Rechtsprechung
   EuG, 14.12.2011 - T-388/02 DEP II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29502
EuG, 14.12.2011 - T-388/02 DEP II (https://dejure.org/2011,29502)
EuG, Entscheidung vom 14.12.2011 - T-388/02 DEP II (https://dejure.org/2011,29502)
EuG, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - T-388/02 DEP II (https://dejure.org/2011,29502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,29502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuG, 28.06.2004 - T-342/99

    Airtours / Kommission - Kostenfestsetzung - Honorar der Solicitors und Barristers

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-388/02
    Aus dieser Vorschrift ergibt sich, dass die erstattungsfähigen Kosten auf die Kosten beschränkt sind, die für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet worden sind und die dafür notwendig waren (vgl. Beschluss des Gerichts vom 28. Juni 2004, Airtours/Kommission, T-342/99 DEP, Slg. 2004, II-1785, Randnr. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es braucht bei der Entscheidung über einen Kostenfestsetzungsantrag weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. Beschluss Airtours/Kommission, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung, dass das Gericht in Ermangelung einer anwendbaren unionsrechtlichen Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen hat, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem streitigen Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (vgl. Beschluss Airtours/Kommission, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 13.02.2008 - T-310/00

    Verizon Business Global / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-388/02
    Es ist daher nicht Aufgabe des Gerichts, in diesen Dokumenten diejenigen Elemente zu suchen und zu identifizieren, die das Fehlen genauer Angaben und eingehender Erläuterungen im Antrag selbst möglicherweise ausgleichen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 13. Februar 2008, Verizon/Kommission, T-310/00 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50).

    Das Fehlen genauerer Angaben über die Zeit, die der jeweilige Verfahrensabschnitt in Anspruch genommen hat, macht es besonders schwierig, exakt zu überprüfen, welche Kosten für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet worden sind und dafür notwendig waren, und versetzt das Gericht in eine Lage, in der es die erstattungsfähigen Honorare zwingend strikt zu beurteilen hat (vgl. Beschluss Verizon/Kommission, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.05.2011 - C-83/09

    Kommission / Kronoply und Kronotex

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-388/02
    Mit Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex (C-83/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wies der Gerichtshof das Rechtsmittel der Kommission gegen das in der vorstehenden Randnummer angeführte Urteil Kronoply und Kronotex/Kommission zurück und erlegte dieser und ZSG, die dem Rechtsmittelverfahren zur Unterstützung der Anträge der Kommission beigetreten war, ihre eigenen Kosten auf, da sich die Klägerinnen nicht am Rechtsmittelverfahren beteiligt und folglich keinen Kostenantrag gestellt hatten.
  • EuG, 08.11.2001 - T-65/96

    Kish Glass / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-388/02
    Da eine Streithilfe ihrem Wesen nach einer Klage untergeordnet ist, kann sie folglich, abgesehen von außergewöhnlichen Fällen, nicht denselben Schwierigkeitsgrad haben wie die Klage (Beschlüsse des Gerichts vom 22. März 1999, Sinochem/Rat, T-97/95 DEP, Slg. 1999, II-743, Randnr. 17, und vom 8. November 2001, Kish Glass/Kommission, T-65/96 DEP, Slg. 2001, II-3261, Randnr. 20).
  • EuG, 22.03.1999 - T-97/95

    Sinochem National Chemicals Import & Export Corporation gegen Rat der

    Auszug aus EuG, 14.12.2011 - T-388/02
    Da eine Streithilfe ihrem Wesen nach einer Klage untergeordnet ist, kann sie folglich, abgesehen von außergewöhnlichen Fällen, nicht denselben Schwierigkeitsgrad haben wie die Klage (Beschlüsse des Gerichts vom 22. März 1999, Sinochem/Rat, T-97/95 DEP, Slg. 1999, II-743, Randnr. 17, und vom 8. November 2001, Kish Glass/Kommission, T-65/96 DEP, Slg. 2001, II-3261, Randnr. 20).
  • EuG, 29.06.2022 - T-69/18

    Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe und CarePool Hannover/ Kommission -

    Das Fehlen genauerer Angaben über die Zeit, die der jeweilige Verfahrensabschnitt in Anspruch genommen hat - insbesondere für die Erstellung der oben in Rn. 26 genannten Verfahrensschriftstücke -, macht es besonders schwierig, exakt zu überprüfen, welche Kosten für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und welche dafür notwendig waren; dies bringt das Gericht in eine Lage, in der es die hier erstattungsfähigen Honorare zwingend strikt zu beurteilen hat (Beschluss vom 14. Dezember 2011, Kronoply und Kronotex/Kommission, T-388/02 DEP II, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:737, Rn. 22).
  • EuG, 04.09.2013 - T-335/09

    Groupement Adriano, Jaime Ribeiro, Conduril / Kommission

    Selon la jurisprudence, l'absence d'informations précises concernant le temps passé pour chaque étape de la procédure rend particulièrement difficile la vérification précise des dépens exposés aux fins de la procédure devant le Tribunal et de ceux qui ont été indispensables à ces fins, et place le Tribunal dans une situation d'appréciation nécessairement stricte des honoraires récupérables en l'espèce (voir ordonnance du 14 décembre 2011, Kronoply et Kronotex/Commission, T-388/02 DEP II, non publiée au Recueil, point 22, et la jurisprudence citée).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht