, Rn. 32 bis 38).
  • EuGH, 24.11.1992 - C-15/91

    Buckl u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-903/16
    Eine ablehnende Entscheidung ist nach dem Gegenstand des Antrags zu beurteilen, der durch sie beschieden wird (Urteile vom 8. März 1972, Nordgetreide/Kommission, 42/71, EU:C:1972:16, Rn. 5, und vom 24. November 1992, Buckl u. a./Kommission, C-15/91 und C-108/91, EU:C:1992:454, Rn. 22).
  • EuGH, 08.03.1972 - 42/71

    Nordgetreide GmbH & Co. / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-903/16
    Eine ablehnende Entscheidung ist nach dem Gegenstand des Antrags zu beurteilen, der durch sie beschieden wird (Urteile vom 8. März 1972, Nordgetreide/Kommission, 42/71, EU:C:1972:16, Rn. 5, und vom 24. November 1992, Buckl u. a./Kommission, C-15/91 und C-108/91, EU:C:1992:454, Rn. 22).
  • EuGH, 10.12.1980 - 23/80

    Grasselli / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-903/16
    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass, selbst wenn die oben in Rn. 45 angeführte Rechtsprechung im vorliegenden Fall anwendbar wäre, ein Rechtsakt nur dann als eine reine Bestätigung einer früheren Entscheidung angesehen werden kann, wenn er dieser gegenüber nichts Neues enthält (Urteile vom 10. Dezember 1980, Grasselli/Kommission, 23/80, EU:C:1980:284, Rn. 18, und vom 31. Mai 2017, DEI/Kommission, C-228/16 P, EU:C:2017:409, Rn. 33).
  • EuGH, 17.09.2009 - C-519/07

    Kommission / Koninklijke FrieslandCampina - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuG, 14.02.2019 - T-903/16
    Ein solches Interesse setzt voraus, dass die Nichtigerklärung dieser Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann und der Rechtsbehelf der Partei, die ihn eingelegt hat, damit im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Urteile vom 17. September 2009, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina, C-519/07 P, EU:C:2009:556, Rn. 63, und vom 17. September 2015, Mory u. a./Kommission, C-33/14 P, EU:C:2015:609, Rn. 55).
  • EuGH, 29.06.2010 - C-28/08

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes personenbezogener Daten beim

  • EuGH, 08.04.2014 - C-293/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/12

    Y.S. - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz natürlicher Personen bei der

  • EuGH, 17.09.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission

  • EuGH, 17.05.2017 - C-337/16

    Portugal / Kommission - Rechtsmittel - EGFL und ELER - Durchführungsbeschluss der

  • EuGH, 31.05.2017 - C-228/16

    DEI / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Einstellungsentscheidung

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