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   EuG, 15.09.1998 - T-136/95   

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https://dejure.org/1998,3754
EuG, 15.09.1998 - T-136/95 (https://dejure.org/1998,3754)
EuG, Entscheidung vom 15.09.1998 - T-136/95 (https://dejure.org/1998,3754)
EuG, Entscheidung vom 15. September 1998 - T-136/95 (https://dejure.org/1998,3754)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gesundheitspolizei - Schutzmaßnahmen - Entscheidung 95/119/EG - Grundsatz der Rechtssicherheit - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Begründung - Befugnismißbrauch

  • Europäischer Gerichtshof

    Infrisa / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Industria del Frio Auxiliar Conservera SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Entscheidung 95/119 der Kommission
    Landwirtschaft - Angleichung der gesundheitsrechtlichen Vorschriften - Veterinärkontrollen bei Erzeugnissen aus Drittländern - Vollständiges Verbot der Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus ganz Japan - Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit, des ...

  • EU-Kommission

    Industria del Frio Auxiliar Conservera SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Gesundheitspolizei - Schutzmaßnahmen - Entscheidung 95/119/EG - Grundsatz der Rechtssicherheit - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Begründung - Befugnismißbrauch.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offensichtliche Unbegründetheit der Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 95/119/EG der Kommission vom 7. April 1995 über bestimmte Schutzmaßnahmen bezüglich aus Japan stammender Fischereierzeugnisse, soweit diese Maßnahmen Fischereierzeugnisse betreffen, die sich ...

  • Judicialis

    Entscheidung 95/119/EG; ; Richtlinie 91/493/EWG; ; Richtlinie 90/675/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeits- und Schadensersatzklage in bezug auf die Entscheidung 95/119/EG der Kommission über bestimmte Schutzmaßnahmen bezüglich aus Japan stammender Fischereierzeugnisse - Einfuhrverbot, das rückwirkend für Erzeugnisse gilt, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.07.1997 - C-183/95

    Affish

    Auszug aus EuG, 15.09.1998 - T-136/95
    Die Parteien haben am 6. und am 27. Oktober 1997 in Beantwortung einer Frage des Gerichts zu den möglichen Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-183/95 (Affish, Slg. 1997, I-4315) auf den vorliegenden Rechtsstreit Stellung genommen.

    Denn das Urteil Affish, das die Gültigkeit der mit der vorliegenden Klage angefochtenen Entscheidung bestätigt hat, zeigt, daß dieser Klage offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt.

    Ferner hat der Gerichtshof entschieden, daß selbst dann, wenn die Gemeinschaft zuvor eine Lage geschaffen hat, die geeignet war, ein berechtigtes Vertrauen zu begründen, ein unbestreitbares öffentliches Interesse dem Erlaß von Übergangsmaßnahmen für Sachlagen entgegenstehen kann, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung entstanden, in ihrer Entwicklung aber noch nicht abgeschlossen sind (Urteil Affish, Randnr. 57).

    Zu der Möglichkeit, eine Schutzmaßnahme zu erlassen, die in der Kontrolle von Partien bereits versandter Fischereierzeugnisse bei ihrer Einfuhr besteht, hat der Gerichtshof entschieden, daß die Klägerin nicht auf den Erlaß einer solchen Maßnahme vertrauen durfte (Urteil Affish, Randnr. 58).

    Im übrigen stellt das gewählte Vorgehen die Grundlage dar, von der die Richtlinien über Veterinär- und Gesundheitskontrollen, insbesondere die Richtlinie 91/493, ausgehen (Urteil Affish, Randnrn.

    Schließlich konnte die Kommission die Schutzmaßnahmen nicht der besonderen Lage eines einzelnen Importeurs oder eines einzelnen Einfuhrmitgliedstaats anpassen, sondern mußte die Einfuhren von Fischereierzeugnissen aus Japan im Gebiet der gesamten Gemeinschaft berücksichtigen (Urteil Affish, Randnr. 58).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kommt es für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, darauf an, ob die darin gewählten Mittel für den angestrebten Zweck geeignet sind und nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Mai 1997 in der Rechtssache C-233/94, Deutschland/Parlament und Rat, Slg. 1997, I-2405, Randnr. 54, und Affish, Randnr. 30).

    In beiden Fällen kann die Maßnahme auf das gesamte Gebiet des betreffenden Drittlands ausgedehnt oder auf Erzeugnisse aus einem Teilgebiet dieses Drittlands beschränkt werden (Urteil Affish, Randnr. 31).

    Die Bedeutung der angestrebten Ziele kann Einschränkungen rechtfertigen, die sogar beträchtliche negative Folgen für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer haben können (vgl. Urteil Affish, Randnr. 42, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Dies gilt im vorliegenden Fall um so mehr, als dem Schutz der Volksgesundheit, dessen Gewährleistung die streitige Entscheidung bezweckt, gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen vorrangige Bedeutung beizumessen ist (Urteil Affish, Randnr. 43, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil Affish ausgeführt hat (Randnr. 64), lassen die Begründungserwägungen der streitigen Entscheidung klar erkennen, daß die Kommission die streitige Schutzmaßnahme erließ, nachdem sie eine Delegation von Sachverständigen nach Japan entsandt hatte, die schwere Mängel hinsichtlich der Hygiene und Kontrolle der Bedingungen für die Produktion und Lagerung von Fischereierzeugnissen feststellten, die Risiken für den Schutz der Volksgesundheit darstellen konnten (erste Begründungserwägung der streitigen Entscheidung).

    Die Kommission konnte sich im Hinblick auf die Art der streitigen Entscheidung und insbesondere auf die Frist, innerhalb deren sie ergehen mußte, darauf beschränken, das angewandte Verfahren und die wesentlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage für ihre Beurteilung bildeten, in allgemeiner Weise anzugeben, ohne die Einzelheiten des Berichts der Sachverständigendelegation zu wiederholen oder durch eine besondere Begründung zu erläutern, weshalb andere Möglichkeiten ausgeschlossen wurden (Urteil Affish, Randnr. 65).

    Was die von der Kommission verfolgten Ziele angeht, so haben die Unzulänglichkeiten bei der Kontrolle durch die japanischen Behörden gerade zu der Beurteilung beigetragen, daß die gesundheitliche Qualität der Erzeugnisse aus ganz Japan nicht garantiert werden könne (Urteil Affish, Randnr. 49).

    Im vorliegenden Fall hat die Klägerin ebenso wie die Klägerin in der Rechtssache Affish nichts dafür vorgetragen, daß die Kommission mit dem Erlaß der streitigenEntscheidung einen anderen Zweck verfolgt hätte als den, zu dem ihr durch Artikel 19 der Richtlinie 90/675 eine Befugnis auf dem betreffenden Gebiet eingeräumt worden ist (Urteil Affish, Randnr. 49).

  • EuGH, 13.05.1997 - C-233/94

    Deutschland / Parlament und Rat

    Auszug aus EuG, 15.09.1998 - T-136/95
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kommt es für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, darauf an, ob die darin gewählten Mittel für den angestrebten Zweck geeignet sind und nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Mai 1997 in der Rechtssache C-233/94, Deutschland/Parlament und Rat, Slg. 1997, I-2405, Randnr. 54, und Affish, Randnr. 30).
  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Den Erfordernissen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit ist gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen ganz unbestreitbar vorrangige Bedeutung beizumessen (Beschluß vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 93, Urteil Affish, Randnr. 43, und Beschluß des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-136/95, Infrisa/Kommission, Slg. 1998, II-3301, Randnr. 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-23/00

    Rat / Boehringer

    20: - Beschluss des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-136/95 (Industria/Kommission, Slg. 1998, II-3301, Randnr. 22).
  • EuG, 30.06.1999 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Den Erfordernissen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit ist gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen ganz unbestreitbar vorrangige Bedeutung beizumessen (Beschluß vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 93, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-183/95, Affish, Slg. 1997, I-4315, Randnr. 43, und Beschluß des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-136/95, Infrisa/Kommission, Slg. 1998, II-3301, Randnr. 58).
  • EuGH, 11.04.2001 - C-471/00

    Kommission / Cambridge Healthcare Supplies

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich den Erfordernissen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen unbestreitbar Vorrang einzuräumen ist (Beschluss [des Gerichtshofes vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache C-180/96 R,] Vereinigtes Königreich/Kommission, [Slg. 1996, I-3903,] Randnr. 93, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-183/95, Affish, Slg. 1997, I-4315, Randnr. 43, Beschluss des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-136/95, Infrisa/Kommission, Slg. 1998, II-3301, Randnr. 58, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-70/99 R, Alpharma/Rat, Slg. 1999, II-2027, Randnr. 152).
  • EuGH, 11.04.2001 - C-474/00

    Kommission / Bruno Farmaceutici u.a.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich den Erfordernissen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen unbestreitbar Vorrang einzuräumen ist (Beschluss [des Gerichtshofes vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache C-180/96 R,] Vereinigtes Königreich/Kommission, [Slg. 1996, I-3903,] Randnr. 93, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in derRechtssache C-183/95, Affish, Slg. 1997, I-4315, Randnr. 43, Beschluss des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-136/95, Infrisa/Kommission, Slg. 1998, II-3301, Randnr. 58, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-70/99 R, Alpharma/Rat, Slg. 1999, II-2027, Randnr. 152).
  • EuG, 28.06.2000 - T-74/00

    Artegodan / Kommission

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß grundsätzlich den Erfordernissen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen unbestreitbar Vorrang einzuräumen ist (Beschluß Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 93, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-183/95, Affish, Slg. 1997, I-4315, Randnr. 43, Beschluß des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-136/95, Infrisa/Kommission, Slg. 1998, II-3301, Randnr. 58, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-70/99 R, Alpharma/Rat, Slg. 1999, II-2027, Randnr. 152).
  • EuGH, 11.04.2001 - C-477/00

    Kommission / Roussel und Roussel Diamant

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich den Erfordernissen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen unbestreitbar Vorrang einzuräumen ist (Beschluss [des Gerichtshofes vom 12. Juli 1996 inder Rechtssache C-180/96 R,] Vereinigtes Königreich/Kommission, [Slg. 1996, I-3903,] Randnr. 93, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-183/95, Affish, Slg. 1997, I-4315, Randnr. 43, Beschluss des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-136/95, Infrisa/Kommission, Slg. 1998, II-3301, Randnr. 58, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-70/99 R, Alpharma/Rat, Slg. 1999, II-2027, Randnr. 152).
  • EuGH, 11.04.2001 - C-476/00

    Kommission / Schuck

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich den Erfordernissen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen unbestreitbar Vorrang einzuräumen ist (Beschluss [des Gerichtshofes vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache C-180/96 R,] Vereinigtes Königreich/Kommission, [Slg. 1996, I-3903,] Randnr. 93, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-183/95, Affish, Slg. 1997, I-4315, Randnr. 43, Beschluss des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-136/95, Infrisa/Kommission, Slg. 1998, II-3301, Randnr. 58, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-70/99 R, Alpharma/Rat, Slg. 1999, II-2027, Randnr. 152).
  • EuGH, 11.04.2001 - C-459/00

    Kommission / Trenker

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich den Erfordernissen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen unbestreitbar Vorrang einzuräumen ist (Beschluss [des Gerichtshofes vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache C-180/96 R,] Vereinigtes Königreich/Kommission, [Slg. 1996, I-3903,] Randnr. 93, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-183/95, Affish, Slg. 1997, I-4315, Randnr. 43, Beschluss des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-136/95, Infrisa/Kommission, Slg. 1998, II-3301, Randnr. 58, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-70/99 R, Alpharma/Rat, Slg. 1999, II-2027, Randnr. 152).
  • EuGH, 11.04.2001 - C-478/00

    Kommission / Roussel und Roussel Iberica

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich den Erfordernissen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen unbestreitbar Vorrang einzuräumen ist (Beschluss [des Gerichtshofes vom 12. Juli 1996 inder Rechtssache C-180/96 R,] Vereinigtes Königreich/Kommission, [Slg. 1996, I-3903,] Randnr. 93, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-183/95, Affish, Slg. 1997, I-4315, Randnr. 43, Beschluss des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-136/95, Infrisa/Kommission, Slg. 1998, II-3301, Randnr. 58, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-70/99 R, Alpharma/Rat, Slg. 1999, II-2027, Randnr. 152).
  • EuGH, 11.04.2001 - C-475/00

    Kommission / Hänseler

  • EuG, 31.10.2000 - T-83/00

    Schuck / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2005 - C-547/03

    AIT / Kommission - Rechtsmittel - Forschungsvertrag mit dem Center for

  • EuGH, 11.04.2001 - C-479/00

    Kommission / Gerot Pharmazeutika

  • EuG, 31.10.2000 - T-84/00

    Roussel und Roussel Diamant / Kommission

  • EuG, 09.07.2009 - T-238/07

    Ristic u.a. / Kommission - Gesundheitspolizei - Schutzmaßnahmen - Entscheidung

  • EuG, 31.10.2000 - T-85/00

    Roussel und Roussel Iberica / Kommission

  • EuG, 19.10.2000 - T-141/00

    Trenker / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-132/00

    Gerot Pharmazeutika / Kommission

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