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   EuG, 15.07.2015 - T-47/10   

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https://dejure.org/2015,17592
EuG, 15.07.2015 - T-47/10 (https://dejure.org/2015,17592)
EuG, Entscheidung vom 15.07.2015 - T-47/10 (https://dejure.org/2015,17592)
EuG, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - T-47/10 (https://dejure.org/2015,17592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Akzo Nobel u.a. / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Wärmestabilisatoren - Entscheidung, mit der zwei Verstöße gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt werden - Festsetzung von Preisen, Aufteilung der Märkte und Austausch wirtschaftlich sensibler Informationen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Akzo Nobel u.a. / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Wärmestabilisatoren - Entscheidung, mit der zwei Verstöße gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt werden - Festsetzung von Preisen, Aufteilung der Märkte und Austausch wirtschaftlich sensibler Informationen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 27. Januar 2010 - Akzo Nobel u. a./Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C (2009) 8682 endg. der Kommission vom 11. November 2009 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG"Vertrag und Artikel 53 EWR"Abkommen (Sache COMP/C 38589 - Wärmestabilisatoren) über Kartelle auf den Märkten für Zinnstabilisatoren und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 27.04.2017 - C-516/15

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäische Märkte für

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Akzo Nobel NV, die Akzo Nobel Chemicals GmbH und die Akzo Nobel Chemicals BV die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Juli 2015, Akzo Nobel u. a./Kommission (T-47/10, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2015:506), mit dem das Gericht ihrer auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2009) 8682 endg.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-516/15

    Akzo Nobel u.a. / Kommission

    Mit dem vorliegenden Rechtsmittel, das gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Juli 2015, Akzo Nobel u. a./Kommission (T-47/10, EU:T:2015:506) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), eingelegt worden ist, ist der Gerichtshof aufgefordert, sich näher zu den Konsequenzen zu äußern, die im Einzelnen aus den Grundsätzen zu ziehen sind, die er im Bereich der Zurechnung der Verantwortlichkeit für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen aufgestellt hat.

    Der Gerichtshof hat jedoch bereits mit seinem Urteil AEG-Telefunken/Kommission(10) und unmissverständlich seit dem Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission(11) festgestellt, dass bei einer 100%igen Beteiligung einer Muttergesellschaft am Kapital ihrer Tochtergesellschaft vermutet werden kann, dass sie tatsächlich einen solchen Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübt.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Juli 2015, Akzo Nobel u. a./Kommission (T-47/10, EU:T:2015:506) wird aufgehoben, soweit entschieden wurde, dass die ursprünglich gegen die Akzo Nobel Chemicals GmbH und die Akzo Nobel Chemicals BV wegen ihrer Beteiligung an der Zuwiderhandlung verhängten Geldbußen gleichwohl gegen die Akzo Nobel NV für den Zeitraum vor dem 28. Juni 1993 festgesetzt werden konnten.

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-70/23

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

    47 Vgl. z. B. Urteile vom 10. März 1992, 1CI/Kommission (T-13/89, EU:T:1992:35), vom 15. Juli 2015, Akzo Nobel u. a./Kommission (T-47/10, EU:T:2015:506), vom 9. September 2015, Panasonic und MT Picture Display/Kommission (T-82/13, EU:T:2015:612), und vom 18. November 2020, Lietuvos gelezinkeliai/Kommission (T-814/17, EU:T:2020:545).
  • EuG, 01.06.2022 - T-523/17

    Eleveté Invest Group u.a./ Kommission und CRU

    Viertens kann die Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht im Verfahren vor dem Erlass einer Entscheidung grundsätzlich deren Nichtigerklärung nach sich ziehen, wenn die Verteidigungsrechte beeinträchtigt worden sind (vgl. Urteile vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 15. Juli 2015, Akzo Nobel u. a./Kommission, T-47/10, EU:T:2015:506, Rn. 349 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.06.2022 - T-481/17

    Wirtschaftspolitik

    Als Viertes kann die Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht im Verfahren vor dem Erlass einer Entscheidung grundsätzlich deren Nichtigerklärung nach sich ziehen, wenn die Verteidigungsrechte beeinträchtigt worden sind (vgl. Urteile vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 15. Juli 2015, Akzo Nobel u. a./Kommission, T-47/10, EU:T:2015:506, Rn. 349 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.06.2022 - T-510/17

    Del Valle Ruiz u.a./ Kommission und CRU

    Viertens kann die Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht im Verfahren vor dem Erlass einer Entscheidung grundsätzlich deren Nichtigerklärung nach sich ziehen, wenn die Verteidigungsrechte beeinträchtigt worden sind (vgl. Urteile vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 15. Juli 2015, Akzo Nobel u. a./Kommission, T-47/10, EU:T:2015:506, Rn. 349 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung).
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