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   EuG, 14.12.2017 - T-611/16   

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EuG, 14.12.2017 - T-611/16 (https://dejure.org/2017,48087)
EuG, Entscheidung vom 14.12.2017 - T-611/16 (https://dejure.org/2017,48087)
EuG, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - T-611/16 (https://dejure.org/2017,48087)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Trautmann / EAD

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Familienbeihilfen - Erziehungszulage - Art. 15 des Anhangs X des Statuts - Voraussetzungen für die Gewährung - Art. 3 Abs. 1 des Anhangs VII des Statuts - Regelmäßiger und vollzeitlicher Besuch einer gebührenpflichtigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Familienbeihilfen - Erziehungszulage - Art. 15 des Anhangs X des Statuts - Voraussetzungen für die Gewährung - Art. 3 Abs. 1 des Anhangs VII des Statuts - Regelmäßiger und vollzeitlicher Besuch einer gebührenpflichtigen ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Trautmann / EAD

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Familienbeihilfen - Erziehungszulage - Art. 15 des Anhangs X des Statuts - Voraussetzungen für die Gewährung - Art. 3 Abs. 1 des Anhangs VII des Statuts - Regelmäßiger und vollzeitlicher Besuch einer gebührenpflichtigen ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuG, 27.02.2015 - T-430/13

    EWSA / Achab

    Auszug aus EuG, 14.12.2017 - T-611/16
    Dabei ist in jedem Einzelfall die Fähigkeit des betroffenen Beamten zur Vornahme der erforderlichen Überprüfungen zu beurteilen (vgl. Urteile vom 24. Februar 1994, Stahlschmidt/Parlament, T-38/93, EU:T:1994:23, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Februar 2015, CESE/Achab, T-430/13 P, EU:T:2015:122, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Gegenteil besteht diese Rückerstattungspflicht, sobald es sich um einen Irrtum handelt, der einem die übliche Sorgfalt beachtenden Beamten nicht entgehen kann, von dem erwartet wird, dass er die für seine Bezüge geltenden Regeln kennt (vgl. Urteile vom 17. Januar 1989, Stempels/Kommission, 310/87, EU:C:1989:9, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Februar 2015, CESE/Achab, T-430/13 P, EU:T:2015:122, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So müsste ein Beamter einer verhältnismäßig hohen Besoldungsgruppe mit einem hohen Dienstalter im öffentlichen Dienst der Union fähig sein, den Mangel zu bemerken, der ihm zugutekommt (vgl. Urteile vom 5. November 2002, Ronsse/Kommission, T-205/01, EU:T:2002:269, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Februar 2015, CESE/Achab, T-430/13 P, EU:T:2015:122, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 13.07.1995 - T-545/93
    Auszug aus EuG, 14.12.2017 - T-611/16
    Diese Bestimmung ist dahin auszulegen, dass das betreffende Kind dem in der Regelung der besuchten Lehranstalt vorgesehenen Lehrplan tatsächlich zu folgen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 1990, Costacurta/Kommission, T-34/89 und T-67/89, EU:T:1990:20, Rn. 26, und vom 13. Juli 1995, Kschwendt/Kommission, T-545/93, EU:T:1995:137, Rn. 49).

    Der bloße Umstand, dass das Kind in einer Lehranstalt eingeschrieben ist, reicht für den dem Beamten obliegenden Nachweis, dass die Voraussetzung des regelmäßigen und vollzeitlichen Besuchs erfüllt ist, nicht aus (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 1995, Kschwendt/Kommission, T-545/93, EU:T:1995:137, Rn. 53 und 54).

  • EuG, 24.02.1994 - T-38/93

    Axel Michael Stahlschmidt gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Rückforderung

    Auszug aus EuG, 14.12.2017 - T-611/16
    Dabei ist in jedem Einzelfall die Fähigkeit des betroffenen Beamten zur Vornahme der erforderlichen Überprüfungen zu beurteilen (vgl. Urteile vom 24. Februar 1994, Stahlschmidt/Parlament, T-38/93, EU:T:1994:23, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Februar 2015, CESE/Achab, T-430/13 P, EU:T:2015:122, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.05.2007 - T-324/04

    F / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2017 - T-611/16
    Kann eine solche Kenntnis nicht nachgewiesen werden, sind somit die Umstände zu untersuchen, unter denen die Zahlung erfolgt ist, um festzustellen, ob der Mangel des rechtlichen Grundes der Übernahme ohne Weiteres hätte auffallen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 1973, Kuhl/Rat, 71/72, EU:C:1973:75, Rn. 11, und vom 16. Mai 2007, F/Kommission, T-324/04, EU:T:2007:140, Rn. 137 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 05.11.2002 - T-205/01

    Ronsse / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2017 - T-611/16
    So müsste ein Beamter einer verhältnismäßig hohen Besoldungsgruppe mit einem hohen Dienstalter im öffentlichen Dienst der Union fähig sein, den Mangel zu bemerken, der ihm zugutekommt (vgl. Urteile vom 5. November 2002, Ronsse/Kommission, T-205/01, EU:T:2002:269, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Februar 2015, CESE/Achab, T-430/13 P, EU:T:2015:122, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.11.1991 - C-145/90

    Costacurta / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2017 - T-611/16
    Daher endet der Anspruch auf die Erziehungszulage B, sobald das Kind aufhört, die betreffende Lehranstalt regelmäßig und vollzeitlich zu besuchen (vgl. entsprechend Urteil vom 21. November 1991, Costacurta/Kommission, C-145/90 P, EU:C:1991:435, Rn. 6).
  • EuGH, 17.01.1989 - 310/87

    Stempels / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2017 - T-611/16
    Im Gegenteil besteht diese Rückerstattungspflicht, sobald es sich um einen Irrtum handelt, der einem die übliche Sorgfalt beachtenden Beamten nicht entgehen kann, von dem erwartet wird, dass er die für seine Bezüge geltenden Regeln kennt (vgl. Urteile vom 17. Januar 1989, Stempels/Kommission, 310/87, EU:C:1989:9, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Februar 2015, CESE/Achab, T-430/13 P, EU:T:2015:122, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.06.1973 - 71/72

    Kuhl / Rat

    Auszug aus EuG, 14.12.2017 - T-611/16
    Kann eine solche Kenntnis nicht nachgewiesen werden, sind somit die Umstände zu untersuchen, unter denen die Zahlung erfolgt ist, um festzustellen, ob der Mangel des rechtlichen Grundes der Übernahme ohne Weiteres hätte auffallen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 1973, Kuhl/Rat, 71/72, EU:C:1973:75, Rn. 11, und vom 16. Mai 2007, F/Kommission, T-324/04, EU:T:2007:140, Rn. 137 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.05.2014 - T-347/12

    Mocová / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2017 - T-611/16
    Diese Grundsätze sind jedoch unter Berücksichtigung des evolutiven Charakters des Vorverfahrens nach Art. 90 Abs. 2 des Statuts umzusetzen, wonach die Verwaltungsbeschwerde und ihre ausdrückliche oder stillschweigende Zurückweisung Bestandteil eines komplexen Verfahrens sind und die Ausarbeitung der Maßnahme, mit der der endgültige Standpunkt des Organs festgelegt wird, erst mit der Beantwortung der Beschwerde des Bediensteten durch die Anstellungsbehörde endet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 2014, Mocová/Kommission, T-347/12 P, EU:T:2014:268, Rn. 33, 34 und 45).
  • EuG, 11.09.2013 - T-317/10

    L / Parlament

    Auszug aus EuG, 14.12.2017 - T-611/16
    Darüber hinaus impliziert die Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der u. a. in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta der Grundrechte sichergestellt wird, dass dem Betroffenen vor dem Erlass der für ihn nachteiligen Entscheidung Gelegenheit gegeben wird, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der Tatsachen und Umstände, auf deren Grundlage diese Entscheidung erlassen wurde, sachdienlich Stellung zu nehmen (Urteil vom 11. September 2013, L/Parlament, T-317/10 P, EU:T:2013:413, Rn. 80 und 81).
  • EuG, 13.12.2012 - T-199/11

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 17, 17a,

  • EuGH, 28.02.2008 - C-17/07

    Neirinck / Kommission

  • EuG, 09.12.2009 - T-377/08

    Kommission / Birkhoff

  • EuG, 13.03.1990 - T-34/89

    Mario Costacurta gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 10.01.2006 - C-373/04

    Kommission / Alvarez Moreno

  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

  • EuGöD - F-41/16 (anhängig)

    Trautmann / EAD

  • EuG, 11.07.2019 - T-888/16

    BP / FRA

    À cet égard, il convient de rappeler que l'obligation de motivation a pour but, d'une part, de fournir à l'intéressé une indication suffisante pour savoir si l'acte est bien fondé ou s'il est éventuellement entaché d'un vice permettant d'en contester la validité devant le juge de l'Union et, d'autre part, de permettre à ce dernier d'exercer son contrôle sur la légalité de cet acte (arrêt du 14 décembre 2017, Trautmann/SEAE, T-611/16, non publié, EU:T:2017:917, point 35).
  • EuG, 06.05.2019 - T-271/18

    Mauritsch/ INEA

    À cet égard, la diligence normale qui peut être attendue d'un fonctionnaire ou d'un agent s'apprécie au regard de sa formation, de son grade, de son expérience professionnelle et du degré de clarté des dispositions statutaires (voir, en ce sens, arrêts du 10 février 1994, White/Commission, T-107/92, EU:T:1994:17, point 47 ; du 5 novembre 2002, Ronsse/Commission, T-205/01, EU:T:2002:269, point 52, et du 14 décembre 2017, Trautmann/SEAE, T-611/16, non publié, EU:T:2017:917, point 109 et jurisprudence citée).
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