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   EuG, 14.05.2002 - T-126/99   

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https://dejure.org/2002,3094
EuG, 14.05.2002 - T-126/99 (https://dejure.org/2002,3094)
EuG, Entscheidung vom 14.05.2002 - T-126/99 (https://dejure.org/2002,3094)
EuG, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - T-126/99 (https://dejure.org/2002,3094)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Beihilfe zur Umstrukturierung - Nichtigkeitsklage - Offensichtliche Beurteilungsfehler

  • Europäischer Gerichtshof

    Graphischer Maschinenbau / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Graphischer Maschinenbau GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 230 EG und 233 EG
    1. Nichtigkeitsklage - Befugnisse des Gemeinschaftsrichters - Antrag auf Erlass einer Anordnung an ein Organ - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Graphischer Maschinenbau GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Beihilfe zur Umstrukturierung - Nichtigkeitsklage - Offensichtliche Beurteilungsfehler.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unvereinbarkeit staatlicher Beihilfen mit dem Markt; Konstruktions- und Entwicklungsarbeiten des KBA-Konzerns( König & Bauer-Albert); Beihilfe zur Umstrukturierung; Förderfähige Umstrukturierungskosten; Offensichtliche Beurteilungsfehler; Druckmaschinenbau

  • Judicialis

    Entscheidung 1999/690/EWG; ; EGV Art. 88 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Staatliche Beihilfen - Beihilfe zur Umstrukturierung - Nichtigkeitsklage - Offensichtliche Beurteilungsfehler.

 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.05.2002 - T-126/99
    Im Beihilferecht sei die Situation einer Tochtergesellschaft zu würdigen, ohne diejenige der anderen Gesellschaften des Konzerns einzubeziehen (Urteil des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a./Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnrn.

    Die Klägerin könne sich auch nicht auf das Urteil British Airways u. a./Kommission berufen.

    Zurückzuweisen ist zunächst das auf das Urteil British Airways u. a./Kommission gestützte Vorbringen der Klägerin.

  • EuGH, 14.01.1997 - C-169/95

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.05.2002 - T-126/99
    Nach der Rechtsprechung habe ein begünstigtes Unternehmen keine Gewissheit über die Bewilligung der Beihilfe, bis die Kommission eine Genehmigung erteilt habe und die Frist für eine Klage gegen diese Entscheidung abgelaufen sei (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135, Randnr. 53).

    Solange die Kommission keine Entscheidung über die Genehmigung getroffen hat und selbst solange die Klagefrist gegen diese Entscheidung nicht abgelaufen ist, hat der Empfänger keine Gewissheit über die Rechtmäßigkeit der geplanten Beihilfe, die allein ein berechtigtes Vertrauen bei ihm wecken kann (in diesem Sinne auch Urteil Spanien/Kommission, Randnr. 53).

  • EuG, 06.10.1999 - T-123/97

    Salomon / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.05.2002 - T-126/99
    Da der Gemeinschaftsrichter insbesondere in wirtschaftlichen Dingen seine Beurteilung des Sachverhalts nicht an die Stelle derjenigen des Verfassers der Entscheidung setzen darf, hat sich die Kontrolle durch das Gericht insoweit auf die Prüfung zu beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Begründungspflicht eingehalten und die Tatsachen richtig festgestellt worden sind und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (in diesem Sinne auch Urteil Philip Morris/Kommission, Randnrn. 17 und 24, und Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in der Rechtssache T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 47).

    Weiter ist nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts anhand des Sachverhalts und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Aktes bestanden; die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, dürfen nur anhand der Informationen geprüft werden, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (vgl. Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1999, Salomon/Kommission, Randnr. 48, und die dort genannte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.05.2002 - T-126/99
    Die Kommission verweist zunächst auf die Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671), nach der eine staatliche Beihilfe nur dann gemäß einer der Ausnahmen des Artikels 92 Absatz 3 EG-Vertrag gewährt werden könne, wenn sie notwendig sei, um ein oder mehrere Unternehmen zu Maßnahmen veranlassen, die zur Verwirklichung der Ziele der betreffenden Ausnahme beitrügen.

    Da der Gemeinschaftsrichter insbesondere in wirtschaftlichen Dingen seine Beurteilung des Sachverhalts nicht an die Stelle derjenigen des Verfassers der Entscheidung setzen darf, hat sich die Kontrolle durch das Gericht insoweit auf die Prüfung zu beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Begründungspflicht eingehalten und die Tatsachen richtig festgestellt worden sind und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (in diesem Sinne auch Urteil Philip Morris/Kommission, Randnrn. 17 und 24, und Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in der Rechtssache T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 47).

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.05.2002 - T-126/99
    Im vorliegenden Fall bestehe dagegen zwischen der KBA und der Klägerin eher das klassische Verhältnis von Mutter- und Tochtergesellschaft; die Kommission habe sie daher im Rahmen ihrer Beurteilung des auf die Konstruktions- und Entwicklungsarbeiten entfallenden Teils der Beihilfe zutreffend als Einheit behandelt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809, Randnr. 11).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 14.05.2002 - T-126/99
    Dieser Fehler der Kommission beruht also auf der Unzulänglichkeit der von ihr durchgeführten Ermittlungen und speziell darauf, dass sie sich nicht über alle relevanten Umstände, insbesondere darüber informiert hat, ob die genannten Konstruktionsabteilungen unterbeschäftigt waren (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 72).
  • EuGH, 13.04.1994 - C-324/90

    Deutschland und Pleuger Worthington / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.05.2002 - T-126/99
    Da die Kommission Fehler begangen hat, die zumindest teilweise darauf beruhen, dass die ihr zur Verfügung stehenden Informationen unzulänglich waren, ist zu prüfen, ob sie sich hinsichtlich der Aspekte des vorliegenden Falles, die die Identität des wahren Nutznießers des nicht genehmigten Teils der streitigen Beihilfe betreffen, auf unvollständige Beweismittel stützen durfte (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofes vom 13. April 1994 in den Rechtssachen C-324/90 und C-342/90, Deutschland und Pleuger Worthington/Kommission, Slg. 1994, I-1173, Randnrn.
  • EuG, 05.06.1996 - T-75/95

    Günzler Aluminium GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 14.05.2002 - T-126/99
    Dieser Fehler wäre unerheblich und würde daher die Nichtigerklärung der Entscheidung nicht rechtfertigen, wenn er unter den konkreten Umständen des vorliegenden Falles das Ergebnis nicht entscheidend hätte beeinflussen können (vgl. analog dazu in Bezug auf einen Rechtsfehler Urteile des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-75/95, Günzler Aluminium/Kommission, Slg. 1996, II-497, Randnr. 55, und vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache T-106/95, FFSA u. a./Kommission, Slg. 1997, II-229, Randnr. 199).
  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

    Auszug aus EuG, 14.05.2002 - T-126/99
    Dieser Fehler wäre unerheblich und würde daher die Nichtigerklärung der Entscheidung nicht rechtfertigen, wenn er unter den konkreten Umständen des vorliegenden Falles das Ergebnis nicht entscheidend hätte beeinflussen können (vgl. analog dazu in Bezug auf einen Rechtsfehler Urteile des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-75/95, Günzler Aluminium/Kommission, Slg. 1996, II-497, Randnr. 55, und vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache T-106/95, FFSA u. a./Kommission, Slg. 1997, II-229, Randnr. 199).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-5/93

    DSM / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.05.2002 - T-126/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es nicht Sache des Gerichts, im Rahmen einer auf Artikel 230 EG gestützten Klage auf Nichtigerklärung einer Handlung den Gemeinschaftsorganen Weisungen zu erteilen (Urteile des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-5/93 P, DSM/Kommission, Slg. 1999, I-4695, Randnr. 36, und des Gerichts vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, European Night Services u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3141, Randnr. 53).
  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

  • EuG, 27.01.1998 - T-67/94

    Ladbroke Racing / Kommission

  • EuG, 14.12.2005 - T-209/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH

    Ein Irrtum oder ein anderer Rechtsfehler, der nur einem der Begründungspfeiler anhaftet, genügt in diesem Fall nicht, um die Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung zu rechtfertigen, da er den vom Organ beschlossenen verfügenden Teil nicht entscheidend hätte beeinflussen können (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache T-126/99, Graphischer Maschinenbau/Kommission, Slg. 2002, II-2427, Randnrn. 49 bis 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Sollte sich dagegen bei der materiell-rechtlichen Prüfung (siehe unten, Randnrn. 123 bis 150) herausstellen, dass die Kommission Bolloré zu Recht für die Beteiligung ihrer Tochtergesellschaft Copigraph am Kartell haftbar gemacht hat, so würde der von der Kommission begangene Rechtsfehler nicht genügen, um die Nichtigerklärung der Entscheidung zu rechtfertigen, da er den verfügenden Teil der Entscheidung nicht maßgeblich hätte beeinflussen können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. Mai 2002, Graphischer Maschinenbau/Kommission, T-126/99, Slg. 2002, II-2427, Randnr. 49, und vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 49).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-91/01

    Italien / Kommission

    66 Solange folglich die Kommission keine Entscheidung über die Genehmigung getroffen hat und selbst solange die Klagefrist gegen diese Entscheidung nicht abgelaufen ist, hat der Empfänger keine Gewissheit über die Rechtmäßigkeit der geplanten Beihilfe, die allein ein berechtigtes Vertrauen bei ihm wecken kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 1997, Spanien/Kommission, Randnr. 53, und auch Urteil des Gerichts vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache T-126/99, Graphischer Maschinenbau/Kommission, Slg. 2002, II-2427, Randnr. 42).
  • EuG, 15.12.2010 - T-427/08

    CEAHR / Kommission - Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, dass ein offensichtlicher Beurteilungsfehler nicht ausreichen kann, um die Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung zu rechtfertigen, wenn er unter den konkreten Umständen des jeweiligen Falles das Ergebnis nicht entscheidend hat beeinflussen können (Urteil des Gerichts vom 12. September 2007, UFEX u. a./Kommission, T-60/05, Slg. 2007, II-3397, Randnr. 77; vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. Mai 2002, Graphischer Maschinenbau/Kommission, T-126/99, Slg. 2002, II-2427, Randnrn.
  • EuG, 21.05.2010 - T-425/04

    Die Erklärungen der französischen Behörden, mit denen diese France Télécom ihre

    Die Rechtsprechung habe anerkannt, dass Erklärungen in der Presse Entscheidungen darstellen könnten und dass bei der Beurteilung einer Beihilfe staatliche Zusagen berücksichtigt werden könnten, um festzustellen, ob sie Unternehmen zu einem Verhalten veranlasst hätten, das zur Verwirklichung eines der in Art. 87 Abs. 3 EG genannten Ziele beitragen könne (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 2002, Graphischer Maschinenbau/Kommission, T-126/99, Slg. 2002, II-2427).
  • EuG, 24.09.2008 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestehende oder

    Da der Gemeinschaftsrichter insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht seine Beurteilung des Sachverhalts nicht an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung setzen darf, hat sich die Kontrolle durch das Gericht insoweit auf die Prüfung zu beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Begründungspflicht eingehalten und die Tatsachen richtig festgestellt worden sind und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteile des Gerichts vom 14. Mai 2002, Graphischer Maschinenbau/Kommission, T-126/99, Slg. 2002, II-2427, Randnr. 32, und vom 14. Oktober 2004, Pollmeier Malchow/Kommission, T-137/02, Slg. 2004, II-3541, Randnr. 52).

    Weiter ist nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts anhand des Sachverhalts und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Aktes bestanden; die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, dürfen nur anhand der Informationen geprüft werden, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999, Salomon/Kommission, T-123/97, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 48, und Graphischer Maschinenbau/Kommission, Randnr. 33).

  • EuG, 07.12.2010 - T-11/07

    Frucona Kosice / Kommission - Staatliche Beihilfen - Teilerlass einer

    Da der Unionsrichter insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht seine Beurteilung des Sachverhalts nicht an die Stelle derjenigen des Urhebers der Entscheidung setzen darf, hat sich die Kontrolle durch das Gericht insoweit auf die Prüfung zu beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Begründungspflicht eingehalten und die Tatsachen richtig festgestellt worden sind und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteile des Gerichts vom 14. Mai 2002, Graphischer Maschinenbau/Kommission, T-126/99, Slg. 2002, II-2427, Randnr. 32, und vom 14. Oktober 2004, Pollmeier Malchow/Kommission, T-137/02, Slg. 2004, II-3541, Randnr. 52).

    Weiter ist nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts anhand des Sachverhalts und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Aktes bestanden; die komplexen Bewertungen, die die Kommission vorgenommen hat, dürfen nur anhand der Informationen geprüft werden, über die sie bei der Durchführung dieser Bewertungen verfügte (Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999, Salomon/Kommission, T-123/97, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 48, und Graphischer Maschinenbau/Kommission, oben in Randnr. 226 angeführt, Randnr. 33).

  • EuGH, 13.06.2013 - C-630/11

    HGA u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen mit regionaler

    Nach dem Urteil vom 14. Mai 2002, Graphischer Maschinenbau/Kommission (T-126/99, Slg. 2002, II-2427), könne auch eine nicht notifizierte Beihilferegelung eine Anreizwirkung haben.
  • EuG, 12.12.2006 - T-155/04

    SELEX Sistemi Integrati / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

    In einem solchen Fall reicht ein Irrtum oder ein anderer Rechtsfehler, der nur einem der Begründungspfeiler anhaftet, nicht aus, um die Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung zu rechtfertigen, da er den von dem Organ, das Urheber dieser Entscheidung ist, gewählten verfügenden Teil nicht entscheidend beeinflussen konnte (vgl. analog dazu Urteile des Gerichts vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache T-126/99, Graphischer Maschinenbau/Kommission, Slg. 2002, II-2427, Randnrn. 49 bis 51 und zitierte Rechtsprechung, und vom 14. Dezember 2005 in der Rechtssache T-210/01, General Electric/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 43).
  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

    In einem derartigen Fall kann ein Fehler oder ein anderer Mangel, der nur eine der genannten Stützen betrifft, nicht genügen, um die Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung herbeizuführen, da dieser Fehler den verfügenden Teil der Entscheidung nicht entscheidend beeinflussen kann (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache T-126/99, Graphischer Maschinenbau/Kommission, Slg. 2002, II-2427, Randnrn. 49 bis 51 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES

  • EuG, 04.11.2009 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 14.01.2009 - T-162/06

    Kronoply / Kommission - Staatliche Beihilfen - Regionalbeihilfen für große

  • EuG, 14.10.2004 - T-137/02

    Pollmeier Malchow / Kommission

  • EuG, 15.06.2005 - T-171/02

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuG, 15.06.2005 - T-349/03

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, WONACH DIE GEPLANTE UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFE

  • EuG, 09.09.2009 - T-369/06

    Holland Malt / Kommission - Staatliche Beihilfen - Malzherstellung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-322/07

    Papierfabrik August Koehler / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuG, 03.09.2009 - T-326/07

    Cheminova u.a. / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff "Malathion" -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-338/07

    Distribuidora Vizcaína de Papeles / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt

  • EuG, 29.09.2021 - T-447/18

    TUIfly/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Vereinbarungen der Kärntner Flughafen

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission

  • EuG, 21.05.2010 - T-450/04
  • EuG, 09.07.2008 - T-301/01

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-346/03

    Atzeni u.a. - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der von der Region

  • EuG, 26.11.2003 - T-222/02

    HERON Robotunits / HABM (ROBOTUNITS)

  • EuG, 10.04.2003 - T-369/00

    Département du Loiret / Kommission

  • EuG, 13.12.2017 - T-314/15

    Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2012 - C-553/10

    Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák sollte die Entscheidung der Kommission

  • EuG, 26.09.2018 - T-574/14

    EAEPC / Kommission

  • EuG, 21.05.2010 - T-456/04

    AFORS Télécom / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-327/07

    Bolloré / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuG, 12.12.2002 - T-247/01

    eCopy / OHMI (ECOPY)

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-353/01

    Mattila / Rat und Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-214/05

    Rossi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke "SISSI ROSSI" -

  • EuG, 04.03.2010 - T-409/06

    Sun Sang Kong Yuen Shoes Factory / Rat - Dumping - Einfuhren von Schuhen mit

  • EuG, 12.09.2007 - T-60/05

    UFEX u.a. / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-630/11

    HGA u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von der Kommission

  • EuG, 01.08.2003 - T-378/02

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • EuG, 13.12.2018 - T-591/16

    Wahlström / FRONTEX

  • EuG, 06.04.2006 - T-17/03

    Schmitz-Gotha Fahrzeugwerke / Kommission - Staatliche Beihilfen - Leitlinien für

  • EuG, 23.11.2012 - T-157/12

    IFP Énergies nouvelles / Kommission

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