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   EuG, 14.09.2021 - T-722/20   

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https://dejure.org/2021,39982
EuG, 14.09.2021 - T-722/20 (https://dejure.org/2021,39982)
EuG, Entscheidung vom 14.09.2021 - T-722/20 (https://dejure.org/2021,39982)
EuG, Entscheidung vom 14. September 2021 - T-722/20 (https://dejure.org/2021,39982)
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuG, 02.05.2022 - T-328/21

    Airoldi Metalli/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Dumping - Einfuhren von

    Der ständigen Rechtsprechung, die auf der Grundlage der Bestimmungen des Zollkodex der Gemeinschaft von 1992 eingeleitet [Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. 1992, L 302, S. 1) in geänderter Fassung (im Folgenden: Zollkodex von 1992)] und in Anwendung der Bestimmungen des im vorliegenden Fall anwendbaren Zollkodex der Union von 2013 [Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. 2013, L 269, S. 1, im Folgenden: Zollkodex von 2013)] fortgeführt wurde, ist indes zu entnehmen, dass die Verordnungen, mit denen endgültige Antidumpingzölle festgesetzt werden, gegenüber den Einführern, die Schuldner dieser Zölle sind, Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen, die darin bestehen, dass dem Einführer die sich aus diesen Zöllen ergebende Zollschuld mitgeteilt wird (Urteil vom 18. Oktober 2018, Rotho Blaas, C-207/17, EU:C:2018:840, Rn. 38 und 39, Beschlüsse vom 5. Februar 2013, BSI/Rat, T-551/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:60, Rn. 53, vom 21. Januar 2014, Bricmate/Rat, T-596/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:53, Rn. 72, vom 7. März 2014, FESI/Rat, T-134/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:143, Rn. 33, Urteil vom 19. Mai 2021, China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic Products u. a./Kommission, T-254/18, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2021:278, Rn. 116, sowie Beschluss vom 14. September 2021, Far Polymers u. a./Kommission, T-722/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:598, Rn. 66).

    Auch aus Art. 44 des Zollkodex von 2013, wie übrigens auch aus den zuvor in Kraft befindlichen Bestimmungen (Art. 243 bis 245 des Zollkodex von 1992) geht hervor, dass die im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften erlassenen Entscheidungen der Zollbehörden nach dem von dem betreffenden Mitgliedstaat in Anwendung dieser Bestimmung zu diesem Zweck eingerichteten Verfahren Gegenstand eines Rechtsbehelfs sein können, mit dem gegebenenfalls die Rechtswidrigkeit der Verordnung zur Einführung der Antidumpingzölle vor den nationalen Gerichten geltend gemacht wird, die vor ihrer Entscheidung von den Bestimmungen des Art. 267 AEUV Gebrauch machen könnten (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. September 2021, Far Polymers u. a./Kommission, T-722/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:598, Rn. 67 und 68 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 21.12.2022 - T-746/20

    Auswärtige Beziehungen

    Aus den oben in den Rn. 49 bis 53 dargelegten Erwägungen ergibt sich, dass die Durchführungsverordnung 2020/1336 kein Gesetzgebungsakt ist, da sie weder nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren noch nach einem besonderen Gesetzgebungsverfahren im Sinne von Art. 289 Abs. 1 und 2 AEUV erlassen wurde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 5. Februar 2013, BSI/Rat, T-551/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:60, Rn. 43, und vom 14. September 2021, Far Polymers u. a./Kommission, T-722/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:598, Rn. 55).
  • EuG, 21.12.2022 - T-747/20

    EOC Belgium/ Kommission

    Aus den oben in den Rn. 49 bis 53 dargelegten Erwägungen ergibt sich, dass die Durchführungsverordnung 2020/1336 kein Gesetzgebungsakt ist, da sie weder nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren noch nach einem besonderen Gesetzgebungsverfahren im Sinne von Art. 289 Abs. 1 und 2 AEUV erlassen wurde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 5. Februar 2013, BSI/Rat, T-551/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:60, Rn. 43, und vom 14. September 2021, Far Polymers u. a./Kommission, T-722/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:598, Rn. 55).
  • EuG, 04.05.2022 - T-30/19

    CRIA und CCCMC/ Kommission

    Die in Art. 102 des Zollkodex vorgesehene Mitteilung der Zollschuld an den Zollschuldner stellt in Bezug auf den Zollschuldner eine von den nationalen Behörden getroffene Maßnahme zur Durchführung der angefochtenen Verordnungen dar (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 21. Januar 2014, Bricmate/Rat, T-596/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:53, Rn. 71, und vom 14. September 2021, Far Polymers u. a./Kommission, T-722/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:598, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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