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   EuG, 14.05.2014 - T-198/12   

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EuG, 14.05.2014 - T-198/12 (https://dejure.org/2014,9661)
EuG, Entscheidung vom 14.05.2014 - T-198/12 (https://dejure.org/2014,9661)
EuG, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - T-198/12 (https://dejure.org/2014,9661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

    Rechtsangleichung - Richtlinie 2009/48/EG - Sicherheit von Spielzeug - Grenzwerte für Nitrosamine, nitrosierbare Stoffe, Blei, Barium, Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeug - Beschluss der Kommission, die Beibehaltung abweichender einzelstaatlicher Bestimmungen ...

  • EU-Kommission

    Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische Kommission.

    Rechtsangleichung - Richtlinie 2009/48/EG - Sicherheit von Spielzeug - Grenzwerte für Nitrosamine, nitrosierbare Stoffe, Blei, Barium, Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeug - Beschluss der Kommission, die Beibehaltung abweichender einzelstaatlicher Bestimmungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Richtlinie 2009/48/EG - Sicherheit von Spielzeug - Grenzwerte für Nitrosamine, nitrosierbare Stoffe, Blei, Barium, Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeug - Beschluss der Kommission, die Beibehaltung abweichender einzelstaatlicher Bestimmungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    SANT - Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, wonach Deutschland seine aktuellen Grenzwerte für Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeug nicht beibehalten darf, erklärt ihn aber in Bezug auf Blei für teilweise nichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Grenzwerte für Schwermetalle in Spielzeug

  • lto.de (Kurzinformation)

    Chemie in Spielzeug - Deutschland darf eigene Grenzwerte nicht beibehalten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Deutschland muss aktuelle Grenzwerte für Spielzeug senken

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grenzwerte für Blei, Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeug

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 14.05.2014)

    Deutschland muss Grenzwerte für Schadstoffe in Spielzeug senken

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Grenzwerte für Schwermetalle in Spielzeug zu hoch

  • marktueberwachung.eu (Kurzinformation)

    Bundesrepublik muss Grenzwerte der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG umsetzen

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Deutschen Sonderweg bei der Grenzwertregulierung von Spielwaren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    EU lehnt Beibehaltung deutscher Schwermetall-Grenzwerte im Kinderspielzeug ab

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses C(2012) 1348 final der Kommission vom 1. März 2012 zu den von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen zur Beibehaltung der Grenzwerte für Blei, Barium, Arsen, Antimon, Quecksilber ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 20.03.2003 - C-3/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, DEN IM

    Auszug aus EuG, 14.05.2014 - T-198/12
    Zudem erweist sich die Kontrolle der Einhaltung der in der Unionsrechtsordnung für Verwaltungsverfahren vorgesehenen Garantien - wie der Verpflichtung der Kommission, ihre Entscheidung hinreichend zu begründen - im Rahmen des Verfahrens nach Art. 114 Abs. 4 AEUV als umso wichtiger, als der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens für dieses Verfahren nicht gilt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 20. März 2003, Dänemark/Kommission, C-3/00, Slg. 2003, I-2643, Rn. 50, und vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission, C-405/07 P, Slg. 2008, I-8301, Rn. 56 und 57).

    Dabei hat der beantragende Mitgliedstaat nachzuweisen, dass die genannten einzelstaatlichen Bestimmungen ein höheres Schutzniveau für die öffentliche Gesundheit gewährleisten als die Harmonisierungsmaßnahme der Union und dass sie nicht über das zur Erreichung dieses Zieles erforderliche Maß hinausgehen (Urteil Dänemark/Kommission, oben in Rn. 50 angeführt, Rn. 64).

    Zwar weist die Bundesrepublik Deutschland insoweit zutreffend darauf hin, dass sich der beantragende Mitgliedstaat zur Rechtfertigung der Beibehaltung solcher abweichender einzelstaatlicher Bestimmungen darauf berufen kann, dass er die Gefahr für die öffentliche Gesundheit anders bewerte, als es der Unionsgesetzgeber in der Harmonisierungsmaßnahme getan habe, wobei abweichende Bewertungen dieser Gefahren legitimerweise vorgenommen werden können, ohne dass sie unbedingt auf andere oder neue wissenschaftliche Daten gestützt werden müssen (Urteil Dänemark/Kommission, oben in Rn. 50 angeführt, Rn. 63), doch muss sie nachweisen, inwiefern die der Kommission bereits vorgelegten Beweise von dieser fehlerhaft gewürdigt wurden und vom Gericht anders auszulegen sind.

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 14.05.2014 - T-198/12
    Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Begründungspflicht nach Art. 296 Abs. 2 AEUV um ein wesentliches Formerfordernis handelt, das von der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Rn. 67, und vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, Slg. 2001, I-2481, Rn. 35).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Anforderungen des Art. 296 Abs. 2 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil Kommission/Sytraval und Brink's France, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission, T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Rn. 58).

  • EuG, 13.09.2010 - T-415/05

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über staatliche Beihilfen

    Auszug aus EuG, 14.05.2014 - T-198/12
    Abs. 2 dieses Artikels räumt u. a. den Mitgliedstaaten die Befugnis ein, die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Kommission durch eine Nichtigkeitsklage anzufechten, ohne dass die Ausübung dieses Rechts davon abhängt, dass ein Rechtsschutzinteresse dargetan wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat, 131/86, Slg. 1988, 905, Rn. 6; Beschluss des Gerichtshofs vom 27. November 2001, Portugal/Kommission, C-208/99, Slg. 2001, I-9183, Rn. 22 bis 24; Urteil des Gerichts vom 13. September 2010, Griechenland/Kommission, T-415/05, T-416/05 und T-423/05, Slg. 2010, II-4749, Rn. 57).
  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.05.2014 - T-198/12
    Aus der Rechtsprechung ergibt sich auch, dass eine Entscheidung der Kommission, die sich in eine ständige Entscheidungspraxis einfügt, summarisch, insbesondere unter Bezugnahme auf diese Praxis, begründet sein kann; geht sie jedoch über die früheren Entscheidungen merklich hinaus, hat die Kommission ihre Erwägungen explizit darzulegen (Urteile des Gerichtshofs vom 26. November 1975, Groupement des fabricants de papiers peints de Belgique u. a./Kommission, 73/74, Slg. 1975, 1491, Rn. 31, und vom 11. Dezember 2008, Kommission/Département du Loiret, C-295/07 P, Slg. 2008, I-9363, Rn. 44).
  • EuGH, 27.11.2001 - C-208/99

    Portugal / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.05.2014 - T-198/12
    Abs. 2 dieses Artikels räumt u. a. den Mitgliedstaaten die Befugnis ein, die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Kommission durch eine Nichtigkeitsklage anzufechten, ohne dass die Ausübung dieses Rechts davon abhängt, dass ein Rechtsschutzinteresse dargetan wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat, 131/86, Slg. 1988, 905, Rn. 6; Beschluss des Gerichtshofs vom 27. November 2001, Portugal/Kommission, C-208/99, Slg. 2001, I-9183, Rn. 22 bis 24; Urteil des Gerichts vom 13. September 2010, Griechenland/Kommission, T-415/05, T-416/05 und T-423/05, Slg. 2010, II-4749, Rn. 57).
  • EuG, 24.01.1995 - T-5/93

    Roger Tremblay, François Lucazeau und Harry Kestenberg gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 14.05.2014 - T-198/12
    Ein Widerspruch in der Begründung einer Entscheidung stellt eine Verletzung der Pflicht aus Art. 296 Abs. 2 AEUV dar, die die Gültigkeit der betreffenden Handlung beeinträchtigen kann, sofern nachgewiesen wird, dass der Adressat der Handlung infolge dieses Widerspruchs die wirklichen Gründe der Entscheidung insgesamt oder zum Teil nicht erkennen kann und infolgedessen der verfügende Teil der Entscheidung ganz oder teilweise ohne rechtliche Stütze ist (Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1995, Tremblay u. a./Kommission, T-5/93, Slg. 1995, II-185, Rn. 42, vom 30. März 2000, Kish Glass/Kommission, T-65/96, Slg. 2000, II-1885, Rn. 85, und vom 12. September 2013, Deutschland/Kommission, T-347/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 101).
  • EuG, 04.07.2006 - T-304/02

    Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für

    Auszug aus EuG, 14.05.2014 - T-198/12
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Anforderungen des Art. 296 Abs. 2 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil Kommission/Sytraval und Brink's France, oben in Rn. 45 angeführt, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission, T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Rn. 58).
  • EuG, 08.11.2001 - T-65/96

    Kish Glass / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.05.2014 - T-198/12
    Ein Widerspruch in der Begründung einer Entscheidung stellt eine Verletzung der Pflicht aus Art. 296 Abs. 2 AEUV dar, die die Gültigkeit der betreffenden Handlung beeinträchtigen kann, sofern nachgewiesen wird, dass der Adressat der Handlung infolge dieses Widerspruchs die wirklichen Gründe der Entscheidung insgesamt oder zum Teil nicht erkennen kann und infolgedessen der verfügende Teil der Entscheidung ganz oder teilweise ohne rechtliche Stütze ist (Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1995, Tremblay u. a./Kommission, T-5/93, Slg. 1995, II-185, Rn. 42, vom 30. März 2000, Kish Glass/Kommission, T-65/96, Slg. 2000, II-1885, Rn. 85, und vom 12. September 2013, Deutschland/Kommission, T-347/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 101).
  • EuGH, 23.02.1988 - 131/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus EuG, 14.05.2014 - T-198/12
    Abs. 2 dieses Artikels räumt u. a. den Mitgliedstaaten die Befugnis ein, die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Kommission durch eine Nichtigkeitsklage anzufechten, ohne dass die Ausübung dieses Rechts davon abhängt, dass ein Rechtsschutzinteresse dargetan wird (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat, 131/86, Slg. 1988, 905, Rn. 6; Beschluss des Gerichtshofs vom 27. November 2001, Portugal/Kommission, C-208/99, Slg. 2001, I-9183, Rn. 22 bis 24; Urteil des Gerichts vom 13. September 2010, Griechenland/Kommission, T-415/05, T-416/05 und T-423/05, Slg. 2010, II-4749, Rn. 57).
  • EuG, 12.09.2013 - T-347/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, dass die von Deutschland

    Auszug aus EuG, 14.05.2014 - T-198/12
    Ein Widerspruch in der Begründung einer Entscheidung stellt eine Verletzung der Pflicht aus Art. 296 Abs. 2 AEUV dar, die die Gültigkeit der betreffenden Handlung beeinträchtigen kann, sofern nachgewiesen wird, dass der Adressat der Handlung infolge dieses Widerspruchs die wirklichen Gründe der Entscheidung insgesamt oder zum Teil nicht erkennen kann und infolgedessen der verfügende Teil der Entscheidung ganz oder teilweise ohne rechtliche Stütze ist (Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1995, Tremblay u. a./Kommission, T-5/93, Slg. 1995, II-185, Rn. 42, vom 30. März 2000, Kish Glass/Kommission, T-65/96, Slg. 2000, II-1885, Rn. 85, und vom 12. September 2013, Deutschland/Kommission, T-347/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 101).
  • EuGH, 11.12.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 06.11.2008 - C-405/07

    Niederlande / Kommission - Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG

  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 09.07.2015 - C-360/14

    Nach dem Gericht bestätigt auch der Gerichtshof, dass die Kommission Deutschland

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Bundesrepublik Deutschland die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Deutschland/Kommission (T-198/12, EU:T:2014:251, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/160/EU der Kommission vom 1. März 2012 zu den von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen zur Beibehaltung der Grenzwerte für Blei, Barium, Arsen, Antimon, Quecksilber sowie für Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe in Spielzeug nach Anwendungsbeginn der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug (ABl. L 80, S. 19, im Folgenden: streitiger Beschluss) teilweise abgewiesen hat.
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