Rechtsprechung
EuG, 15.07.2015 - T-462/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Pilkington Group / Kommission
Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Europäischer Markt für Automobilglas - Veröffentlichung einer Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Ablehnung eines Antrags auf vertrauliche Behandlung von Informationen, die unter das Geschäftsgeheimnis ...
- Europäischer Gerichtshof
Pilkington Group / Kommission
Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Europäischer Markt für Automobilglas - Veröffentlichung einer Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Ablehnung eines Antrags auf vertrauliche Behandlung von Informationen, die unter das Geschäftsgeheimnis ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission C(2012) 5718 final vom 6. August 2012, mit der der Antrag der Klägerin nach Art. 8 des Beschlusses 2011/695/EU des Präsidenten der Europäischen Kommission vom 13. Oktober 2011 (ABl. L 275, S. 29) auf vertrauliche ...
Verfahrensgang
- EuG, 11.03.2013 - T-462/12
- EuGH, 10.09.2013 - C-278/13
- EuG, 27.11.2013 - T-462/12
- EuG, 15.07.2015 - T-462/12
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Frankfurt, 17.11.2015 - 11 U 73/11
Zur Berechnung eines Kartell-Schadensersatzanspruchs (Ermittlung des …
Der EuG hat ebenfalls jüngst eine Veröffentlichung von Daten, die Unternehmen im Rahmen der Kronzeugen-Kooperation genannt hatten, für zulässig erklärt (Urteil vom 15.7.2015 -T-465/12 - Asahi; EuG, Urteil vom 15.7.2015 -T-462/12 - Pilkington). - EuG, 23.09.2020 - T-411/17
Das Gericht erklärt den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über …
Die Begründung eines Rechtsakts muss darüber hinaus auch folgerichtig sein und darf insbesondere keine inneren Widersprüche aufweisen, die das Verständnis der Gründe, die diesem Rechtsakt zugrunde liegen, erschweren (vgl. Urteil vom 15. Juli 2015, Pilkington Group/Kommission, T-462/12, EU:T:2015:508, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 28.11.2019 - T-365/16
Portigon / CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
Die Begründung eines Rechtsakts muss darüber hinaus auch folgerichtig sein und darf insbesondere keine inneren Widersprüche aufweisen, die das Verständnis der Gründe, die diesem Rechtsakt zugrunde liegen, erschweren (vgl. Urteil vom 15. Juli 2015, Pilkington Group/Kommission, T-462/12, EU:T:2015:508, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-162/15
Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Durchführung der Art. 101 und 102 …
5 Von der vorliegenden Rechtssache abgesehen, ging es in drei Urteilen des Gerichts, von denen gegen eines Rechtsmittel eingelegt wurde, um die gleiche Problematik: Urteile vom 28. Januar 2015, Akzo Nobel u. a./Kommission (T-345/12, EU:T:2015:50), vom 15. Juli 2015, AGC Glass Europe u. a./Kommission (T-465/12, EU:T:2015:505, Rechtsmittel anhängig in der Rechtssache C-517/15 P), und vom 15. Juli 2015, Pilkington Group/Kommission (T-462/12, EU:T:2015:508). - EuG, 28.11.2019 - T-377/16
Hypo Vorarlberg Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
Die Begründung eines Rechtsakts muss darüber hinaus auch folgerichtig sein und darf insbesondere keine inneren Widersprüche aufweisen, die das Verständnis der Gründe, die diesem Rechtsakt zugrunde liegen, erschweren (Urteil vom 15. Juli 2015, Pilkington Group/Kommission, T-462/12, EU:T:2015:508, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 23.09.2020 - T-414/17
Hypo Vorarlberg Bank/ CRU
Die Begründung eines Rechtsakts muss darüber hinaus auch folgerichtig sein und darf insbesondere keine inneren Widersprüche aufweisen, die das Verständnis der Gründe, die diesem Rechtsakt zugrunde liegen, erschweren (vgl. Urteil vom 15. Juli 2015, Pilkington Group/Kommission, T-462/12, EU:T:2015:508, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 24.05.2023 - T-451/20
Wettbewerb: Die Klage von Meta Platforms Ireland (Facebook-Konzern) gegen eine …
Im Übrigen ist erforderlich, dass die Interessen, die durch die Offenlegung der Information verletzt werden können, objektiv schützenswert sind (vgl. Urteil vom 15. Juli 2015, Pilkington Group/Kommission, T-462/12, EU:T:2015:508, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 23.09.2020 - T-420/17
Portigon / CRU
Die Begründung eines Rechtsakts muss darüber hinaus auch folgerichtig sein und darf insbesondere keine inneren Widersprüche aufweisen, die das Verständnis der Gründe, die diesem Rechtsakt zugrunde liegen, erschweren (vgl. Urteil vom 15. Juli 2015, Pilkington Group/Kommission, T-462/12, EU:T:2015:508, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 24.05.2023 - T-452/20
Meta Platforms Ireland/ Kommission
Enfin, il est nécessaire que les intérêts susceptibles d'être lésés par la divulgation des informations en question soient objectivement dignes de protection (voir arrêt du 15 juillet 2015, Pilkington Group/Commission, T-462/12, EU:T:2015:508, point 45 et jurisprudence citée).