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   EuG, 14.12.2011 - T-166/11   

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EuG, 14.12.2011 - T-166/11 (https://dejure.org/2011,19071)
EuG, Entscheidung vom 14.12.2011 - T-166/11 (https://dejure.org/2011,19071)
EuG, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - T-166/11 (https://dejure.org/2011,19071)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Häfele / HABM (Infront)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Infront - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission

    Häfele GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Anmeldung der Wortmarke "Infront"; Vorliegen eines absoluten Eintragungshindernisses bei ausschließlich beschreibendem Charakter einer Wortmarke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsmarke;Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Infront; Absolutes Eintragungshindernis infolge ausschließlich beschreibenden Charakters; Häfele GmbH & Co. KG gegen HABM

  • rechtsportal.de

    Gemeinschaftsmarke;Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Infront; Absolutes Eintragungshindernis infolge ausschließlich beschreibenden Charakters; Häfele GmbH & Co. KG gegen HABM

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Duro Sweden / HABM (EASYCOVER)

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-166/11
    So kann auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 die Eintragung eines Zeichens nur dann verweigert werden, wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass es von den beteiligten Verkehrskreisen tatsächlich als eine Beschreibung eines dieser Merkmale erkannt werden wird (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es genügt, dass das Zeichen zu diesem Zweck verwendet werden kann (vgl. Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 26.10.2000 - T-360/99

    Community Concepts / OHMI (Investorworld)

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-166/11
    In Bezug auf den zweiten Klagegrund eines Verstoßes gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 ist darauf hinzuweisen, dass, wie aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 hervorgeht, ein Zeichen schon dann nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist, wenn eines der aufgezählten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 2000, Community Concepts/HABM [Investorworld], T-360/99, Slg. 2000, II-3545, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.07.2008 - T-304/06

    Reber / OHMI - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli (Mozart) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-166/11
    Würde in einem solchen Fall das in Frage stehende Zeichen für die genannte Kategorie als Gemeinschaftsmarke eingetragen, wäre sein Inhaber nämlich durch nichts gehindert, es auch für die Waren oder Dienstleistungen dieser Kategorie zu verwenden, für die es beschreibend ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2008, Reber/HABM - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli [Mozart], T-304/06, Slg. 2008, II-1927, Randnr. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.06.2010 - T-315/09

    Hoelzer / HABM (SAFELOAD) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-166/11
    Das Vorbringen der Klägerin im Rahmen des zweiten Klagegrundes, das Zeichen Infront sei ein Phantasiewort, lässt im vorliegenden Fall nicht die Annahme zu, dass das Zeichen einen Eindruck erweckt, der hinreichend weit von dem abweicht, der bei bloßer Zusammenfügung der den Wörtern "in" und "Front" zu entnehmenden Aussagen entsteht, und somit über die Summe dieser beiden Wörter hinausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 9. Juni 2010, Hoelzer/HABM [SAFELOAD], T-315/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.06.2005 - T-316/03

    Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft / OHMI (MunichFinancialServices) -

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-166/11
    Doch auch wenn dies nicht der Fall wäre, ließe der Umstand, dass das in Frage stehende Zeichen eine grammatikalisch fehlerhafte Struktur aufweist, als solcher allein jedenfalls noch nicht den Schluss zu, dass es keinen beschreibenden Charakter hat (vgl. Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2005, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft/HABM [MunichFinancialServices], T-316/03, Slg. 2005, II-1951, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.06.2007 - T-339/05

    MacLean-Fogg / HABM (LOKTHREAD)

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-166/11
    Nach ständiger Rechtsprechung verfolgt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Angaben oder Zeichen, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von jedermann frei verwendet werden können (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Juni 2007, MacLean-Fogg/HABM [LOKTHREAD], T-339/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-166/11
    Ein Wortzeichen muss nämlich nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der betreffenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 32, und Urteil des Gerichts vom 9. März 2010, Euro-Information/HABM [EURO AUTOMATIC CASH], T-15/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39).
  • EuG, 14.12.2011 - T-531/10

    Häfele / HABM (Mixfront) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-166/11
    aufgrund des Beschlusses vom 16. September 2011, die Rechtssachen T-425/10, T-531/10 und T-166/11 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu verbinden,.
  • EuG, 14.12.2011 - T-425/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-166/11
    aufgrund des Beschlusses vom 16. September 2011, die Rechtssachen T-425/10, T-531/10 und T-166/11 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu verbinden,.
  • EuG, 13.11.2008 - T-346/07

    DaimlerChrysler / HABM (Calandre)

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-166/11
    Der von dem Zeichen bei den angesprochenen Verkehrskreisen erweckte Eindruck weicht nämlich in Anbetracht der Struktur des Zeichens, die nicht ungewöhnlich ist, und der Tatsache, dass es den Grammatikregeln der englischen und der deutschen Sprache entspricht, von dem, der durch das bloße Nebeneinanderstellen seiner Bestandteile entsteht, nicht hinreichend weit ab, um dessen Sinn oder Tragweite zu ändern (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. November 2008, Duro Sweden/HABM [EASYCOVER], T-346/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.03.2003 - T-128/01

    Euro-Information / HABM (EURO AUTOMATIC CASH)

  • EuG, 09.03.2010 - T-15/09

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuG, 18.02.2004 - T-10/03
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
  • EuG, 16.01.2014 - T-433/12

    Das Gericht bestätigt, dass der deutsche Stofftierhersteller Steiff die

    Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage sowie der Klagegründe und Beweise, auf die sie gestützt wird, sind unverzichtbare Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen der Richter der Europäischen Union gegebenenfalls von Amts wegen prüfen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 8. Februar 2011, Paroc/HABM [INSULATE FOR LIFE], T-157/08, Slg. 2011, II-137, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 10. November 2011, Three-N-Products Private/HABM - Shah [AYUURI NATURAL], T-313/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 18 und 19, vom 14. Dezember 2011, Häfele/HABM [Infront], T-166/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 10, und vom 20. Juni 2012, Kraft Foods Schweiz/HABM - Compañía Nacional de Chocolates [CORONA], T-357/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 14).
  • EuG, 16.01.2014 - T-434/12

    'Steiff / HABM (Fixation par un bouton d''une étiquette au milieu de l''oreille

    Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage sowie der Klagegründe und Beweise, auf die sie gestützt wird, sind unverzichtbare Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen der Richter der Europäischen Union gegebenenfalls von Amts wegen prüfen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 8. Februar 2011, Paroc/HABM [INSULATE FOR LIFE], T-157/08, Slg. 2011, II-137, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 10. November 2011, Three-N-Products Private/HABM - Shah [AYUURI NATURAL], T-313/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 18 und 19, vom 14. Dezember 2011, Häfele/HABM [Infront], T-166/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 10, und vom 20. Juni 2012, Kraft Foods Schweiz/HABM - Compañía Nacional de Chocolates [CORONA], T-357/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 14).
  • EuG, 14.12.2011 - T-425/10

    Koubi / OHMI - Flabesa (CONFORFLEX) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung des

    aufgrund des Beschlusses vom 16. September 2011, die Rechtssachen T-425/10, T-531/10 und T-166/11 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu verbinden,.
  • EuG, 11.07.2019 - T-349/18

    Hauzenberger/ EUIPO (TurboPerformance) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage sowie der Klagegründe und Beweise, auf die sie gestützt wird, sind unverzichtbare Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen der Unionsrichter daher gegebenenfalls von Amts wegen prüfen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Februar 2011, Paroc/HABM [INSULATE FOR LIFE], T-157/08, EU:T:2011:33, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 10. November 2011, Three-N-Products Private/HABM - Shah [AYUURI NATURAL], T-313/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:653, Rn. 18 und 19, vom 14. Dezember 2011, Häfele/HABM [Infront], T-166/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:748, Rn. 10, und vom 20. Juni 2012, Kraft Foods Schweiz/HABM - Compañía Nacional de Chocolates [CORONA], T-357/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:312, Rn. 14).
  • EuG, 14.12.2011 - T-531/10

    Häfele / HABM (Vorfront) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    aufgrund des Beschlusses vom 16. September 2011, die Rechtssachen T-425/10, T-531/10 und T-166/11 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren zu verbinden,.
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