Rechtsprechung
   EuG, 14.05.2014 - T-30/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9738
EuG, 14.05.2014 - T-30/10 (https://dejure.org/2014,9738)
EuG, Entscheidung vom 14.05.2014 - T-30/10 (https://dejure.org/2014,9738)
EuG, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - T-30/10 (https://dejure.org/2014,9738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,9738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission K (2009) 8682 endg. vom 11. November 2009 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/C.38.589 - Wärmestabilisatoren) über Absprachen auf den Märkten für Zinnstabilisatoren und Wärmestabilisatoren ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • EuG, 15.07.2015 - T-45/10

    GEA Group / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

    In diesem Zusammenhang ist in Bezug auf die Beweisführung hinsichtlich einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 Abs. 1 EG darauf hinzuweisen, dass es der Kommission obliegt, die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen nachzuweisen und Beweise beizubringen, die geeignet sind, das Vorliegen der Tatsachen, die eine Zuwiderhandlung darstellen, rechtlich hinreichend zu belegen (vgl. Urteil vom 14. Mai 2014, Reagens/Kommission, T-30/10, EU:T:2014:253, Rn. 117 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Demnach ist es erforderlich, dass die Kommission aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringt, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die Zuwiderhandlung stattgefunden hat (vgl. Urteil Reagens/Kommission, oben in Rn. 188 angeführt, EU:T:2014:253, Rn. 118 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In einem solchen Fall ist nämlich nicht davon auszugehen, dass die Kommission den Beweis für das Vorliegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht erbracht hat (vgl. Urteil Reagens/Kommission, oben in Rn. 188 angeführt, EU:T:2014:253, Rn. 119 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei seiner Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. Urteil Reagens/Kommission, oben in Rn. 188 angeführt, EU:T:2014:253, Rn. 120 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da das Verbot, an wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen und Vereinbarungen teilzunehmen, sowie die Sanktionen, die Zuwiderhandelnden auferlegt werden können, bekannt sind, ist es zudem üblich, dass die Tätigkeiten, mit denen diese Verhaltensweisen und Vereinbarungen verbunden sind, im Geheimen ablaufen, dass die Zusammenkünfte heimlich stattfinden, meist in einem Drittland, und dass die Unterlagen darüber auf ein Minimum reduziert werden (vgl. Urteil Reagens/Kommission, oben in Rn. 188 angeführt, EU:T:2014:253, Rn. 121 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Selbst wenn die Kommission Schriftstücke findet, die - wie z. B. die Protokolle einer Zusammenkunft - eine unzulässige Kontaktaufnahme zwischen Wirtschaftsteilnehmern explizit bestätigen, handelt es sich normalerweise nur um lückenhafte und vereinzelte Belege, so dass es häufig erforderlich ist, bestimmte Einzelheiten durch Schlussfolgerungen zu rekonstruieren (vgl. Urteil Reagens/Kommission, oben in Rn. 188 angeführt, EU:T:2014:253, Rn. 122 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In den meisten Fällen muss daher das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (vgl. Urteil Reagens/Kommission, oben in Rn. 188 angeführt, EU:T:2014:253, Rn. 123 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Soweit es an Beweismaterialien fehlt, mit denen die gesamte Dauer der Zuwiderhandlung direkt belegt werden kann, muss die Kommission nach der Rechtsprechung ferner zumindest Beweismaterialien beibringen, die sich auf Fakten beziehen, die zeitlich so nahe beieinander liegen, dass sie vernünftigerweise den Schluss zulassen, dass die Zuwiderhandlung zwischen zwei konkreten Zeitpunkten ohne Unterbrechung erfolgt ist (vgl. Urteil Reagens/Kommission, oben in Rn. 188 angeführt, EU:T:2014:253, Rn. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Gericht hatte dadurch weder unzulässigerweise die Beweislast umgekehrt noch gegen die Unschuldsvermutung verstoßen (vgl. Urteil Reagens/Kommission, oben in Rn. 188 angeführt, EU:T:2014:253, Rn. 125 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vielmehr muss das betroffene Unternehmen, außer wenn ihm dies wegen des eigenen Verhaltens der Kommission nicht möglich ist, rechtlich hinreichend nachweisen, dass zum einen der von ihm angeführte Umstand vorliegt und zum anderen dieser Umstand den Beweiswert der Beweismittel, auf die sich die Kommission stützt, in Frage stellt (vgl. Urteil Reagens/Kommission, oben in Rn. 188 angeführt, EU:T:2014:253, Rn. 126 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ist die Teilnahme an solchen Sitzungen erwiesen, obliegt es dem fraglichen Unternehmen, Indizien dafür vorzutragen, dass die Teilnahme an den Sitzungen ohne jegliche wettbewerbswidrige Einstellung erfolgt ist, indem es nachweist, dass es seine Wettbewerber darauf hingewiesen hat, dass es an den Sitzungen mit einer anderen Zielsetzung als diese teilnimmt (vgl. Urteil Reagens/Kommission, oben in Rn. 188 angeführt, EU:T:2014:253, Rn. 127 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.07.2018 - T-444/14

    Furukawa Electric / Kommission

    En effet, par principe, le participant à une infraction ne saurait invoquer une circonstance atténuante tirée du comportement des autres participants à cette infraction (voir arrêt du 14 mai 2014, Reagens/Commission, T-30/10, non publié, EU:T:2014:253, point 284 et jurisprudence citée).

    Par conséquent, il convient de juger que la Commission n'était pas tenue de reconnaître une circonstance atténuante tirée d'un prétendu rôle secondaire de la requérante et, en tout état de cause, qu'un tel comportement, même à le supposer établi, ne justifie pas une réduction du montant des amendes qui lui ont été infligées (voir, en ce sens, arrêt du 14 mai 2014, Reagens/Commission, T-30/10, non publié, EU:T:2014:253, point 286).

  • EuG, 29.02.2016 - T-254/12

    Kühne + Nagel International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

    Ein vergleichbares Vorbringen ist vom Gericht im Übrigen bereits geprüft und zurückgewiesen worden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2014, Reagens/Kommission, T-30/10, EU:T:2014:253, Rn. 289).
  • EuG, 12.07.2018 - T-475/14

    Prysmian und Prysmian cavi e sistemi / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

    In diesem Zusammenhang genügt der Hinweis, dass das Gericht, wie die Kommission im 976. Erwägungsgrund des angefochtenen Beschlusses bemerkt hat, ein ähnliches Argument bereits im Rahmen der Rechtssache zurückgewiesen hat, in der das Urteil vom 14. Mai 2014, Reagens/Kommission (T-30/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:253, Rn. 233), ergangen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Spanischer

    50 - Urteil Novácke chemické závody/Kommission (T-352/09, EU:T:2012:673) zu einer Erklärung, nach der die Zahlung einer Geldbuße nicht die Lebensfähigkeit eines Unternehmens beeinträchtigt habe, sowie Urteil Reagens/Kommission (T-30/10, EU:T:2014:253, Rn. 305) zu Gesichtspunkten der finanziellen Leistungskraft.
  • EuG, 13.07.2018 - T-58/14

    Stührk Delikatessen Import / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Folglich stellt im vorliegenden Fall eine etwaige Wiederholungstäterschaft von Heiploeg und Klaas Puul oder deren fehlende Berücksichtigung bei der Bemessung der Geldbuße keinen Umstand dar, der hätte herangezogen werden müssen, um den Grundbetrag der gegen die Klägerin festgesetzten Geldbuße herabzusetzen (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Mai 2014, Reagens/Kommission, T-30/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:253, Rn. 285 und 286).
  • EuG, 29.02.2016 - T-267/12

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission

    Dans ce contexte, il convient également de rappeler que le Tribunal a déjà eu l'occasion d'examiner et de rejeter un argument comparable (arrêt du 14 mai 2014, Reagens/Commission, T-30/10, EU:T:2014:253, point 289).
  • EuG, 12.07.2018 - T-438/14

    Silec Cable und General Cable / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer

    Ainsi, un écart unique de Silec servant ses propres intérêts par rapport aux règles de l'entente ne permet pas d'établir qu'elle appliquait une « politique réellement indépendante " (voir, en ce sens, arrêt du 14 mai 2014, Reagens/Commission, T-30/10, non publié, EU:T:2014:253, point 267).
  • EuG, 12.07.2018 - T-439/14

    LS Cable & System / Kommission

    En tout état de cause, il ressort de la jurisprudence que le fait qu'une entreprise dont la participation à une concertation avec ses concurrents est établie ne se soit pas comportée sur le marché d'une manière conforme à celle convenue avec ses concurrents ne constitue pas nécessairement un élément devant être pris en compte, en tant que circonstance atténuante, lors de la détermination du montant de l'amende à infliger (voir arrêt du 14 mai 2014, Reagens/Commission, T-30/10, non publié, EU:T:2014:253, point 266 et jurisprudence citée).
  • EuG, 29.02.2016 - T-270/12

    Panalpina World Transport (Holding) u.a. / Kommission

    Troisièmement, il convient également de rappeler que le Tribunal a déjà eu l'occasion d'examiner et de rejeter un argument comparable (arrêt du 14 mai 2014, Reagens/Commission, T-30/10, EU:T:2014:253, point 289).
  • EuG, 12.07.2018 - T-451/14

    Fujikura / Kommission

  • EuG, 12.07.2018 - T-446/14

    Taihan Electric Wire / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht