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   EuG, 15.07.2020 - T-390/18 DEP   

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EuG, 15.07.2020 - T-390/18 DEP (https://dejure.org/2020,20257)
EuG, Entscheidung vom 15.07.2020 - T-390/18 DEP (https://dejure.org/2020,20257)
EuG, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - T-390/18 DEP (https://dejure.org/2020,20257)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Nonnemacher/ EUIPO - Ingram (WKU WORLD KICKBOXING AND KARATE UNION)

    Unionsmarke - Verfahren - Kostenfestsetzung

Verfahrensgang

 
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  • EuG, 20.06.2019 - T-390/18

    Nonnemacher/ EUIPO - Ingram (WKU WORLD KICKBOXING AND KARATE UNION) - Unionsmarke

    Auszug aus EuG, 15.07.2020 - T-390/18
    wegen Festsetzung der Kosten im Anschluss an das Urteil vom 20. Juni 2019, Nonnemacher/EUIPO - Ingram (WKU WORLD KICKBOXING AND KARATE UNION) (T-390/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:439).

    Mit Urteil vom 20. Juni 2019, Nonnemacher/EUIPO - Ingram (WKU WORLD KICKBOXING AND KARATE UNION) (T-390/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:439), hat das Gericht die Klage abgewiesen und den Kläger zur Tragung der Kosten des EUIPO und des Streithelfers verurteilt.

  • EuG, 06.06.2019 - T-859/16

    Damm/ EUIPO - Schlossbrauerei Au, Willibald Beck Freiherr von Peccoz (EISKELLER)

    Auszug aus EuG, 15.07.2020 - T-390/18
    Bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten berücksichtigt das Gericht zudem alle Umstände der Rechtssache bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kostenfestsetzungsbeschlusses einschließlich der für das Kostenfestsetzungsverfahren notwendigen Aufwendungen (Beschluss vom 6. Juni 2019, Damm/EUIPO - Schlossbrauerei Au, Willibald Beck Freiherr von Peccoz [EISKELLER], T-859/16 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:402, Rn. 14).
  • EuGH, 19.11.2019 - C-660/19

    Nonnemacher/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von Rechtsmitteln -

    Auszug aus EuG, 15.07.2020 - T-390/18
    Mit Beschluss vom 19. November 2019, Nonnemacher/EUIPO (C-660/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:996), hat der Gerichtshof das vom Kläger gegen das Urteil des Gerichts vom 20. Juni 2019 eingelegte Rechtsmittel nicht zugelassen.
  • EuGH, 04.07.2013 - C-75/05

    Kronofrance / Deutschland u.a. - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 15.07.2020 - T-390/18
    Da der Unionsrichter, wie oben in Rn. 13 dargelegt wurde, nicht zur Festsetzung der Vergütungen befugt ist, die die Parteien ihren eigenen Anwälten schulden, sondern den Betrag zu bestimmen hat, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der kostenpflichtigen Partei verlangt werden kann, ist nämlich für die Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten durch das Gericht kein Nachweis über die Zahlung der Kosten, deren Erstattung beantragt wird, erforderlich (Beschluss vom 4. Juli 2013, Kronofrance/Deutschland u. a., C-75/05 P-DEP und C-80/05 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:458, Rn. 29 und 30).
  • EuG, 17.09.2019 - T-96/15

    Mozzetti / EUIPO - di Lelio (Alfredo alla Scrofa)

    Auszug aus EuG, 15.07.2020 - T-390/18
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter den Wert der geleisteten Arbeit nur nach Maßgabe der Genauigkeit der mitgeteilten Angaben beurteilen kann (vgl. Beschluss vom 17. September 2019, Mozzetti/EUIPO - di Lelio [Alfredo alla Scrofa und ALFREDO'S GALLERY alla Scrofa Roma], T-96/15 DEP und T-97/15 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:658, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.10.2017 - T-160/15

    LG Developpement/ EUIPO - Bayerische Motoren Werke (MINICARGO)

    Auszug aus EuG, 15.07.2020 - T-390/18
    Das Gericht hat ferner in Ermangelung einer unionsrechtlichen Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand, der den tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beiständen im Zusammenhang mit dem streitigen Verfahren entstanden ist, und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 2017, LG Developpement/EUIPO - Bayerische Motoren Werke [MINICARGO], T-160/15 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:772, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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