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   EuG, 14.08.1998 - T-44/98 R   

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https://dejure.org/1998,6684
EuG, 14.08.1998 - T-44/98 R (https://dejure.org/1998,6684)
EuG, Entscheidung vom 14.08.1998 - T-44/98 R (https://dejure.org/1998,6684)
EuG, Entscheidung vom 14. August 1998 - T-44/98 R (https://dejure.org/1998,6684)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Assoziationsregelung der überseeischen Länder und Gebiete - Beschlüsse 91/482/EWG und 97/803/EG - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Tätigwerden - Keine Dringlichkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Emesa Sugar / Kommission

  • EU-Kommission

    Emesa Sugar (Free Zone) NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Regelung über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete - Beschlüsse 91/482/EWG und 97/803/EG - Verordnung (EG) Nr. 2553/97 - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Streithilfe - Dringlichkeit - Fehlen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung des Antrags auf Ausstellung von Einfuhrlizenzen für Zuckererzeugnisse; Aufrechterhaltung der Ursprungskumulierung AKP/ÜLG im Hinblick auf einen drohenden Konflikt zwischen den Zielen der Entwicklung der ÜLG und der gemeinsamen Agrarpolitik; Vereinbarkeit der ...

  • Judicialis

    EGV Art. 132 Abs. 1; ; EGV Art. 133 Abs. 1; ; EGV Art. 185; ; EGV Art. 186; ; Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 4; ; Beschluss 97/803/EG; ; Beschluss 91/482/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuG, 21.03.1997 - T-179/96

    J. Antonissen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Rat der

    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Um zu vermeiden, daß das Gericht durch Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung zur Durchführung des Artikels 108b des ÜLG-Beschlusses im Verfahren der einstweiligen Anordnung dieses Ermessen verletzt, kann dem Antrag der Antragstellerin nur stattgegeben werden, wenn die Dringlichkeit der beantragten Maßnahmen unbestreitbar ist (vgl. u. a. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-179/96 R, Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, II-425, Randnr. 22, und Beschluß Regierung der Niederländischen Antillen/Rat, Randnr. 65).
  • EuG, 07.11.1995 - T-168/95

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union.

    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Nach ständiger Rechtsprechung läßt sich das Vorliegen der in Randnummer 71 angesprochenen außergewöhnlicher Umstände dann feststellen, wenn die Antragstellerin, sollte die beantragte Anordnung nicht ergehen, in ihrer Existenz gefährdet wäre oder eine irreversible Änderung ihres Marktanteils hinnehmen müßte (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95 R, Eridania u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 42).
  • EuG, 02.03.1998 - T-310/97

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Rat der Europäischen Union. -

    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Im vorliegenden Fall hat der Rat durch den Erlaß des Beschlusses 97/803 von seinem Ermessen bei der Wahl der Maßnahme Gebrauch gemacht, die am besten geeignet ist, Störungen auf dem Gemeinschaftsmarkt für Zucker zu verhindern (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 2. März 1998 in der Rechtssache T-310/97 R, Regierung der Niederländischen Antillen/Rat, Slg. 1998, II-455, Randnr. 64).
  • EuGH, 18.10.1991 - C-213/91

    Abertal / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Nach der Rechtsprechung ist jedoch ein rein finanzieller Schaden - von außergewöhnlichen Umständen abgesehen - nicht als irreparabel anzusehen, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (vgl. u. a. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24).
  • EuGH, 11.05.1989 - 76/89

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Schwerer

    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes muß das Gericht prüfen, ob die spätere Aufhebung der streitigen Entscheidung durch das Gericht die Umkehrung der Lage erlaubt, die durch den sofortigen Vollzug dieser Entscheidung entstehen würde, bzw. ob die Aussetzung des Vollzugs dieser Entscheidung ein Hindernis für deren volle Wirksamkeit sein kann, falls die Klage in der Hauptsache abgewiesen wird (vgl. insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989 in den Rechtssachen 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, Radio Telefis Eireann u. a./Kommission, Slg. 1989, 1141, Randnr. 15).
  • EuG, 26.10.1994 - T-231/94

    Transacciones Maritimas SA, Recursos Marinos SA und Makuspesca SA gegen

    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Da die Antragstellerin von Konkurs bedroht sei (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 26. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-231/94 R, T-232/94 R und T-234/94 R, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, Slg. 1994, II-885, Randnr. 42) oder zumindest bis zu einem Urteil in der Hauptsache eine außergewöhnlich schwere finanzielle Belastung zu tragen habe (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, II-715, Randnr. 33), seien die Kriterien der Dringlichkeit erfüllt.
  • EuG, 12.05.1995 - T-80/95
    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Die Partei, die die Aussetzung des Vollzugs einer angefochtenen Entscheidung beantragt, ist dafür beweispflichtig, daß sie die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen Schaden zu erleiden, der schwere und nicht wiedergutzumachende Folgen hätte (vgl. insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 12. Mai 1995 in den Rechtssachen T-79/95 R und T-80/95 R, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1995, II-1433, Randnr. 36).
  • EuG, 25.08.1994 - T-156/94

    Siderúrgica Aristrain Madrid SL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Da die Antragstellerin von Konkurs bedroht sei (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 26. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-231/94 R, T-232/94 R und T-234/94 R, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, Slg. 1994, II-885, Randnr. 42) oder zumindest bis zu einem Urteil in der Hauptsache eine außergewöhnlich schwere finanzielle Belastung zu tragen habe (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, II-715, Randnr. 33), seien die Kriterien der Dringlichkeit erfüllt.
  • EuG, 12.05.1995 - T-79/95
    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Die Partei, die die Aussetzung des Vollzugs einer angefochtenen Entscheidung beantragt, ist dafür beweispflichtig, daß sie die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen Schaden zu erleiden, der schwere und nicht wiedergutzumachende Folgen hätte (vgl. insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 12. Mai 1995 in den Rechtssachen T-79/95 R und T-80/95 R, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1995, II-1433, Randnr. 36).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Das Gericht hat in seinem Urteil vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93 (Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 92), gegen das gegenwärtig ein Rechtsmittel beim Gerichtshof anhängig ist (C-390/95 P), entschieden, daß die Durchführung der Regelung der Assoziierung der ÜLG mit der Gemeinschaft, wie sie in den Artikeln 131 bis 135 EG-Vertrag beschrieben sei, ein "dynamischer Prozeß" sei, dessen Einzelheiten gemäß Artikel 136 Absatz 2 EG-Vertrag durch einen Beschluß des Rates festzulegen waren.
  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

  • EuG, 29.09.1993 - T-497/93

    Antrag auf einstweilige Anordnung ; Pfändung von Dienstbezügen eines Beamten

  • EuGH, 21.08.1981 - 232/81

    Agricola Commerciale Olio / Kommission

  • EuGH, 12.07.1990 - C-195/90

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 11.05.1989 - C-76/89

    RTE u.a. / Kommission

  • EuGH, 17.12.1998 - C-364/98

    Emesa Sugar / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, II-3079), mit dem beantragt wird, unter Aufhebung dieses Beschlusses dem im ersten Rechtszug gestellten Antrag stattzugeben, hilfsweise, die Rechtssache zu neuer Entscheidung an das Gericht zu verweisen, und die Kommission zur Tragung der Kosten zu verurteilen, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Rechtsberater T. van Rijn als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Antragsgegnerin im ersten Rechtszug,.

    Die Emesa Sugar (Free Zone) NV hat mit Rechtsmittelschrift, die am 9. Oktober 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 50 Absatz 2 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, II-3079; im folgenden: angefochtener Beschluß) eingelegt, mit dem dieser ihren Antrag auf einstweilige Anordnung zurückgewiesen hat.

    beschlossen: 1. Der Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R (Emesa Sugar/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuG, 07.07.2006 - T-319/05

    Schweiz / Kommission - Streithilfe - Auswärtige Beziehungen - Abkommen zwischen

    Das Gleiche gelte, wenn ein Staat ein völkerrechtliches Abkommen mit der Gemeinschaft geschlossen habe (Beschluss des Gerichtshofes vom 23. Februar 1983 in den Rechtssachen 91/82 R und 200/82 R, Chris International Foods/Kommission, Slg. 1983, 417; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R, Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, II-3079, Randnrn.
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