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   EuG, 15.07.2015 - T-422/10   

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https://dejure.org/2015,17585
EuG, 15.07.2015 - T-422/10 (https://dejure.org/2015,17585)
EuG, Entscheidung vom 15.07.2015 - T-422/10 (https://dejure.org/2015,17585)
EuG, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - T-422/10 (https://dejure.org/2015,17585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Trafilerie Meridionali / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Spannstahl - Preisfestsetzung, Marktaufteilung und Austausch sensibler Geschäftsinformationen - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird - Einheitliche, komplexe und fortgesetzte ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Trafilerie Meridionali / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Spannstahl - Preisfestsetzung, Marktaufteilung und Austausch sensibler Geschäftsinformationen - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird - Einheitliche, komplexe und fortgesetzte ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung oder Ermäßigung der gegen die Klägerin mit dem Beschluss K(2010) 4387 endg. der Kommission vom 30. Juni 2010 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 EWR Abkommen (Sache COMP/38.344 - Spannstahl) wegen einer Absprache auf dem europäischen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 14.09.2022 - T-604/18

    Das Gericht bestätigt weitgehend den Beschluss der Kommission, wonach Google den

    Insbesondere hat die Kommission die von ihr festgestellte Zuwiderhandlung zu beweisen und Beweise beizubringen, die geeignet sind, das Vorliegen der die Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend zu belegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2011, Romana Tabacchi/Kommission, T-11/06, EU:T:2011:560, Rn. 129 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 15. Juli 2015, Trafilerie Meridionali/Kommission, T-422/10, EU:T:2015:512, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Gericht kann daher nicht davon ausgehen, dass die Kommission das Vorliegen der betreffenden Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn bei ihm daran noch Zweifel bestehen; dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine Klage auf Nichtigerklärung oder Abänderung einer Entscheidung handelt, mit der eine Geldbuße verhängt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2011, Romana Tabacchi/Kommission, T-11/06, EU:T:2011:560, Rn. 129 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 15. Juli 2015, Trafilerie Meridionali/Kommission, T-422/10, EU:T:2015:512, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit ist es erforderlich, dass die Kommission aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringt, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die behauptete Zuwiderhandlung begangen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2011, Romana Tabacchi/Kommission, T-11/06, EU:T:2011:560, Rn. 129 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 15. Juli 2015, Trafilerie Meridionali/Kommission, T-422/10, EU:T:2015:512, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.09.2016 - C-519/15

    Trafilerie Meridionali / Kommission

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Trafilerie Meridionali SpA (im Folgenden: Trame) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Juli 2015, Trafilerie Meridionali/Kommission (T-422/10, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2015:512), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung und Abänderung des Beschlusses K(2010) 4387 endg.
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