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   EuG, 14.07.2011 - T-357/02 RENV   

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EuG, 14.07.2011 - T-357/02 RENV (https://dejure.org/2011,17805)
EuG, Entscheidung vom 14.07.2011 - T-357/02 RENV (https://dejure.org/2011,17805)
EuG, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - T-357/02 RENV (https://dejure.org/2011,17805)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Von den Behörden des Freistaats Sachsen gewährte Beihilfen - Beihilfen für Coaching, Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Kooperation und Produktdesignförderung - Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt teils ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Freistaat Sachsen / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Von den Behörden des Freistaats Sachsen gewährte Beihilfen - Beihilfen für Coaching, Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Kooperation und Produktdesignförderung - Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt teils ...

  • EU-Kommission PDF

    Freistaat Sachsen / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Von den Behörden des Freistaats Sachsen gewährte Beihilfen - Beihilfen für Coaching, Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Kooperation und Produktdesignförderung - Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt teils ...

  • EU-Kommission

    Freistaat Sachsen / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Von den Behörden des Freistaats Sachsen gewährte Beihilfen - Beihilfen für Coaching, Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Kooperation und Produktdesignförderung - Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt teils ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die teilweise (Un-) Vereinbarkeit einer Beihilferegelung mit dem Gemeinsamen Markt; Staatliche Beihilfen (vom Freistaat Sachsen gewährte Beihilfen für Coaching, Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Kooperation und Produktdesignförderung); ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 87 Abs. 3
    Staatliche Beihilfen [vom Freistaat Sachsen gewährte Beihilfen für Coaching, Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Kooperation und Produktdesignförderung]; Entscheidung über die teilweise [Un-]Vereinbarkeit der Beihilferegelung mit dem Gemeinsamen Markt; ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Von den Behörden des Freistaats Sachsen gewährte Beihilfen - Beihilfen für Coaching, Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Kooperation und Produktdesignförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Freistaat Sachsen / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Von den Behörden des Freistaats Sachsen gewährte Beihilfen - Beihilfen für Coaching, Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Kooperation und Produktdesignförderung - Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt teils ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Freistaat Sachsen / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 24. September 2002, soweit mit ihr die Beihilfe, die das Land Sachsen kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer Beihilferegelung im Zusammenhang mit den Teilprogrammen "Coaching", "Teilnahme an Messen", ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 11.12.2008 - C-334/07

    Kommission / Freistaat Sachsen - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorhaben

    Auszug aus EuG, 14.07.2011 - T-357/02
    Auf Rechtsmittel der Kommission hat der Gerichtshof mit Urteil vom 11. Dezember 2008, Kommission/Freistaat Sachsen (C-334/07 P, Slg. 2008, I-9465), das Urteil des Gerichts aufgehoben und die Rechtssache an das Gericht zurückverwiesen.

    In seinem oben angeführten Urteil Kommission/Freistaat Sachsen hat der Gerichtshof befunden, dass nur über den vierten und den fünften vom Kläger vor dem Gericht geltend gemachten Klagegrund zu entscheiden sei, da der Klagegrund, dass die Anwendung der KMU-Freistellungsverordnung auf die angefochtene Entscheidung Rückwirkungscharakter habe, nicht stichhaltig sei.

  • EuGH, 30.09.2003 - C-57/00

    Freistaat Sachsen v Commission

    Auszug aus EuG, 14.07.2011 - T-357/02
    Der Gerichtshof hat aber diese Bestimmung eng ausgelegt, indem er klargestellt hat, dass es Art. 87 Abs. 2 Buchst. c EG "nicht [erlaubt], den wirtschaftlichen Rückstand der neuen Bundesländer, so unbestreitbar er sein mag, vollständig auszugleichen, sollen nicht sowohl der Ausnahmecharakter dieser Bestimmung als auch deren Zusammenhang und Zweck verkannt werden"; außerdem "[können] die durch die Teilung Deutschlands verursachten wirtschaftlichen Nachteile nur diejenigen wirtschaftlichen Nachteile sein ..., die durch die Isolierung aufgrund der Errichtung einer physischen Grenze - beispielsweise durch die Unterbrechung der Verkehrswege oder den Verlust der Absatzgebiete aufgrund des Abbruchs der Handelsbeziehungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands - in bestimmten Gebieten Deutschlands entstanden sind" (Urteil des Gerichtshofs vom 30. September 2003, Freistaat Sachsen u. a./Kommission, C-57/00 P und C-61/00 P, Slg. 2003, I-9975, Randnrn.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Auszug aus EuG, 14.07.2011 - T-357/02
    Außerdem muss sich nach ständiger Rechtsprechung die von den Gemeinschaftsgerichten ausgeübte Kontrolle der Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten durch die Kommission, wie sie hier vorgenommen wurde, notwendigerweise auf die Prüfung beschränken, ob die Vorschriften über das Verfahren und die Begründung eingehalten wurden, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 279, und vom 6. Oktober 2009, GlaxoSmithKline Services/Kommission, C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, Slg. 2009, I-9291, Randnr. 85).
  • EuGH, 14.10.1987 - 248/84

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.07.2011 - T-357/02
    Bei einem Beihilfeprogramm wie dem hier in Rede stehenden kann sich die Kommission darauf beschränken, die Merkmale des betreffenden Programms zu untersuchen, um zu beurteilen, ob dieses wegen hoher Beihilfebeträge oder -sätze, wegen der Merkmale der geförderten Investitionen oder wegen anderer in ihm vorgesehener Modalitäten den Beihilfeempfängern gegenüber ihren Wettbewerbern einen spürbaren Vorteil sichert und so beschaffen ist, dass es seinem Wesen nach vor allem Unternehmen zugutekommt, die sich am Handel zwischen den Mitgliedstaaten beteiligen (Urteil des Gerichtshofs vom 14. Oktober 1987, Deutschland/Kommission, 248/84, Slg. 1987, 4013, Randnr. 18).
  • EuG, 03.05.2007 - T-357/02

    Freistaat Sachsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von den Behörden des

    Auszug aus EuG, 14.07.2011 - T-357/02
    Mit Urteil vom 3. Mai 2007, Freistaat Sachsen/Kommission (T-357/02, Slg. 2007, II-1261), gab das Gericht dem Antrag des Freistaats Sachsen als Kläger auf Nichtigerklärung mehrerer Bestimmungen der angefochtenen Entscheidung (Art. 2 Abs. 2 sowie Art. 3 und 4) statt.
  • EuG, 20.09.2007 - T-375/03

    Fachvereinigung Mineralfaserindustrie / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuG, 14.07.2011 - T-357/02
    Das Ermessen erschöpft sich daher nicht im Erlass solcher allgemeiner Bestimmungen, und es besteht grundsätzlich kein Hindernis für eine etwaige individuelle Beurteilung außerhalb des Rahmens dieser Bestimmungen, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Kommission höherrangiges Recht wie die Vorschriften des Vertrags sowie die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts beachtet (Urteil des Gerichts vom 20. September 2007, Fachvereinigung Mineralfaserindustrie/Kommission, T-375/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 141).
  • EuG, 22.10.2008 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen

    Auszug aus EuG, 14.07.2011 - T-357/02
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 2008, TV 2/Danmark u. a./Kommission, T-309/04, T-317/04, T-329/04 und T-336/04, Slg. 2008, II-2935, Randnr. 178 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.11.2008 - T-254/00

    Hôtel Cipriani / Kommission - Staatliche Beihilfen - Sozialbeitragsentlastungen

    Auszug aus EuG, 14.07.2011 - T-357/02
    Der Kläger beruft sich für sein Vorbringen auf das Urteil des Gerichts vom 28. November 2008, Hotel Cipriani u. a./Kommission (T-254/00, T-270/00 und T-277/00, Slg. 2008, II-3269), und insbesondere dessen Randnr. 230, wo es heißt: "Zu multisektoralen Beihilferegelungen geht ... aus der Rechtsprechung hervor, dass sich die Kommission darauf beschränken kann, die Merkmale des betreffenden Programms zu untersuchen, um zu beurteilen, ob dieses wegen hoher Beihilfebeträge oder -sätze, wegen der Merkmale der geförderten Investitionen oder wegen anderer in ihm vorgesehener Modalitäten den Beihilfeempfängern gegenüber ihren Wettbewerbern einen spürbaren Vorteil sichert und so beschaffen ist, dass es seinem Wesen nach vor allem Unternehmen zugutekommt, die sich am Handel zwischen den Mitgliedstaaten beteiligen.".
  • EuGH, 30.04.2009 - C-494/06

    Kommission / Italien und Wam - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Ansiedlung

    Auszug aus EuG, 14.07.2011 - T-357/02
    Zweitens ist zu der Frage, ob die Kommission das Vorliegen einer Wettbewerbsbeschränkung hier zu Recht bejaht hat, auf die Rechtsprechung hinzuweisen, nach der es für die Qualifizierung einer nationalen Maßnahme als staatliche Beihilfe nicht des Nachweises einer tatsächlichen Auswirkung der Beihilfe auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten und einer tatsächlichen Wettbewerbsverzerrung bedarf, sondern nur der Prüfung, ob die Beihilfe geeignet ist, diesen Handel zu beeinträchtigen und den Wettbewerb zu verfälschen (Urteil des Gerichtshofs vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam, C-494/06 P, Slg. 2009, I-3639, Randnr. 50).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-501/06

    DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON

    Auszug aus EuG, 14.07.2011 - T-357/02
    Außerdem muss sich nach ständiger Rechtsprechung die von den Gemeinschaftsgerichten ausgeübte Kontrolle der Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten durch die Kommission, wie sie hier vorgenommen wurde, notwendigerweise auf die Prüfung beschränken, ob die Vorschriften über das Verfahren und die Begründung eingehalten wurden, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 279, und vom 6. Oktober 2009, GlaxoSmithKline Services/Kommission, C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, Slg. 2009, I-9291, Randnr. 85).
  • EuG, 16.05.2017 - T-122/15

    Das Gericht der EU weist die Klage der Landeskreditbank Baden-Württemberg gegen

    Aus der Rechtsprechung geht gewiss hervor, dass ein Organ, wenn ihm Ermessen eingeräumt wird, dieses in vollem Umfang ausüben muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 2011, Freistaat Sachsen/Kommission, T-357/02 RENV, EU:T:2011:376, Rn. 45, und vom 10. Juli 2012, Smurfit Kappa Group/Kommission, T-304/08, EU:T:2012:351, Rn. 90).
  • EuG, 10.07.2012 - T-304/08

    Smurfit Kappa Group / Kommission - Staatliche Beihilfen - Verpackungsmittel aus

    Außerdem hat die Kommission, wie die Klägerin zu Recht geltend macht, als Folge dieses Irrtums bei der Beurteilung der Vereinbarkeit der in Rede stehenden Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt ihr Ermessen nicht in vollem Umfang ausgeübt wie sie es hätte tun müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. Juli 2011, Freistaat Sachsen/Kommission, T-357/02 RENV, Slg. 2011, II-5415, Randnr. 45).
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