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   EuG, 15.09.2015 - T-346/12   

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https://dejure.org/2015,24591
EuG, 15.09.2015 - T-346/12 (https://dejure.org/2015,24591)
EuG, Entscheidung vom 15.09.2015 - T-346/12 (https://dejure.org/2015,24591)
EuG, Entscheidung vom 15. September 2015 - T-346/12 (https://dejure.org/2015,24591)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Ungarn / Kommission

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Sektor Obst und Gemüse - Einzelstaatliche finanzielle Beihilfe für Erzeugerorganisationen - Durchführungsbeschluss der Kommission über die Erstattung der einzelstaatlichen finanziellen Beihilfe, die Ungarn seinen ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ungarn / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses C(2012) 3324 final der Kommission vom 25. Mai 2012 über die den Erzeugerorganisationen gewährte einzelstaatliche finanzielle Beihilfe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 22.03.2012 - C-200/11

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.09.2015 - T-346/12
    Der nach Erzeugerorganisation aufgeschlüsselte Betrag der einzelstaatlichen finanziellen Beihilfe, auf den sich die Kommission bei der Festlegung der Erstattung stützte, wurde durch diese also im Rahmen des Ermächtigungsverfahrens unter Berücksichtigung des Inhalts der Mitteilung Ungarns genehmigt (vgl. entsprechend Beschluss vom 22. März 2012, 1talien/Kommission, C-200/11 P, EU:C:2012:165, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

    Auszug aus EuG, 15.09.2015 - T-346/12
    Insoweit ist festzustellen, dass, da die beiden Verordnungen identische Ziele verfolgen und hinsichtlich der Berechnungsgrundlage für die Erstattung durch die Union identische Regelungen treffen (siehe oben, Rn. 25), der Umstand, dass die Kommission im angefochtenen Beschluss anstelle der Verordnung Nr. 1580/2007 die Durchführungsverordnung Nr. 543/2011 anführte, keinen Einfluss auf dessen Rechtmäßigkeit hat, da das Ergebnis dasselbe ist, unabhängig davon, welche Verordnung berücksichtigt wird (vgl. entsprechend Urteile vom 5. Juni 1996, Günzler Aluminium/Kommission, T-75/95, Slg, EU:T:1996:74, Rn. 55, und vom 27. Februar 1997, FFSA u. a./Kommission, T-106/95, Slg, EU:T:1997:23, Rn. 199).
  • EuGH, 15.07.1993 - C-34/92

    GruSa Fleisch / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuG, 15.09.2015 - T-346/12
    Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die Durchführungsverordnung Nr. 543/2011 für die aus der Zeit der Geltung der früheren Verordnung stammenden Erstattungsanträge keine rückwirkende Anwendung ihrer Vorschriften vorsieht (vgl. entsprechend Urteile vom 29. Januar 1985, Gesamthochschule Duisburg, 234/83, Slg, EU:C:1985:30, Rn. 20, vom 15. Juli 1993, GruSa Fleisch, C-34/92, Slg, EU:C:1993:317, Rn. 22, und vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, C-74/00 P und C-75/00 P, Slg, EU:C:2002:524, Rn. 119).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-537/08

    Kahla Thüringen Porzellan / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuG, 15.09.2015 - T-346/12
    Drittens ist festzustellen, dass die Kommission ihre Zustimmung zu der mitgeteilten Beihilfe erst erteilte, nachdem sie um die Mitteilung des nach Erzeugerorganisation aufgeschlüsselten Betrags der einzelstaatlichen finanziellen Beihilfe ersucht hatte und ihr dieser mit E-Mail vom 12. März 2009 mitgeteilt worden war (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Dezember 2010, Kahla Thüringen Porzellan/Kommission, C-537/08 P, Slg, EU:C:2010:769, Rn. 45).
  • EuGH, 29.01.1985 - 234/83

    Gesamthochschule Duisburg / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuG, 15.09.2015 - T-346/12
    Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die Durchführungsverordnung Nr. 543/2011 für die aus der Zeit der Geltung der früheren Verordnung stammenden Erstattungsanträge keine rückwirkende Anwendung ihrer Vorschriften vorsieht (vgl. entsprechend Urteile vom 29. Januar 1985, Gesamthochschule Duisburg, 234/83, Slg, EU:C:1985:30, Rn. 20, vom 15. Juli 1993, GruSa Fleisch, C-34/92, Slg, EU:C:1993:317, Rn. 22, und vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, C-74/00 P und C-75/00 P, Slg, EU:C:2002:524, Rn. 119).
  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.09.2015 - T-346/12
    Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die Durchführungsverordnung Nr. 543/2011 für die aus der Zeit der Geltung der früheren Verordnung stammenden Erstattungsanträge keine rückwirkende Anwendung ihrer Vorschriften vorsieht (vgl. entsprechend Urteile vom 29. Januar 1985, Gesamthochschule Duisburg, 234/83, Slg, EU:C:1985:30, Rn. 20, vom 15. Juli 1993, GruSa Fleisch, C-34/92, Slg, EU:C:1993:317, Rn. 22, und vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, C-74/00 P und C-75/00 P, Slg, EU:C:2002:524, Rn. 119).
  • EuG, 05.06.1996 - T-75/95

    Günzler Aluminium GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 15.09.2015 - T-346/12
    Insoweit ist festzustellen, dass, da die beiden Verordnungen identische Ziele verfolgen und hinsichtlich der Berechnungsgrundlage für die Erstattung durch die Union identische Regelungen treffen (siehe oben, Rn. 25), der Umstand, dass die Kommission im angefochtenen Beschluss anstelle der Verordnung Nr. 1580/2007 die Durchführungsverordnung Nr. 543/2011 anführte, keinen Einfluss auf dessen Rechtmäßigkeit hat, da das Ergebnis dasselbe ist, unabhängig davon, welche Verordnung berücksichtigt wird (vgl. entsprechend Urteile vom 5. Juni 1996, Günzler Aluminium/Kommission, T-75/95, Slg, EU:T:1996:74, Rn. 55, und vom 27. Februar 1997, FFSA u. a./Kommission, T-106/95, Slg, EU:T:1997:23, Rn. 199).
  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

    Auszug aus EuG, 15.09.2015 - T-346/12
    Die Durchführungsverordnung Nr. 543/2011 enthält, insbesondere in ihrem Art. 95, materielle Regelungen für den Bereich der Erstattung, die nicht rückwirkend auf eine zum Zeitpunkt des Erstattungsantrags bestehende Rechtslage angewendet werden können (vgl. entsprechend Urteil vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, Slg, EU:C:1981:270, Rn. 9).
  • EuG, 26.10.2010 - T-236/07

    Deutschland / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - Rechnungsabschluss -

    Auszug aus EuG, 15.09.2015 - T-346/12
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteile vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, Slg, EU:C:2005:362, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 26. Oktober 2010, Deutschland/Kommission, T-236/07, Slg, EU:T:2010:451, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-403/99

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.09.2015 - T-346/12
    Die von Ungarn vorgeschlagene Auslegung, wonach ein Mitgliedstaat auf der Grundlage von Art. 103e der Verordnung über die einheitliche GMO berechtigt sein soll, ex post einen höheren als den ex ante mitgeteilten Betrag zu zahlen und in der Folge eine Erstattung des nicht mitgeteilten Betrags zu erhalten, nähme dem Verfahren der Ermächtigung zur Gewährung einer einzelstaatlichen finanziellen Beihilfe seine praktische Wirksamkeit (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-403/99, Slg, EU:C:2001:507, Rn. 28) und ließe es ins Leere gehen (vgl. entsprechend Urteil vom 10. April 2014, Maatschap T. van Oosterom en A. van Oosterom-Boelhouwer, C-485/12, Slg, EU:C:2014:250, Rn. 61).
  • EuGH, 07.06.2005 - C-17/03

    ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES

  • EuGH, 19.04.2007 - C-63/06

    Profisa - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern

  • EuGH, 13.07.2004 - C-27/04

    DER GERICHTSHOF KLÄRT DIE ZUSTÄNDIGKEITEN DER KOMMISSION UND DES RATES IN BEZUG

  • EuGH, 17.10.1996 - C-64/95

    Konservenfabrik Lubella / Hauptzollamt Cottbus

  • EuGH, 10.04.2014 - C-485/12

    Maatschap T. van Oosterom en A. van Oosterom-Boelhouwer - Landwirtschaft -

  • EuGH, 15.12.2011 - C-585/10

    Møller - Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung -

  • EuG, 31.01.2008 - T-95/06

    Federación de Cooperativas Agrarias de la Comunidad Valenciana / OCVV - Nador

  • EuGH, 27.02.1985 - 56/83

    Italien / Kommission

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