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   EuG, 15.06.2005 - T-17/02   

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https://dejure.org/2005,7422
EuG, 15.06.2005 - T-17/02 (https://dejure.org/2005,7422)
EuG, Entscheidung vom 15.06.2005 - T-17/02 (https://dejure.org/2005,7422)
EuG, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - T-17/02 (https://dejure.org/2005,7422)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Bestehende Beihilfen - Neue Beihilfen - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

  • Europäischer Gerichtshof

    Olsen / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Bestehende Beihilfen - Neue Beihilfen - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

  • EU-Kommission PDF

    Olsen / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Bestehende Beihilfen - Neue Beihilfen - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

  • EU-Kommission

    Olsen / Kommission

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrag zwischen dem spanischen Staat und dem Fährunternehmen Trasmediterránea über den Betrieb und die Erbringung der Seeverkehrsdienste von nationalem Interesse; Zahlungen zum Ausgleich des jährlichen Betriebsdefizits zu Lasten des allgemeinen Staatshaushalts als ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 Art. 2 Abs. 4; ; Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 Art. 4; ; Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 Art. 6; ; Verordnung (EWG) Nr. 659/1999 Art. 26 Abs. 1; ; Verordnu... ng (EWG) Nr. 659/1999 Art. 19 Abs. 1; ; EGV Art. 230 Abs. 5; ; EGV Art. 253; ; EGV Art. 88 Abs. 2; ; EGV Art. 86 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Olsen / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Bestehende Beihilfen - Neue Beihilfen - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Olsen / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 25. Juli 2001, das in Artikel 88 Absatz 2 EG vorgesehene Verfahren aufgrund einer Beschwerde der Klägerin betreffend die Beihilfen, die die spanischen Behörden der Reedereigesellschaft Transmediterránea gewährt haben ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 10.03.1998 - C-122/95

    DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-17/02
    66 Zur Begründung führt sie zunächst an, dass schon nach dem Wortlaut des Artikels 230 EG der Zeitpunkt der Kenntnisnahme von einem Rechtsakt als Beginn der Klagefrist gegenüber dem Zeitpunkt der Bekanntgabe oder der Mitteilung subsidiär sei (Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1998 in der Rechtssache C-122/95, Deutschland/Rat, Slg. 1998, I-973, Randnr. 35).

    73 Bereits aus dem Wortlaut dieser Vorschrift ergibt sich, dass der Zeitpunkt, zu dem der Kläger von der angefochtenen Handlung Kenntnis erlangt hat, als Beginn der Klagefrist nur subsidiär neben dem Zeitpunkt der Bekanntgabe oder der Mitteilung in Betracht kommt (Urteil Deutschland/Rat, zitiert vorstehend in Randnr. 66, Randnr. 35, und Urteil des Gerichts vom 27. November 2003 in der Rechtssache T-190/00, Regione Siciliana/Kommission, Slg. 2003, II-0000, Randnr. 30, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    77 Bei Rechtsakten, die nach ständiger Praxis des betreffenden Organs im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben werden, ohne dass ihre Anwendbarkeit davon abhinge, kommt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts nicht der Zeitpunkt der Kenntnisnahme in Betracht, sondern die Klagefrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe (vgl. bei Rechtsakten des Rates über den Abschluss internationaler Abkommen, die für die Gemeinschaft verbindlich sind, Urteil Deutschland/Rat, zitiert vorstehend in Randnr. 66, Randnr. 39, und zu Entscheidungen der Kommission, ein Verfahren zur Überprüfung von Beihilfen nach Artikel 88 Absatz 2 EG einzustellen, Urteil BAI/Kommission, zitiert vorstehend in Randnr. 67, Randnr. 36).

  • EuGH, 19.02.1998 - C-309/95

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-17/02
    Wie sich aus der Rechtsprechung weiter ergibt, obliegt es zwar in Ermangelung einer Bekanntgabe oder Mitteilung demjenigen, der von dem Vorliegen einer ihn betreffenden Handlung erfährt, binnen angemessener Frist ihren vollständigen Wortlaut anzufordern, doch kann, davon abgesehen, die Klagefrist erst zu dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis vom Inhalt und von der Begründung der fraglichen Handlung erlangt, so dass er sein Klagerecht ausüben kann (Urteile des Gerichtshofes vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86, Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1988, 3761, Randnr. 14, und vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache C-309/95, Kommission/Rat, Slg. 1998, I-655, Randnr. 18).

    76 Da die Klägerin nicht Adressatin der angefochtenen Entscheidung ist, ist das Kriterium der Zustellung des Rechtsakts in ihrem Fall nicht anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Rat, zitiert vorstehend in Randnr. 73, Randnr. 17).

  • EuG, 28.01.1999 - T-14/96

    BAI / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-17/02
    67 Da es außerdem ständige Praxis sei, dass Entscheidungen der Kommission wie die angefochtene bekannt gegeben würden, habe die Klägerin zu Recht eine solche Bekanntgabe erwarten und daher davon ausgehen dürfen, dass die Frist erst vom Zeitpunkt dieser Bekanntgabe an zu laufen beginne (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache T-14/96, BAI/Kommission, Slg. 1999, II-139, Randnrn. 35 ff.).

    77 Bei Rechtsakten, die nach ständiger Praxis des betreffenden Organs im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben werden, ohne dass ihre Anwendbarkeit davon abhinge, kommt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts nicht der Zeitpunkt der Kenntnisnahme in Betracht, sondern die Klagefrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe (vgl. bei Rechtsakten des Rates über den Abschluss internationaler Abkommen, die für die Gemeinschaft verbindlich sind, Urteil Deutschland/Rat, zitiert vorstehend in Randnr. 66, Randnr. 39, und zu Entscheidungen der Kommission, ein Verfahren zur Überprüfung von Beihilfen nach Artikel 88 Absatz 2 EG einzustellen, Urteil BAI/Kommission, zitiert vorstehend in Randnr. 67, Randnr. 36).

  • EuGH, 23.10.1997 - C-159/94

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-17/02
    180 Die Klägerin macht geltend, dass nach der Rechtsprechung ein Unternehmen nur dann mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne von Artikel 86 Absatz 2 EG betraut sein könne, wenn die Betrauung durch hoheitlichen Akt erfolge (Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-159/94, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 65).
  • EuGH, 01.12.1983 - 343/82

    Michael / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-17/02
    Sie stellten aber Verhaltensnormen dar, die einen Hinweis auf die zu verfolgende Verwaltungspraxis enthielten und von denen die Verwaltung nicht ohne Angabe von Gründen abweichen könne, da sie anderenfalls den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen würde (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81, Randnr. 12, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 343/82, Michael/Kommission, Slg. 1983, 4023, Randnr. 14, und vom 9. Oktober 1984 in den Rechtssachen 80/81 bis 83/81 und 182/82 bis 185/82, Adam u. a./Kommission, Slg. 1984, 3411, Randnr. 22).
  • EuGH, 26.09.2002 - C-351/98

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-17/02
    Eine Diskriminierung liegt nach ständiger Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt und dadurch bestimmte Wirtschaftsteilnehmer gegenüber anderen benachteiligt werden, ohne dass diese Ungleichbehandlung durch das Vorliegen objektiver Unterschiede von einigem Gewicht gerechtfertigt wäre (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1962 in den Rechtssachen 17/61 und 20/61, Klöckner-Werke und Hoesch/Hohe Behörde, Slg. 1962, 655, 692, vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 8, und vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/98 Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-8031, Randnr. 57).
  • EuG, 13.06.2000 - T-204/97

    EPAC / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-17/02
    186 Wie die Klägerin zu Recht ausgeführt hat, muss den mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmen diese Aufgabe durch einen hoheitlichen Akt übertragen worden sein (Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2000 in den Rechtssachen T-204/97 und T-270/97, EPAC/Kommission, Slg. 2000, II-2267, Randnr. 126, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.07.1962 - 17/61

    Klöckner-Werke AG und Hoesch AG gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-17/02
    Eine Diskriminierung liegt nach ständiger Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt und dadurch bestimmte Wirtschaftsteilnehmer gegenüber anderen benachteiligt werden, ohne dass diese Ungleichbehandlung durch das Vorliegen objektiver Unterschiede von einigem Gewicht gerechtfertigt wäre (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1962 in den Rechtssachen 17/61 und 20/61, Klöckner-Werke und Hoesch/Hohe Behörde, Slg. 1962, 655, 692, vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 8, und vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/98 Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-8031, Randnr. 57).
  • EuGH, 20.02.2001 - C-205/99

    Analir u.a.

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-17/02
    Der einseitige Verzicht auf die Erbringung einer Dienstleistung ist mit der Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen grundsätzlich vereinbar (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 2001 in der Rechtssache C-205/99, Analir u. a., Slg. 2001, I-1271, Randnr. 64).
  • EuGH, 15.01.1985 - 250/83

    Finsider / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.06.2005 - T-17/02
    Eine Diskriminierung liegt nach ständiger Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt und dadurch bestimmte Wirtschaftsteilnehmer gegenüber anderen benachteiligt werden, ohne dass diese Ungleichbehandlung durch das Vorliegen objektiver Unterschiede von einigem Gewicht gerechtfertigt wäre (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1962 in den Rechtssachen 17/61 und 20/61, Klöckner-Werke und Hoesch/Hohe Behörde, Slg. 1962, 655, 692, vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 8, und vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/98 Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-8031, Randnr. 57).
  • EuGH, 30.01.1974 - 148/73

    Louwage / Kommission

  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

  • EuGH, 09.10.1984 - 80/81

    Adam u.a. / Kommission

  • EuGH, 15.10.1996 - C-311/94

    IJssel-Vliet Combinatie / Minister van Economische Zaken

  • EuGH, 07.07.1982 - 119/81

    Klöckner-Werke / Kommission

  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuG, 13.01.2004 - T-158/99

    Thermenhotel Stoiser Franz u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

  • EuGH, 06.07.1988 - 236/86

    Dillinger Hüttenwerke / Kommission

  • EuG, 27.11.2003 - T-190/00

    Regione Siciliana / Kommission

  • EuGH, 05.03.1980 - 76/79

    Könecke / Kommission

  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

  • BGH, 06.10.2015 - KZR 17/14

    Zentralverhandlungsmandat für Presse-Grosso bestätigt - zentrales

    Die entsprechenden Entscheidungen der Mitgliedstaaten werden von der Kommission lediglich auf "offenkundige Fehler" überprüft (EuG, Urteil vom 12. Februar 2008 - T-289/03, Slg. 2008, II-81 Rn. 165 f. - BUPA; Urteil vom 15. Juni 2005 - T-17/02, Slg. 2005, II-2031 Rn. 216 - Olsen; Mitteilung der Kommission zu den Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa, ABl. 2001 C 17/4 Rn. 22; Mestmäcker/Schweitzer in Immenga/Mestmäcker, EU-Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Art. 106 Abs. 2 AEUV Rn. 84).

    Nur wenn er sie erbringt, muss er die dabei auferlegten Verpflichtungen beachten (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Februar 2001 - C-205/99, Slg. 2001, I-1271 Rn. 64 - Analir; EuG, Slg. 2005, II-2031 Rn. 189 - Olsen).

    Weiter hat das Gericht der Union entschieden, dass einem Wirtschaftsteilnehmer die Wahrnehmung einer gemeinwirtschaftlichen Aufgabe durch Konzession übertragen werden kann, dafür aber die Zustimmung des Konzessionsempfängers erforderlich ist (vgl. EuG, Slg. 2005, II-2031 Rn. 188 - Olsen).

  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15

    Abfall; Alttextilien; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    Auch die Gerichte der Union und der Mitgliedstaaten können insoweit keine weitergehende Kontrolle ausüben (EuGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - T-17/02 [ECLI:EU:T:2005:218], Olsen - Slg. 2005, II-2031 Rn. 216, vom 12. Februar 2008 - T-289/03 [ECLI:EU:T:2008:29], BUPA - Slg. 2008, II-81 Rn. 165 f. und vom 16. Juli 2014 - T-295/12 [ECLI:EU:T:2014:675], Deutschland/Kommission - DVBl 2014, 1526 Rn. 44 ff.; Mitteilung der Kommission zu den Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa, ABl.
  • EuG, 16.07.2014 - T-309/12

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Nach ständiger Rechtsprechung verfügen die Mitgliedstaaten bei der Definition dessen, was sie als DAWI ansehen, über ein weites Ermessen, so dass die Definition dieser Dienstleistungen durch einen Mitgliedstaat von der Kommission lediglich im Fall eines offenkundigen Fehlers in Frage gestellt werden kann (vgl. Urteile des Gerichts vom 15. Juni 2005, 01sen/Kommission, T-17/02, Slg. 2005, II-2031, Rn. 216, und vom 22. Oktober 2008, TV 2/Danmark u. a./Kommission, T-309/04, T-317/04, T-329/04 und T-336/04, Slg. 2008, II-2935, Rn. 101 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS

    Was die Befugnis zur Bestimmung der Art und des Umfangs einer gemeinwirtschaftlichen Aufgabe im Sinne des Vertrags und den Grad der Kontrolle betrifft, die die Gemeinschaftsorgane in diesem Zusammenhang ausüben müssen, so geht aus Randnr. 22 der Mitteilung zu den Leistungen der Daseinsvorsorge (vgl. oben, Randnr. 12) und aus der Rechtsprechung des Gerichts hervor, dass die Mitgliedstaaten über ein weites Ermessen bei der Definition dessen verfügen, was sie als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erachten, und dass die Definition dieser Dienstleistungen durch einen Mitgliedstaat von der Kommission lediglich im Fall eines offenkundigen Fehlers in Frage gestellt werden kann (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, 01sen/Kommission, T-17/02, Slg. 2005, II-2031, Randnr. 216 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.11.2012 - T-137/10

    CBI / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentliche Krankenhäuser -

    Nach ständiger Rechtsprechung verfügen die Mitgliedstaaten über ein weites Ermessen bei der Definition dessen, was sie als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erachten, und diese Definition kann von der Kommission nur im Fall eines offenkundigen Fehlers in Frage gestellt werden (Urteile des Gerichts vom 15. Juni 2005, 01sen/Kommission, T-17/02, Slg. 2005, II-2031, Randnr. 216, und BUPA u. a./Kommission, Randnrn.
  • EuG, 22.10.2008 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen

    Deshalb kann die Definition dieser Dienstleistungen durch einen Mitgliedstaat von der Kommission lediglich im Fall eines offenkundigen Fehlers in Frage gestellt werden (Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Wouters u. a., C-309/99, Urteil des Gerichtshofs vom 19. Februar 2002, Slg. 2002, I-1577, I-1583, Nr. 162; Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, 01sen/Kommission, T-17/02, Slg. 2005, II-2031, Randnr. 216).
  • EuG, 26.06.2008 - T-442/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER BESTIMMTE MASSNAHMEN

    Das Gericht hat außerdem im Urteil vom 15. Juni 2005, 01sen/Kommission (T-17/02, Slg. 2005, II-2031, Randnr. 239), ausdrücklich hervorgehoben, dass sich weder aus dem Wortlaut von Art. 86 Abs. 2 EG noch aus der Rechtsprechung zu dieser Vorschrift ergibt, dass eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einem Wirtschaftsteilnehmer nur nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens übertragen werden kann.
  • EuG, 16.07.2014 - T-295/12

    Deutschland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Dienstleistungen der

    Nach ständiger Rechtsprechung verfügen die Mitgliedstaaten bei der Definition dessen, was sie als DAWI ansehen, über ein weites Ermessen, so dass die Definition dieser Dienstleistungen durch einen Mitgliedstaat von der Kommission lediglich im Fall eines offenkundigen Fehlers in Frage gestellt werden kann (vgl. Urteile des Gerichts vom 15. Juni 2005, 01sen/Kommission, T-17/02, Slg. 2005, II-2031, Rn. 216, und vom 22. Oktober 2008, TV 2/Danmark u. a./Kommission, T-309/04, T-317/04, T-329/04 und T-336/04, Slg. 2008, II-2935, Rn. 101 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

    51 - Urteil vom 15. Juni 2005, 01sen/Kommission (T-17/02, Slg. 2005, II-2031, Randnr. 80, bestätigt durch Beschluss vom 4. Oktober 2007, 01sen/Kommission, C-320/05 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und Beschluss vom 19. September 2005, Air Bourbon/Kommission (T-321/04, Slg. 2005, II-3469, Randnrn. 34 und 37).
  • EuG, 16.12.2010 - T-231/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, wonach das System der

    Daher kann die Bestimmung dieser Dienstleistungen durch einen Mitgliedstaat von der Kommission nur bei offenkundigen Fehlern in Frage gestellt werden (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, 01sen/Kommission, T-17/02, Slg. 2005, II-2031, Randnr. 216 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.12.2014 - T-57/11

    Die Beihilfe für heimische Kohle einsetzende Kraftwerke, die die Stromversorgung

  • EuG, 13.05.2020 - T-607/17

    Das Gericht weist die Klagen gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die

  • EuG, 11.09.2012 - T-565/08

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der diese

  • EuG, 11.03.2009 - T-354/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DER ZUFOLGE DAS FRANZÖSISCHE

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2017 - C-413/15

    Generalanwältin Sharpston präzisiert die Kriterien zur Bestimmung einer "dem

  • EuG, 01.07.2009 - T-273/06

    ISD Polska und Industrial Union of Donbass / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 19.06.2009 - T-48/04

    Qualcomm / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für

  • EuG, 20.11.2008 - T-185/05

    Italien / Kommission - Sprachenregelung - Anwendungsmodalitäten bei der

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-66/16

    Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

  • EuG, 15.12.2016 - T-808/14

    Spanien / Kommission

  • EuG, 09.07.2008 - T-301/01

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE

  • EuG, 01.03.2017 - T-454/13

    SNCM / Kommission

  • EuG, 20.09.2007 - T-375/03

    Fachvereinigung Mineralfaserindustrie / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-81/16

    Spanien / Kommission

  • EuG, 15.12.2016 - T-37/15

    Abertis Telecom Terrestre / Kommission

  • EuG, 26.11.2015 - T-463/13

    Comunidad Autónoma de Galicia / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-70/16

    Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

  • EuG, 09.10.2018 - T-884/16

    Multiconnect / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

  • EuG, 15.12.2021 - T-565/19

    Oltchim/ Kommission

  • EuG, 26.11.2015 - T-541/13

    Abertis Telecom und Retevisión I / Kommission

  • EuG, 26.11.2015 - T-487/13

    Navarra de Servicios y Tecnologias / Kommission

  • EuG, 26.11.2015 - T-465/13

    Comunidad Autónoma de Cataluña und CTTI / Kommission

  • EuG, 06.10.2009 - T-8/06

    FAB / Kommission - Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen -

  • EuG, 21.11.2005 - T-426/04

    Tramarin / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 04.10.2007 - C-320/05

    Olsen / Kommission

  • EuG, 09.10.2018 - T-885/16

    Mass Response Service / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb -

  • EuG, 15.05.2019 - T-262/17

    Metrans/ Kommission und INEA

  • EuG, 19.04.2016 - T-556/15

    Portugal / Kommission

  • EuG, 19.04.2016 - T-551/15

    Portugal / Kommission

  • EuG, 19.04.2016 - T-550/15

    Portugal / Kommission

  • EuG, 23.11.2015 - T-118/15

    Slowenien / Kommission

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