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   EuG, 14.12.2018 - T-128/17   

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EuG, 14.12.2018 - T-128/17 (https://dejure.org/2018,41881)
EuG, Entscheidung vom 14.12.2018 - T-128/17 (https://dejure.org/2018,41881)
EuG, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - T-128/17 (https://dejure.org/2018,41881)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Torné / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Reform des Statuts von 2014 - Urlaub aus persönlichen Gründen - Gleichzeitige Beschäftigung als Bedienstete auf Zeit - Übergangsmaßnahmen betreffend bestimmte Modalitäten der Berechnung der Ruhegehaltsansprüche - Antrag auf vorgezogene ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Torné / Kommission

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Torné / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Reform des Statuts von 2014 - Urlaub aus persönlichen Gründen - Gleichzeitige Beschäftigung als Bedienstete auf Zeit - Übergangsmaßnahmen betreffend bestimmte Modalitäten der Berechnung der Ruhegehaltsansprüche - Antrag auf vorgezogene ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 01.02.1979 - 17/78

    Deshormes / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-128/17
    In der mündlichen Verhandlung hat die Kommission ferner darauf hingewiesen, dass das Urteil vom 1. Februar 1979, Deshormes/Kommission (17/78, EU:C:1979:24, Rn. 10), in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass die vorgezogene Festsetzung eines Bestandteils der Berechnung von Ruhegehaltsansprüchen eine beschwerende Maßnahme sei, in einem besonderen Kontext stehe, der im hier vorliegenden Fall nicht gegeben sei.

    Dass eine solche Entscheidung erst in der Zukunft zur Ausführung gelangt und ihre Wirkungen somit zeitversetzt eintreten, ist dabei unerheblich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Februar 1979, Deshormes/Kommission, 17/78, EU:C:1979:24, Rn. 10).

    Demnach sind der Zeitpunkt des Dienstantritts der Klägerin, den das PMO auf der Grundlage seiner eigenen Auslegung der geltenden Übergangsbestimmungen klar festsetzen wollte, und die Folgen, die diese Festsetzung für die dienstrechtlichen Voraussetzungen hat, die für die Klägerin als im Versorgungssystem der Union Versicherte vor diesem Zeitpunkt galten, dazu angetan, die Rechtsstellung der Klägerin sofort und unmittelbar zu berühren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Februar 1979, Deshormes/Kommission, 17/78, EU:C:1979:24, Rn. 10 bis 17).

  • EuG, 13.10.2015 - T-104/14

    Kommission / Verile und Gjergji - Rechtsmittel - Anschlussrechtsmittel -

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-128/17
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung "nur solche Handlungen als beschwerende Maßnahmen angesehen werden [können], die verbindliche rechtliche Wirkungen entfalten, die die Rechtsstellung der Betroffenen dadurch unmittelbar und sofort beeinträchtigen, dass sie [auch] diese Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern" (siehe Urteil vom 13. Oktober 2015, Kommission/Verile und Gjergji, T-104/14 P, EU:T:2015:776, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Etwas anderes gilt für unter der Geltung der früheren Regelung entstandene und abgeschlossene Sachverhalte, die wohlerworbene Rechte begründet haben (Urteil vom 13. Oktober 2015, Kommission/Verile und Gjergji, T-104/14 P, EU:T:2015:776, Rn. 152).

  • EuGöD, 29.04.2015 - F-78/12

    Todorova Androva / Rat

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-128/17
    Darüber hinaus ergebe sich aus dem Urteil vom 29. April 2015, Todorova Androva/Rat (F-78/12, EU:F:2015:37, Rn. 51 und 53), dass es, wenn der Unionsgesetzgeber dies nicht ausdrücklich vorgesehen habe, keine dienstrechtliche Kontinuität für die Laufbahn eines Zeitbediensteten, der Beamter geworden sei, gebe.

    Konkret ist der Begriff des Dienstantritts nach der Rechtsprechung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts, sondern auch der Ziele und des mit dem Statut und den BSB geschaffenen Systems, in das er sich einfügt, auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2015, Todorova Androva/Rat, F-78/12, EU:F:2015:37, Rn. 49).

  • EuG, 12.02.1992 - T-6/91

    Fred Pfloeschner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Zulässigkeit

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-128/17
    Schließlich stehe eine solche Lösung im Einklang mit dem Urteil vom 12. Februar 1992, Pfloeschner/Kommission (T-6/91, EU:T:1992:13, Rn. 26 und 27).

    Darüber hinaus und im Gegensatz zu der im Urteil vom 12. Februar 1992, Pfloeschner/Kommission (T-6/91, EU:T:1992:13, Rn. 27), geprüften Situation war die zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Behörde nach Eingang des Antrags vom 16. Dezember 2015 verpflichtet, nach der Änderung des Beschäftigungsverhältnisses der Klägerin eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die Übergangsbestimmungen der Art. 21 und 22 des Anhangs XIII des Statuts auf die Klägerin anwendbar sind, weil sie über sichere und unveränderliche sachliche Informationen über die dienstrechtliche Stellung der Klägerin verfügte.

  • EuGH, 17.01.2013 - C-360/11

    Indem es ermäßigte Mehrwertsteuersätze über das nach der Mehrwertsteuerrichtlinie

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-128/17
    Daraus folgt, dass eine enge Auslegung der einschlägigen Übergangsbestimmungen, die, wie die Kommission zutreffend geltend macht (siehe oben, Rn. 61), wegen ihres Ausnahmecharakters (Urteil vom 17. Januar 2013, Kommission/Spanien, C-360/11, EU:C:2013:17, Rn. 18) und ihrer Auswirkungen auf den Haushalt (Urteil vom 30. Juni 2005, 01esen/Kommission, T-190/03, EU:T:2005:264, Rn. 48) geboten ist, nicht den vom Unionsgesetzgeber verfolgten Zielen und dem durch das Statut und die BSB eingeführten System zuwiderlaufen darf.
  • EuGöD, 19.07.2016 - F-131/15

    Stips / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-128/17
    Aus den gleichen Gründen beeinträchtige die Anwendung der neuen Bestimmungen über die jährliche Anwachsrate für die Ruhegehaltsansprüche sowie das Ruhestandsalter nicht die von der Klägerin vor ihrer Tätigkeit bei der EMSA erworbenen Rechte und verletze auch nicht den Grundsatz der Rechtssicherheit und das Rückwirkungsverbot (Urteil vom 19. Juli 2016, Stips/Kommission, F-131/15, EU:F:2016:154, Rn. 41).
  • EuG, 30.06.2005 - T-190/03

    Olesen / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-128/17
    Daraus folgt, dass eine enge Auslegung der einschlägigen Übergangsbestimmungen, die, wie die Kommission zutreffend geltend macht (siehe oben, Rn. 61), wegen ihres Ausnahmecharakters (Urteil vom 17. Januar 2013, Kommission/Spanien, C-360/11, EU:C:2013:17, Rn. 18) und ihrer Auswirkungen auf den Haushalt (Urteil vom 30. Juni 2005, 01esen/Kommission, T-190/03, EU:T:2005:264, Rn. 48) geboten ist, nicht den vom Unionsgesetzgeber verfolgten Zielen und dem durch das Statut und die BSB eingeführten System zuwiderlaufen darf.
  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-128/17
    Das Urteil vom 1. April 2008, Maruko (C-267/06, EU:C:2008:179), bestätige nur, dass die im Rahmen eines Vertrags endgültig erworbenen Ansprüche von der neuen Regelung nicht berührt würden und dass der Grundsatz der Verknüpfung von Besoldung und Ruhegehalt somit gewahrt sei.
  • EuG, 16.09.2015 - T-231/14

    EMA / Drakeford

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-128/17
    In Bezug auf Zeitbedienstete habe der Unionsrichter im Urteil vom 16. September 2015, EMA/Drakeford (T-231/14 P, EU:T:2015:639), bei einem Arbeitgeberwechsel keineswegs eine Laufbahnkontinuität anerkannt, sondern lediglich die Kontinuität zwischen mehreren aufeinanderfolgenden identischen Verträgen mit derselben Agentur gemäß Art. 8 der BSB festgestellt, der gerade darauf abziele, den Missbrauch befristeter Verträge zu verhindern.
  • EuGöD, 21.01.2014 - F-102/12

    Van Asbroeck / Parlament

    Auszug aus EuG, 14.12.2018 - T-128/17
    Im konkreten Fall der Klägerin ist die Kommission jedoch erstens der Ansicht, dass die Klägerin gemäß dem in Art. 335 AEUV verankerten Grundsatz der Verwaltungsautonomie der europäischen Organe, insbesondere bei der Verwaltung ihres Personals, nicht als Beschäftigte der Union, sondern erst ab dem Antrag vom 16. Dezember 2015 als Bedienstete der EMSA angesehen werden könne (Urteil vom 21. Januar 2014, Van Asbroeck/Parlament, F-102/12, EU:F:2014:4, Rn. 29).
  • EuGöD, 05.12.2012 - F-76/11

    Grazyte / Kommission

  • EuG, 10.09.2021 - T-691/20

    Kühne/ Parlament - Anfechtungsklage - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    In ihrer Stellungnahme zur Einrede der Unzulässigkeit verweist die Klägerin auf die Rechtssachen, in denen die Urteile vom 1. Februar 1979, Deshormes/Kommission (17/78, EU:C:1979:24), und vom 14. Dezember 2018, Torné/Kommission (T-128/17, EU:T:2018:969), ergangen sind, und macht geltend, dass die angefochtene Maßnahme als beschwerende Maßnahme anzusehen sei.

    Diese Schlussfolgerung kann nicht durch die von der Klägerin vorgenommene Auslegung der Urteile vom 1. Februar 1979, Deshormes/Kommission (17/78, EU:C:1979:24), und vom 14. Dezember 2018, Torné/Kommission (T-128/17, EU:T:2018:969), in Frage gestellt werden.

    Im Urteil vom 14. Dezember 2018, Torné/Kommission (T-128/17, EU:T:2018:969), ist entschieden worden, dass der Inhalt der streitigen Maßnahme, mit der das Datum des Dienstantritts der Klägerin festgesetzt wird, diese beschwert und unmittelbare und endgültige Rechtswirkungen auf ihre dienstrechtliche Stellung entfaltet, da sie zur Folge hat, dass eine jährliche Anwachsrate für die Ruhegehaltsansprüche und das Renteneintrittsalter gelten, wie sie durch die Reform von 2014 geändert wurden.

  • EuG, 24.03.2021 - T-769/16

    Picard / Kommission

    Nach der Verkündung des Urteils vom 14. Dezember 2018 in der Rechtssache T-128/17, Torné/Kommission (EU:T:2018:969), gegen das kein Rechtsmittel eingelegt wurde, haben die Parteien fristgerecht zu den Auswirkungen dieses Urteils auf die vorliegende Rechtssache Stellung genommen.

    Drittens ergibt sich nach Ansicht des Klägers aus den Rn. 90 bis 93 des Urteils vom 14. Dezember 2018, Torné/Kommission (T-128/17, EU:T:2018:969), dass das Erfordernis, die Ziele der Wahrung erworbener Rechte und der Kontrolle der Haushaltskosten miteinander in Einklang zu bringen, es gebiete, bei der Beurteilung des Begriffs "Bedienstete vor Inkrafttreten der Reform" darauf abzustellen, dass der Betroffene vor diesem Zeitpunkt dem Versorgungssystem der Union angehört und dazu Beiträge geleistet habe.

    Als Übergangsbestimmungen sind sie nach ständiger Rechtsprechung wegen ihres Ausnahmecharakters (vgl. Urteile vom 2. September 2010, Kirin Amgen, C-66/09, EU:C:2010:484, Rn. 33, und vom 17. Januar 2013, Kommission/Spanien, C-360/11, EU:C:2013:17, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung) und ihrer Auswirkungen auf den Haushalt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2005, 01esen/Kommission, T-190/03, EU:T:2005:264, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung) eng auszulegen, ohne dass diese Auslegung jedoch den vom Unionsgesetzgeber verfolgten Zielen und dem durch das Statut und die BSB eingeführten System zuwiderlaufen darf (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2018, Torné/Kommission, T-128/17, EU:T:2018:969, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.12.2022 - C-366/21

    Picard / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete -

    Nach Verkündung des Urteils vom 14. Dezember 2018, Torné/Kommission (T-128/17, EU:T:2018:969), gegen das kein Rechtsmittel eingelegt wurde, wurde das Verfahren in der Rechtssache T-769/16, Picard/Kommission, wieder aufgenommen, und die Parteien nahmen zu den Auswirkungen des Urteils auf diese Rechtssache Stellung.

    Im Übrigen sei das Urteil vom 14. Dezember 2018, Torné/Kommission (T-128/17, EU:T:2018:969), für die vorliegende Rechtssache nicht einschlägig, da es in diesem Urteil, das die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Art. 21 und 22 des Anhangs XIII des Statuts auf eine Beamtin betreffe, nicht um Art. 1 Abs. 1 des Anhangs der BSB gegangen sei.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-366/21

    Picard / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete -

    4 Urteil vom 14. Dezember 2018, Torné/Kommission (T-128/17, im Folgenden: Urteil Torné, EU:T:2018:969).
  • EuG, 22.01.2019 - T-128/17

    Torné / Kommission

    Le 14 décembre 2018, 1e Tribunal a rendu l'arrêt dans l'affaire T-128/17, Torné/Commission (EU:T:2018:969).
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