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   EuG, 15.07.1998 - T-115/94   

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https://dejure.org/1998,8224
EuG, 15.07.1998 - T-115/94 (https://dejure.org/1998,8224)
EuG, Entscheidung vom 15.07.1998 - T-115/94 (https://dejure.org/1998,8224)
EuG, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - T-115/94 (https://dejure.org/1998,8224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Kostenfestsetzung

  • Europäischer Gerichtshof

    Opel Austria / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Opel Austria GmbH gegen Rat der Europäischen Union.

    Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 91
    1 Verfahren - Kosten - Festsetzung - Zu berücksichtigende Faktoren

  • EU-Kommission

    Opel Austria GmbH gegen Rat der Europäischen Union.

    Kostenfestsetzung.

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Kosten im Anschluss an das Urteil des Gerichts vom 22. Januar 1997 in der Rechtssache T-115/94; Rechtfertigung hoher Honorare als auch der Vertretung durch mehrere Anwälte hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades der Sache und der Bedeutung der Rechtssache aus ...

  • Judicialis

    Verfahrensordnung Art. 91 b

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 22.01.1997 - T-115/94

    Opel Austria GmbH gegen Rat der Europäischen Union. - Rücknahme von

    Auszug aus EuG, 15.07.1998 - T-115/94
    wegen Festsetzung der Kosten im Anschluß an das Urteil des Gerichts vom 22. Januar 1997 in der Rechtssache T-115/94 (Opel Austria/Rat, Slg. 1997, II-39) erläßt DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Vierte Kammer).

    Mit Urteil des Gerichts vom 22. Januar 1997 in der Rechtssache T-115/94 (Opel Austria/Rat, Slg. 1997, II-39) hat das Gericht der Klage stattgegeben und den Rat verurteilt, seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Antragstellerin zu tragen.

  • EuG, 08.11.1996 - T-120/89

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG (devenue Preussag Stahl AG) gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 15.07.1998 - T-115/94
    Er braucht bei der Entscheidung über einen Antrag auf Kostenfestsetzung weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine eventuell zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen getroffene Gebührenvereinbarung zu berücksichtigen (vgl. Beschluß des Gerichts vom 8. November 1996 in der Rechtssache T-120/89 [92], Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1996, II-1547, Randnr. 27).

    Die Art des Rechtsstreits rechtfertigt daher sowohl hohe Honorare als auch die Vertretung der Antragstellerin durch mehrere Anwälte (vgl. Beschluß Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, T-120/89 [92], Randnr. 30).

  • EuG, 24.03.1998 - T-175/94

    Kommission / International Procurement Services

    Auszug aus EuG, 15.07.1998 - T-115/94
    Da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, muß das Gericht die Umstände des Einzelfalls frei würdigen und dabei dem Gegenstand und der Art des Rechtsstreits, seiner Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinem Schwierigkeitsgrad, dem Arbeitsaufwand der im Zusammenhang mit dem Verfahren befaßten Bevollmächtigten und Beistände und dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits Rechnung tragen (vgl. Beschluß des Gerichts vom 24. März 1998, 1nternational Procurement Services/Kommission, T-175/94 [92], Slg. 1998, II-601, Randnr. 10).
  • EuG, 13.01.2006 - T-331/94

    IPK-München / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Die Antragstellerin beruft sich insoweit auf die ständige Rechtsprechung, wonach unabhängig von der Anzahl der Rechtsanwälte, auf die die erbrachten Dienstleistungen aufgeteilt worden seien, wesentlich auf die Gesamtzahl der Arbeitsstunden abzustellen sei, die für das Verfahren vor dem Gemeinschaftsrichter objektiv erforderlich gewesen seien (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-115/94 DEP, Opel Austria/Rat, Slg. 1998, II-2739, Randnr. 29, und vom 10. Januar 2002 in der Rechtssache T-80/97 DEP, Starway/Rat, Slg. 2002, II-1, Randnr. 31).
  • EuG, 15.03.2000 - T-337/94

    Enso-Gutzeit / Kommission

    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und die dafür notwendig waren (Beschluß des Gerichtshofes vom 9. November 1995 in der Rechtssache 89/85 DEP, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, nicht in der amtlichenSammlung veröffentlicht, Randnr. 14, und Beschluß des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-115/94 [92], Opel Austria/Rat, Slg. 1998, II-2739, Randnr. 26).
  • EuG, 06.03.2003 - T-226/00

    Nan Ya Plastics / Rat

    Im Ergebnis hält der Rat einen Betrag von 30 000 EUR einschließlich der durch das vorliegende Verfahren verursachten Kosten für angemessen und beantragt damit eine Herabsetzung des geforderten Kostenbetrags um 60 %, wie sie auch im Beschluss des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-115/94 DEP (Opel Austria/Rat, Slg. 1998, II-2739) vorgenommen worden sei.
  • EuG, 24.01.2002 - T-38/95

    Groupe Origny / Kommission

    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und die dafür notwendig waren (vgl. analog dazu Beschluss des Gerichtshofes vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-89/85 DEP, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 14; Beschlüsse des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-115/94 DEP, Opel Austria/Rat, Slg. 1998, II-2739, Randnr. 26, und vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-64/99 DEP, UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2547, Randnr. 25).
  • EuG, 10.01.2002 - T-80/97

    Starway / Rat

    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und die für dieses Verfahren notwendig waren (vgl. analogBeschlüsse des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-115/94 [92], Opel Austria/Rat, Slg. 1998, II-2739, Randnr. 26, und vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-64/99 DEP, UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2547, Randnr. 25).
  • EuG, 14.11.2008 - T-285/03

    Agraz u.a. / Kommission

    Il découle de cette disposition que les dépens récupérables sont limités, d'une part, à ceux exposés aux fins de la procédure devant le juge communautaire et, d'autre part, à ceux qui ont été indispensables à ces fins (ordonnances du Tribunal du 15 juillet 1998, 0pel Austria/Conseil, T-115/94 DEP, Rec.
  • EuG, 08.07.2004 - T-7/98

    De Nicola / BEI - Kostenfestsetzung“

    Gerichtshof, 21. Oktober 1970, Hake/Kommission, 75/69, Slg. 1970, 901 und 902; Gericht, 15. Juli 1998, 0pel Austria/Rat, T-115/94 DEP, Slg. 1998, II-2739, Randnr. 26; Gericht, 19. September 2001, UK Coal/Kommission, T-64/99 DEP, Slg. ÖD 2001, II-2547, Randnr. 25.
  • EuG, 15.10.2003 - T-372/02

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission

    Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass erstattungsfähig nur diejenigen Kosten sind, die zum einen für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und zum anderen hierfür notwendig waren (Beschluss des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-115/94 DEP, Opel Austria/Rat, Slg. 1998, II-2739, Randnr. 26).
  • EuG, 24.01.2002 - 3 T 38/95

    Festsetzung der Kosten für Anwaltshonorare im Urteil "Zement" (Cimenteries CBR u.

    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für das Verfahren võideni Gericht aufgewendet wurden und die dafür notwendig waren (vgl. analog dazu Beschluss des Gerichtshofes vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-89/85 DEP, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 14; Beschlüsse des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-115/94 DĽP, Opel Austria/Rat, Sig.
  • EuG, 19.09.2001 - T-64/99

    UK Coal / Kommission

    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und die für das Verfahren notwendig waren (Beschluss des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-115/94 DEP, Opel Austria/Rat, Slg. 1998, II-2739, Randnr. 26).
  • EuG, 19.09.2001 - 2 T 64/99

    Festsetzung der in der Rechtssache T-64/99 zu erstattenden Kosten; Vorbereitung

  • EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97

    Festsetzung der in der Rechtssache T-80/97 entstandenen Kosten; Kriterien zur

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