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   EuG, 14.07.2020 - T-627/19   

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EuG, 14.07.2020 - T-627/19 (https://dejure.org/2020,20260)
EuG, Entscheidung vom 14.07.2020 - T-627/19 (https://dejure.org/2020,20260)
EuG, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - T-627/19 (https://dejure.org/2020,20260)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Shindler u.a./ Kommission

    Untätigkeits- und Nichtigkeitsklage - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union - Anträge auf Erlass eines Beschlusses zur Wahrung der Unionsbürgerschaft bestimmter Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.07.1983 - 117/81

    Geist / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.07.2020 - T-627/19
    In einem solchen Fall einer gebundenen Befugnis könnte die Nichtigerklärung des betreffenden Beschlusses auf der Grundlage dieses Klagegrundes nur zum Erlass eines Beschlusses führen, dessen verfügender Teil mit dem für nichtig erklärten Beschluss identisch wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 1983, Geist/Kommission, 117/81, EU:C:1983:191, Rn. 7, vom 20. Mai 1987, Souna/Kommission, 432/85, EU:C:1987:236, Rn. 20, und vom 28. November 2019, Portigon/SRB, T-365/16, EU:T:2019:824, Rn. 192).
  • EuGH, 20.05.1987 - 432/85

    Souna / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.07.2020 - T-627/19
    In einem solchen Fall einer gebundenen Befugnis könnte die Nichtigerklärung des betreffenden Beschlusses auf der Grundlage dieses Klagegrundes nur zum Erlass eines Beschlusses führen, dessen verfügender Teil mit dem für nichtig erklärten Beschluss identisch wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 1983, Geist/Kommission, 117/81, EU:C:1983:191, Rn. 7, vom 20. Mai 1987, Souna/Kommission, 432/85, EU:C:1987:236, Rn. 20, und vom 28. November 2019, Portigon/SRB, T-365/16, EU:T:2019:824, Rn. 192).
  • EuG, 28.11.2019 - T-365/16

    Portigon / CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Auszug aus EuG, 14.07.2020 - T-627/19
    In einem solchen Fall einer gebundenen Befugnis könnte die Nichtigerklärung des betreffenden Beschlusses auf der Grundlage dieses Klagegrundes nur zum Erlass eines Beschlusses führen, dessen verfügender Teil mit dem für nichtig erklärten Beschluss identisch wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 1983, Geist/Kommission, 117/81, EU:C:1983:191, Rn. 7, vom 20. Mai 1987, Souna/Kommission, 432/85, EU:C:1987:236, Rn. 20, und vom 28. November 2019, Portigon/SRB, T-365/16, EU:T:2019:824, Rn. 192).
  • EuGH, 09.06.2011 - C-401/09

    Evropaïki Dynamiki / EZB - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Vollmacht - Konsortium -

    Auszug aus EuG, 14.07.2020 - T-627/19
    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich zum einen ein Kläger kein berechtigtes Interesse an der Nichtigerklärung einer Entscheidung haben, wenn von vornherein feststeht, dass sie ihm gegenüber nur bestätigt werden kann, und zum anderen ist ein Nichtigkeitsgrund, selbst wenn er begründet wäre, wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn die Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung aufgrund dieses Klagegrundes nicht geeignet wäre, dem Kläger Genugtuung zu verschaffen (vgl. Urteile vom 9. Juni 2011, Evropaïki Dynamiki/EZB, C-401/09 P, EU:C:2011:370, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. März 2019, Canadian Solar Emea u. a./Rat, C-236/17 P, EU:C:2019:258, Rn. 93).
  • EuGH, 27.03.2019 - C-236/17

    Canadian Solar Emea u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 14.07.2020 - T-627/19
    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich zum einen ein Kläger kein berechtigtes Interesse an der Nichtigerklärung einer Entscheidung haben, wenn von vornherein feststeht, dass sie ihm gegenüber nur bestätigt werden kann, und zum anderen ist ein Nichtigkeitsgrund, selbst wenn er begründet wäre, wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn die Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung aufgrund dieses Klagegrundes nicht geeignet wäre, dem Kläger Genugtuung zu verschaffen (vgl. Urteile vom 9. Juni 2011, Evropaïki Dynamiki/EZB, C-401/09 P, EU:C:2011:370, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. März 2019, Canadian Solar Emea u. a./Rat, C-236/17 P, EU:C:2019:258, Rn. 93).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-236/17

    Canadian Solar Emea u.a. / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von

    Auszug aus EuG, 14.07.2020 - T-627/19
    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich zum einen ein Kläger kein berechtigtes Interesse an der Nichtigerklärung einer Entscheidung haben, wenn von vornherein feststeht, dass sie ihm gegenüber nur bestätigt werden kann, und zum anderen ist ein Nichtigkeitsgrund, selbst wenn er begründet wäre, wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn die Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung aufgrund dieses Klagegrundes nicht geeignet wäre, dem Kläger Genugtuung zu verschaffen (vgl. Urteile vom 9. Juni 2011, Evropaïki Dynamiki/EZB, C-401/09 P, EU:C:2011:370, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. März 2019, Canadian Solar Emea u. a./Rat, C-236/17 P, EU:C:2019:258, Rn. 93).
  • EuG, 21.02.2024 - T-764/20

    Anhui Wanwei Updated High-Tech Material Industry und Inner Mongolia Mengwei

    D'autre part, un moyen d'annulation est irrecevable au motif que l'intérêt à agir fait défaut lorsque, à supposer même qu'il soit fondé, l'annulation de l'acte attaqué sur la base de ce moyen ne serait pas de nature à donner satisfaction à la partie requérante (voir ordonnance du 14 juillet 2020, Shindler e.a./Commission, T-627/19, EU:T:2020:335, point 47 et jurisprudence citée).
  • EuG, 15.02.2023 - T-492/21

    Aquind u.a./ ACER

    Ein Kläger hat erst recht kein Interesse daran, die Nichtigerklärung eines Beschlusses bzw. einer Entscheidung, mit dem bzw. der das Tätigwerden in einer bestimmten Angelegenheit verweigert wird, aufgrund eines bestimmten Klagegrundes zu beantragen, wenn die betreffende Verwaltung ohnehin nicht befugt ist, in dieser Angelegenheit tätig zu werden, so dass die Nichtigerklärung eines solchen Beschlusses bzw. einer solchen Entscheidung auf der Grundlage dieses Klagegrundes nur dazu führen könnte, dass ein neuer Beschluss bzw. eine neue Entscheidung ergeht, mit dem bzw. der das Tätigwerden in dieser Angelegenheit verweigert wird (Beschluss vom 14. Juli 2020, Shindler u. a./Kommission, T-627/19, EU:T:2020:335, Rn. 49).
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